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Antrag 262/I/2019 Einstieg in die Arbeitswelt für Migrant*innen erleichtern

7.03.2019

Zur Zeit leben ca. eine Million geflüchtete Menschen in Deutschland. Für diese Menschen ist ein Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich erschwert, selbst mit nachgewiesenen Sprachzertifikaten scheuen nicht wenige Arbeitgeber*innen die Einstellung einer geflüchteten Person. So sind nur knapp 40% der Geflüchteten, die meisten davon entweder Prekär oder im Niedriglohnsektor, beschäftigt. Ein Großteil ca. 50% ist arbeitssuchend und der Rest ist arbeitslos gemeldet. Damit unterscheiden sich diese Werte signifikant von anderen Vergleichsgruppen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass die meisten Migrant*innen in Deutschland eine Tätigkeit ausüben, die unterhalb ihrer beruflichen Vorbildung im Ursprungsland liegen – sie sind nicht “bildungsadäquat” verpflichtet. Dies ist ein Zustand der nicht weiter hinnehmbar ist.

Integration ist keine Einbahnstraße, sie verlangt nicht nur die Bereitschaft einer immigrierten Person sich in die Gesellschaft zu integrieren, sondern sie verlangt auch eine Gesellschaft, die in erster Linie die Möglichkeiten und die Bereitschaft schafft, Menschen zu helfen, die Rahmenbedingungen etabliert, wo jeder neu hinzugezogen Mensch sich willkommen fühlt.

Das heißt im Klartext: Zugang zu Bildung, Arbeit und Spracherwerb.

Damit dieser Zugang von Seiten des freien Arbeitsmarktes gewährleistet werden kann sind eine Reihe von Maßnahmen nötig:

Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung sich für flächendeckende anonymisierte Bewerbungsverfahren einzusetzen und solche in einer Gesetzesnorm zu verankern. Damit solche Bewerbungsverfahren nicht nur für öffentliche Stellen verpflichtend sind, sondern auch im freien Arbeitsmarkt. Nur dies würde dem Allgemeine Gelichbehandlungsgesetz entsprechen und gleiche Chancen für jede*n Bewerber*in ermöglichen.

 

Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung sich für eine noch zu entwickelten Migrant*innenquote in allen Einrichtungen und explizit in öffentlichen Einrichtungen einzusetzen, die Migrant*innen berücksichtigt. Alle Quotenmodelle können, das zeigen die Erfahrungen mit anderen Minderheitengruppen, dazu
beitragen, diskriminierende Strukturen schnell und effektiv abzubauen. Sie können die Motivation von Migrant*innen erhöhen, sich zu engagieren, und Hemmschwellen abbauen, sich für Funktionen zur Wahl zu stellen. Somit wird Chancengleichheit erhöht. Schließlich bereichert Diversität nicht nur jede Gesellschaft, sondern auch jedes Unternehmen.

Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sich für einen Förderungsfond einzusetzen. Dieser soll Unternehmen fördern, welche nachweislich, nachhaltige Praktika an Migrant*innen anbieten und sich dadurch auszeichnen, dass die meisten Praktika in einer Übernahme der betreffenden Person enden. Dadurch werden Anreize an die Unternehmen geschaffen sich mit nachhaltigen Praktika Angeboten zu befassen und diese anzubieten.

 

Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass eine Bundeszentrale für Anerkennung von Auslandsabschlüssen etabliert wird. So wird eine Ansprechposition für Migrant*innen geschaffen, dessen Aufgabe darin besteht, zum einen Aufklärungsarbeit für Migrant*innen zu leisten. Zum anderen soll sie die verschiedenen Landesvorgaben zur Anerkennungen von Auslandsabschlüssen erfassen, komprimieren, generalisieren und die Durchführung der Anerkennungen koordinieren.

Die Frage der Integration bzw. Inklusion ist nicht nur eine politische Frage, sondern auch eine Haltungsfrage. Wollen wir den Menschen, welche vor Krieg und Hunger geflohen sind, es in einem der reichsten Länder der Welt auch noch unnötig schwer machen einen Neuanfang zu gestalten? Wollen wir zulassen, dass die Menschen die vor Armut fliehen, hier in die Armutsfalle geraten? Wollen wir dabei zusehen, dass Menschen die auf der Suche nach Anerkennung sind, diese verwehrt bleibt?

Kurz um: Wollen wir dabei tatenlos zusehen oder uns tatkräftig und solidarisch für die Gleichheit der Teilhabe und der Lebenschancen für die Migrant*innen einsetzen?

Diese Fragen könnten mit einer Zustimmung dieses Antrags beantwortet werden.

Antrag 35/I/2019 Befristungen stoppen - Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!

25.02.2019

Obwohl sich Deutschlands Wirtschaft erholt hat und seit Jahren stetig wächst, leiden weiterhin viele Menschen unter prekären Beschäftigungsverhältnissen. Befristete Stellen ermöglichen staatlichen wie auch privaten Arbeitgeber*innen zwar ein flexibles und profitables Wirtschaften, führen aber zu erheblichen sozialen Unsicherheiten bei Arbeitnehmer*innen und somit zu einer massiven Verschlechterung ihrer privaten und beruflichen Lebensumstände. Die ständige Angst vor Arbeitslosigkeit und die fehlende Planungssicherheit erschweren nicht nur die Entscheidung, eine Familie zu gründen oder für das Alter vorzusorgen, sie können sich auch direkt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Befristete Beschäftigungsverhältnisse führen dazu, dass Arbeitnehmer*innen immer mit einem Bein in der Arbeitslosigkeit stehen, was auch ihre Möglichkeiten für betriebliche Mitbestimmung und ihre Verhandlungsbasis mit Arbeitgeber*innen massiv einschränkt. Befristete Arbeitnehmer*innen werden durch die permanente Angst vor dem beruflichen Abstieg „mundtot“ gemacht und machen dadurch oftmals nicht von ihren Rechten Gebrauch. Dies wirkt sich negativ auf ihre Entlohnung und ihre Weiterbildungsmöglichkeiten aus. In der Praxis sind befristete Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren unbefristeten Kolleg*innen häufig benachteiligt. Befristungen führen zu Spaltungen der Belegschaft im Betrieb, da es befristete Kolleg*innen schwerer haben, sich für ihre Belange einzusetzen und beim Betriebsrat (insofern vorhanden) Gehör zu finden.

Soziale Gerechtigkeit und Solidarität sehen anders aus! Befristete Jobs machen ein „gutes Leben“ für viele Menschen und ihre Familien nahezu unmöglich. Gerade weil Befristungen so umfassende negative Auswirkungen auf das Leben von Betroffen haben, muss die SPD handeln.

Die SPD muss gute und sichere Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit stellen und sich auf gesetzlicher Ebene dafür einsetzen, dass nicht die Arbeitnehmer*innen weiterhin die Kosten für einen flexiblen Arbeitsmarkt tragen! Es muss gelten: Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!

 

Wir fordern:

1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich über den Koalitionsvertrages hinaus dafür ein, sachgrundlose Befristungen ersatzlos abzuschaffen.
Die in der Koalition erlassenen neuen Regelungen bezüglich der sachgrundlosen Befristungen sind zu schwach und stellen keine zufriedenstellende Verbesserung für Arbeitnehmer*innen dar. Diese müssen nach wie vor die Kosten der sogenannten „Flexibilisierung“ tragen. Die Regelungen verleiten immer noch zu Missbrauch, zum Beispiel, um die Probezeit von unbefristeten Stellen zu umgehen. Denn in sachgrundlosen Befristungen bestehen weder Mutter- noch Betriebsratsschutz. Zudem stellen befristete Stellen häufig auch den Beginn von Kettenbefristungen dar.

 

2. Die SPD setzt sich dafür ein, befristete Stellen für Arbeitgeber*innen unattraktiver zu machen und die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer*innen zu garantieren.
Wir fordern langfristig, ein Anreizsystem für Arbeitgeber*innen zu schaffen, das dazu führt, dass befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Wir fordern hierfür eine zusätzliche Abgabesteuer der Arbeitgeber*innen auf befristete Stellen nach dem Vorbild des „indemnité de précarité“ in Frankreich zu schaffen. Diese darf nicht zu niedrig angesetzt sein, damit sich Arbeitgeber*innen nicht von befristeten Stellen „freikaufen“ können – wir empfehlen eine Abgabesteuer des betrieblichen Bruttolohns von mindestens 50%, wobei diese nicht dazu führen darf, dass die Löhne der unbefristeten Angestellten im Betrieb sinken. Die Einnahmen sollen in einen speziellen Fonds fließen, dessen Geld dazu dient, befristet Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit zusätzlich zum allgemeinen Arbeitslosengeld abzusichern. Hiervon sind auch Stellen abgedeckt, die durch Drittmittelgelder finanziert werden. Die Kosten einer profitablen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt darf nicht von den Schwächsten getragen werden, sondern muss von jenen getragen werden, die davon am meisten profitieren.

 

3. Die SPD setzt sich dafür ein, die Sachgründe für Befristungen massiv einzuschränken. Zudem soll in Zukunft der Sachgrund im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, um Transparenz zu gewährleisten. Die Sachgründe sollen wie folgt geändert werden:

3.1 Der vorübergehende Arbeitskräftebedarf ist genauer zu definieren und maximale Zeiten vorzugeben. Bei Projektarbeit muss eine Befristung der gesamten Projektlaufzeit entsprechen. Eine Befristung ist dann nur möglich, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nachweisbar nur vorübergehend besteht (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).

3.2 Die Befristung zur Erprobung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG) ist ersatzlos abzuschaffen.

3.3. Die Zweckbindung von Haushaltsmitteln ist abzuschaffen (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG).

 

4. Die SPD setzt sich dafür ein, Regelungen zu schaffen, die befristeten Beschäftigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Verlängerung ihres Arbeitsvertrages garantiert, wenn nach Ablauf der Befristung die zu verrichtende Arbeit weiterhin anfällt.

Demnach haben befristete Beschäftigte einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Angebot zur Entfristung ihres Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitsauftrag in dem sie tätig sind, bzw. ein Arbeitsauftrag, der ihrer bisherigen Tätigkeit ähnlich ist, verlängert wird oder sich ihm anschließt. Dies gilt auch, wenn der Zuwendungsgeber (bei Projektarbeit) wechselt und auch, wenn das Stellenprofil der zu erfüllenden Tätigkeit sich nicht nur gleicht, sondern auch nur ähnlich ist; wobei Arbeitgeber*innen ggf. auch ihnen zumutbare Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen tragen müssen. Unterbrechungszeiten von bis zu drei Monaten sind unschädlich.

 

5. Alle unter Punkt 1-4 dargestellten Forderungen sollen für alle Betriebe – unabhängig von der Größe – gleichermaßen gelten.

Antrag 36/I/2019 Faire Arbeitsbedingungen in der “Gig-Economy”: Solidarität mit den Crowdworker*innen!

25.02.2019

Ob UBER-Fahrer*innen, Kuriere für foodora & co, Reinigungs- und Handwerkskräfte bei Plattformen wie Helpling oder Cloud-Worker*innen im IT-Sektor: Zumindest in den Ballungszentren prägt die sog. “Gig-Economy” schon heute den Alltag vieler Menschen. Die kurzfristigen Verdienstmöglichkeiten ohne feste zeitliche Bindung empfinden dabei viele Crowdworker*innen als Chance, selbstbestimmt Geld zu verdienen. Gleichzeitig begünstigt diese Flexibilität gemeinsam mit der Marktmacht der Vermittlungsplattformen auch Ausbeutung, zumal klassische arbeits- und sozialrechtliche Sicherungsregeln Crowdworker*innen oft nicht hinreichend erfassen.

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und des Europäischen Parlaments sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung daher auf, sich für eine stärkere Regulierung der “Gig-Economy” auf Ebene der Europäischen Union oder zumindest des Bundesgebiets einzusetzen, was insbesondere umfasst:

  • Einrichtung eines eigenständigen Sozialversicherungssystems für Crowdworker*innen, das durch Abgaben der Plattformbetreiber finanziert wird (bis zur Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung)
  • Einführung von speziell auf die “Gig-Economy” zugeschnittenen Mitbestimmungsrechten, die insbesondere die effektive Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit sichern.
  • Verpflichtung der Plattformen, den Crowdworker*innen über die Plattform-Software eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, miteinander zu kommunizieren und sich zu vernetzten.
  • Verpflichtung der Plattformen, Gewerkschaften eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, die Crowdworker*innen über die Plattform-Software anzusprechen (“Digitaler Betriebszugang”)
  • Einführung von Mindestvergütungsvorschriften, die (unabhängig vom sozialrechtlichen Status der Arbeiter*innen) auch die Organisation von Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit miterfasst.
  • Ein Recht der Crowdworker*innen auf den Einsatz von eigenem Arbeitsgerät und Verpflichtung der Plattformen, für Reparaturen an den Geräten aufzukommen, soll geprüft werden.
  • Förderprogramme für den Aufbau von genossenschaftlich strukturierten Crowdworking-Plattformen

 

Gleichzeitig erklären wir unsere Solidarität mit den Arbeitskämpfen von Crowdworker*innen, die wie die “deliverunion”-Bewegung, die Organisation „Liefern am Limit“ oder die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit streiten.

Antrag 40/I/2019 Einstieg in die Arbeitswelt für Migrant*innen erleichtern

25.02.2019

Zur Zeit leben ca. eine Million geflüchtete Menschen in Deutschland. Für diese Menschen ist ein Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich erschwert, selbst mit nachgewiesenen Sprachzertifikaten scheuen nicht wenige Arbeitgeber*innen die Einstellung einer geflüchteten Person. So sind nur knapp 40% der Geflüchteten, die meisten davon entweder Prekär oder im Niedriglohnsektor, beschäftigt. Ein Großteil ca. 50% ist arbeitssuchend und der Rest ist arbeitslos gemeldet. Damit unterscheiden sich diese Werte signifikant von anderen Vergleichsgruppen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass die meisten Migrant*innen in Deutschland eine Tätigkeit ausüben, die unterhalb ihrer beruflichen Vorbildung im Ursprungsland liegen – sie sind nicht “bildungsadäquat” verpflichtet.

Dies ist ein Zustand der nicht weiter hinnehmbar ist.

 

Integration ist keine Einbahnstraße, sie verlangt nicht nur die Bereitschaft einer immigrierten Person sich in die Gesellschaft zu integrieren, sondern sie verlangt auch eine Gesellschaft, die in erster Linie die Möglichkeiten und die Bereitschaft schafft, Menschen zu helfen, die Rahmenbedingungen etabliert, wo jeder neu hinzugezogen Mensch sich willkommen fühlt. Das heißt im Klartext: Zugang zu Bildung, Arbeit und Spracherwerb.

 

Damit dieser Zugang von Seiten des freien Arbeitsmarktes gewährleistet werden kann sind eine Reihe von Maßnahmen nötig:

 

Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung sich für flächendeckende anonymisierte Bewerbungsverfahren einzusetzen und solche in einer Gesetzesnorm zu verankern. Damit solche Bewerbungsverfahren nicht nur für öffentliche Stellen verpflichtend sind, sondern auch im freien Arbeitsmarkt. Nur dies würde dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entsprechen und gleiche Chancen für jede*n Bewerber*in ermöglichen.

 

Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung auf, gemeinsam mit Unternehmen und Gewerkschaften Vielfaltsmodelle zu formulieren. 

 

Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sich für einen Förderungsfond einzusetzen. Dieser soll Unternehmen fördern, welche nachweislich, nachhaltige Praktika an Migrant*innen anbieten und sich dadurch auszeichnen, dass die meisten Praktika in einer Übernahme der betreffenden Person enden. Dadurch werden Anreize an die Unternehmen geschaffen sich mit nachhaltigen Praktika Angeboten zu befassen und diese anzubieten.

 

Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung auf sich dafür einzusetzen, das IQ Netzwerk auf Bundes- und Landesebene auszubauen und zu fördern.

 

Die Frage der Integration bzw. Inklusion ist nicht nur eine politische Frage, sondern auch eine Haltungsfrage. Wollen wir den Menschen, welche vor Krieg und Hunger geflohen sind, es in einem der reichsten Länder der Welt auch noch unnötig schwer machen einen Neuanfang zu gestalten? Wollen wir zulassen, dass die Menschen die vor Armut fliehen, hier in die Armutsfalle geraten? Wollen wir dabei zusehen, dass Menschen die auf der Suche nach Anerkennung sind, diese verwehrt bleibt?

 

Kurz um: Wollen wir dabei tatenlos zusehen oder uns tatkräftig und solidarisch für die Gleichheit der Teilhabe und der Lebenschancen für die Migrant*innen einsetzen?

 

Diese Fragen könnten mit einer Zustimmung dieses Antrags beantwortet werden.

Antrag 39/I/2019 Nachteile ausgleichen und schnellen Arbeitsmarktzugang für Frauen mit Migrationshintergrund sichern!

25.02.2019

SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgende Ziele hinwirken:

  1. Aufstockung von finanziellen Mitteln insbesondere zur individuellen Förderungen von Programmen für Frauen
  2. Unterstützung der Beratungseinrichtungen im Rahmen von Projekten
  3. Aufstockung des Härtefallfonds
  4. Öffentlichkeitswirksame Informationskampagne des Senats
  5. Unternehmen, die weitere Qualifikationsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund anbieten, zu fördern