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Antrag 178/I/2023 Konsensliste

8.05.2023

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.

Antrag 13/I/2023 Verbot von (E-)Zigarettenwerbung auf SPD Veranstaltungen

2.05.2023

Die SPD soll ein Verbot von Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten oder ähnliche Erzeugnisse z.B. Vaporizer auf sämtlichen SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, durchsetzen. Hierzu gehört insbesondere auch der Aufbau von Ständen auf SPD-Veranstaltungen mit dem Ziel der Produkträsentation oder dem Angebot von Testmöglichkeiten („Ausprobieren“) für o. g. Produkte.

 

Zudem fordern wir die SPD auf, keine finanziellen oder vergleichbaren  Mittel, z.B. Sponsoringgelder oder Ausstellergebühren im Rahmen von SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, von Herstellern von Tabakprodukten anzunehmen.

Antrag 86/I/2023 Stärkung der Alkoholprävention durch umfangreiches Maßnahmenpaket

2.05.2023

Wir fordern die SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf, sich für wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich Alkoholkonsum stark zu machen.

 

Hierzu zählen im Besonderen:

  • umfassende Informations- und Präventionskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung von Alkohol insbesondere in der Schwangerschaft,
  • Vollständiges Werbeverbot von alkoholhaltigen Produkten,
  • Deklaration von Gesundheitsgefahren durch entsprechende Kennzeichnungspflichten auf alkoholhaltigen Produkten,
  • Anhebung der Alkoholsteuer,
  • Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von alkoholhaltigen Produkten auf das 18. Lebensjahr,
  • Beschränkung der Zeiten, zu denen alkoholhaltige Produkte gekauft werden können,
  • Beschränkung der Verkaufsstellen.

 

Antrag 55/I/2023 Juristische Staatsexamina ohne Diskriminierung – Benotung der mündlichen Prüfung ohne Berücksichtigung der (sozialen) Herkunft und des Geschlechts sicherstellen!

27.04.2023

Die Berliner SPD, die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats setzen sich für folgende Maßnahmen ein:

 

1. Verschiedengeschlechtliche Besetzung der Prüfungskommissionen

§ 9 und § 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin werden dahingehend ergänzt, dass in Prüfungskommissionen verschiedene Geschlechter vertreten sein müssen.

 

2. Einführung verpflichtender Schulungen und Weiterbildungen sowie einer Qualitätskontrolle

Als Prüfer:in eingesetzt werden darf künftig nur, wer eine durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bereits regelmäßig angebotene Schulung durchlaufen hat und spätestens alle fünf Jahre an einer Auffrischungs- bzw. Weiterbildungsschulung teilnimmt. In diesen ist insbesondere auf das Phänomen der unbewussten Diskriminierung sowie die stereotypfreie Gestaltung von Sachverhalten hinzuweisen. Für diese Schulungen sind Prüfer:innen von ihren Arbeitsaufgaben freizustellen bzw. ihnen ist für den Zeitaufwand, den eine Schulung in Anspruch  nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, in jeder Prüfungskampagne zumindest stichprobenartig Prüfungsgespräche im ersten und zweiten Examen zu evaluieren.

 

3. Abschaffung des Vorgesprächs und Ausschluss der Vornotenkenntnis

Das Vorgespräch und die Vornotenkenntnis der Prüfenden werden abgeschafft.

 

4. Ausarbeitung von Bewertungskriterien für die mündliche Prüfung

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, eine Handreichung auszuarbeiten, an der sich Konzeption und Bewertung der mündlichen Prüfung für das erste und das zweite Staatsexamen zu orientieren haben. Hierzu sucht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg den Austausch mit Prüfenden und Vertreter:innen der Studierenden und der Referendar:innen. Prüfende sollen dazu angehalten werden, vor der Prüfung das Schwierigkeitsniveau und Bewertungsmaßstäbe festzulegen.

 

5. Ausweitung des bestehenden Rügerechts bezüglich Verfahrensfehlern

§§ 16 Abs. 2, 29 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin sollen dahingehend geändert werden, dass Verfahrensfehler in der mündlichen Prüfung binnen einer Woche nach Ablegung der Prüfung geltend zu machen sind.

 

 

Antrag 103/I/2023 Änderung des Patientenfürsprecher_innengesetzes

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Lan­deskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psy­chisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfür­sprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausrei­chend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:in­nen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.