Antrag 178/I/2020 Transparenz bei Finanzierung von Religionsgemeinschaften

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und/oder des deutschen Bundestages auf, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die Religionsgemeinschaften und Trägervereine von Gebetshäusern und -räumen verpflichtet, finanzielle Zuwendungen aus ausländischen Quellen (privater, juristischer oder staatlicher Natur), ebenso wie Einzelzuwendungen aus dem Inland über einer Höhe von 1.000,00 € in jährlichen Berichten zu veröffentlichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und/oder des deutschen Bundestages auf, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die Religionsgemeinschaften und Trägervereine von Gebetshäusern und -räumen verpflichtet, finanzielle Zuwendungen aus ausländischen Quellen (privater, juristischer oder staatlicher Natur), ebenso wie Einzelzuwendungen aus dem Inland über einer Höhe von 1.000,00 € in jährlichen Berichten zu veröffentlichen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Insofern das Lobbyregistergesetz des Bundesgesetzgebers Transparenzpflichten festlegt, die einer Regelausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften unterliegen, liegt die Prüfung eines weiteren Änderungsgesetzes in Zuständigkeit der Bundestagsfraktion. Bei Transparenz-Initiativen seitens der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus würde auf Gleichbehandlungsgrundsätze unter den Religionsgemeinschaften und auf Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Zusammenschlüssen oder Vereinen mit verfassungsrechtlich garantierten Rechten geachtet. Mögliche Parlamentsinitiativen würden zudem auf Folgewirkungen in antidiskriminierungspolitischer Hinsicht geprüft. Eine Initiative liegt derzeit nicht vor. 

Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Erledigt durch Koalitionsvertrag:

Abschnitt „Kirchen und Religionsgemeinschaften“:
  • „Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken.
  • Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen. Wir entwickeln das Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells weiter und verbessern so die Beteiligung und Repräsentanz der Religionsgemeinschaften, insbesondere muslimischer Gemeinden. Dazu prüfen wir, ob hierfür Ergänzungen des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften notwendig sind und erörtern dies in enger Abstimmung mit den betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften.“

    Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagfraktion
  • Überweisungs-PDF: