Antrag 74/I/2020 Abgeordnete Beratungslehrkräfte sollen von der SIBUZ zurück an die Schulen!

Status:
Überweisung

Beratungslehrkräfte, die aufgrund ihrer Weiterbildung zur Koordinierung, Beratung und Diagnostik an die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren abgeordnet wurden, sollen ab dem Schuljahr 2020/2021 zurück an die Schulen geholt werden, weil mittlerweile wieder an den Schulen in vollem Umfang geleistet werden und die externe Beratung somit überflüssig ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Senat (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die abgeordneten Lehrkräfte werden zur Aufrechterhaltung der Beratungs- und Betreuungsangebote der SIBUZE benötigt. In Anbetracht des gewachsenen Beratungs- und Betreuungsbedarfs aufgrund der Corona Pandemie sowie des Ukraine Krieges ist nicht geplant, die Lehrkräfte an Schulen zurück zu holen.
Überweisungs-PDF: