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Antrag 18/II/2024 Für den Arbeitskampf in Zeiten der Klimakrise - gegen Hitzestress am Arbeitsplatz

23.10.2024

Die Auswirkungen der Klimakrise stellen eine wachsende Herausforderung für die öffentliche Gesundheit und die Arbeitswelt dar, die dringend einen erzwingbaren Mindestschutz und Maßnahmen zur Autonomisierung der Arbeitsweisen erfordert.

 

Bereits 2022 ließen sich mindestens 61.000 Todesfälle in der Europäischen Union auf die Sommerhitze zurückführen. Laut Eurofound sind 23 Prozent der Arbeitnehmer*innen in der EU während mindestens eines Viertels ihrer Arbeitszeit hohen Temperaturen ausgesetzt. In der Landwirtschaft und der Industrie sind es sogar 36 Prozent und im Baugewerbe 38 Prozent, Branchen die in besonderer Weise prekäre Arbeitsverhältnisse, Sozial- und Lohndumping und hohen Einsatz von Zeitarbeit*innen und Wanderarbeitnehmer*innen aufweisen.

 

Neben Beschäftigten in der Landwirtschaft, Industrie und im Baugewerbe sind ebenfalls Beschäftigte des öffentlichen Diensts in kritischen Infrastrukturen wie etwa in der Abfall-, Wasser- und Energiewirtschaft, in Notdiensten und Verkehrssektor am stärksten extremen Klimabedingungen, einschließlich UV-Strahlung, ausgesetzt. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) warnt vor weitreichenden Auswirkungen des Klimawandels auf Arbeitnehmer*innen.

 

Arbeitnehmer*innen in Innenräumen, deren Arbeit körperliche Anstrengung erfordert, wie z. B. in Lagern oder an Produktionslinien, werden ebenfalls von steigenden Temperaturen und Luftfeuchtigkeit betroffen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit können gravierend sein und von Krämpfen und Ödemen bis hin zum Bewusstseinsverlust und sogar zum Tod reichen.

 

Längerfristige Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit intensiver Hitze beziehen Herz-, Nieren- und Leberschäden sowie chronische Müdigkeit, Schlafstörungen und Unfruchtbarkeit ein. Darüber hinaus kann die Erwärmung psychosoziale Auswirkungen zur Folge haben.

 

Hitze führt zur Ermüdung und zu kognitiver Belastung, die Reizbarkeit oder sogar Gewalt auslösen kann, was wiederum durch Spannungen und Konflikte den Betriebsfrieden stört und negative Multiplikatoreffekte haben kann. Ermüdung erhöht auch das Risiko von Arbeitsunfällen, vor allem weil sie die Konzentration verringert und zu unklaren Entscheidungen führen kann, was eine große Gefahr beim Autofahren oder beim Bedienen von Maschinen darstellt

 

Trotz entsprechenden Empfehlungen aus dem ASR (Arbeitsstättenregeln) gibt es in Deutschland noch nicht ausreichend Maßnahmen. Bisher werden zudem die Arbeitgeber*innen nicht ausreichend bei der Einhaltung von Maßnahmen kontrolliert.

 

Arbeitnehmer*innen im Freien sind ebenfalls bisher vom Schutzbereich einiger europäischer Richtlinien ausgeschlossen. Die am stärksten betroffenen Sektoren sind auch diejenigen, in denen die Prekarität am größten ist. Insbesondere in diesen Sektoren fällt es bereits im Status Quo und im bisher üblichen Geschäft Arbeitnehmer*innen nicht leicht, sich so zu verhalten, dass ihre Gesundheit Vorrang hat.

 

Ein menschengerechter Umgang mit Hitzestress am Arbeitsplatz setzt voraus, dass die Arbeitnehmer*innen unabhängig vom wirtschaftlichen Druck ihre Arbeitszeit und ihre Aufgaben selbst regeln können, so dass sie Ruhezeiten und Arbeit abwechseln und Arbeitsintensität bedarfsgerecht regeln können.

 

Wir fordern daher:

  • eine gesetzliche Höchstlufttemparatur für Arbeit im Freuen von 35 Grad Celsius (33 Grad Celsius bei Menschen im hohen Alter oder Risikogruppen)
  • sollte der*die Arbeitnehmer*in aufgrund der Berufs- und Rollenbezeichnung bzw. damit verbundener Pflichten trotzdem darauf angewiesen sein in der Hitze arbeiten zu müssen (z.B. beim Rettungsdienst), so ist eine Hitzepauschale zu vergüten
  • eine umfassende europäische Richtlinie zur Arbeit bei Hochtemperaturen und Vermeidung von Hitzestress, Erstellung von Aktionsplänen, Frühwarnsystemen und sicheren Arbeits- und Notfallverfahren.
  • einen Ausbau der Verpflichtungen zur Risikobewertung gemäß der europäischen Rahmenrichtlinie von 1989 (89/391/EWG) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Hitzebelastung explizit mit einzubeziehen.
  • dass den Arbeitsaufsichtsbehörden ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Maßnahmen zur Bekämpfung von Hitzestress pflichtgemäß zu prüfen.
  • Die Beauftragung des Bundesministeriums für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen mit der Erarbeitung von Richtlinien zur energetischen Gebäudesanierung, welche explizit eine passiv-kühlende, oder zumindest Hitze-abweisende, Bauweise berücksichtigt, um die vermehrte Nutzung Energie-intensiver und Klima-Schädlicher Klimageräte bei steigenden Temperaturen zu vermeiden.

Weitere gesetzliche Maßnahmen zur Einhaltung einer menschengerechten Arbeitsweise während Hitzestress ab 26 Grad:

  • Die Einführung von Hitzepausen oder andere Formen der Arbeitserleichterung zu den wärmsten Stunden am Tag in betroffenen Betrieben. Dabei sind die Beschäftigten sowie ihre gewerkschaftliche und betriebliche Vertretung bei der Einführung solcher Maßnahmen zu beteiligen und zu ermächtigen, bezahlte Pausen durchzusetzen. Dabei sollte die Gesamtarbeitszeit nicht zulasten von Pendler*innen steigen und die Hitzepause nicht von der gesetzlichen Pausenzeiten nach § 4 ArbZG abgezogen werden.
  • Zusätzliche stündliche Arbeitspausen zwischen 11 und 15 Uhr zuzüglich der gesetzlichen Ruhepause für Arbeit im Freien. Dies darf nicht von der Pausenzeit abgezogen werden.
  • Verpflichtende saisonale Anpassung von Schichtplänen, um weitestgehend die wärmsten Stunden am Tag zu vermeiden und die Wärmebelastung für die*den einzelne*n Arbeiternehmer*in zu verringern.
  • Ein Mehr- und Überstundenverbot für Arbeit im Freien an Tagen mit einer prognostizierten durchschnittlichen Tagestemperatur von mehr als 28 Grad.
  • Besondere Kontroll- und Notfallverfahren für isoliertes Arbeiten bzw. Einzelarbeit bei Wärmebelastung und Unterstützung durch Dritte bei Zwischenfällen.
  • Die Bereitstellung von genügend kostenlosem Wasser und Elektrolyten für den Arbeitstag sowie Trinkpausen
  • Die Bereitstellung von bedarfsgerechten, kostenlosen Sonnen- bzw. UV-Schutz (z.B. Zelte, Sonnenmilch, Mützen, abgedunkelte Fenster).
  • Regelmäßige Gesundheitschecks bei längeren Hitzeperioden sowie Hautkrebsvorsorge als verpflichtender Bestandteil der Arbeitsmedizin in relevanten Branchen.
  • Der verpflichtende Einbau von Sonnenschutzverglasungen, reflektierenden Vorrichtungen und Vordächern an Südfenstern bei dem Bau und der Sanierung von Betriebs- und Werksgebäuden.
  • Maßnahmen zur Förderung von Erste Hilfe und Präventivarbeit für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, um psychosoziale Risiken der Wärmebelastung einzudämmen.

 

Antrag 22/II/2024 Antrag zu Pop-Up Heizungen in Berlin

23.10.2024

Wir fordern, die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Haushalten, die sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen wollen, das jedoch erst in der Zukunft zur Verfügung steht, temporäre Heizungen — auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt — zur Verfügung gestellt werden.

Antrag 25/II/2024 Gesetzlichen Kündigungsschutz bereits nach drei statt sechs Monaten beginnen lassen

23.10.2024

Die Probezeit hat ihren Sinn in einem gegenseitigen Austesten der Passung in einem neuen Arbeitsverhältnis. Zu oft wird der fehlende Kündigungsschutz jedoch missbraucht, um betriebliche Kündigungen mit dem Mittel der Probezeitkündigung, für die Arbeitnehmer*innen meist überraschend, mit der nur zweiwöchigen Kündigungsfrist durchzuführen. Für die Betroffenen, die in dieser Zeit ohnehin unter Stress stehen, bedeutet das den Wegfall des Arbeitsplatzes, für den eventuell sogar ein Umzug durchgeführt wurde. Zwei Wochen sind in der Regel keine ausreichende Zeit, um sich einen neuen Job zu suchen und schafft Verunsicherung. Eine beliebter werdende Praxis ist zudem, in den Arbeitsvertrag eine dreimonatige Probezeit zu schreiben und Arbeitnehmer*innen in einer falschen Sicherheit wiegen zu lassen, da der gesetzliche Kündigungsschutz, ungeachtet der vertraglich vereinbarten Probezeit, erst nach dem sechsten Monat der Tätigkeit eintritt.

Daher fordern wir:

  • den gesetzlichen Kündigungsschutz laut §1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz bereits nach drei Monaten wirksam werden zu lassen

 

Antrag 282/I/2024 Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

21.04.2024

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.

 

Antrag 274/I/2024 Beschleunigung des Solarthermieausbaus – Jetzt!

21.04.2024

Die Wärmeerzeugung aus Solarenergie zum Heizen, für Warmwasser oder die Industrie hat wesentlich höhere Potenziale als bisher angenommen. Dennoch ist der Zubau neuer solarthermischer Anlagen in Berlin seit 2012 gegenüber den Vorjahren gesunken und bis vor kurzem sogar rückläufig gewesen. Dies ist eine besorgliche Entwicklung, da die Energiegestehungskosten für die Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme zunehmend gesunken sind. Solarthermische Anlagen haben hierbei in den letzten 30 Jahren eine ähnliche Kostendegression erreicht wie die PV-Anlagen.

 

Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben zur Installation der Solarthermie vor. Daher ist davon auszugehen, dass kein aktuell präziser Überblick besteht, wie viele Solarthermieanlagen in der Hauptstadt installiert worden sind. Folglich ist das daraus resultierende Restpotential für die Solarthermie für Berlin ebenfalls unklar.

 

Aktuell sind die meisten solarthermischen Anlagen auf Einfamilienhäusern installiert. Der Berliner Wohnbestand ist jedoch zu großen Teil von mehrstöckigen Gebäuden geprägt, die bisher kaum mit Solarthermieanlagen bestückt worden sind.

 

Wir fordern:

  • Eine Berliner räumliche Potentialkarte für Solarthermie (in kW)
  • Zuschuss und steuerliche Vorteile bei der Installation von Solarthermie in Berlin
  • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von und mit dem Handwerk (insbesondere in Bezirken mit hohem Solarthermiepotential)