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Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken

9.03.2019

    Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.

     

    Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.

     

    Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:

    A. Handlungsebene Bund und Länder

    1. Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
    2. Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
    3. Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
    4. Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
    5. Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
    6. Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
    7. Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
    8. Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
    9. Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
    10.  Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
    11.  Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
    12. Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
    13. Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
    14. Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
    15. Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
    16. Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
    17. Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
    18. Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
    19. Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
    20. Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
    21. Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
    22. Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
    23. Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.

     

    B. Handlungsebene Land Berlin

    1. Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
    2. Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
    3. Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
    4. Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
    5. Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
    6. Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
    7. Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
    8. Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
    9. Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
    10. Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
    11. Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.

     

    Ä-15 zum Antrag 183/I/2019

    7.03.2019

    Einschub nach Zeile 212-214 „Dafür wollen wir den Aufgabenkatalog der Bezirke und des Landes entsprechend überarbeiten, damit wir zu einer klareren Aufgabenverteilung kommen.“

     

    Neu: 

    „Des Weiteren soll ein standardisiertes Verfahren etabliert werden, wie zukünftig neue und / oder unklare Zuständigkeiten zwischen Senats- und Bezirksebene adressiert und geklärt werden.“

     

    Hintergrund: An diesem Verfahren wird im Rahmen des Zukunftspaktes Verwaltung gerade gearbeitet, es wird einer der sog. Steckbriefe sein, die Teil des Zukunftspaktes sind.

    Ä-14 zum Antrag 183/I/2019

    7.03.2019

    Zeile 98 – 100 statt „Damit die Einhaltung der ZV überprüft werden kann, ist ein Controllingsystem mit geeigneten Anreiz- und Sanktionsinstrumenten zu etablieren.“

     

    Neu: 

     

    „Zur Überprüfung der Einhaltung und Erreichung der Zielvereinbarungsinhalte ist ein gesamtstädtisches Monitoringsystem zu etablieren. Dieses meldet Abweichungen an die für die Steuerung verantwortlichen Stellen.“

     

    Hintergrund: Es geht nicht (wie das Wort Sanktionsinstrument nahelegt)  um die „Bestrafung“ derjenigen, die Ziele nicht erreichen, sondern um die Ursachenanalyse und das Gegensteuern. Vorbild ist dabei das Modell der Steuerung der Bürgerämter mit dem zweistufigen Steuerungsmodell (politisch und fachlich) und der Monitoring-Stelle.

    Ä-13 zum Antrag 183/I/2019

    7.03.2019

    Zeile 612: Nach der Zwischenüberschrift „Personalentwicklung vorantreiben“ einfügen

     

    „Grundlage für Personalentwicklung ist Personalbemessung und Personalbedarfsplanung“

    Antrag 262/I/2019 Einstieg in die Arbeitswelt für Migrant*innen erleichtern

    7.03.2019

    Zur Zeit leben ca. eine Million geflüchtete Menschen in Deutschland. Für diese Menschen ist ein Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich erschwert, selbst mit nachgewiesenen Sprachzertifikaten scheuen nicht wenige Arbeitgeber*innen die Einstellung einer geflüchteten Person. So sind nur knapp 40% der Geflüchteten, die meisten davon entweder Prekär oder im Niedriglohnsektor, beschäftigt. Ein Großteil ca. 50% ist arbeitssuchend und der Rest ist arbeitslos gemeldet. Damit unterscheiden sich diese Werte signifikant von anderen Vergleichsgruppen.

    Hinzu kommt die Tatsache, dass die meisten Migrant*innen in Deutschland eine Tätigkeit ausüben, die unterhalb ihrer beruflichen Vorbildung im Ursprungsland liegen – sie sind nicht “bildungsadäquat” verpflichtet. Dies ist ein Zustand der nicht weiter hinnehmbar ist.

    Integration ist keine Einbahnstraße, sie verlangt nicht nur die Bereitschaft einer immigrierten Person sich in die Gesellschaft zu integrieren, sondern sie verlangt auch eine Gesellschaft, die in erster Linie die Möglichkeiten und die Bereitschaft schafft, Menschen zu helfen, die Rahmenbedingungen etabliert, wo jeder neu hinzugezogen Mensch sich willkommen fühlt.

    Das heißt im Klartext: Zugang zu Bildung, Arbeit und Spracherwerb.

    Damit dieser Zugang von Seiten des freien Arbeitsmarktes gewährleistet werden kann sind eine Reihe von Maßnahmen nötig:

    Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung sich für flächendeckende anonymisierte Bewerbungsverfahren einzusetzen und solche in einer Gesetzesnorm zu verankern. Damit solche Bewerbungsverfahren nicht nur für öffentliche Stellen verpflichtend sind, sondern auch im freien Arbeitsmarkt. Nur dies würde dem Allgemeine Gelichbehandlungsgesetz entsprechen und gleiche Chancen für jede*n Bewerber*in ermöglichen.

     

    Wir fordern von den Mandatsträger*innen der SPD in den Landtagen, der Landesregierungen, des Bundestages und der Bundesregierung sich für eine noch zu entwickelten Migrant*innenquote in allen Einrichtungen und explizit in öffentlichen Einrichtungen einzusetzen, die Migrant*innen berücksichtigt. Alle Quotenmodelle können, das zeigen die Erfahrungen mit anderen Minderheitengruppen, dazu
    beitragen, diskriminierende Strukturen schnell und effektiv abzubauen. Sie können die Motivation von Migrant*innen erhöhen, sich zu engagieren, und Hemmschwellen abbauen, sich für Funktionen zur Wahl zu stellen. Somit wird Chancengleichheit erhöht. Schließlich bereichert Diversität nicht nur jede Gesellschaft, sondern auch jedes Unternehmen.

    Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sich für einen Förderungsfond einzusetzen. Dieser soll Unternehmen fördern, welche nachweislich, nachhaltige Praktika an Migrant*innen anbieten und sich dadurch auszeichnen, dass die meisten Praktika in einer Übernahme der betreffenden Person enden. Dadurch werden Anreize an die Unternehmen geschaffen sich mit nachhaltigen Praktika Angeboten zu befassen und diese anzubieten.

     

    Wir fordern von den Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass eine Bundeszentrale für Anerkennung von Auslandsabschlüssen etabliert wird. So wird eine Ansprechposition für Migrant*innen geschaffen, dessen Aufgabe darin besteht, zum einen Aufklärungsarbeit für Migrant*innen zu leisten. Zum anderen soll sie die verschiedenen Landesvorgaben zur Anerkennungen von Auslandsabschlüssen erfassen, komprimieren, generalisieren und die Durchführung der Anerkennungen koordinieren.

    Die Frage der Integration bzw. Inklusion ist nicht nur eine politische Frage, sondern auch eine Haltungsfrage. Wollen wir den Menschen, welche vor Krieg und Hunger geflohen sind, es in einem der reichsten Länder der Welt auch noch unnötig schwer machen einen Neuanfang zu gestalten? Wollen wir zulassen, dass die Menschen die vor Armut fliehen, hier in die Armutsfalle geraten? Wollen wir dabei zusehen, dass Menschen die auf der Suche nach Anerkennung sind, diese verwehrt bleibt?

    Kurz um: Wollen wir dabei tatenlos zusehen oder uns tatkräftig und solidarisch für die Gleichheit der Teilhabe und der Lebenschancen für die Migrant*innen einsetzen?

    Diese Fragen könnten mit einer Zustimmung dieses Antrags beantwortet werden.