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Antrag 32/I/2014 Die Tarifverhandlungen unterstützen – Für bessere Arbeitsbedingungen und mehr PatientInnensicherheit!

28.04.2016

Durch schlechte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen ist der Beruf der Pflegefachkraft so unattraktiv unter jungen Menschen geworden, dass es in Deutschland immer schwieriger wird, neue Stellen in der Krankenpflege zu besetzen. Dazu kommen über 100.000 Stellen, die nach der Abschaffung der Pflege-Personal-Regelung durch schwarz-gelb gekürzt wurden.  Für die verbliebenen Pflegekräfte sind durch den Mangel an Kolleginnen und Kollegen sowie durch den Mangel an engagierten Auszubildenden unhaltbare Arbeitsbedingungen entstanden.

 

Für die PatientInnenversorgung hat dies dramatische Folgen. Nicht nur, dass eine adäquate Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht mehr sichergestellt werden kann, auch steht die PatientInnensicherheit im Krankenhaus im direkten Zusammenhang mit der Anzahl der zu Pflegenden je Pflegekraft.  Die SPD hat sich im Bundestagswahlkampf für eine bessere Personalausstattung der Krankenhäuser stark gemacht. Wir sollten dabei nicht darauf warten, dass der konservative Gesundheitsminister Gröhe hier aktiv wird, sondern mit den landeseigenen Berliner Kliniken als Vorbild vorangehen!

 

Die Belegschaft der Charité verfolgt in den derzeitigen Auseinandersetzungen viele SPD-Forderungen nach guter Arbeit und fairen Löhnen. Ein ordentlicher Tarifvertrag ist die Chance, den gefährlichen Pflege-PatientInnenschlüssel von bis zu 12 zu Pflegenden je Pflegekraft zu verringern.

 

Das fatalste Beispiel dieser gesundheitsgefährdeten Personalbemessung ist der Fakt, dass Nachtdienste teilweise von einzelnen Pflegekräften absolviert werden müssen. Jede Situation, in der mehr als ein Patient oder eine Patientin gleichzeitig in eine kritische Phase eintritt, ist damit unbeherrschbar und Komplikationen sind vorprogrammiert.

 

Die SPD Berlin begrüßt, dass sich die Tarifparteien an der Charité auf den Weg gemacht haben, um in angesichts des drohenden Pflegenotstands konkrete Schritte gegen den Personalmangel einzuleiten. Nur, wenn die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen an der Charité attraktiver werden, lässt sich ein Fachkräftemangel abmildern.

 

Die Berufsgruppe der Pflegekräfte ist die größte Gruppe an der Charité. Daher sollte sie auch angemessen im geschäftsführenden Vorstand der Universitätsklinik vertreten sein. Wir fordern daher, dass im Rahmen der Novellierung des Universitätsmedizingesetzes die Pflegedirektion zum vollwertigen Mitglied des Vorstandes aufgewertet wird!

 

Die Kombination aus dem niedrigen Berliner Landesbasisfallwert im DRG-System und den überdurchschnittlich schweren Fällen einer Universitätsklinik setzen den Arbeitgeber Charité unter Druck, an den Personalkosten zu sparen um eine ausgeglichene Bilanz zu erreichen.

 

Gute Arbeitsbedingungen und eine sichere PatientInnenbetreuung sind jedoch wichtiger als eine schwarze Null am Ende des Haushaltsjahres!

 

Von der Berliner Charité kann bei einem erfolgreichen Tarifabschluss das Signal ausgehen, dass Verbesserungen der Arbeits- und Genesungsbedingungen möglich sind.

 

Es sind 300 zusätzliche Pflegekräfte notwendig, um  auf den Normalstationen eine Besetzung zu ermöglichen, wie sie nach der alten Pflege-Personal-Regelung (PPR)  notwendig wäre.  Diese Zahl entspricht ungefähr dem Personalabbau, den die Charité in den letzten Jahren im Pflegepersonal vollzogen hat. Von einer Personalbesetzung wie sie die Fachgesellschaften empfehlen und wie sie in anderen Ländern üblich ist, wäre die Charité mit 300 zusätzlichen Pflegenden immer noch weit entfernt. Es ist jedoch ein guter Kompromiss zwischen einer spürbaren Verbesserung der Situation für PatientInnen und Beschäftigte und der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin.

 

Die SPD Berlin sieht den erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen als notwendig an, um  Alternativen zur anhaltenden Misere im Gesundheitswesen aufzuzeigen. An der Charité muss wieder gute Arbeit, gute Pflege und eine gute Betreuung zur Regel werden. Dieses Ziel ist wichtiger als ein möglichst großer Gewinn zum Abschluss des Haushaltsjahres!

Antrag 31/I/2014 Berliner Jugendberufsagenturen für Jugendliche mit Behinderungen öffnen

28.04.2016

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der Umsetzung der geplanten Jugendberufsagenturen darauf zu achten, dass die verbindlichen Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.

 

Hierbei ist auch zu prüfen, ob die Zielgruppe der arbeitssuchenden jugendlichen Rehabilitanten und Schwerbehinderten in die Konzeption der Jugendberufsagenturen aufzunehmen ist.

Antrag 27/I/2014 Rückerwerb des SEZ jetzt!

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat von Berlin im Hinblick auf das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) unverzüglich von seinem vertraglichen Rückkaufsrecht Gebrauch macht. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die hierfür notwendigen Initiativen zu ergreifen.

Zum einen hat der Eigentümer zumindest eine seiner vertraglichen Verpflichtungen – die Wiedereröffnung eines Hallenbad- bzw. Schwimmbadbetriebs – nicht erfüllt. Zum anderen zeigen aktuelle Bauvoranfragen des Eigentümers, dass er an einer Nutzung des SEZ-Grundstücks allein zu Zwecken von Sport und Erholung nicht festhalten, sondern dort auch alternative Nutzungen realisieren möchte (u.a. Hotel, Townhouses, Camping- und Wagenabstellplatz, Ferienwohnungen). Dem Eigentümer steht eine gewinnorientiere, über die Zwecke von Sport und Erholung hinausgehende Nutzung des Grundstücks ohne Wiedereröffnung des Hallenbadbetriebes (und zumindest unter einem geplanten Teilabriss des Bestandsgebäudes) nicht zu. Mit Ausübung des Rückkaufrechts wird das SEZ bzw. eine zukünftige Nutzung des Grundstücks wieder der Allgemeinheit zugutekommen. Aufgrund der bestehenden Unterversorgung mit Kita- und Grundschulplätzen sowie der von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus unterstützen Neuorientierung der BBB auf ein attraktiveres Angebot im Bereich des Freizeitschwimmens bietet das SEZ und sein parkartiges Außengelände vielfältige Möglichkeiten für die Deckung der Bedarfe der öffentlichen Hand.

Antrag 24/I/2014 Verbot von Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand

28.04.2016

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, sich für ein Verbot der Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen einzusetzen. Offene Mediationsverfahren ohne eine abschließende Schiedsvereinbarung dürfen aber als Vorverfahren zu einem Gerichtsverfahren vereinbart werden.

Bei Schiedsgerichtsverfahren, die gerne von großen internationalen Konzernen in Verträgen mit der Öffentlichen Hand vereinbart werden, besteht immer das Risiko einer Übervorteilung des Staates. Dies ist nicht nur in Frankreich gerade zu sehen, wo der Staat nach einem Schiedsgerichtsverfahren mehrere Hundert Millionen Euro an einen privaten Vertragspartner zahlen muss und man sicher ist, dass dieser vor nie vor einem staatlichen Gericht gewonnen hätte.

Aber auch in Deutschland ist der Staat mehrfach strukturell benachteiligt. Zum einen arbeiten die Schiedsgerichtsfirmen öfter mit dem jeweiligen Konzern zusammen und kaum mit dem Land Berlin. Sie werden also nicht die Hand beißen, die sie füttert.

Eine Vertretung durch Rechts- und Sprachkundige kann den Sprachmangel beim Entscheider nicht vollständig ausgleichen.

Es gibt keine Kosten- oder Zeitvorteile durch Schiedsgerichtsverfahren, da deutsche Gerichte in Zivil- und Handelssachen entgegen ihres schlechten Rufes weltweit die preiswertesten und schnellsten Gerichte sind. Ihre Entscheidungen sind im Übrigen unbeeinflusst von Korruption und im Vergleich zur Justiz in anderen Ländern und international tätigen Schiedsgerichtsfirmen auch noch kompetenter und sachgerechter.

Die Ergebnisse von Schiedsgerichtsverfahren sind noch weniger voraussagbar, als Gerichts-verfahren, insbesondere da es keine Entscheidungsliteratur gibt und über frühere Verfahren meist Stillschweigen vereinbart wird.

Antrag 21/I/2014 Keine Privatisierung der Berliner Schwimmbäder

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Schwimmbäder, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, also dem Land Berlin gehören, nicht privatisiert werden und auch an keine privaten Betreiber vergeben werden.