Die folgenden Verhaltensregeln für die aufgeführten Amts- und Mandats- und Funktionsträger:innen der SPD Berlin sind eine Selbstverpflichtung. Sie sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Befangenheit und Korruptionsprävention sowie die seit 2017 vom Parteivorstand beschlossenen Verhaltensregeln ergänzen und konkretisieren:
Wir wollen mögliche Interessenkonflikte in unserer politischen Arbeit, seien sie wirtschaftlich oder persönlich begründet, strukturell und im Einzelfall vermeiden. Gleichzeitig wollen wir die Vielfalt an Kompetenzen der Amts- und Mandatsträger:innen fördern und berufliche Perspektiven von Amts- und Mandatsträger:innen nach ihrer Amts- oder Mandatszeit nicht behindern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene gehen uns in Teilen nicht weit genug und bedürfen in Teilen der Konkretisierung.
1. Mitglieder des Bundestages und des Abgeordnetenhauses vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber, aus denen sie während ihrer Abgeordnetentätigkeit Nebeneinkünfte erzielen, verhandelt oder entschieden werden. Das bedeutet entweder Aufgabe der entsprechenden Nebentätigkeit oder Wechsel des Fachausschusses.
Die SPD Berlin steht für vollständige Transparenz über Höhe, Art und Quelle von Nebeneinkünften von Abgeordneten. Eine parteiinterne Offenlegung ist aufgrund des Schutzes von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten derzeit nicht möglich. Wir setzen uns daher für eine entsprechende gesetzliche Regelung, die eine Offenlegung aller Nebentätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten des Bundestages und des Abgeordnetenhauses auf der Basis des zu versteuernden Einkommens vorsieht und erwarten von unseren Abgeordneten entsprechende Transparenz z.B. auf ihren Internetseiten.
MdBs und MdAs vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen z.B. in Verbänden und Vereinen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Entscheidungsfunktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar. Wir setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die eine entsprechende Verpflichtung für alle Abgeordnete umsetzt.
MbBs und MdAs legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.
Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.
2. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber verhandelt oder entschieden werden.
Bezirksverordnete vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen der BVV, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Funktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar.
Bezirksverordnete legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.
Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.
3. Für Senatsmitglieder, Staatssekretär:innen und Mitglieder von Bezirksämtern gelten diese Verhaltensregeln analog. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verzichten sie für die Dauer der Amtsausübung auf Entscheidungsfunktionen in Vereinen und Verbänden, für die sie in Ihrem Amt über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen (mit-)entscheiden. Sie legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.
4. Mitglieder der Antragskommission auf einer KDV oder dem LPT vermeiden Interessenkonflikte bei Anträgen, deren Inhalte direkten Einfluss auf ihre berufliche Tätigkeit haben, indem sie bei solchen Anträgen nicht abstimmen. Dies gilt nicht für eine Tätigkeit in einem Parlament oder in einem politischen Amt im Senat oder Bezirksamt.