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Antrag 130/II/2021 Weg mit den globalen Heuschrecken! Kommission Internationale Finanzmärkte wiedereinsetzen!

9.11.2021

An die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion, an die SPD Mitglieder der Bundesregierung, an den Bundesvorstand der SPD,

 

Die Abhängigkeit des Finanzsystems von Schattenbanken, deren Anteil am Finanzsektor ungefähr ein Drittel ist, führt weltweit zu neuen Schwachstellen. In manchen Ländern, insbesondere im Globalen Süden, tritt das Nichtbankenwesen an die Stelle traditioneller Banken als Kreditvermittler – was die Beaufsichtigung erschwert und das Gesamtrisiko für das Finanzsystem erhöht. Schattenbanken wie BlackRock verfügten 2019 über Vermögenswerte in Höhe von 52 Billionen USD, was einem Anstieg von 75% seit der letzten Finanzkrise entspricht. Auch Immobilienfonds konnten ihr Volumen seit der Finanzkrise mehr als verdoppeln.

 

Wir fordern:

 

Die erneute Einsetzung einer Kommission „Internationale Finanzmärkte“. Zweck ist der Austausch und die Zusammenarbeit von Finanzpolitiker*innen mit Entwicklungspolitiker*innen und nach deren Einrichtung 2021 soll ein Bericht vorgelegt werden.

Antrag 05/II/2021 Gründung eines Arbeitskreises „Säkulare und Humanist*innen in der SPD“

9.11.2021

Der Parteivorstand richtet in Analogie zu den bestehenden Arbeitskreisen nach § 10 Absatz 4 des Organisationsstatuts,

 

  • Arbeitskreis Christen (AKC),
  • Arbeitskreis ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS),
  • Arbeitskreis Jüdischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (AKJS),
  • Arbeitskreis Muslimischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (AKMS)

 

auch einen Arbeitskreis „Säkulare und Humanisten in der SPD“ ein.

Antrag 06/II/2021 Digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen weiterhin ermöglichen

9.11.2021

Der Landesvorstand wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, wie die digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen auf Kreis- und Landesebene auch nach der Pandemie dauerhaft ermöglicht wird. Barrierearme Zugänge zu Präsenzveranstaltungen sollen weiterhin angeboten werden.

Antrag 07/II/2021 Interessenkonflikte vermeiden – Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten

9.11.2021

Die folgenden Verhaltensregeln für die aufgeführten Amts- und Mandats- und Funktionsträger:innen der SPD Berlin sind eine Selbstverpflichtung. Sie sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Befangenheit und Korruptionsprävention sowie die seit 2017 vom Parteivorstand beschlossenen Verhaltensregeln ergänzen und konkretisieren:

 

Wir wollen mögliche Interessenkonflikte in unserer politischen Arbeit, seien sie wirtschaftlich oder persönlich begründet, strukturell und im Einzelfall vermeiden. Gleichzeitig wollen wir die Vielfalt an Kompetenzen der Amts- und Mandatsträger:innen fördern und berufliche Perspektiven von Amts- und Mandatsträger:innen nach ihrer Amts- oder Mandatszeit nicht behindern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene gehen uns in Teilen nicht weit genug und bedürfen in Teilen der Konkretisierung.

 

1. Mitglieder des Bundestages und des Abgeordnetenhauses vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber, aus denen sie während ihrer Abgeordnetentätigkeit Nebeneinkünfte erzielen, verhandelt oder entschieden werden. Das bedeutet entweder Aufgabe der entsprechenden Nebentätigkeit oder Wechsel des Fachausschusses.

 

Die SPD Berlin steht für vollständige Transparenz über Höhe, Art und Quelle von Nebeneinkünften von Abgeordneten. Eine parteiinterne Offenlegung ist aufgrund des Schutzes von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten derzeit nicht möglich. Wir setzen uns daher für eine entsprechende gesetzliche Regelung, die eine Offenlegung aller Nebentätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten des Bundestages und des Abgeordnetenhauses auf der Basis des zu versteuernden Einkommens vorsieht und erwarten von unseren Abgeordneten entsprechende Transparenz z.B. auf ihren Internetseiten.

 

MdBs und MdAs vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen z.B. in Verbänden und Vereinen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Entscheidungsfunktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar. Wir setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die eine entsprechende Verpflichtung für alle Abgeordnete umsetzt.

 

MbBs und MdAs legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

2. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber verhandelt oder entschieden werden.

 

Bezirksverordnete vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen der BVV, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Funktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar.

 

Bezirksverordnete legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

3. Für Senatsmitglieder, Staatssekretär:innen und Mitglieder von Bezirksämtern gelten diese Verhaltensregeln analog. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verzichten sie für die Dauer der Amtsausübung auf Entscheidungsfunktionen in Vereinen und Verbänden, für die sie in Ihrem Amt über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen (mit-)entscheiden. Sie legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

4. Mitglieder der Antragskommission auf einer KDV oder dem LPT vermeiden Interessenkonflikte bei Anträgen, deren Inhalte direkten Einfluss auf ihre berufliche Tätigkeit haben, indem sie bei solchen Anträgen nicht abstimmen. Dies gilt nicht für eine Tätigkeit in einem Parlament oder in einem politischen Amt im Senat oder Bezirksamt.

Antrag 08/II/2021 Kompetenz der Fachausschüsse nutzen

9.11.2021

Die Berliner SPD wird in (Wahl-)Programmverfahren zukünftig eine*n Vertreter*in je Fachausschuss in die verschiedenen Arbeitsgruppen zur Erstellung dieser Programme berufen.