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Antrag 303/II/2019 (Mieter) Fördern und (Vermieter) Fordern! Wohnraum unter politische Kontrolle bringen: Landesamt für Wohnen einrichten!

2.10.2019

Wohnen gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Vor dem Hintergrund zunehmender Wohnungsknappheit im Ballungsraum Berlin und exorbitanten Preissteigerungen auf dem Mietwohnungsmarkt, ist die Sicherstellung dieses Grundbedürfnisses für breite Bevölkerungsschichten nicht oder nur unter extremen ökonomischen und psychischen Anstrengungen möglich. Die Problematik beschränkt sich nicht allein auf Menschen in besonderen Lebenslagen und einkommensschwache Haushalte, sondern stellt mittlerweile auch Haushalte mit mittleren Einkommen vor existentielle Probleme.

Die Ursachen sehen wir in einem unzureichenden Mietrecht und eklatanten wohnungspolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen 30 Jahre: ein falsch konzipierter sozialer Wohnungsbau mit rückläufigen Beständen, der Verkauf kommunaler Wohnungsbestände, die Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit, der an Höchstgeboten orientierte Verkauf öffentlicher Liegenschaften an private und nicht gemeinnützige Investoren, der Spekulation mit Grundstücken und Baugenehmigungen, dem Handeln von Wohnungsbeständen an den Finanzmärkten und den aus diesen Praktiken resultierenden Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietung und Modernisierungen.

Die Überlassung der Wohnungsfrage an Mechanismen des Marktes ist nicht nur ein handfestes ökonomisches und oft existentielles Problem der Betroffenen, sondern bedeutet auch die Entpolitisierung der Wohnungspolitik. Wohnungspolitische Fragen werden oft gar nicht mehr als politische Fragen begriffen, sondern zu individuellen und persönlichen Problemen von Marktteilnehmern erklärt.

Die Folgen dieser Politik der Unterlassung sind sichtbar geworden: immer mehr Menschen werden durch die Mietsteigerungen oder Umwandlungen aus ihren Mietverträgen gedrängt, finden nur schwer oder keinen leistbaren Wohnraum mehr und sind damit entweder zeitweise oder dauerhaft von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von schätzungsweise 50.000 wohnungslosen Menschen in Berlin, dabei ist eine wesentlich höhere Dunkelziffer zu vermuten. Wer erstmal seinen Mietvertrag verloren hat, dem fällt es unter diesen Bedingungen schwer, sich gegen eine Vielzahl an Bewerber*innen durchzusetzen. Diese Zustände wollen wir nicht länger hinnehmen. Wohnen bedeutet Selbstbestimmung, Sicherheit, Begegnung und Teilhabe an der Gesellschaft.

Unser Ziel ist es, dieses Segment der Daseinsvorsorge stärker unter staatliche und politische Kontrolle zu bringen. Unter anderem sind immobilienwirtschaftliche Marktprozesse durch verpflichtende Datenerhebung transparent zu machen und Verstöße gegen wohnungspolitische Regularien zu sanktionieren.

Eine solche Wohnungswirtschaftsaufsicht ist in Berlin auf Landesebene in einem neu zu schaffenden Landesamt für Wohnen zu verankern. Die neue Behörde ist im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt, kooperiert mit den Bezirken und unterstützt sie bei der Rechtsdurchsetzung sowohl inhaltlich als auch personell.

Die oben genannten Ziele erreicht das Landesamt für Wohnen durch die Umsetzung vier primärer Aufgabenbereiche:

  • Wohnungsregister:
  • Mit der Schaffung eines Wohnungsregisters soll Transparenz über den verfügbaren Wohnraum, vorhandene Mietverhältnisse und ihre ökonomischen Bedingungen einschließlich der Eigentumsverhältnisse entstehen. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse vollständig zu erfassen und jegliche Vertrags- und geplante Nutzungsänderungen verpflichtend an das Landesamt zu übermitteln. Eine detaillierte Mietpreissammlung zum Zwecke der Preisüberwachung und Preisbildung wird angelegt.
  • Durch die hierdurch entstandene transparente Gesamtübersicht, lassen sich systematische Verstöße gegen Mietrecht und Mietpreisregulierungen durch Eigentümer größerer Wohnungsbestände leichter erkennen und sanktionieren.
  • Mietpreiskontrolle:
  • Mit einer systemischen Mietpreiskontrolle setzt die Behörde Maßstäbe für sozial verantwortbare Mietgrenzen, die in ein neues Regelwerk im Sinne eines erweiterten Mietspiegels einfließen können. Dadurch wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem Mietobergrenzen und Mietsenkungen verantwortbar begründet werden können.
  • Durchsetzung Zweckentfremdungsverbot:
    Durch den Gesamtüberblick über Wohnungsbestände infolge einer transparenten Datenlage unterstützt das Landesamt Zweckentfremdung entschieden und mit der Perspektive, zweckentfremdeten Wohnraum wieder einer sozialen Nutzung zuzuführen.
  • Präventionsarbeit:
    Das Landesamt verhindert und bekämpft Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit entschieden und nachdrücklich. Eine Basis für diese Präventionsarbeit ist die Etablierung von Regeln für einen transparenten Informationsfluss hinsichtlich mietrechtlicher Kündigungen und drohender Zwangsräumungen. Hierdurch wird das Ziel verfolgt, Mieter und Vermieter dabei zu unterstützen außergerichtliche Einigungen herbeizuführen.

Antrag 301/II/2019 Für eine Reduzierung der Heizkostenumlage: Einführung des Bestellerprinzips bei Messdienstleistungen mit 1 n angenommen

26.09.2019

Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, das Mietrecht dahingehend zu ändern, dass der Vermieter gemäß Bestellerprinzip die Kosten für Verbrauchszähler und Messdienstleistungen nicht länger auf die Mieter umlegen kann.

 

Antrag 40/II/2019 Gegen Leerstand und Spekulation

23.09.2019

Fünf-Punkte-Plan gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich für eine Reform des Zweckentfremdungsrechts sowie für eine effektivere Umsetzung der einschlägigen Vorschriften einzusetzen. Dabei sollen die folgenden fünf Reformziele handlungsleitend sein:

 

  1. Zweit- und Drittwohnungen, die die Eigentümer*innen oder deren Mieter*innen nicht überwiegend zu Wohnzwecken nutzen, werden in den Anwendungsbereich des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum einbezogen und zukünftig nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei beruflich notwendiger Nutzung) genehmigt.
  2. Bei der Aufstellung des neuen Landeshaushalts 2020/2021 werden den Bezirken ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um mehr Stellen für die Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung zu schaffen und um selbst kostenintensive Verfahren, die z.B. eine Zwangsverwaltung eines hartnäckig leerstehenden Gebäudes betreffen, durchführen zu können.
  3. In den meisten Bezirksämtern werden die Kompetenzen für baupolizeiliche und die ordnungsrechtliche Prüfung von Zweckentfremdungsfällen entweder zusammengelegt oder zumindest koordiniert. Nach außen muss eine einheitliche Anlaufstelle eingerichtet werden, an die die Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf Zweckentfremdung von Wohnraum melden können.
  4. Der bereits jetzt im Gesetz verankerte Anspruch der öffentlichen Hand gegenüber Plattformen wie Airbnb & Co auf Herausgabe von Informationen über Kurzzeitvermietungsgeschäfte mit Wohnraum wird gestärkt. Dafür muss insbesondere gesetzlich klargestellt werden, dass die Bezirksämter die genannten Informationen auch von den in Deutschland tätigen Tochtergesellschaften der Plattformen unbürokratisch herausverlangen und diesen Auskunftsanspruch mit Verwaltungszwang durchsetzen können.
  5. Es wird im Gesetz klargestellt, dass förderwürdige Träger der Wohlfahrtspflege, die uneigennützig und ohne Gewinnerzielungsabsicht Wohnraum für wichtige soziale Infrastruktur nutzen, von wirtschaftlich erdrosselnden Ausgleichszahlungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz befreit werden können.

 

    Antrag 25/II/2019 Landesparteitage wieder in einen angemessenen Rahmen

    23.09.2019

    Der SPD Landesverband wird aufgefordert zu prüfen Landeparteitage wieder in öffentliche Tagungsorte wie Schulen, Turnhallen, Hörsäle und ähnliches zu verlegen.

    Alternativ sollen Landesparteitage im Willy-Brandt-Haus stattfinden.

    Antrag 14/II/2019 Wirtschaftsforum e. V. ohne SPD

    23.09.2019

    Der Landesvorstand sowie der Bundesvorstand der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Wirtschaftsforum der SPD e. V. seine Satzung dergestalt ändert, dass der Name der Partei aus dem Namen entfernt wird und es dem Verein untersagt wird, den Namen sowie die Marke der Partei weiterhin zu nutzen.