Antrag 202/I/2020 Verkehrsflächen für Bürger*innen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates von Berlin, des Berliner Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksverwaltungen werden aufgefordert die verkehrsrechtlichen Anordnungen, die im Rahmen der Verordnungen zum Schutz vor Corona eingeführt wurden, dauerhaft zu übernehmen und auf eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage zu stellen.

Dazu gehören beispielsweise:

 

  • Erweiterung der Marktflächen beispielsweise des Boxhagener Platzes an den Wochenenden
  • Beibehaltung der temporären Spielstraßen im gesamten Bezirk
  • Beibehaltung und Ausbau der Pop-up Fahrradwege
Empfehlung der Antragskommission:
Vom Antragsteller zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2020 – Überweisen an FA XI – Mobilität

Stellungnahme FA XI-Mobilität: Ablehnung des Antrags

 

Begründung

1. Die Gestaltung von Marktflächen können die Ordnungsämter der Bezirke auch unabhängig von Corona frei gestalten. Dieser Punkt fällt in die Zuständigkeit der Wirtschaftspolitik.

 

2. Temporäre Spielstraßen können jederzeit vom Bezirksamt oder der BVV – ebenfalls unabhängig von Corona – angeordnet, verlängert oder wiederholt werden. Sie sind durch das Mobilitätsgesetz gesichert.

 

3. Pop Up Radwege können, wie in der Kantstraße in CW, auch zu Fehllösungen führen. Hier wurde die BVG nicht beteiligt, und es wurden nachteilige Lösungen hinsichtlich der Interessen des Gewerbes (Ladezonen) und der Fußgänger*innen entwickelt.
Notwendig für die Qualitätsanforderungen ist zuerst eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des gesamten Straßenraumes auf der Grundlage eines Verkehrskonzeptes, in der mehrere Varianten, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Fußgänger*innen, der Gewerbetreibende, und der Reduzierung der Luft- und Lärmbelastungen, abgewogen wird. Das hat nur in Friedrichshain-Kreuzberg geklappt, weil dort zum Zeitpunkt der Einrichtung von Pop-up Radwegen die ordentlichen Vorplanungen schon abgeschlossen waren.

 

Im Übrigen müssen auch Pop-up Radwege in ein Gesamtkonzept integriert sowie besonders an den Knotenpunkten baulich angepasst werden.