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Antrag 90/II/2017 Konsensliste

22.10.2017

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 47/II/2017 Binnengeflüchtete schützen: Internationale Unterstützung garantieren und Staaten in die Pflicht nehmen!

14.10.2017

Jedes Jahr sind Millionen von Menschen aufgrund von bewaffneten Konflikten, Gewalt, Naturkatastrophen, Entwicklungsprojekten und der Auswirkungen des Klimawandels gezwungen zu fliehen. Weitere Millionen Menschen leben bereits langfristig vertrieben von ihren Heimstätten oder sind dem ständigen Risiko ausgesetzt, vertrieben zu werden. Das Internal Displacement Monitoring Centre gibt an, dass sich Ende 2016 40,3 Millionen Menschen in Binnenflucht allein aufgrund von bewaffneten Konflikten und Gewalt befanden.

 

Binnengeflüchtete Personen umfassen unter anderem Menschen, die zwischen kriegführenden Parteien gefangen oder von bewaffneten Angriffen bedroht sind, für die die eigene Regierung verantwortlich sein kann. Binnengeflüchtete sind ebenso indigene Bevölkerungsgruppen, die aus ihren Landschaften fliehen mussten, um den Bau eines Dammes und anderer Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. In den letzten Jahrzehnten sind es zudem vermehrt ganze Gemeinschaften z.B. aus Trockengebieten, deren Land (und somit oft auch deren Lebensunterhalt) aufgrund der mit dem Klimawandel verbundenen Umweltzerstörung verloren ging.

 

Von der Binnenflucht sind mehrheitlich Frauen und Kinder betroffen. Verantwortung für die Sicherstellung ihrer Bedürfnisse nach Schutz, Hilfe und Wiedereingliederung sowie der spezifischen Anliegen von unbegleiteten Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen werden jedoch selten übernommen. Zudem sind ethnische Minderheiten, indigene Bevölkerungsgruppen und Menschen aus ländlichen und ärmeren Gebieten überproportional zur Binnenflucht gezwungen.

 

Staaten sind dafür verantwortlich, die Wahrung der Menschenrechte zu garantieren. Der Schutz und die Unterstützung von Binnengeflüchteten beruht auf der Pflicht, Menschenrechte zu respektieren. Die Souveränität eines Staates beinhaltet also nicht nur das Recht, eigene Angelegenheit unabhängig leiten zu dürfen, sondern auch die primäre Pflicht und Verantwortung, Binnengeflüchteten Schutz und Unterstützung ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

 

I. Über Binnengeflüchtete

1. Definition

Die „Leitlinien betreffend Binnenvertreibung“ des UN-Sonderberichterstatters zu Intern Vertriebenen definieren Binnengeflüchtete als „Personen oder Personengruppen, die gezwungen oder genötigt wurden, aus ihren Heimstätten oder dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu fliehen oder diese zu verlassen, insbesondere in Folge oder zur Vermeidung der Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, von Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben“. Die zwei ausschlaggebenden Faktoren sind also der Zwang, die die Flucht veranlässt, und die Nicht-Überschreitung einer international anerkannten Staatsgrenze.

 

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Einstufung danach, wer nach den Leitlinien ein*e Binnengeflüchtete*r ist, keine gesetzliche Definition ist, die einen besonderen Rechtsstatus ähnlich dem Geflüchtetenstatus nach der Genfer Konvention verleiht. Vielmehr sind Binnengeflüchtete weiterhin Bürger*innen des betroffenen Staates, unabhängig davon, ob sie formell als Vertriebene anerkannt sind oder nicht. Dadurch sind sie auch als Binnengeflüchtete grundsätzlich berechtigt, alle für die Bevölkerung des betreffenden Staates geltenden Garantien der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu nutzen.

 

2. Die Unterscheidung zwischen Geflüchteten und Binnengeflüchteten ist entscheidend

Das folgt daraus, dass sich aus rechtlicher Sicht Geflüchtete grundsätzlich von Binnengeflüchteten unterscheiden. Während Geflüchtete sich zum Schutz nicht der eigenen Regierung widmen, sondern internationalen Schutz und Unterstützung im Ausland finden, haben Binnengeflüchtete das Land ihres Heimatortes nicht verlassen. Somit bleiben Binnengeflüchtete auch in Fällen, in denen Regierungskräfte oder andere staatlichen Behörden für ihre Verdrängung verantwortlich sind, unter der Verfügungsgewalt eben dieser Regierung.

 

Die internationale Gemeinschaft bleibt auch in diesen Fällen nicht berechtigt, nationale Behörden zu ersetzen, sondern übernimmt bisher lediglich eine subsidiäre Rolle bei der Unterstützung oder Ergänzung staatlicher Maßnahmen. Während also der für Gelüchtete erlangbare Rechtsstatus im Wesentlichen eine Form des internationalen Schutzes ist, ist der Schutz von Binnengeflüchteten in erster Linie eine nationale Angelegenheit.

 

Binnengeflüchtete als eine Art von Geflüchteten zu qualifizieren sähe also über die Tatsache der unterschiedlichen rechtlichen Gegebenheiten und Schutzmöglichkeiten hinweg. Während Geflüchtete im Ausland nicht alle Rechte genießen, die den Bürger*innen eines Landes zur Verfügung stehen, verlieren Binnengeflüchtete keine der ihnen als Bürger*innen des Staates verliehenen Rechte, auch wenn sie in Wirklichkeit diskriminiert oder gar als Bürger*innen zweiter Klasse behandelt werden.

 

II. Die gravierenden Konsequenzen der Binnenflucht

Dass Binnengeflüchtete als Bürger*innen des Landes rechtlich genauso geschützt sind wie der Rest der Bevölkerung – und dadurch nicht notwendigerweise anfälliger seien als nicht geflüchtete Menschen – wird als Argument gegen die Betrachtung von Binnengeflüchteten als speziell unterstützungsbedürftige Menschengruppe verwendet. Diese Herangehensweise übersieht jedoch die Tatsache, dass Binnengeflüchtete spezifische Bedürfnisse haben, die nicht geflüchtete Personen nicht haben. Binnengeflüchtete haben gemeinsam und müssen deshalb

 

(1) vor Vertreibung geschützt werden,

(2) Gefahrenbereiche verlassen, um einen sicheren Ort zu erreichen und dürfen nicht gezwungen werden, in Gefahrenbereiche zurückzukehren,

(3) eine vorübergehende Unterkunft finden,

(4) wegen ihrer Flucht vor Diskriminierungen geschützt werden, etwa in Hinsicht auf den Zugang zu Basisdienstleistungen und dem Arbeitsmarkt,

(5) sich als Wähler anmelden können, um an Wahlen und Volksabstimmungen teilnehmen zu können,

(6) zurückgelassenes Eigentum schützen und

(7) eine dauerhafte Lösung für ihren Verbleib finden, etwa durch Rückkehr zum Ort des früheren Aufenthalts oder in Form einer Integration in die geflüchtete oder einer anderen Ortschaft.

 

Binnengeflüchtete stehen also vor Problemen, die spezifisch im Zusammenhang mit der Flucht und den Fluchtgründen stehen. Statistisch festgestellt wurde, dass Binnengeflüchtete ohne humanitäre Hilfe oftmals einem höheren Risiko der Unterernährung und der Anweisung auf Nahrungsmittelhilfe ausgesetzt sind. Sie haben Kinder durch die Rekrutierung zu Streitkräften oder nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen verloren, werden vor allem während der Flucht von Familienmitgliedern getrennt und erhalten keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen. Binnengeflüchtete erleiden zudem vermehrt geschlechtsspezifische Gewalt, leiden an ernsten gesundheitlichen Problemen und bleiben in extremer Armut, ohne Möglichkeiten, einen angemessenen Lebensunterhalt zu verdienen.

 

Zur weiteren Feststellung der Faktoren, die Binnengeflüchtete in diesem hohen Grad der Verletzbarkeit lassen, verlangen wir dringend weitere Untersuchungen und setzen uns entschieden für ihre Bekämpfung ein. Denn um eine dauerhafte Lösung für Binnengeflüchtete zu erreichen, müssen ihre spezifischen Hilfs- und Schutzbedürfnisse erfüllt werden. Binnengeflüchtete müssen ihre Menschenrechte ohne Diskriminierung genießen dürfen, indem sie in ihre Heimstätten zurückkehren, sich in dem Zufluchtsort integieren oder in eine andere Gegend umziehen können.

 

III. Binnenflucht ist Teil einer ganzheitlichen Angelegenheit über gefährdete Personen

Das spezifische Betrachten der Situation von Binnengeflüchteten soll in keiner Weise als Beweggrund dienen Hilfe und Aufmerksamkeit zum Nachteil anderer gefährdeter Personen zu verlegen. Die Unterstützung von Binnengeflüchteten, genauso wie für andere gefährdete Personen, hat immer auf der Grundlage von Bedürfnissen und Verletzbarkeiten und nicht aus Gründen der Kategorisierung zu erfolgen. Der gesonderte Blick auf Binnengeflüchtete gilt um sicherzustellen, dass Unterstützungen den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht werden.

In diesem Zusammenhang ist die Ansicht der von Vertreibung betroffenen Kommunen und Gemeinschaften nicht zu vernachlässigen. Denn auch die gastgebenden Gemeinschaften sind von den Auswirkungen der Binnenflucht betroffen. Diese Gemeinschaften mit örtlichen Investitionen zu unterstützen hilft nicht nur Spannungen zwischen Binnengeflüchteten und der örtlichen Bevölkerung vorzubeugen oder zu reduzieren, sondern beweist zudem, mit welchen Lasten diese Gemeinschaften zurechtkommen müssen.

 

Für die SPD gilt:

  • Jede*r hat das Recht, vor Vertreibung aus der Heimstätte geschützt zu werden.
  • Binnengeflüchtete sind besonders vor diskriminierenden Praktiken – wie der Einziehung zu Streitkräften oder bewaffneten Gruppen – infolge ihrer Vertreibung zu schützen. Insbesondere müssen alle grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Praktiken gegenüber Binnenvertiebenen unter allen Umständen verboten und bestraft werden.
  • Familien, die durch Vertreibung getrennt wurden, müssen so schnell wie möglich zusammengeführt werden. Dies gilt insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
  • Um dem grundlegenden Recht auf Bildung Wirksamkeit zu verleihen, haben im Schulalter befindliche Geflüchtete Unterricht zu erhalten, der unentgeltlich und obligatorisch sein muss.
  • Oberstes Ziel ist es, Bedingungen zu schaffen und Mittel bereitzustellen, die es den Binnengeflüchteten ermöglichen, freiwillig und in Sicherheit und Würde an ihren Heimatort zurückzukehren oder sich an einem neuen Ort anzusiedeln.
  • Binnengeflüchtete müssen ihren Zufluchtsort selbst frei wählen dürfen. Sie dürfen nicht von Machthabenden z.B. als Faustpfand missbraucht werden und an einen Ort gezwungen werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Alle deutschen und europäischen Behörden und Institutionen haben ihre Verpflichtungen aus den Leitlinien betreffend Binnenvertreibung unter allen Umständen einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen um Situationen, die zur Vertreibung von Personen führen könnten, zu vermeiden.
  • Jeder Eingehung eines neuen Vertrages oder Neuverhandlung eines bestehenden Vertrages der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union mit Drittstaaten zu Verhandlungsthemen, die Binnengeflüchtete unmittelbar oder in sonstiger Weise betreffen, ist die Forderung zur Inkraftsetzung und sachgerechten Durchsetzung der Leitlinien betreffend Binnenvertreibung durch den Drittstaat vorausgesetzt.
  • Im Bewusstsein über die Pflicht und Verantwortung, Binnenvertriebenen humanitäre Hilfe zu gewähren, setzen wir uns dafür ein, dass Unterstützung für Binnenvertriebene überall angeboten wird.
  • Internationale humanitäre Organisationen sowie helfende UN-Institutionen sind für ihre Hilfe gegenüber Binnengeflüchteten mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.
  • Die Kampala Konvention, die als regionale Konvention Staaten dazu verpflichtet, den Schutz und das Wohlergehen von Binnengeflüchteten zu ermöglichen, sowie der damit verfolgte Ansatz Menschen, die gezwungen sind aus ihren Heimstätten aufgrund von Konflikten, Gewalt, Naturkatastrophen und Menschenrechtsverletzungen zu fliehen, unterschiedslos zu helfen, wird ausdrücklich unterstützt.
  • Die UN, die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland müssen sich verpflichten, allen Menschen, die aus finanziellen, politischen oder anderen Gründen nur innerhalb ihres Herkunftslandes fliehen können, obwohl sie es eigentlich verlassen wollen, zu unterstützen, einen Zufluchtsort außerhalb ihres Herkunftslandes zu erreichen.

 

Weiterhin fordern wir, dass:

  • empirische Forschungen vorangetrieben werden, die die Bedürfnisse von Binnengeflüchteten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Erfüllung voranbringen;
  • Auswirkungen der Binnenvertreibung auf die Leben der Betroffenen weiter untersucht werden – mit besonderer Aufmerksamkeit auf die strukturellen Auslöser und sozioökonomischen Auswirkungen bei langwieriger und städtischer Binnenvertreibung;
  • etwa durch die Modernisierung von Infrastruktur oder dem Ausbau örtlicher Gesundheits- und Bildungseinrichtungen die den Binnengeflüchteten gastgebende Ortschaften unterstützt werden;

 

die Zusammenarbeit mit relevanten Nichtregierungsorganisationen, die global oder regional agieren, ermöglicht wird.

Antrag 48/II/2017 Sichere Fluchtrouten statt Festung Europa!

14.10.2017

Die S&D-Fraktion möge beschließen:

In Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Leben eines jeden Menschen verbrieft: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“ Wenn ein Recht auf Leben ernstgenommen wird, so muss dies auch beinhalten, dass Menschen vor lebensbedrohlichen Situationen in ein sicheres Land fliehen können, ohne für diese Flucht mit ihrem Leben zu bezahlen. Ein Recht auf Leben muss folglich ein Recht auf sichere Flucht vor Bedrohung beinhalten.

 

Leider müssen wir feststellen, dass sich die Europäische Union von diesem Anspruch zunehmend entfernt. Satt ein sicherer Zufluchtsort für Flüchtende zu sein, rüstet die Europäische Union ihre Außengrenzen immer stärker zu tödlichen Festungsmauern. Allein von Januar bis Juli 2017 sind mindestens 2500 Menschen bei ihrer versuchten Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrunken. Rund 300.000 Menschen wagten die Lebensgefährliche Überfahrt laut UN-Angaben im Jahr 2016. Dabei stünde eine Vielzahl von Mitteln und Wegen zur Verfügung, um dies vermeiden. Jeder Mensch, der sich bei seiner Flucht nach Europa in Lebensgefahr begeben muss, straft den Anspruch der Europäischen Union, Wertegemeinschaft und Vorbild für Grund- und Menschenrechte zu sein, Lügen.

 

Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland versuchen die europäischen Außengrenzen weiter vom Mittelmeer weg in die Sahara zu verlegen, um die Migration auf den europäischen Kontinent weiter zu erschweren. Unter dem Vorwand der Terrorismus- und Schlepperbekämpfung werden Grenzanlagen ausgebaut und der Grenzschutz militarisiert. Dazu schrecken die EU-Staaten nicht vor einer Kooperation mit Diktaturen zurück. Schon heute ist der Weg durch die Wüste ähnlich gefährlich wie der darauffolgende Weg über das Meer. Sie ist schon heute ein vergessener Friedhof – allerdings werden die Leichen nicht angespült und NGOs können die nordafrikanischen Staaten kaum bewegen, weil weder Sicherheit noch rechtsstaatlicher Schutz vor Willkür garantiert ist.

 

Derweil machen sich die Europäischen Regierungschef*innen einen schlanken Fuß: Anstatt den innereuropäische Streit um die Aufnahme von Flüchtenden unter den Mitgliedländern zu lösen und den rassistischen Reflexen in den Mitgliedsländern mutig entgegenzutreten, verlagern sie ihre „Problemlösung“ nach Außen.

Wir müssen erleben, wie Zäune errichtet und mit Waffengewalt verteidigt werden, Deals mit Despoten gemacht und Flüchtende in Internierungscamps von marodierenden Verbrechern zurückgeschoben werden. Anstatt flüchtende Menschen zu schützen, werden die Europäischem Grenzen vor dem Übertritt durch Flüchtende „geschützt“. Auch die deutsche Bundesregierung nimmt dies nicht nur billigend in Kauf, sondern beteiligt sich aktiv an Deals mit Erdoğan und der libyschen Küstenwache. Dabei werden sehenden Auges massive Menschenrechtsverletzungen und zahllose Todesfälle in Kauf genommen.

 

Über Parteien hinweg kommt sowohl aus Deutschland als auch aus anderen Ländern der EU immer wieder die Forderung zur Bekämpfung von sogenannten Fluchtursachen. Gemeint sind hier eine ganze Bandbreite von Maßnahmen, die sich wahlweise auf die ‚Bekämpfung’ von Armut und kriegerischen Konflikten oder Direktmaßnahmen in sogenannten Drittstaaten zur Verhinderung von Fluchtmöglichkeiten richten. Diese Form von aktionistischem Handeln lehnen wir ab. Als internationalistischer Jugendverband erkennen wir an, dass Menschen solange von ihren Heimatländern flüchten werden, wie globale Ungleichheiten, sowohl in ökonomischer Hinsicht als auch in Belangen der körperlichen Unversehrtheit sowie der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe, in dem Ausmaß existieren, wie es heute der Fall ist. Mit ein wenig Entwicklungszusammenarbeit und Hochrüstung der  Grenzen in Drittstaaten ist es deshalb nicht getan. Deutschland und die Europäische Union insgesamt tragen zu einem erheblichen Teil zur Verstetigung von globalen Ungleichheiten durch asymmetrische Handelspolitik, Waffenexporte und teils imperialistische Außenpolitik bei. Die Flucht bietet deshalb für viele Menschen eine wesentlich konkretere Perspektive, ihre Lebensumstände zu verbessern – und in letzter Konsequenz ihr Leben zu retten – als vage Zusagen der Entwicklungszusammenarbeit, die mithin einzig auf das Erschließen von neuen Märkten ausgerichtet sind. Bestünde tatsächlich ein ernst gemeintes Interesse an der Bekämpfung von Fluchtursachen durch die Europäische Union – und nicht an der Bekämpfung von Flucht –, müssten Maßnahmen in viel stärkerem Ausmaß auf die Bekämpfung von globalen Ungleichheiten ausgerichtet sein.

 

Die Europäische Union hat im Mittelmeer eine Militärmission („Sofia“) zur „Bekämpfung von Schlepperkriminialität“ ins Leben gerufen. Anstatt eine Seenotrettungsmission zur Rettung von Menschen auf dem Mittelmeer zu finanzieren, kreuzen nun Kriegsschiffe vor der libyschen Küste, um den Schleppern ihr Geschäft zu erschweren. Die frühere Mission ‚Mare Nostrum‘ war eine Seenotrettungsmission, die zumindest ein Mindestmaß an Hilfe gewährte – auch wenn sie ebenfalls bereits Ansätze der aktuellen Fehlentwicklung enthielt. Dabei läge der Schlüssel, um das Geschäftsmodell der Schlepper zu unterbinden, in der Hand der Europäischen Union selbst: Die Schlepper können nur so lange Geld mit der tödlichen Mittelmeerüberfahrt verdienen, wie es keine legalen Wege zur Flucht nach Europa gibt. Offenbar besteht bei den Regierungschef*innen derzeit eine höhere Bereitschaft, Geld für unsinnige Militäraktionen aufzuwenden, als dieses Geld in die Rettung von Menschenleben, humanitäre Visa und Integrationsmaßnahmen zu investieren.

 

Für uns ist klar, dass internationale Solidarität und die Durchsetzung des Rechtes auf Leben nicht an den Europäischen Außengrenzen aufhören dürfen. Egal aus welchem Grund oder von welchem Ort ein Mensch flieht, niemand darf dafür mit seinem Leben bezahlen. Der gefährlichen Spirale zwischen Hochrüstung der Grenzen und immer gefährlicheren Fluchtrouten muss endlich ein Ende gemacht werden. Unser Ziel ist, dass alle Menschen dort leben können, wo sie wollen. Als Sofortmaßnahmen für sichere Fluchtrouten fordern wir jedoch von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union:

 

1. Sichere Fluchtwege Schaffen: Vergabe humanitärer Visa

 

Kein Mensch müsste sich auf ein Schlauchboot zur Mittelmeerüberfahrt begeben, wenn die sichere Flucht legalisiert wäre. Beispielsweise ist eine Einreise per Flugzeug sicher und deutlich billiger, jedoch nach EU-Richtlinie 2001/51/EG nicht legal: Fluggesellschaften haften demnach, wenn Passagiere im Zielland wegen fehlender Papiere abgewiesen werden. Das Unternehmen muss eine Strafe zahlen, den Rückflug organisieren und für Unterkunft und Verpflegung bis zur Rückreise aufkommen. Entsprechend werden Personen ohne Visum nicht transportiert.

 

Wir fordern daher:

  • Es muss eine humanitäre Visafreiheit eingeführt werden. Jeder Grenzübertritt – ob auf dem Land-, See- und Luftweg –  mit dem Ziel, in einem Staat einen Asylantrag zu stellen, muss legalisiert sein. Diese Regelung muss die Durchreise einschließen.
  • Die Bereitstellung humanitärer Visa (nach dem Beispiel Italiens) zur legalen Einreise und zur Übernahme der Reisekosten in die Europäische Union. Bis zum Zeitpunkt einer Einigung muss die deutsche Bundesregierung eine entsprechend hohe Anzahl für die Einreise nach Deutschland zur Verfügung stellen und den sicheren Transport in die Europäische Union organisieren und finanzieren.
  • Die humanitären Visa sind gebührenfrei und unbürokratisch in den Botschaften und Konsulaten zu gewähren. Dafür müssen die nötigen personellen Aufstockungen in den Botschaften so schnell wie möglich umgesetzt werden, um die Wartezeiten zu minimieren.
  • Die Familienzusammenführung von geflüchteten Personen ist umgehend wieder aufzunehmen und ebenfalls schnell und unbürokratisch über die Vergabe humanitärer Visa zu ermöglichen.
  • Die EU-Richtlinie 2001/51/EG muss ersatzlos gestrichen werden.

 

 

2. Libysche Folter-Camps schließen

 

Der UNO-Koordinator für Libyen, Martin Kobler, beschreibt die Situation in den Libyschen Camps als „furchtbar, entsetzlich und grauenhaft“. Die Menschen sind unterernährt, willkürlicher Gewalt ausgesetzt und auf engstem Raum zusammengepfercht. Es wird von systematischen Erschießungen berichtet. Viele dieser Camps werden „privat“ von Milizen betrieben. Schätzungen zufolge hat die libyschen Regierung nicht mehr als 30 Prozent des libyschen Territoriums unter Kontrolle.

 

Wir fordern daher:

  • Alle Menschen, die sich in libyschen Camps befinden, sind umgehend in sichere Camps umzusiedeln. Eine Rückführung flüchtender Menschen nach Libyen darf keine Option sein.
  • Die Menschenrechtsverbrechen in den Camps sind vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Menschenrechte anzuklagen.
  • Jegliche Unterstützung der Europäischen Union, die in die Hände der autonomen Milizen gelangen könnte, beispielsweise über die libyschen Küstenwache, ist sofort einzustellen

 

3. Flüchtlingscamps nach UN-Standards

 

Die finanzielle Ausstattung von UN Organisationen zur Hilfe und Unterbringung für Geflüchtete muss sofort verbessert werden. UNHCR und das World Food Program sind immer wieder genötigt, die grundlegenden Standards in den Camps zu senken, die Essensrationen zu kürzen und können im Winter nicht sicher vor dem Erfrieren schützen. Solche Umstände sind unverantwortbar.

 

Daher bekräftigen wir erneut unsere bereits bestehenden Forderungen:

 

  • Die Bundesregierung muss alle notwendigen Finanzmittel bereitstellen, um die humanitären Standards in den Flüchtlingscamps zu gewährleisten.
  • eine drastische und dauerhafte Erhöhung der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Plätze im Rahmen des Resettlement-Programms
  • eine Reform des Resettlement-Verfahrens: Das Resettlement-Auswahlverfahren darf nicht nach Bildungsstand, Herkunft oder Religionszugehörigkeit entschieden werden, sondern je nach Notlage.
  • unmittelbar nach der Ankunft sollte eine intensive Erstbetreuungsphase mit gesundheitlicher und psychologischer Unterstützung stattfinden.
  • Die Geflüchtetenunterbringungen auf dem europäischen Festland müssen ebenfalls dringend verbessert werden. Vielfach erfüllen sie selbst nicht humanitäre Mindeststandards.

 

4. Europäische Seenotrettung

 

Wir fordern:

  • Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss unverzüglich abgeschafft werden. Es steht für die menschenrechtswidrige und militarisierte Grenzabschottung der EU. Da die Agentur zudem nicht demokratisch kontrolliert werden kann, bleibt nur die gänzliche Auflösung.
  • die Wiedereinsetzung einer Europäische Seenotrettungsmission nach dem Vorbild der Mission „Mare Nostrum“ mit zusätzlichen Mitteln und Finanzen. Diese können durch eine Umwidmung der Mission „Sofia“ zur Verfügung gestellt werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Union sicherzustellen, dass ihre Außengrenzen nicht zum Massengrab werden. In der derzeitigen Situation ist dies nur mit einer staatlich organisierten Seenotrettung möglich.
  • Die Staaten mit südlicher EU-Außengrenze können die Integration von tausenden Geflüchteten nicht alleine schultern. Die aus Seenot geretteten Flüchtenden müssen virtuell auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einem festen Schlüssel solidarisch verteilt werden. Wenn ein Staat weniger Geflüchtete aufnimmt, als er müsste, muss er an diejenigen Staaten, die mehr Geflüchtete aufnehmen, als der Schlüssel besagt, zahlen. Diese Regelung kann auch durch die partielle Streichung von EU-Geldern an diesen Staat durchgesetzt werden. Die Verpflichtung zu den oben genannten Ausgleichszahlungen bleibt weiterhin bestehen. Außerdem müssen für Unterbringung, Betreuung und Asylverfahren Mindeststandards gelten, von denen einige EU-weit, andere Mitgliedslandspezifisch sein müssen.
  • Eine Rückführung von Menschen in nicht-sichere Staaten muss ausgeschlossen werden. Das Non-Refoultment-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention gilt uneingeschränkt.

 

5. Keine Deals zur gewaltsamen Zurückhaltung von Flüchtenden

 

Die sogenannte „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei, sowie informelle Abkommen mit anderen Mittelmeer-Anreinerstaaten über die gewaltsame Zurückhaltung von flüchtenden Menschen sind umgehend aufzukündigen. Sie sind aus moralischen und humanitären Gründen nicht zu rechtfertigen, widersprechen internationalem Recht und machen die Europäische Union politisch erpressbar.

 

6. Die Kriminalisierung humanitärer Hilfe stoppen

 

Seitdem die europäische Seenotrettungsmission beendet wurde, haben es sich gut ein Dutzend Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) zur Aufgabe gemacht, die Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken zu retten. Rund 40 Prozent der Rettungen im Mittelmeer wurden in den letzten 1,5 Jahren von privaten Helfer*innen durchgeführt. Dass diese eigentlich staatliche Verantwortung auf Laien und NGOs abgewälzt wird, ist an sich bereits Grund für Kritik. In den letzten Monaten wurde die humanitäre Hilfe auf dem Mittelmeer jedoch regelrecht kriminalisiert. Von rechten Bewegungen in Italien, Österreich und Deutschland ausgehend wurden absurde Anschuldigungen erhoben, die NGOs würden mit Schleppern kooperieren und Schleuser-Tätigkeiten durchführen. Ohne jegliche Beweise und trotz massiver Dementi seitens der NGOs wiederholte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière ähnliche Anschuldigungen und die Italienische Regierung nötigte den NGOs einen „Code of Conduct“ auf, der ihre Arbeit massiv einzuschränken droht. Als die libyschen Küstenwache einseitig eine 70-90 Seemeilen große „Search-and-Rescue-Zone“ vor ihrer Küste ausrief, und somit internationale Hoheitsgewässer annektierte, erfolgte von der Europäischen Union keinerlei Reaktion – obgleich die EU den Aufbau der libyschen Küstenwache finanziert und unterstützt. Die Seenotrettungs-NGOs  sehen sich seither massiven Übergriffen und Bedrohungen durch die libysche Küstenwache ausgesetzt, viele haben ihre Rettungsaktivitäten vorerst eingestellt oder stark eingeschränkt. Die nun fehlenden Rettungskapazitäten wurden von staatlicher Seite jedoch nicht ersetzt, sodass die Situation vor der libyschen Küste für die Flüchtenden nun noch gefährlicher ist als zuvor.

 

Daher fordern wir:

  • Ein Ende der Kriminalisierung von humanitärer Hilfe auf dem Mittelmeer durch die Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium
  • Die Aufbauhilfe für die libysche Küstenwache so lange auszusetzen, bis die libysche Küstenwache ihre Übergriffe auf NGOs glaubhaft unterlässt und die einseitig erklärte „Search- and – Rescue- Zone“ aufgibt.
  • Sicherheitsgarantien für die im Mittelmeer operierende NGOs durch die Europäische Union und Deutsche Bundesregierung. Keine humanitäre Organisation darf dazu gezwungen werden, bewaffnetes Personal an Bord zu nehmen.
  • Nach der Umsetzung dieser Sofortmaßnahmen muss die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland damit beginnen, die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für alle Menschen zu realisieren. Es kann unter keinen Umständen gerechtfertigt sein, dass ein Teil der Menschheit ihr Leben riskieren muss, um Grenzen zu überwinden, während ein privilegierter Teil genauso wie Waren und Kapital sich grenzenlos bewegen kann. Eine Welt ohne Grenzen ist möglich.

 

7. Internationale Solidarität ermöglichen statt Flucht bekämpfen

 

Die Europäische Union gemeinsam mit den 28 Mitgliedstaaten trägt nach Eigenangaben mehr als 50 Prozent der weltweiten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit. Globale Ungleichheiten als zentrale Ursache für Fluchtbewegungen konnten bisher allerdings nicht wirksam eingedämmt werden. Seit der Verstärkung von Flüchtlingsbewegungen im Jahr 2015 hat die Europäische Union zusätzliche budgetäre Mittel in die Hand genommen, um den sogenannten Grenzschutz in den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten zu verstärken. Zusätzlich wurden über die längerfristigen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit hinaus verstärkt Mittel für Nord-und Westafrika bereitgestellt, die die ‚Fluchtursachen’ bekämpfen sollen. Entwicklungszusammenarbeit muss sich stärker an Maßgaben internationaler Solidarität messen lassen, damit sie ihre intendierte oder vorgeschobene Wirkung erzielen. Sofortmaßnahmen sind nur dann hilfreich, wenn sie akute humanitäre Krisen bekämpfen und somit Flucht zu einer Option anstatt zu einer lebenserhaltenen Notwendigkeit macht.

 

Deshalb fordern wir:

  • Einen ehrlichen Umgang in der Diskussion um die Bekämpfung von Fluchtursachen. Gerade die SPD muss als Partei der internationalen Solidarität (gem. Hamburger Programm) stärker die Wechselwirkung zwischen dem deutschen Engagement im Ausland und Fluchtbewegungen in die Europäische Union thematisieren. Aktionistische Konzepte der SPD zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Zeiten hoher Flüchtlingsbewegung müssen allgemeinen Konzepten der Bekämpfung von globalen Ungleichheiten weichen.

 

Die Anerkennung der Flucht als legitimes Mittel zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation. Fluchtbewegungen werden zuvörderst durch globale Ungleichheiten ausgelöst. Die Ermöglichung von Flucht ist daher oft das schnellste und effektivste Mittel internationaler Solidarität, unabhängig davon, ob sich die individuelle Fluchtmotivation aus kriegerischen Konflikten, Verwehrung gesellschaftlicher und politischer Teilhabe, Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder ökonomischen Erwägungen speist.

Antrag 49/II/2017 Bezirksebene ernstnehmen, Fraktionen angemessen ausstatten!

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die sozialdemokratischen Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus, insbesondere der Senator für Finanzen und die sozialdemokratischen Mitglieder im Haushaltsausschuss, werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen ausreichend Personalmitteln für eine zeitgemäße Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden.

 

Eine Beschäftigung von Referent*innen ist dabei – in Abhängigkeit von der Fraktionsgröße– künftig zu ermöglichen. Sozialdemokratische Grundsätze von guter Arbeit und guter Entlohnung sind dabei zu berücksichtigen.

 

Die gesetzliche Grundlage für die entsprechenden pauschalen Personalmittel zur Beschäftigung von Mitarbeiter*innen sind dementsprechend neu zu fassen und dabei künftig wieder dynamisch zu gestalten.

Antrag 50/II/2017 Gleiche Besteuerung

14.10.2017

Erträge aus Kapitalanlagen sind gleich wie alle anderen Einkünfte zu besteuern.