Archive

Antrag 89.2/I/2022 Sichere Perspektiven für Studierende auf der Flucht

30.05.2022

Aus der Ukraine fliehen derzeit internationale Studierende aus Drittstaaten sowie ukrainische Studierende. Daher müssen zeitnah verlässliche Lösungen bezüglich des Zugangs zu Hochschulen, der Studienfinanzierung und des Aufenthaltsrechts dieser Studierenden gefunden werden.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:

 

  • Studierenden (auch aus Drittstaaten), die ihr Studium bereits in der Ukraine aufgenommen haben, muss der Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu benötigen sie auch entsprechende Sozialleistungen. Diese sollen sich am BAFÖG-Höchstsatz orientieren. Aufenthaltstitel sollen mindestens für die Gesamtdauer des angestrebten Studienabschlusses gelten.
  • Ein niedrigschwelliger Spurwechsel zwischen dem Aufenthaltstitel für aus der Ukraine Geflüchtete und der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken soll geschaffen werden. Falsch gestellte Anträge sind wohlwollend zu prüfen.
  • Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
  • Wir fordern die SPD Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament sowie die SPD-Senator:innen im Berliner Senat auf, schnellstmöglich ein gesondertes Stipendienprogramm für Studierende, die aus der Ukraine als Staatsbürger:innen anderer Drittstaaten geflüchtet sind, aufzusetzen. Dieses als Pilotprojekt konzipierte Stipendienprogramm soll besonders vulnerable internationale Studierende gezielt ansprechen und ihnen die Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung gewährleisten, damit sie ihr Studium in Deutschland fortsetzen können. Zusätzlich sollte das Land Berlin ausreichende Kapazitäten für die Beratung und Begleitung von diesen Studierenden zur Verfügung stellen. Das behördliche Ermessen im Umgang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen soll großzügig zugunsten der Studienwilligen ausgelegt werden. Eine schnelle und unbürokratische Immatrikulation geflüchteter Studierender auch bei fluchtbedingt unvollständigen Bewerbungsunterlagen soll ermöglicht werden.

 

Antrag 89.1/I/2022 Klare Perspektiven für Geflüchtete - Konsequente Teilhabe durchsetzen

30.05.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder des Europaparlaments sollen sich für gute Bleibeperspektiven für alle Geflüchteten aus der Ukraine, einschließlich der Geflüchteten aus Drittstaaten, einsetzen.

 

Alle Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zu Kriegsbeginn in der Ukraine lag, verdienen unseren Schutz und sollen nicht gezwungen sein in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.

 

Wir begrüßen den unbürokratischen Umgang mit ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Arbeit, bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts bei privater Unterbringung oder bei der Anerkennung von Abschlüssen. Aus diesen Erfahrungen ziehen wir Rückschlüsse für die gesamte Geflüchtetenpolitik.

 

Insbesondere fordern wir:

  • Geflüchtete Drittstaatler*innen, die sich rechtmäßig und nicht kurzfristig zu Beginn des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, sollen generell Geflüchteten, die über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, gleichgestellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob ihre Herkunftsregion als sicher eingestuft wird.
  • Arbeitserlaubnisse für alle Geflüchteten und das Ende des faktischen Arbeitsverbots.
  • Beendigung von Wohnsitzauflagen und Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Antrag 53/I/2022 Demokratiepädagogische und autoritätskritische Kompetenzen in Schulen strukturell stärken!

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die Partizipationsmöglichkeiten von Schüler*innen strukturell zu verbessern sowie demokratiepädagogische und autoritätskritische Kompetenzen in der Schule und im Unterricht zu stärken.

 

Wir verstehen Schule als einen Ort des Lernens und Miteinanders, der Kinder und Jugendliche im besonderen Maße prägt und der Lebensläufe entscheidend beeinflusst. Es ist also bedeutsam, dass Schule ein Ort ist, an dem sich Kinder wohlfühlen können und in dem sie sich in einer Atmosphäre des Vertrauens und Zutrauens angstfrei und selbstbestimmt entfalten können.

 

Schule ist geprägt von Autorität und Distanz zwischen Schüler*Innen und Lehrer*Innen, daher fühlen sich Schüler*Innen oft nicht wohl. Der Fokus liegt zu stark auf der reinen Wissensvermittlung und zu wenig auf den sozial-emotionalen Aspekten. Die Folge ist ein distanziertes Verhältnis, welches oft die Lernatmosphäre belastet.

 

Es muss aber gelingen, dass Schule zu einem Ort des positiven Miteinanders wird, wo sich Kinder und Jugendliche angenommen fühlen und motiviert lernen können.

 

Wir fordern daher:

  • Paritätisch besetzte Schulkonferenzen!
    Wir brauchen in der Entscheidungsfindung innerhalb der Schulgremien ein Zusammenkommen auf Augenhöhe zwischen den drei Vertretungen (Lehrkäfte/Pädagogisches Fachpersonal, Elternvertretung und Schüler*innenvertretung). Die Schulgesetz-Reform aus dem letzten Jahr hat durch die Schaffung eines zusätzlichen Platzes in der Schulkonferenz für den Lehrkörper die Parität zuungunsten der Eltern- und Schülervertretung abgeschafft. Wir wollen eine gleichberechtigte Teilhabe der Schüler*innen und fordern daher die Schaffung der Parität in der Schulkonferenz zurück!

 

  • Demokratiepädagogik in Schulen stärken!
    Demokratiepädagogische Kompetenzen gehören im Sinne einer partizipativen, demokratischen Schule zu elementaren Schwerpunkten. Deshalb sollen diese Schwerpunkte im Lehramtsstudium, Referendariat und im Quereinstieg verpflichtend behandelt werden müssen. Darüber hinaus sind Fortbildungen in diesem Bereich für Lehrkräfte zu stärken und das Qualifizierungsangebot für Kollegien (z.B. für Fachtage) grundsätzlich zu stärken.

 

  • Leitlinien des pädagogischen Miteinanders in Schulen entwickeln!
    Schule ist und bleibt ein Lernort, der auch aus Machtstrukturen entsteht. Gleichzeitig bedeutet ein Schwerpunkt auf demokratiepädagogische Kompetenzen auch, dass diese Machtstrukturen reflektiert werden und im Rahmen des Möglichen miteinander verhandelt werden. Schulen sollen sich verpflichtend unter Einbeziehung aller Schulgremien – insbesondere der Eltern- und Schüler*innen-Vertretungen – alle zwei Jahre auf pädagogische Leitlinien der Schule einigen, dazu gehört auch die Entscheidung des Duzens von Pädagog*Innen.
  • Multiprofessionelle Teams stärken!
    Der Aufbau multiprofessioneller Teams ist nicht nur aus der fachlichen und pädagogischen Perspektive des Lehrpersonals begrüßenswert, sondern auch im Rahmen der Stärkung von demokratiebildenden Kompetenzen sinnvoll. Durch die Stärkung des nicht-unterrichtenden und -benotenden Personals wird Lernen und pädagogisches Miteinander auf Augenhöhe im Sinne der Schüler*innen gestärkt. Wir fordern daher den Aufbau multiprofessioneller Teams in Schulen voranzutreiben!

 

  • Schüler*Innenvertretungen strukturell stärken!
    Zu einer demokratischen Schule gehören starke Schüler*Innen-Vertretungen. Gleichzeitig sind starke Schulgremien und -vertretungen eine zentrale Grundlage für ein autoritätskritisches Selbstverständnis von Schulen. Deshalb sind die Schüler*innen-Vertretungen strukturell zu stärken. Dazu gehört ein Mindestbudget, die Bereitstellung von Räumen sowie eine verpflichtende Unterstützung der Schulverwaltung der aktiven SV-Arbeit. Jede Schüler*Innen-Vertretung soll das Recht auf eine jährliche Fortbildung im Rahmen einer außerschulischen SV-Fahrt bei einem außerschulischen Jugend- und/oder Bildungsträger erhalten.

 

Antrag 54/I/2022 Erhöhung des Betreuungsschlüssel in der "ErgänzendenFörderung und Betreuung "(eFöB) an Grundschulen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Personalschlüssel für die ergänzende Förderung und Betreuung an den Grundschulen von 22 auf 16 zu betreuende Schülerinnen und Schüler angepasst wird.

Antrag 56/I/2022 Diversität in den Stundenplan!

17.05.2022

“Zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter leistet auch Schule einen wichtigen und aktiven Beitrag.” Dieser Satz steht im Berliner Rahmenlehrplan – doch faktisch gibt es in diesem Bereich noch großen Nachholbedarf. Gerade weil der Inhalt des Unterrichtes maßgeblich zur Sozialisation der Schüler*innen beiträgt, muss dieser nicht nur geschlechtersensibel ausgerichtet sein, sondern auch die verschiedenen Lebensrealitäten abbilden. Ein Blick in die Klassenräume und Lehrbücher zeigt jedoch deutlich: Die Schule vermittelt noch immer heteronormative Sichtweisen und festgefahrene Geschlechterrollen. Zwar setzen sich engagierte Lehrer*innen dafür ein, diese Bilder aufzubrechen, doch nur eine strukturelle Änderung wird dieses Problem lösen können.

 

Ein geeignetes Werkzeug hierfür ist die Änderung der Lehrpläne. Lehrpläne geben vor, welche Lerninhalte unterrichtet werden sollen. Im Berliner Lehrplan wird die “Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter” theoretisch zwar gefordert, doch die Ausführung bleibt vage und bedarf einer Konkretisierung.

 

Ein wichtiger Ansatzpunkt hierbei, sind die (Lehr-)Bücher, welche im Unterricht behandelt werden. Auch heute noch ist der schulische Kanon von weißen und männlich gelesenen Autoren geprägt. Goethe und Schiller sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Literatur, die in der Schule gelesen wird. Nicht-männliche Autor*innen aus verschiedenen Epochen fehlen jedoch. Da persönliche Charakteristika der Autor*innen auch die Sichtweise und somit den Inhalt beeinflussen, setzen wir uns dafür ein, dass die Geschlechterverhältnisse der Autor*innen ausgewogen sein müssen. So soll gewährleistet werden, dass FLINTA*-Perspektiven (Frauen, Lesben, Intersexuelle-Nonbinary-Trans und Agender) ein fester Bestandteil des Unterrichts  werden.

 

Wir fordern des Weiteren nicht nur einen Unterricht, der geschlechtersensibel ausgerichtet ist, sondern auch die unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Familienmodelle mit einbezieht. Hierbei ist es wichtig, dass die Beschäftigung mit den Themen fächerübergreifend passiert. Im Sexualunterricht wird meistens immer noch ein binäres Geschlechtersystem und bestimmte sexuelle Orientierungen bzw. Lebensformen vermittelt. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Perspektiven anzuerkennen und den Schüler*innen diese darzulegen. Gerade in der Pubertät und Schulzeit gibt es viele junge Menschen, die sich mit ihrem Geschlecht, welches ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde,  nicht wohlfühlen. Der Unterricht kann einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, aufzuzeigen, welche L(i)ebensweisen neben der Heteronorm existieren.

 

Der Geschichtsunterricht muss zudem auch einen Beitrag für eine Gleichberechtigung der Geschlechter leisten. Die Geschichte wird immer noch aus einer männlichen Sicht erzählt. Jedoch kann sie nie vollständig sein, weil die Hälfte der Bevölkerung dabei vergessen wird. Im Unterricht wird immer noch von den “Vätern des Grundgesetzes” gesprochen, dabei gab es auch Frauen, die an dem Grundgesetz mitgearbeitet haben. Das Fehlen von weiblichen und nicht-binären Sichtweisen und Perspektiven muss geändert werden. Es muss dabei nicht nur eine strukturelle Veränderung in der Schule geben, sondern auch schon in der Lehramtsausbildung. In den meisten Seminaren wird der eben schon angesprochene weiße und männliche Kanon gelesen und bearbeitet. Wir fordern, dass die Universitäten mehr Seminare und Vorlesungen anbieten, in denen Bücher von FLINTA* Personen gelesen werden, damit sich schon die Ausbildung für zukünftige Lehrkräfte verändert und diese in ihrer akademischen Ausbildung Literatur von unterschiedlichen Autor*innen kennenlernen.

 

Im Unterricht werden nicht nur bestimmte Geschlechtsidentitäten marginalisiert, sondern auch Perspektiven von BIPoC-Personen. Daher denken wir stets eine intersektionale Perspektive mit. Dabei steht im Vordergrund, dass weiße Autor*innen und BIPoC-Autor*innen ausgeglichen gelesen werden. Es gibt nicht nur das Problem, dass zu wenige Autorinnen in der Schule gelesen werden, sondern auch kaum BIPoC-Autor*innen. Dies muss sich ändern, denn es führt dazu, dass die Perspektiven, Lebensrealitäten und Erfahrungen von BIPoC- Personen nicht gesehen werden. BIPoC-Schüler*innen haben kaum die Möglichkeit, sich mit den Protagonist*innen in der Literatur zu identifizieren und sichtbar gemacht zu werden. Deshalb fordern wir, dass der Rahmenlehrplan vorgibt, auch Bücher von BIPoC-Autor*innen in den Unterricht zu inkludieren. Hierzu gehört auch, dass Literatur gelesen wird, welche Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen behandelt – denn Bildung spielt eine zentrale Rolle in der Antidiskriminierungsarbeit.

 

All dies zeigt: In der Schule mangelt es enorm an weiblichen und diversen Perspektiven. Die Schule soll ein Ort werden, der zeigt, dass es Sichtweisen und Erfahrungen jenseits der männlichen, heteronormativen und weißen Norm gibt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion auf, wieder zum System der Positivlisten für Lehr- und Lernbücher zurückzukehren und dabei darauf zu achten, dass die Hälfte der gelesenen Bücher von FLINTA-Autor*innen verfasst werden.

 

Zudem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf die FLINTA- und BIPoC-orientierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen weiter auszubauen, um die Berliner PädagogInnen noch stärker für die intersektionale Perspektive zu sensibilisieren.

 

Die SPD-Fraktion wird zudem aufgefordert bei den aktuellen Haushaltsberatungen darauf hinzuwirken, dass die intersektionell arbeitenden Träger weiterhin gestärkt werden und die aktuell geplanten Kürzungen wieder zurückgenommen werden.