Antrag 14/I/2020 Bezahlung von Pflicht- und freiwilligen Praktika auch beim Staat und bei der SPD

Status:
Überweisung

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika unter drei Monaten, die beim Staat absolviert werden verpflichtend mit dem Mindestlohn – mindestens mit einer Aufwandsentschädigung, die mindestens die Lebenshaltungskosten deckt, vergütet werden.

 

Gleiches gilt für ein Praktikum bei Gliederungen der SPD und bei Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

Bezahlung von Pflicht- und freiwilligen Praktika auch beim Staat und bei Parteien

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika unter drei Monaten, die beim Staat absolviert werden verpflichtend mit dem Mindestlohn vergütet.

 

Gleiches gilt für ein Praktikum bei Gliederungen von Parteien und bei Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und bei politischen Stiftungen.

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich selbst verpflichtet, Praktika mit 100 Euro pro Woche zu entschädigen. Damit liegt die Vergütung über der Empfehlung des Ältestenrates des Bundestags von monatlich mind. 360 Euro. Für Praktikant:innen im Öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag TVPrakt.

Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagfraktion und SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: