Antrag 139/I/2020 Weg mit der neuen Gebührenordnung der Bundespolizei – Bürger*innenrechte sind Freiheitsrechte!

Status:
Erledigt

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.

 

Eine erstmalige Platzverweisung kostet nun 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, erkennungsdienstliche Behandlung 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen gewöhnlichen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.

 

Die Gebühren werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstrant*innen, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an de facto mit empfindlichen Strafen belegt werden. Eine Ausübung des Demonstrations- und Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. Die Gebühren werden auf Leistungen erhoben, welche von Steuerzahler*innen sowieso schon finanziert werden. Dass jetzt Gebühren für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erhoben werden lässt vermuten, dass es weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen geht. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen. Es sitzen beispielsweise viele Schwarzfahrer*innen ein, die nicht nur die verhängten Strafgelder, sondern auch die wegen Nichtzahlung zwangsweise eingeschalteten Anwält*innen und Gerichte nicht zahlen können. Der Vollzug der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen kostet Steuerzahler*innen jeden Tag tausende Euro: Wir bekräftigen unseren bereits bestehenden Beschluss, die Ersatzfreiheitsstrafen abzuschaffen!

 

Die Folgen der neuen Gebührenordnung für bürgerliche Rechte und Freiheiten sind gravierend. Auf Demonstrationen werden häufig leichtfertig Platzverweise erteilt, welche nun ohne richterliche Beschlüsse mit Gebühren belegt sind. Tatsächlich richterliche verhängte Strafen kommen dazu noch oben drauf. Insbesondere junge und weniger vermögende Menschen, für die hohe zusätzliche Ausgaben existenzgefährdend sein können, werden so von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt. Menschen, die durch Racial Profiling häufiger von staatlichen Repressionen und Polizeikontrollen betroffen sind, müssen nun fürchten, dass sie besonders häufig zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht hinnehmbar!

 

  • Wir fordern die neu eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei abzuschaffen und polizeiliche Arbeit wieder in Gänze über Steuermittel zu finanzieren.
  • Wir lehnen jegliche Bestrebungen ab, welche eine Änderung der Gebührenordnung der Polizei auf Landes- und Kommunalebene –analog zur aktuellen Gebührenordnung der Bundespolizei- an Betroffene umlegen wollen.
  • Wir fordern ebenso, dass bereits in Rechnung gestellte Gebühren der Bundespolizei den Betroffenen vollständig zurückerstattet werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 138/I/2020 (Kein Konsens)