Stand: 24.05.2025 | 10:55
Antrags- bereich | Antragsteller*in | Antrag | Antragsteller*in | Zeilen | Änderungsantrag | Votum AK/Hinweise | Konsens | |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 72 | Ergänze: In jedem Kalenderjahr soll mindestens ein Landesparteitag mit einem Schwerpunkt auf Beratung der Anträge aus der Mitte der Partei stattfinden. | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 193 | Ersetze „24“ durch „30“ | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 195 | Ersetze „12 Mitglieder, die der Landesvorstand wählt“ durch „18 Mitglieder, die der Landesvorstand wählt“ | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 202 | Füge ein nach dem Wort „Antragskommission“: mit Stimmrecht | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 115-116 | Ersetze Bullet durch: sieben Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 130 f. | Ergänze einen weiteren Bulletpoint: die vom Landesvorstand benannten Mitglieder der Antragskommission | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 132-135 | Ersetze durch: Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene erhalten vom Präsidium Rederecht. | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Fabian Fischer | 340-344 | Ersetze Satz durch: Wir werden deshalb den Kreisen, die es wünschen, die Möglichkeit geben, die KDVen auf eine Größe von 100 Delegierten zu reduzieren. | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 03/I/2025 Parteireform Teil II: Die Gliederungen der Berliner SPD | (PDF) | Fabian Fischer | 334 | Zeilen 334-350 Ersetze Punkt 3 durch: Nach § 19* OrgStatut bestimmt der Landesvorstand Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften für die Antragskommission. Zukünftig sollen alle Arbeitsgemeinschaften mit Stimmrecht in der Antragskommission vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Analog zu den Kreisen sollen sie dem geschäftsführenden Landesvorstand zwei Personen, davon mind. 1 Frau zur Vertretung in der Antragskommission vorschlagen. Die 18 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der Antragskommission müssen paritätisch besetzt sein. | Annahme | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | „Der Landesvorstand wird aufgefordert, für die kommende Wahlperiode ein Pilotprojekt zu starten, in dem das klassische Vorstandsmodell für geschäftsführende Abteilungsvorstände durch ein Sprecher*innen-Modell mit vier Spreche*rinnen sowie einer/einem Kassierer*in ersetzt wird. Vor allem für kleinere Abteilungen könnte sich ein hierarchiefreieres Modell positiv auf das Engagement und die ehrenamtliche Arbeit für die Partei auswirken sowie die Besetzung von Wahlämtern erleichtern. Die bestehenden Regelungen zu den Beisitzer*innen und den Beauftragten in den Abteilungsvorständen gelten unabhängig vom Pilotprojekt weiterhin.“ | Überweisung an OrgaKomm + Statutenkommission – Antragssteller wird zur Debatte in die Kommissionen eingeladen | Konsens | ||
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | 124 | Streiche Zeile 124, Seite, 3 | Ablehnung | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | 187 | Streiche die Zeilen 187 bis 189 auf Seite 5. Streiche das Wort „Geschäftsführenden“ in den Zeilen 241 bis 242 auf Seite 5. | Ablehnung | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | Füge ab Seite 330, Seite 7 den folgenden Absatz hinzu: „11. Die Nutzung eines elektronischen Abstimmungssystem auf den Landesparteitagen ist verpflichtend.“ | zurückgezogen | zurückgezogen | |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | 343 | Ersetze in die Zeilen 343 bis 344 nach KDVen, durch den folgenden Satz: „Die KDVen werden daher auf die Hälfte der derzeitigen Mitglieder reduziert.“ | Überweisung an OrgaKomm + Statutenkommission – Antragssteller wird zur Debatte in die Kommissionen eingeladen | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | 172 | Ersetze die Zeilen 172 bis 173 „zu reduzieren, “ durch den folgenden Text: „Grußworte und Eingangsreden sind auf 45 Minuten zu reduzieren […]“ | wird vom Antragsteller*in übernommen | Konsens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 03/I/2025 Parteireform Teil II: Die Gliederungen der Berliner SPD | (PDF) | ASJ | 321 | 1. Ersetze 321 -330 Das Statut ist dahingehend anzupassen, dass alle elf auf Landesebene vertretenen Arbeitsgemeinschaften die gleichberechtigte Chance erhalten, durch Wahl des Landesparteitages im Landesvorstand vertreten zu sein. Der Landesparteitag als höchste Entscheidungsgremium soll selbst entscheiden können, welche sieben von elf Arbeitsgemein- schaften im Landesvorstand vertreten sind und welche Personen gewählt werden. Dabei können die Mitglieder des Landesparteitages frei in einer gemeinsanen Listenwahl aller AGen nach ihren Präferenzen wählen, welche von den AGen nominierten Personen dem Landesvorstand angehören sollen. Eine AG kann nur mit einer Person dem Landesvorstand angehören. Die Arbeitsgemeinschaften nominieren für die Listenwahl jeweils zwei Personen, davon jeweils mindestens eine Frau. | zurückgezogen | zurückgezogen |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 03/I/2025 Parteireform Teil II: Die Gliederungen der Berliner SPD | (PDF) | ASJ | 337 | 2. Ersetze 337 – 346: Wir empfehlen daher, dass § 19* Orgstatut so angepasst wird, dass zukünftig alle Arbeitsgemeinschaften gleichberechtigt mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Antragskommissi- on vertreten sind. Die Anzahl der Mitglieder der Antragskommission ist von 24 auf 29 maßvoll zu erhöhen. Die betreffenden Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Die 17 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der An- tragskommission müssen paritätisch besetzt sein. | zurückgezogen | zurückgezogen |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 04/I/2025 Parteireform Teil III: Starke Abteilungen für eine lebendige Parteiarbeit und die Verbesserung der Sichtbarkeit der SPD im Stadtbild | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | 20 | Ergänzung vor I: Die nachfolgenden Vorschläge für die organisatorische und inhaltliche Ausrichtung der Abteilungs- und Kreisarbeit sind Grundlage der innerparteilichen Diskussion, die auf dem Landesparteitag I / 2026 zu verbindlichen Beschlüssen führen soll. Die Gliederungen haben die Möglichkeit bereits zuvor einzelnen Vorschläge modellhaft zu erproben. | Ablehnung | Dissens |
Parteireform | Landesvorstand | Antrag 04/I/2025 Parteireform Teil III: Starke Abteilungen für eine lebendige Parteiarbeit und die Verbesserung der Sichtbarkeit der SPD im Stadtbild | (PDF) | Abt. 12 Petersburger Platz (FK) | 100 | Ersetze Zeile 100, Seite 2 nach „erfolgen.“ bis Zeile 105 durch den folgenden Text: „Der Landesparteitag wird auf 140 Delegierte begrenzt, wobei jeder Kreis zwei Grundmandate erhält. Der Landesvorstand wird aufgefordert, einen statutenändernden Antrag zum nächsten Landesparteitag zu formulieren und einzubringen.“ | Überweisung an OrgaKomm + Statutenkommission – Antragssteller wird zur Debatte in die Kommissionen eingeladen | Konsens |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 05/I/2025 Ersetzung des § 10* Organisationsstatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | In Absatz (1), S. 1 streichen: „für die Dauer seiner Wahlperiode“ Begründung: Fachausschüsse bündeln Fachkenntnisse und Vernetzungen, was ohne Kontinuität nicht gewährleistet werden kann, so dass die Einführung einer Befristung aller Fachausschüsse kontraproduktiv wäre. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 11/I/2025 Änderung des § 17* Abs. 1 OrgStatut | (PDF) | Jusos | in Z. 4 hinter einberufen einfügen: In jedem Kalenderjahr soll mindestens ein Landesparteitag mit einem Schwerpunkt auf Beratung der Anträge aus der Mitte der Partei stattfinden. | erledigt | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 15/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 2 OrgStatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 15/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 2 OrgStatut Änderung In Absatz(2), Satz 2: Eine Kreisdelegiertenversammlung umfasst mindestens 50 und maximal 130 Delegierte. Begründung: Die Beschränkung auf 100 Delegierte führt in mitgliederstarken Kreisen zu einer mangelhaften Repräsentation der Mitglieder und insgesamt zu einer erheblichen Ungleichheit der Mitgliederrepräsentanz. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 18/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 5 OrgStatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 18/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 5 OrgStatut > Ablehnung | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 21/I/2025 Änderung des § 23* Abs. 7 OrgStatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 21/I/2025 Änderung des § 23* Abs. 7 OrgStatut Ergänzung: 10. Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften sowie Veröffentlichungen in internetgestützten Angeboten. Begründung: In Herausgeberschaft des GLV gehört zu den Kernaufgaben eines Landesvorstandes. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 23/I/2025 Änderung des § 23a* Abs. 3 Nr. 9 OrgStatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 23/I/2025 Änderung des § 23a* Abs. 3 Nr. 9 OrgStatut Ablehnung Begründung: Die Wahl der für die Schriftführung Verantwortlichen begründet die Zuständigkeit und Ansprechbarkeit der Gewählten und dient der Transparenz. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 25/I/2025 Änderung des § 23b* Abs. 3 OrgStatut | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 25/I/2025 Änderung des § 23b* Abs. 3 OrgStatut > Ablehnung Begründung: Die Wahl der für die Schriftführung Verantwortlichen begründet die Zuständigkeit und Ansprechbarkeit der Gewählten und dient der Transparenz. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 29/I/2025 Änderung des § 1 * Wahlordnung | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 29/I/2025 Änderung des § 1 * Wahlordnung > Ablehnung Begründung: Die Änderung steht im Widerspruch zur Bildung von Arbeitskreisen, deren Aufgaben und Mitgliedschaft bestimmt werden. | erledigt durch Fassung AK | Konsens | |
Statutenändernde Anträge | Landesvorstand | Antrag 31/I/2025 Ergänzung des § 8 * Wahlordnung | (PDF) | Steglitz-Zehlendorf | Antrag 31/I/2025 Ergänzung des § 8 * Wahlordnung Änderung In Absatz (2), Satz 2: Die Delegationen der Kreise schlagen aus ihrer Mitte eine Kandidat*in als Mitglied und eine Kandidat*in als ständige Vertretung vor. Soweit im Ergebnis der Wahl der Kreisvertretungen die Quote nach § 11 Abs. 2 OrgStatut nicht erfüllt wird, hat der Landesvorstand bei der Benennung der durch diesen zu bestimmenden Mitgleiter der Antragskommission für die Sicherstellung der Quoten zu sorgen. Begründung: Die Antragskommission besteht einerseits aus den gewählten Mitgliedern, die die jeweiligen Kreise vertreten. Diese bilden die Hälfte der Gesamtmitgliedschaft der Antragskommission. Sie werden auf der Grundlage des Ihnen von den Kreisen entgegengebrachten Vertrauen nominiert. Soweit in der Summe der Nominierungen und der entsprechenden Wahl daher eine Quote noch nicht erfüllt ist, ist diese durch die Bestimmung der anderen Hälfte der Mitgliedschaft durch den Landesvorstand sicherzustellen. Die aktuell vom Landesvorstand vorgeschlagene Regelung beschränkt die Quotenerfüllung auf die Kreisvertretungen und wiedersprcht somit dem Repäsentationsprinzip. Zur Sicherstellung der uneingeschränkten Teilnahme der Kreisvertretungen ist die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für die Kreise einzuführen. | zurückgezogen | zurückgezogen |