Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika unter drei Monaten, die beim Staat absolviert werden verpflichtend mit dem Mindestlohn – mindestens mit einer Aufwandsentschädigung, die mindestens die Lebenshaltungskosten deckt, vergütet werden.
Gleiches gilt für ein Praktikum bei Gliederungen der SPD und bei Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Bezahlung von Pflicht- und freiwilligen Praktika auch beim Staat und bei Parteien
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika unter drei Monaten, die beim Staat absolviert werden verpflichtend mit dem Mindestlohn vergütet.
Gleiches gilt für ein Praktikum bei Gliederungen von Parteien und bei Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und bei politischen Stiftungen.