Antrag 53/I/2015 Pilotprojekt für sozialen Wohnungsneubau

Status:
Überweisung

Der Senat wird aufgefordert, modellhaft zu prüfen, ob und wie privates Kapital zur Schaffung von preiswerten Sozialwohnungen eingesetzt werden kann.

 

Angesichts der Zinssituation suchen Vermögende nach eigenen Angaben nach sicheren Geldanlagen. Wohnungen werden oftmals als eine derartige Anlage gesehen. Allerdings entstehen zur Zeit fast ausschließlich Wohnungen im hochpreisigen Segment, wenn sie privat durchgeführt werden.

 

Nicht alle Vermögenden und Erben sind nach eigenen Bekundungen rein renditeorientiert. Vor allem die Erbengeneration sucht laut Presseberichten und eigenen Angaben nach  ”ethischen Anlage”. Anhand eines Modellprojektes sollte daher geprüft werden, ob es möglich ist, privates Kapital für den Bau von preiswerten Sozialwohnungen zu gewinnen. Dabei sollten folgende Kriterien angelegt werden:

  •  dauerhafte Sicherung der Sozialwohnungen
  • minimale Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Bereich von Staatsanleihen
  • langfristige Bindung des eingesetzten Kapitals (mindestens 30 Jahre)

 

Der Vorteil eines derartigen Modells liegt auf der Hand – anders als bei einer Bankenfinanzierung muss keine Tilgung aufgebracht werden, Daher gibt es die Möglichkeit, die Mieten deutlich zu senken, da  in den Jahren der Kapitalbindung nur die niedrigen Zinsen, die Instandhaltung, die Verwaltungs- und die Betriebskosten von den Mietern bezahlt werden müssen.

 

Selbstverständlich sollten in diesem Modellprojekt auch ausschließlich barrierefreie Wohnungen im Plus-Energie-Standard gebaut werden.

 

Es ist offen, ob von den Vermögenden bzw. der Erbengeneration tatsächlich Gelder für derartige Projekte eingezahlt werden oder ob nicht doch der Renditegedanke im Vordergrund steht. Daher sollte zunächst ein Modellprojekt mit 40 bis 100 Wohnungen angegangen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)