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Antrag 182/I/2019 Keine Unterstützung von Diktatoren – Für ein Ende der Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Passersatzpapieren an syrische Geflüchtete

25.02.2019

In Deutschland gilt für Ausländer*innen die Passpflicht, was bedeutet, dass diese gültige Ausweisdokumente besitzen müssen. Diese sollen sie sich selbst bei den Botschaften ihrer Heimatländer beschaffen. Syrische Geflüchtete waren davon in Berlin bis Ende April 2018 ausgenommen.  Sie bekamen in der Regel von der Berliner Ausländerbehörde ein Passersatzdokument.

 

Seit Mai 2018 wurde diese Ausnahme in der Hinsicht aufgehoben, dass syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nun grundsätzlich eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin unterstellt wird. Das heißt, dass syrische Geflüchtete mit subsidiären Schutz, sich in die Botschaft des Assad-Regimes begeben müssen, um dort zu hohen Kosten  gültige Personaldokumente zu erhalten. Das Assad-Regime, das gezielt Zivilist*innen in Syrien verfolgt und umbringt, wird durch dieses Verfahren direkt mit deutschen Geldern unterstützt. Der deutsche Staat verstärkt damit die Fluchtgründe, anstatt Geflüchteten Schutz zu geben!

 

Wir fordern den Berliner Innensenator deshalb auf, sofort wieder zu der Verwaltungspraxis vor Mai 2018 zurückzukehren und syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz einen Reisepass für Ausländer*innen als Passersatz zu gewähren, damit diese nicht in Kontakt mit der syrischen Botschaft treten müssen.

 

Wir fordern weiter, dass sich die Bundestagsfraktion dafür einsetzt, diese Verwaltungspraxis im gesamten Bundesgebiet zu ändern.

Antrag 203/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz III: Keine Zuwanderungssperren durch das Innenministerium

25.02.2019

Die Mitglieder des Bundestags, SPD geführte Ministerien und Vertreter/innen der sozialdemokratisch geführten Bundesländer sollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Vorschlag im Referentenentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Beschränkungsoptionen für das Bundesministerium des Inneren auf der Verordnungsebene (§ 99 Abs. 5 und 6 AufenthG-E), durch das es Zuwanderungssperren für bestimmte Länder erheben darf, gestrichen wird.

Antrag 200/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz I: Anerkennungsfrist bei ausländischer Berufsqualifikation verlängern

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats mögen sich dafür einsetzen, dass die grundsätzliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis begründet durch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 letzter Unterabsatz AufenthG-E) von 18 auf 36 Monate ausgeweitet wird. Der Höchstzeitraum soll sich also von bisher geplanten zwei auf drei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption um sechs Monate sollte Bestand haben, so dass sich im Einzelfall eine Höchstaufenthaltsdauer von 42 Monaten ergeben kann.

Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die Verlängerungsmöglichkeit von sechs auf zwölf Monate erhöht werden kann.

Folgende Änderung des vorliegenden Gesetzeentwurfs wird vorgeschlagen:

  • In § 16d Abs. 1 Satz 3 sind die Zahl „18″ durch die Zahl „36″ und die Wörter „zwei Jahren“ durch die Angabe „42 Monaten“ zu ersetzen. (Die vorliegende Fassung widerspricht EU-Recht und bevorzugt EU-Arbeitsmigration)
  • Anpassungslehrgänge zum Ausgleich festgestellter wesentlicher Unterschiede in der beruflichen Qualifikation dürfen nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG und in der Folge nach der Anerkennungsgesetzgebung einschließlich des Fachrechts von Bund und Ländern (beispielsweise nach § 2 Absatz 3 Satz 6 Krankenpflegegesetz) bis zu drei Jahre dauern. (Die vorliegende Fassung würde somit die Einreise von Drittstaatsangehörigen ausschließen, die für eine Anerkennung ihrer Qualifikation einen Anpassungslehrgang von mehr als 18 Monaten Dauer absolvieren müssten.)

 

Antrag 195/I/2019 Datensicherheit bei mobilen Endgeräten langfristig gewährleisten

25.02.2019

In das Europa-Wahlprogramm wird aufgenommen:

 

Hersteller von Mobiltelefonen und Tablets und ähnlichen mobilen Endgeräten werden verpflichtet, für den Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Verkaufsstart Sicherheits-Updates für das Betriebssystem für die verkauften Geräte kostenlos anzubieten.

Bei den technischen Daten eines mobilen Endgeräts wie Mobiltelefonen oder Tablets muss das Enddatum des Sicherheits-Supports explizit angegeben werden.

Beim Verkauf von mobilen Endgeräten, für die die Sicherheits-Updates nur noch für weniger als zwei Jahre angeboten werden, müssen die KäuferInnen explizit darauf hingewiesen werden.

 

Nach Ablauf der Sicherheits-Support-Phase müssen die NutzerInnen auf geeignete Weise darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Gerät und somit ihre persönlichen Daten nicht mehr sicher sind.

Antrag 176/I/2019 Für einen sozialdemokratischen Weg zu einer sicheren und solidarischen Stadtgesellschaft

25.02.2019

Die Berliner SPD steht für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten. Daher setzen wir uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen im ASOG und die Einführung eines unabhängigen Polizei-Beauftragte*n ein, die/der den Bürger*innen und der Polizei zur Verfügung steht. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere Ausstattung – daran arbeiten wir in der rot-rot-grünen Koalition. Die Polizei muss sichtbarer werden, sie muss näher bei den Menschen sein, damit die gefühlte Sicherheit in Berlin steigt. Die Alexwache hat gezeigt wie eine sozialdemokratische Politik funktioniert und wie Präsenz vor Ort die Kriminalität deutlich reduzieren kann. Deswegen unterstützen wir auch Forderungen nach mehr Fuß- und Fahrradstreifen und fördern Projekte, um die Polizei besser in den Kiezen zu verwurzeln.

 

Die Polizei braucht aber nicht noch mehr Möglichkeiten, in Grundrechte einzugreifen. Durch Konstruktionen wie die »drohende Gefahr« oder »drohende terroristische Gefahr« kann die Polizei zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass dadurch mehr Sicherheit entsteht. Als Berliner SPD lehnen wir daher eine Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle sowie den Einsatz von „Staatstrojanern“ klar als grundrechtswidrig ab. Wir lehnen außerdem eine Ausweitung des Instruments der Vorbeugehaft ab.

 

Die Berliner SPD lehnt eine Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), ab. In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen wurde unter CDU- und CSU-geführten Landesregierungen das Polizeigesetz in den zurückliegenden Monaten deutlich verschärft. Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik: Sie macht das Leben der Menschen nicht sicherer, die Menschen zahlen aber bei ihren Freiheitsrechten einen hohen Preis. Zugleich lenkt eine solche Politik von den sozialen Ursachen von Kriminalität und Gewalt ab und verhindert so wirksame Lösungen.

 

Berlin darf diesem Beispiel nicht folgen. Zum einen hat die SPD Berlin auf dem Landesparteitag 2018 einen Beschluss gefasst, der eine alternative sozialdemokratische Sicherheitspolitik vorgibt. Zum anderen missbilligen wir die deutliche Verschärfung der Polizeigesetze und die Einschränkung der Freiheitsrechte in anderen Bundesländern. Wir stimmen keinem Gesetz zu, das die Grund- und Freiheitsrechte der Berlinerinnen und Berliner weiter einschränkt, und wollen stattdessen wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.

 

Außerdem fordern wir als Partei Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zu erhalten.