Antrag 165/I/2020 Femizid ist Mord und muss auch so bestraft werden

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass Femizide konsequent und angemessen bestraft und nicht länger bagatellisiert werden. Geschlechtsspezifische Morde sollen auch als solche erkannt und verurteilt werden. In diesem Sinne sollen auch Trennungstötungen als Form geschlechtsspezifischer Gewalt und damit als Femizid anerkannt werden.

 

Femizide sollen bei der Strafzumessung im Sinne des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) berücksichtigt werden. Eine Strafschärfung ist zu prüfen, wenn die Tat in einer Beziehung oder Ex-Beziehung stattfindet.

 

Wir fordern, dass sich die SPD für eine konsequente Ächtung von Femiziden und die entschiedene Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzt. Dazu müssen auch eine angemessene Aufklärung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit und Justiz erfolgen. Der Verharmlosung von Trennungstötungen stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion entschieden entgegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 125/I/2020 (Konsens)