Änderungsanträge zu statutenändernden Anträgen

Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 05/I/2025 Ersetzung des § 10* Organisationsstatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfIn Absatz (1), S. 1 streichen: „für die Dauer seiner Wahlperiode“

Begründung: Fachausschüsse bündeln Fachkenntnisse und Vernetzungen, was ohne Kontinuität nicht gewährleistet werden kann, so dass die Einführung einer Befristung aller Fachausschüsse kontraproduktiv wäre.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 15/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 2 OrgStatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 15/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 2 OrgStatut
Änderung
In Absatz(2), Satz 2: Eine Kreisdelegiertenversammlung umfasst mindestens 50 und maximal 130 Delegierte.

Begründung: Die Beschränkung auf 100 Delegierte führt in mitgliederstarken Kreisen zu einer mangelhaften Repräsentation der Mitglieder und insgesamt zu einer erheblichen Ungleichheit der Mitgliederrepräsentanz.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 18/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 5 OrgStatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 18/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 5 OrgStatut
> Ablehnung
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 21/I/2025 Änderung des § 23* Abs. 7 OrgStatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 21/I/2025 Änderung des § 23* Abs. 7 OrgStatut
Ergänzung:
10. Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften sowie Veröffentlichungen in internetgestützten Angeboten.

Begründung: In Herausgeberschaft des GLV gehört zu den Kernaufgaben eines Landesvorstandes.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 23/I/2025 Änderung des § 23a* Abs. 3 Nr. 9 OrgStatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 23/I/2025 Änderung des § 23a* Abs. 3 Nr. 9 OrgStatut
Ablehnung
Begründung:
Die Wahl der für die Schriftführung Verantwortlichen begründet die Zuständigkeit und Ansprechbarkeit der Gewählten und dient der Transparenz.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 25/I/2025 Änderung des § 23b* Abs. 3 OrgStatut(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 25/I/2025 Änderung des § 23b* Abs. 3 OrgStatut
> Ablehnung

Begründung: Die Wahl der für die Schriftführung Verantwortlichen begründet die Zuständigkeit und Ansprechbarkeit der Gewählten und dient der Transparenz.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 29/I/2025 Änderung des § 1 * Wahlordnung(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 29/I/2025 Änderung des § 1 * Wahlordnung
> Ablehnung

Begründung: Die Änderung steht im Widerspruch zur Bildung von Arbeitskreisen, deren Aufgaben und Mitgliedschaft bestimmt werden.
erledigt durch Fassung AKKonsens
Statutenändernde AnträgeLandesvorstandAntrag 31/I/2025 Ergänzung des § 8 * Wahlordnung(PDF)Steglitz-ZehlendorfAntrag 31/I/2025 Ergänzung des § 8 * Wahlordnung
Änderung In Absatz (2), Satz 2:
Die Delegationen der Kreise schlagen aus ihrer Mitte eine Kandidat*in als Mitglied und eine Kandidat*in als ständige Vertretung vor.
Soweit im Ergebnis der Wahl der Kreisvertretungen die Quote nach § 11 Abs. 2 OrgStatut nicht erfüllt wird, hat der Landesvorstand bei der Benennung der durch diesen zu bestimmenden Mitgleiter der Antragskommission für die Sicherstellung der Quoten zu sorgen.

Begründung: Die Antragskommission besteht einerseits aus den gewählten Mitgliedern, die die jeweiligen Kreise vertreten. Diese bilden die Hälfte der Gesamtmitgliedschaft der Antragskommission. Sie werden auf der Grundlage des Ihnen von den Kreisen entgegengebrachten Vertrauen nominiert.
Soweit in der Summe der Nominierungen und der entsprechenden Wahl daher eine Quote noch nicht erfüllt ist, ist diese durch die Bestimmung der anderen Hälfte der Mitgliedschaft durch den Landesvorstand sicherzustellen. Die aktuell vom Landesvorstand vorgeschlagene Regelung beschränkt die Quotenerfüllung auf die Kreisvertretungen und wiedersprcht somit dem Repäsentationsprinzip.
Zur Sicherstellung der uneingeschränkten Teilnahme der Kreisvertretungen ist die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für die Kreise einzuführen.
AblehnungDissens