Der Innensenator und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, Verfahren durch das Landeskriminalamt (LKA) zur Einstufung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) als Ausländervereine zu unterbinden und eine missbräuchliche Auslegung des Vereinsgesetzes künftig zu unterlassen.
Im August 2019 wurde eine berliner Migrant*innenselbstorganisation, offenbar nicht die einzige, vom LKA Berlin aufgefordert sich als Ausländerverein gem. § 14 Abs. 1 des Vereinsgesetzes anzumelden. Auf die Nachfrage, wie das LKA zu dieser Auffassung kam, wurde telefonisch mitgeteilt, dass das LKA die Namen der Vereinsvorstände der MSO sichtet und je nachdem wie „deutsch“ oder „fremd“ die Namen klingen, geht das LKA davon aus, ob es sich um einen Ausländerverein handelt oder nicht.
Ausländervereine sind solche, deren Mitglieder oder Leiter*innen sämtlich oder überwiegend Ausländer*innen sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der EU besitzen. Ausländervereine können zusätzlich einfacher unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 VereinsG verboten werden.
Migrant*innenselbstorganisationen in Berlin haben eine enorm wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie die Teilhabe und Inklusion vieler ermöglichen und ein fester Ansprechpartner der Politik in den Belangen der Migration und Integration sind. Diese Vereine anhand der Namen der Vorstände zu kategorisieren, ob sie „deutsch“ oder „fremd“ sind, lässt eine Wertschätzung innerhalb der Sicherheitsbehörden für MSO missen und deutet auf strukturellen Rassismus hin.
Viele Genoss*innen sind auch in MSO organisiert und verrichten wichtige ehrenamtliche und außerparteiliche Arbeit. Wir stehen für eine Einwanderungsgesellschaft in Deutschland. Zur Stärkung unserer Gesellschaft gehört nicht nur das Bekenntnis zu einer offenen Gesellschaft, sondern auch die Bekämpfung von struktureller Diskriminierung und anderen Hürden.
Der Innensenator und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, Verfahren durch das Landeskriminalamt (LKA) zur Einstufung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) als Ausländervereine zu unterbinden und eine missbräuchliche Auslegung des Vereinsgesetzes künftig zu unterlassen.
Der Innensenator und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, Verfahren durch das Landeskriminalamt (LKA) zur Einstufung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) als Ausländervereine zu unterbinden und eine missbräuchliche Auslegung des Vereinsgesetzes künftig zu unterlassen.