Antrag 49/I/2020 Berliner Toleranz und Vielfalt auch im Straßenbild abbilden: Forderung nach queeren Ampelpärchen
AntragstellerInnen:
KDV Mitte
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern den Berliner Senat auf, in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen, die Infrastruktur bereitzustellen, dass queere Ampelpärchen auf Berlins Straßen installiert werden.
Das Konzept ist kein neues: längst lassen sich queere Ampelfiguren auf Fußgänger*innenübergängen in Wien, Paris oder Canberra finden. Dieses Symbol hat eine laute Botschaft: Ein politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe wird im alltäglichen Stadtbild etabliert. Berlin steht wie kaum eine andere deutsche oder europäische Stadt für Vielfalt und ist Lebensort für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und Liebesbeziehungen. Da Berlins Ampelmännchen bereits einen überregionalen Kultstatus genießt, bietet es sich an, dass auch in unserer Stadt die Ampellandschaft diverser wird.
Wir fordern daher:
- dass beim Neubau und bei der Wartung bestehender Ampelanlagen vermehrt queere Ampelpärchen installiert werden sollen.
- die Berücksichtigung besonders belebter Straßen, z.B. an der Turmstraße, am Leopoldplatz oder der Friedrichstraße.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Wir fordern den Berliner Senat auf, in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen, die Infrastruktur bereitzustellen, dass queere Ampelpärchen auf Berlins Straßen installiert werden.
Das Konzept ist kein neues: längst lassen sich queere Ampelfiguren auf Fußgänger*innenübergängen in Wien, Paris oder Canberra finden. Dieses Symbol hat eine laute Botschaft: Ein politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe wird im alltäglichen Stadtbild etabliert. Berlin steht wie kaum eine andere deutsche oder europäische Stadt für Vielfalt und ist Lebensort für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und Liebesbeziehungen. Da Berlins Ampelmännchen bereits einen überregionalen Kultstatus genießt, bietet es sich an, dass auch in unserer Stadt die Ampellandschaft diverser wird.
Wir fordern daher, dass beim Neubau und bei der Wartung bestehender Ampelanlagen vermehrt queere Ampelpärchen installiert werden sollen.
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022:
In der vergangenen Legislaturperiode hat der Senat keine queeren Ampelpärchen eingerichtet. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 hat sich der Senat zur Aufgabe gemacht:
„Berlin bleibt Regenbogenhauptstadt. Der Senat wird die „Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ (IGSV) mit den LSBTIQ*-Communities ausbauen und verankern, Mehrfachdiskriminierung entgegenwirken sowie neue Handlungsfelder erschließen. 2023 wird ein aktualisierter IGSV-Maßnahmenplan verabschiedet. Projektförderung wird noch stärker intersektional angelegt. Maßnahmen werden stadtweit und bezirklich umgesetzt. Zur Weiterentwicklung wirksamer Handlungskonzepte wird eine Studie zur „Wohnungslosigkeit von LSBTIQ*“ in Auftrag gegeben und ein eigenes Projekt zur Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen LSBTIQ* auf den Weg gebracht.
Der Senat fördert niedrigschwellige und bezirksübergreifende Angebote zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation für queere Personen mit Migrationsgeschichte, mit oder ohne Fluchterfahrung und unabhängig ihrer Bleibeperspektive. Diese Angebote werden noch stärker in der IGSV verankert.
Der Senat setzt sich weiter für lesbische Sichtbarkeit und Teilhabe sowie für die gezielte Unterstützung von lesbischen Strukturen ein. Neue Projekte und der Preis für lesbische Sichtbarkeit werden fortgesetzt, die Antigewaltarbeit ausgebaut und neue Handlungsfelder erschlossen. Der Senat wird den Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern mit einer Studie historisch aufarbeiten.
Der Senat stärkt die Sichtbarkeit und Selbstbestimmung von trans, inter und nicht-binären Menschen und baut in Schulen, Hochschulen und der Verwaltung Hürden für eine vollumfängliche Berücksichtigung der geschlechtlichen Identität ab.
Der Senat wird zudem die besonderen Bedarfe von bisexuellen Berlinerinnen und Berlinern berücksichtigen und gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Sichtbarkeit entwickeln.
Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden weiter gestärkt und das Personal in Gerichten und Jugendämtern geschult, um Diskriminierung insbesondere für Regenbogen-Pflegefamilien abzubauen.
Die Präventions- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen wird ausgebaut und um ein eigenes Beratungsangebot für trans, inter und nichtbinäre Betroffene erweitert. Weitere Krisenwohnungen, auch bei häuslicher Gewalt in queeren Partnerschaften, werden eingerichtet.
Der Senat schützt diskriminierungssensible Begegnungsräume und Safer Spaces vor Verdrängung, erhöht die Barrierefreiheit und unterstützt queere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Der Senat stärkt die Fachstellen für queere und intersektionale Bildung. Lehr- und Lernmaterialien werden LSBTIQ*-sensibel überarbeitet und queere Vielfalt in allen pädagogischen Ausbildungen gefördert.
Feministische und queere Perspektiven und die Geschichten emanzipatorischer Bewegungen werden in den Kultureinrichtungen gestärkt und im Stadtbild sichtbarer gemacht. Der „Queer History Month“ wird weiterentwickelt. Anlässlich des 90. Jahrestages der Zerstörung des Instituts für Sexualwissenschaften wird ein Schwerpunkt auf dessen Bedeutung in Form einer Denkschrift gelegt.
Der Senat steht für die Rechte und den Schutz queerer Menschen weltweit ein, insbesondere für die bedrohten queeren Communities in Polen und Ungarn. Er wird das Engagement im „Rainbow Cities Network“ fortsetzen. Im Rahmen der Städtepartnerschaften sollen Akteurinnen und Akteure, die die Rechte queerer Menschen schützen, besonders gewürdigt werden.
Der Senat baut das „Landesprogramm Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ aus und verstetigt die Anti-diskriminierungs-, Beratungs- und Empowermentstrukturen der Zivilgesellschaft. Dabei steht eine intersektionale Perspektive im Vordergrund.
Der Berlin-Monitor wird in zweijährigem Turnus fortgeführt.
Der Senat wird das Diversity-Landesprogramm fortentwickeln und erfolgreiche Maßnahmen verstetigen. Dazu gehören auch unabhängige diskriminierungskritische Untersuchungen der internen Organisationsstrukturen und -abläufe, der Personalentwicklung sowie die Implementierung von Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien in allen Verwaltungen und ein datenbasiertes Monitoring. Zudem wird ein „Diversitäts-Check“ eingeführt.
This Antrag was published on Dienstag, 29. September 2020 at 18:34.