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Antrag 271/II/2019 Einbeziehung der „Fridays for Future“ – Bewegung in die Klimapolitische Diskussion des Abgeordnetenhauses

23.09.2019

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordneten Haus werden aufgefordert, die Klimaforderungen der „Fridays for Future“ auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei sollen neben allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses, Berliner Vertreter der „Fridays for Future“- Bewegung eingeladen und ihnen Rederecht eingeräumt werden.

Antrag 247/II/2019 Mobilität für Berlin – solidarisch, gerecht, nachhaltig

23.09.2019

Die wachsende Stadt Berlin stellt die Bürger*innen nicht nur beim Thema Mieten und Wohnen vor neue Herausforderungen. Auch im täglichen Verkehr zeigt sich, dass der Platz begrenzt ist und die Nutzer*innenzahlen ansteigen. Die Folge sind verstopfte Straßen, steigende Emissionen, überfüllte Busse und Bahnen sowie Nutzungskonflikte, die derzeit zu oft zugunsten des motorisierten Verkehrs gelöst werden. Aktuell sind jedoch alle Träger*innen des ÖPNV in Berlin am Limit. Jahrelanger Sparkurs zeigt in der wachsenden Stadt seine bitteren Auswirkungen: Volle Bahnen und Busse, Verspätungen sowie Ausfälle sind eher die Regel als die Ausnahme sowie verkürzte Bahnen aufgrund von Fahrzeug- und Personalmangel. Die seit Jahren steigenden Zahlen der erwerbstätigen Berliner*innen und Pendler*innen wirken sich auf diesen im besonders stark aus. Schon das Umsteigen vieler Fahrradfahrer*innen auf die öffentlichen Verkehrsmittel in den Wintermonaten, stellt diesen vor weitere Herausforderungen. In der heutigen Situation ist es kaum vorstellbar, dass der Umstieg weiterer erheblicher Gruppen von Verkehrsteilnehmer*innen auf öffentliche Verkehrsmittel überhaupt tatsächlich möglich wäre geschweige denn ohne dramatische Qualitätseinbußen realisierbat wäre. Nur durch verdichtete Taktzeiten, den Ausbau des Streckennetzes sowie die Gestaltung des Straßennetzes mit Fokus auf emissionsfreie Verkehrsträger kann ein sozial und klimagerechte Mobilität in unserer Stadt ermöglicht werden. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Fahrradinfrastruktur weniger schnell als erhofft voran. Neue grüne Farbe schafft noch keinen sicheren Verkehrsraum für Fahrradfahrer*innen.

 

Unsere Vision für Berlin ist klar: Wir streben langfristig einen emmissionsfreien Verkehr in dieser Stadt und die bestmögliche Zurückdrängung des motorisierten Indidivualverkehrs aus der Innenstadt an. Wir möchten, dass die Berliner*innen so flächendeckend wie möglich auf Fahrrad und ÖPNV umsteigen und sie sich den öffentlichen Straßenraum zurückholen und diesen gestalten. Dabei ist unser Ansatz, vorgelagert Alternativen zu schaffen, welche die Mobilität in dieser Stadt allen Menschen ermöglichen und zu erhalten, bevor zu Verbotsinstrumenten gegriffen wird.

 

Die Diskussion um die zukünftige Mobilität in der Stadt wird derzeit viel zu oft verkürzt mit pauschalen Verbotsforderungen erstickt. Umfassende Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs ohne klimafreundliche, alternative Angebote halten wir für sozial unverträglich. Dies gilt insbesondere, wenn man die Stadt aus der Perspektive älterer und in der Mobilität eingeschränkter Menschen betrachtet. Aber auch Berliner*innen, die nicht im Innenstadtbezirken leben und täglich weite Strecken zurücklegen müssen, sind unter den jetzigen Gegebenheiten im Sinne einer ordnungsgemäßen Organisation ihres Alltags oftmals noch auf motorisierten Individualverkehr angewiesen. Auch nehmen  mobile Pflegedienste oder der Lieferverkehr im täglichen Leben dieser Stadt eine Sonderrolle ein und könnten ohne PKW-Verkehr nicht adäquat ersetzt werden. Um den motorisierten Individualverkehr wirksam zu verringern braucht es daher vor allem neue Anreize und Impulse, um auf den ÖPNV oder nicht-motorisierten Individualverkehr umzusteigen. Nur dadurch lässt sich die Zahl der PKWs auf Berlins Straßen gerecht und nachhaltig reduzieren.

 

Der ÖPNV in Berlin muss sich dringend und zwingend an die wachsende Stadt anpassen. Dazu gehört auch eine konsequente Erschließung der Randbezirke. Wir können die Mobilität von Bürger*innen, die vielfach aus den Innenstadtbezirken aufgrund von Mietsteigerungen wegziehen mussten, nicht privaten Dienstleister*innen überlassen, welche je nach Profitstreben, Sharinggebiete erweitern oder reduzieren. Die Stadt Berlin mit ihrem landeseigenen Unternehmen BVG ist in der Pflicht, die Mobilität in gleichwertiger Weise in allen Stadtbezirken sicherzustellen. Die Ausbaupläne für das Streckennetz des ÖPNV dürfen nicht mit Denkverboten angegangen werden. Die Fokussierung auf einzelne Verkehrsträger*innen ist der falsche Ansatz. Vielmehr braucht es einen langfristigen Ansatz, der neben Nachhaltigkeitsaspekte auch die weiter steigenden Nutzer*innenzahlen in den Blick nimmt. Die in dieser Diskussion regelmäßig reflexartig vorgebrachten Finanzierungsvorbehalte gegenüber einzelnen Verkehrsträgern halten wir für wenig zielführend.

 

Für einen so grundlegend neuen Ansatz von Mobilität muss viel investiert werden. Wir müssen Regelungen finden, wie wir für den Aus- und Neubau von ÖPNV, Fahrradschnellstraßen und Anpassungen der Straßenbreite zusätzliche Mittel generieren können.

 

Daher fordern wir:

– den konsequenten Streckenausbau bei U- und S-Bahn sowie Tram, der sowohl sinnvolle Lückenschlüsse im bestehenden Netz, Streckenverlängerungen als auch den vollständigen Neubau von Strecken, vor allem in bisher noch nicht erschlossenen Bezirken, vorsieht.

– den flächendeckenden barrierefreien Ausbau von U-, S-Bahn- und Tramstationen, um auch Menschen mit Kinderwägen, Rollstuhl und anderen Mobilitätseinschränkungen einen Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern

– die Erhöhung der Taktung bei der U- und S-Bahn mit dem Ziel eines 90 Sekunden-Takts nach dem Beispiel Moskaus

– den Aufbau von neuen Werkstattkapazitäten bei der BVG für Bus und U-Bahn, um zeitnah einen verlässlicheren Einsatz der Fahrzeuge und Wagen zu gewährleisten

– Ausbau von Fernbahnhöfen als zusätzlichen Anreiz, auch bei längeren Reisen auf klimafreundlichere Varianten umzusteigen

– politische Initiativen auf Landes-, Bundes- und Europaebene, um im extremen Bedarfsfall für den Fuhrpark des ÖPNV das Ausschreibungsverfahren zu verkürzen

– eine neue Ausbildungsoffensive bei der BVG, damit auch in der Zukunft ausreichend sowie gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen die Mobilität in Berlin sicherstellen

– den ambitionierten Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Form von geschützten Radwegen, Radschnellwegen und Radparkhäusern an zentalen Bahnhöfen

– die  Erlaubnis für Radfahrer*innen, auch dann unter besonderer Vorsicht an Kreuzungen rechts abzubiegen, wenn die Verkehrsampel rot zeigt

– den Ausbau von Park + Ride Möglichkeiten am Stadtrand innerhalb des Tarifgebiets B / alternativ die Ausweitung des Tarifgebiets B auf ausgewählte Bahnhöfe im Unland mit Park + Ride Möglichkeit

– Anreize zur Bildung von Fahrgemeinschaften und Nutzung von PKW mit mehreren Personen. Dies kann etwa durch die Freigabe von Spuren nur für PKW mit mehr als einer Person erfolgen

– Verpflichtende Ausweitung von Sharing-Angeboten auf das gesamte Stadtgebiet

Antrag 258/II/2019 Wem gehören Berlins Gehwege? Den Sharing-Trend in die richtigen Bahnen lenken!

23.09.2019

Ein gegenwärtiger Blick auf den öffentlichen Raum in der Stadt zeigt: Berliner*innen teilen den Gehweg nicht nur miteinander, sondern mit Cafétischen, Stromzapfsäulen und seit Neustem auch mit Sharing-Fahrrädern, E-Tretrollern sowie E-Motorrollern.

Wie viele Mietfahrräder, E-Tret- und -motorroller in der Hauptstadt auf Gehwegen, Plätzen, Parks und Straßen stehen, ist nicht bekannt. Allein bei den Mietfahrrädern wird von ca. 30.000 ausgegangen. Zum ohnehin maroden Zustand der Gehwege, kommt die stetig wachsende Zahl neuer Verkehrsmittel hinzu und führt vielerorts zu chaotischen und gefährlichen Zuständen: Neben hochstehenden Bodenplatten, nicht abgesenkten Bordsteinkanten und Cafétischen, stehen Mietfahrräder, Elektrotret- und -motorroller wild auf den Gehwegen und versperren zusätzlich Kinderwägen und Rollstühlen den Weg. Für Menschen mit beeinträchtigter Sicht oder Sehbehinderung sind sie gefährliche Hindernisse und Stolperfallen. Defekte Mietfahrräder und Elektrotretroller liegen achtlos umher. Ein neuer Nutzungskonflikt auf Berlins Gehwegen ist entstanden.

Diese Situation auf den Gehwegen steht sinnbildlich für den Wandel und Versuch neue Formen der Mobilität zu erschließen. Ausgangspunkt für die verschärfte Situation auf den Gehwegen ist die veränderte Situation auf den Straßen. Die Zunahme an Fahrzeugen bei gleichzeitig kaum erfolgter Anpassung der Infrastruktur erhöht den Druck auf die Gehwege. Es lässt sich festhalten, dass der Mobilitätswandel auf den Straßen auf Kosten des öffentlichen Raums und der Allgemeinheit vorangetrieben wird.

Wir verstehen den Gehweg als Teil des öffentlichen Raums und des Gemeinwohls. Wir verneinen die Kapitalisierung des öffentlichen Raums.

Ein Gehweg ist ein Straßenabschnitt, der einzig für den Fußverkehr vorgesehen ist. Er wird dem öffentlichen Raum zugeordnet, ist somit für alle öffentlich zugänglich und dient dem Gemeingebrauch. In Berlin umfasst der öffentliche Raum 892 Quadratkilometer. Dabei beträgt die Gehwegfläche 34,6 Quadratkilometer. Für uns ist klar: kein Profit mit dem öffentlichen Raum und zu Lasten der Allgemeinheit!

Sharing-Economy? Schlecht geteilt!

„Sharing-Economy“, zu Deutsch „die Wirtschaft des Teilens“, ist die gemeinschaftliche Nutzung von Gütern und Dienstleistungen, durch Teilen, Tauschen, Leihen, Mieten oder Schenken. Der Grundgedanke dieser Wirtschaftsform geht von der Prämisse aus, Güter nicht mehr selbst zu ihrem*seinem Eigentum zählen zu müssen und die meiste Zeit ungenutzt bleiben. Stattdessen sollen sie je nach Bedarf jederzeit zur Dauer der Nutzung ausgeliehen werden können. Zur Sharing-Economy gehören Konsumformen wie Online-Plattformen, Apps, Unterkünfte, Transportmittel wie zum Beispiel das Auto, Fahrrad, Tret- und Motorroller sowie finanzielle Dienstleistungen wie Crowdfunding.

Was auf den ersten Blick eine bessere Alternative zum vorherrschenden Kapitalismus zu sein scheint, ist jedoch aus sozialistischer und nachhaltiger Perspektive weitaus kritischer zu betrachten. Die Schattenseiten der Sharing-Economy haben mit unserer Utopie der Gesellschaft der Freien und Gleichen nur wenig zu tun:

Statt der öffentlichen Hand, wird das Eigentum der Sharing-Angebote wie beispielsweise Sharing-Fahrräder, E-Tretroller und E-Motorroller hauptsächlich von Privatpersonen und Interessensgruppen bereitgestellt. Diese betreiben ihr Geschäftsmodell ausschließlich mit einem hohen Gewinninteresse und Profitdruck im öffentlichen Raum. Darüber hinaus erhalten nicht alle Berliner*innen den gleichen Zugang zu den Sharing-Angeboten. In der Innenstadt ist die Dichte der Sharing-Angebote größer als in anderen Teilen Berlins. Zudem sind die Angebote ausschließlich per Smartphone und meist nur unter Verwendung einer Kreditkarte nutzbar.

Des Weiteren müssen die Beschäftigungsformen der Sharing-Economy kritisch betrachtet werden: Jeden Abend sammeln vermeintlich Selbstständige die E-Fahrzeuge von den Gehwegen ein, um sie Zuhause zu laden und anschließend wieder an vorgegebenen Plätzen abzustellen. Für Kleinstbeträge transportieren diese Menschen mit eigenen Fahrzeugen eine begrenzte Zahl von Tretrollern und hängen sie in der eigenen Wohnung an ihr privates Stromnetz an. Hier wird der Kapitalismus auf den Kopf gestellt: die Arbeiter*innen müssen ihr eigenes Kapital einsetzen, um die Aufträge des Sharing-Unternehmens auszuführen. Oftmals bleibt dabei nicht einmal der Mindestlohn übrig. Von Sozialversicherung und langfristigen Jobperspektiven ganz zu schweigen. Für uns ist klar – hier wird schlecht geteilt: Arbeit, Risiko, prekäre Beschäftigung und Ressourceneinsatz bei den Arbeiter*innen, Profite bei den Unternehmen.

Bei jeder Fahrt erheben zudem Sharing-Anbieter Daten ihrer Nutzer*innen. Die Benutzung der Mietfahrräder, E-Tretroller und E-Motorroller erfolgt hauptsächlich über Smartphone-Apps. Durch die Smartphone-App können die Sharing-Betreibenden auf den Standort der*des jeweiligen Konsumentin*Konsumenten zurückzugreifen. Mit den erlangten Informationen werden Bewegungsprofile erstellt, Werbebotschaften geschaltet und die Daten der Verbraucher*innen vermarktet. Für uns ist klar: kein Handel mit Verbraucher*innendaten! Das europäische Datenschutzrecht muss eingehalten werden – dies gilt auch für Sharing-Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union!

Daher fordern wir die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf:

– eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung der aktuell im Land Berlin stehenden Sharing-Fahrräder, Elektrotret- und Elektromotorroller sowie die Anzahl der Sharing-Anbieter durchzuführen. Die Bestandsaufnahme soll zum Ende des I. Quartals 2020 veröffentlicht und gleichzeitig dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Beratung bereitgestellt werden.

– ein Konzept zu Stellplätzen für Sharing-Fahrräder, E-Tretroller sowie E-Motorroller zu erarbeiten und einzuführen. Hierzu sollen bereits bestehende Fahrradstellplätze deutlich ausgebaut und Autoparkplätze im öffentlichen Raum zu Stellplätzen für Fahrräder, E-Tretroller und E-Motorroller umgewandelt werden.

– die errichteten Stellplätze an Sharing-Unternehmen kostenpflichtig zu vermieten,

– in Berlin begrenzte Free-Floating Flotten zu erlauben. Die genaue Begrenzung der sogenannten Free-Floating Flotten soll aus der Bestandsaufnahme resultieren. Hierbei soll von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine empfohlene Anzahl an Sharing-Fahrrädern, E-Tretrollern und E-Motorrollern auf den öffentlichen Gehwegen für die spontane Nutzung zur Verfügung stehen. Nach ihrer Verwendung kann diese begrenzte Anzahl wieder auf den Gehwegen abgestellt werden. Alle  darüber hinausgehenden Sharing-Angebote müssen bei den eigens errichteten Stellplätzen abgestellt werden.

– das Bußgeld für ungeordnetes Abstellen zu erhöhen.

– Unerlaubt abgestellte bzw. den Gehweg versperrende E-Tret- und –motorroller, Fahrräder dürfen vom Land Berlin eingesammelt und verwahrt werden. Für das Einsammeln und Verwahren der Sharing-Fahrzeuge müssen die Sharingunternehmen täglich ein von der Senatsverwaltung festgelegtes Bußgeld zahlen. Weitere Maßnahmen sollen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Rat der Bürgermeister*innen erarbeitet werden,

– weitere  Parkverbotszonen in Berlin zu errichten. Wir begrüßen die Einführung von Parkverbotszonen am Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte. Gleichwohl fordern wir die berlinweite Einführung von Parkverbotszonen an Mahnmalen und Sehenswürdigkeiten.

– die Sharing-Dienste zu verpflichten das Angebot in ganz Berlin gleichermaßen zu verteilen. Hier muss die Berliner Sozialdemokratie eingreifen: Allen Berliner*innen muss der gleiche Zugang zu gemeinschaftlichen Fortbewegungsmitteln gewährleistet werden!

– auch in der Sharing-Economy Gute Arbeit zu gewährleisten: kein Mindestlohndumping, keine Scheinselbständigkeit!

Langfristig streben wir an, den Verleih von Fortbewegungsmitteln in die öffentlichen Hand zu geben. So profitiert das Gemeinwohl von den Sharing-Angeboten – nicht rein profitorientierte Unternehmen.

 

Antrag 267/II/2019 Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

23.09.2019

In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes und der Grundsicherung für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.

Antrag 269/II/2019 Klimaschutz

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie daraus resultierende zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale zu berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Zusätzliche Emissionen müssen mit Einsparungen an anderer Stelle verbunden werden und müssen vereinbar sein mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens.