Die zwischen den Schulleitungen und Schulaufsichten im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung eingeführten indikatorengestützten Zielvereinbarungen (Schulverträge), sollen als dauerhaftes Instrument der Schulentwicklung im Schulgesetz verankert werden.
Gleichzeitig soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Schulgemeinschaft, vertreten durch die Schulkonferenz vor der Festlegung schulischer Entwicklungsziele im Rahmen der Schulverträge angehört wird.
Die zwischen den Schulleitungen und Schulaufsichten im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung eingeführten indikatorengestützten Zielvereinbarungen (Schulverträge), sollen als dauerhaftes Instrument der Schulentwicklung im Schulgesetz verankert werden.
Gleichzeitig soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Schulgemeinschaft, vertreten durch die Schulkonferenz vor der Festlegung schulischer Entwicklungsziele im Rahmen der Schulverträge angehört wird.