25.02.2019
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrates werden aufgefordert, sich für eine zügige und umfassende Reform der Kastenstandhaltung bei Sauen einzusetzen. Eine solche muss innerhalb der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen werden und folgende Ziele erfüllen:
- Der Zeitraum, für den Sauen während Deckzeit, Schwangerschaft und Stillzeit im sogenannten Kastenstand gehalten werden dürfen, ist wesentlich zu reduzieren. Die Fixierung während der Deckzeit darf maximal 5 Tage betragen.
- Die Mindestanforderungen für Länge und Weite der Kastenstände sind so zu erhöhen, dass sich die Tiere ungehindert aufrichten, hinlegen, den Kopf drehen und die Gliedmaße ausstrecken können. Hierzu bedarf es konkreter gesetzlicher Mindestvorgaben.
- Etwaige Übergangsfristen für den Bestand müssen sich strikt an Aspekten des Tierschutzes orientieren. Die im Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums 2017 vorgeschlagene Übergangsfrist von 15 Jahren ist nicht verantwortbar: die Übergangsfrist muss spätestens 2023 auslaufen.
- Eine wesentliche Reduktion der maximalen Haltungsdauer im Kastenstand soll bereits während etwaiger Übergangszeiten gelten.
- Neuregelungen bei der Ausgestaltung des Kastenstandes müssen rechtlich verpflichtend und mit wirksamen Sanktionen unterlegt sein. Entsprechende Verstöße müssen beklagbar sein.
- Durch unabhängige und regelmäßige Kontrollen in den Betrieben ist sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
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25.02.2019
Die SPD Ministerinnen und die SPD Minister der Bundesregierung und die SPD Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass das Verursacherprinzip bei der Lösung der Emissionen, die durch den Verkehr produziert werden, auf Kosten der Hersteller gelöst wird. Die Autoproduzenten werden aufgefordert, die Autos mit Hardware auf Kosten der Autohersteller nachzurüsten, um den NOX-Ausstoß zu verringern.
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25.02.2019
Die SPD Berlin spricht sich dafür aus, dass Hertha BSC weiterhin seine Heimspiele in Berlin austrägt. Dabei bleibt die Hertha-Nutzung des Olympiastadions als Heimspielstätte für uns erste Option. Sollten sich der Berliner Senat, das Abgeordnetenhaus, der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hertha BSC darauf einigen, dass Hertha BSC ein neues Stadion im Olympiapark grundsätzlich bauen kann, fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitglieder auf, im weiteren Umsetzungsprozess folgende Rahmenbedingungen mit Hertha BSC zu vereinbaren:
- Das Landesgrundstück wird Hertha BSC ausschließlich als Erbbaurecht zu marküblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
- Es muss eine adäquate und angemessene Regelung für die 24 Mietwohnungen in der Sportforumstraße gemeinsam mit den Mieter*innen und der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 gefunden werden. Die Mietenhöhe soll für die Mieter gleich bleiben; diese müssen ab sofort in den Prozess mit einbezogen werden.
- Es muss ein adäquater und moderner Ausweichstandort für die Bildungsstätte der Sportjugend gefunden werden.
- Die Finanzierung des Baus und des Betriebs des neuen Stadions wird ausschließlich von Hertha BSC getragen. Das heißt, dass dementsprechend auch 30% für eine Kostensteigerung beim Bau (Risikopuffer) mit bedacht werden. Ferner wird Hertha BSC eine Finanzplanung nebst privaten und Bankbürgschaften für das vollständige Bauvorhaben sowie eine Wirtschaftlichkeitsplanung für den Be-trieb vorlegen. Dabei sind insbesondere auch die Kosten für eventuelle Erschließungskosten und eventuelle Umbauten in Bezug auf die ÖPNV-Versorgung von Hertha BSC vollständig zu tragen.
- Hertha BSC bekennt sich zur Bedeutung und zum Erhalt des Berliner Olympiastadions. Das Olympiastadion darf durch den Neubau des Fußball-Stadions nicht in Bestand oder Wirtschaftlichkeit gefährdet werden. Es muss daher eine vertraglicher Konkurrenzschutz zu Gunsten des Olympiastadions, des Maifeldes und der Waldbühne erfolgen.
- Für die Anwohner*innen muss sichergestellt werden, dass sie mit keiner erhöhten Lärmbelästigung rechnen müssen. Dabei soll bereits beim Neubau auf eine entsprechende lärmmindernde Bauweise geachtet werden. Wir sprechen uns gegen eine Ausweitung der Lärmemissions-Ausnahmegenehmigungen aus.
- Es muss sichergestellt sein, dass das Verkehrskonzept auch für die veränderten örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.
Darüber hinaus müssen im Zuge einer möglichen Umgestaltung des Olympiaparks durch einen Neubau folgende Veränderungen gewährleistet werden:
- Es wird eine Anwohner*innenschutzzone („Stadionparkzone“) an Veranstaltungstagen (ähnlich der Regelungen rund um das Weserstadion in Bremen) eingerichtet. Diese soll den Parkplatzsuchverkehr, An- und Abfahrtstaus in dem Gebiet rund um den Olympiapark bzw. des Stadiongebiets vermeiden. Gewerbliche Parkplatzflächen dürfen weiter genutzt werden. Anwohner*innen und Nutzer*innen erhalten über eine Vignette Zufahrtsberechtigungen zur Stadionparkzone. Die Einfahrt in die Zone wird durch ein vom jeweiligen Veranstalter zu finanzierendes Sicherheitspersonal kontrolliert.
- Bei allen Veranstaltungen im Hertha-Stadion, Olympiapark, auf dem Maifeld, im Olympiastadion und der Waldbühne ist in den Veranstaltungstickets immer die ÖPNV-An-und Abfahrt enthalten.
- Der Olympiapark wird allen Bürger*innen besser öffentlich zugänglich gemacht, dabei ist die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen. Der Berliner Senat erstellt ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Olympiaparks, das insbesondere die Belange des Sports, des Denkmalschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt.
- Ziel dieses Gesamtkonzepts muss es sein, dass der Olympiapark für mehr Sportler*innen, insbesondere aus dem vereinsgebundenen Breitensport, zugänglich gemacht wird. Dabei sollen auch Sportmöglichkeiten für vereinslose Freizeitsportler*innen geschaffen werden.
- Im Zuge des angesprochenen Gesamtkonzepts braucht es auch für das Olympiastadion ein neues Nutzungskonzept, welches das Ziel einer breiteren und vielfältigeren Nutzung des Olympiastadions verfolgt.
- Letztlich müssen bei all diesen Vorhaben die Anwohner*innen von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden werden.
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25.02.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration von Ferkeln sofort aufgehoben wird.
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23.02.2019
Demoskopische Erhebungen der Umfrageinstitute sollen zukünftig nur noch bis maximal 2 Monate vor dem Wahltermin erhoben und veröffentlicht werden. Dies soll sowohl für Kommunal-, Landes wie Bundeswahlen gelten. Ausgenommen sind hiervon Volksentscheide.
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