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Antrag 163/I/2014 Der digitale Ortsverein

19.05.2018

Der Parteivorstand wird aufgefordert, innerhalb eines Jahres ein Konzept für digitale Parteiarbeit vorzulegen.

 

Rest Überweisung als Material an Parteivorstand / Organisationspolitische Kommission:

… und auf dieser Grundlage dann ggf. den flächendeckenden Aufbau von digitalen Ortsvereinen in den Bezirks- und Landesverbänden zu erarbeiten – insbesondere im Hinblick auf folgende Fragen: Zuordnung der digitalen Ortsvereine zu Bezirken/Landesverbänden; Rede und Pflichten der „klassischen“ Ortsvereine wie Entsendung von Delegierten oder Einzug Parteibeiträge, Zielgröße der digitalen Ortsvereine bzw. automatische Aufteilung ab einer bestimmten Größe.

Antrag 169/I/2014 Schaffung eines Systems, um den Status von Anträgen zu verfolgen

19.05.2018

Die Verfolgung von Anträgen an übergeordnete Gliederungen ist den Mitgliedern momentan nicht eigenständig möglich. Sie sind in der Regel auf Nachfrage bei hauptamtlichen Mitarbeitern angewiesen.

 

Um die Basisdemokratie in unserer Partei zu stärken und jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, den Weg der Anträge eigenständig verfolgen zu können, ist daher die Schaffung eines allgemein zugänglichen Systems zur Verfolgung von Anträgen dringend geboten.

 

Dieses System soll es dauerhaft ermöglichen, dass Parteimitglieder zu jedem Antrag online und auf Anfrage schriftlich offline den bisherigen Verlauf sehen können und ggf. in welchem Gremium der Antrag demnächst abgestimmt werden wird. Damit wird auch dargestellt, welche Gremien ihre Positionen bereits in den Antrag eingebracht haben. Inhalt des Antrages, Änderungen und Zusammenfassungen mit anderen Anträgen sollen hier ebenfalls dokumentiert werden. Beispiele wie so etwas umgesetzt werden kann, sind in diversen Parlamenten zu finden.

 

Der Parteivorstand soll dieses System innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung schaffen. Sollte es nicht zu einem zustimmenden Beschluss durch den Bundesparteitag kommen, so hat der Vorstand der Gliederung dieses System für seinen Zuständigkeitsbereich im Alleingang zu schaffen, welche dem Antrag zuletzt zugestimmt hat.

Antrag 47/I/2014 Liegenschaftspolitik des Bundes zügig sozial und gemeinwohlorientiert ausrichten

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Liegenschaftspolitik – analog zur Berliner Liegenschaftspolitik – an den Zielen des Koalitionsvertrages ausrichtet. Die BImA soll Grundstücke in ihrem Eigentum nicht mehr nur im Höchstpreisverfahren veräußern, wenn mittels eines Festpreisangebotes oder eines qualitativ ausgerichteten Bieterverfahrens gezielt soziale, stadtplanerische, kulturelle oder ökologische Zielsetzungen mit den zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften verfolgt und umgesetzt werden können. Liegenschaften mit Entwicklungsperspektive werden zukünftig nicht mehr nur meistbietend veräußert, sondern auch im Rahmen einer konzeptorientierten Ausschreibung, die auf den Nutzenzuwachs für die Stadt/Region abzielt und Kreativität einfordert und zulässt, zur Verfügung gestellt. Hierfür sind auch Erbbaulösungen vorzusehen.

Antrag 177/I/2014 Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund

28.04.2016

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder auf, dass im SGB II ein Passus eingeführt wird, der die Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausschließt.

Antrag 157/I/2014 Völkermord verjährt nicht! Für einen verantwortlichen Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die offizielle rückwirkende Anerkennung des von deutschen Kolonialtruppen in Namibia geführten Vernichtungskrieges – dem von 1904 bis 1908 Zehntausende Herero, Nama, Damara und San zum Opfer fielen – als Völkermord einzusetzen und eine offizielle Bitte von Bundestag und Bundesregierung um Entschuldigung zu erwirken. Darüber hinaus werden die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, die Bundesregierung zu einem Dialog mit der namibischen Regierung und Opferverbänden zu verpflichten, mit dem Ziel, angemessene Reparationszahlungen zu vereinbaren. Diese sollen bewusst nicht im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stattfinden. Bei der Umsetzung sollen paternalistische und eurozentristische Herangehensweisen, die in der Entwicklungszusammenarbeit häufig noch üblich sind, vermieden werden. Bei den Verhandlungen muss ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe zu jeder Zeit gewährleistet sein. Über ihre Verwendung sollen die namibische Gesellschaft und Opferverbände in alleiniger Verantwortung entscheiden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden weiterhin dazu aufgefordert, sich für ein Erinnerungs- und Aufarbeitungskonzept zur deutschen Kolonialgeschichte einzusetzen, das die Dekolonisierung öffentlicher Räume unterstützt, sowie den historischen Widerstand gegen Kolonialismus und Rassismus würdigt und sichtbar macht. Hierfür ist auch die Einrichtung einer entsprechenden Bundesstiftung nötig. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte muss die logische Konsequenz sein die komplette Rückgabe von menschlichen Gebeinen und Beutegütern, die während der deutschen Kolonialzeit geraubt und missbraucht wurden, zu gewährleisten. Die Bundesregierung und ihre Vertreter*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Rückgaben dieser Art in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

 

Die hier vorgeschlagene Aufarbeitung soll richtungsweisend für den Umgang Deutschlands mit der eigenen Kolonialgeschichte sein und idealerweise zur Schaffung eines Präzedenzfalls führen.