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Antrag 130/I/2022 FLINTA*projekte finanziell absichern

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, FLINTA*beratungs- und -unterstützungszentren sowie Anti-Gewaltprojekte dauerhaft finanziell abzusichern.

Dafür ist mittel- und langfristig eine strukturelle Sockelfinanzierung sowie eine kurzfristige Lösung zur Sockelfinanzierung für den nächsten Doppelhaushalt vorzusehen.

Antrag 131/I/2022 Offensive zur Förderung von FLINTA*Personen und BIPoCs in der Forschung

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, dass eine Offensive zur Förderung von FLINTA*Personen (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-Binär, Trans, Agender) und BIPoCs (Black, Indigenous, People of Color) in der Forschung gestartet wird, um ihrer nicht ausreichenden Unterstützung durch derzeit laufende Programme zu begegnen.

Antrag 132/I/2022 Trans*feindlichen Akteur*innen keine Plattform bieten

17.05.2022

Als SPD stehen wir fest an der Seite der trans* Community. Versuchen, trans* Personen – besonders trans* Frauen – ihr Geschlecht abzusprechen und ihnen so das Grundrecht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Identität zu verweigern, stellen wir uns entschieden entgegen. Für uns ist klar: trans* Frauen sind Frauen, trans* Männer sind Männer, nicht-binäre Menschen sind nicht-binäre Menschen.

 

Diese Haltung ist die Grundlage für unser politisches Handeln. Akteur*innen, die trans* Menschen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung absprechen oder ihre geschlechtliche Identität pathologisieren, stellen sich gegen die Ziele der SPD. Sie sind unsere politischen Gegner*innen.

 

Insbesondere lassen wir nicht zu, dass queere und feministische Überzeugungen gegeneinander ausgespielt werden. Als Sozialdemokrat*innen waren und sind wir immer Teil der Frauenbewegung und der queeren Community. Es ist notwendiger Bestandteil unseres Verständnisses von Feminismus, die Rechte von trans* Menschen – insbesondere von trans* Frauen – zu schützen und zu verteidigen. Deshalb war es ein gutes und richtiges Zeichen, dass der Antrag „Solidarität mit der trans* Community: Kein Platz für Trans*feindlichkeit“, der am 10. Januar 2022 vom Landesvorstand der SPD Berlin beschlossen wurde, durch die ASF, die SPDqueer und die Jusos gemeinsam eingebracht worden war.

 

Als politische Partei ist es unser Auftrag, an der politischen Willensbildung in der Gesellschaft mitzuwirken. Mit unserem politischen Handeln nehmen wir Einfluss darauf, wie gesellschaftliche Debatten geführt werden. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung – gerade wenn es darum geht, marginalisierten Gruppen gleiche Rechte und gleichen Schutz zuzugestehen oder abzusprechen. Wenn SPD-Mitglieder oder -Gliederungen durch Äußerungen oder Veranstaltungen den Eindruck erwecken, dass unsere Partei trans*feindliche Positionen teilt, billigt oder toleriert, dann untergräbt das unsere politische Arbeit und erschwert es, unsere Ziele zu erreichen. Es stößt auch gerade die Menschen vor den Kopf, für deren Rechte wir uns einsetzen wollen – sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Partei.

 

Aus diesem Grund halten wir es für unvereinbar mit den Grundsätzen und der Ordnung der Partei, Akteur*innen eine öffentliche Plattform zu bieten, die trans* Menschen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung absprechen möchten oder ihre geschlechtliche Identität pathologisieren. Wenn SPD-Mitglieder oder -Gliederungen in Kooperation mit solchen Akteur*innen Veranstaltungen organisieren oder sie als Referent*innen zu SPD-eigenen Veranstaltungen zu betreffenden Themen einladen, fügt dies der Partei Schaden zu. Daher fordern wir den Landesvorstand auf, in solchen Fällen zu prüfen, ob parteiordnungsrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Antrag 133/I/2022 Selbstbestimmungsrecht stärken - Vorsorge ausbauen

17.05.2022

Welche Vertrauensperson hat Mensch bevollmächtigt, um über die eigenen Finanzen, den Wohnort, behördliche oder vertragliche Angelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn sie* selbst u.a. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung nicht (mehr) handlungsfähig ist? Liegt keine Bevollmächtigung vor, kann die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in erforderlich sein.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, eine Kampagne zu den Vorsorgeinstrumenten Betreuungs- bzw. Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erwirken. Damit wird für das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebenslagen sensibilisiert und dieses gestärkt. Die Kampagne ist insbesondere an jüngere und erwerbsfähige Menschen zu adressieren. Geprüft werden soll zudem, zu welchen Lebenszeitpunkten Menschen (z.B. zum 18. Geburtstag, besonderen Lebensereignissen, in regelmäßigen Abständen, etc.) für diese Informationen besonders aufgeschlossen sind. Die Information sollte postalisch erfolgen und jeder Person unaufgefordert zugeschickt werden.

 

Sozialdemokratische Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben dafür Sorge zu tragen, dass die Koalitionsaussage „Die Koalition unterstützt die Betreuungsvereine, damit diese ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen können.“ auch mit entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegt wird. Ab dem 1.1.2023 haben diese mehr und neue Aufgaben auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.