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Antrag 50/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein international verbindliches Menschenrechtsinstrument, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und fördert. Artikel 24 der Konvention legt besonderen Wert auf das Recht auf Bildung und fordert die Vertragsstaaten auf, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Trotz der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2009 existieren immer noch Förderschulen, die eine Segregation von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Folge haben. Diese Praxis steht in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen der UN-BRK und hat nachteilige Auswirkungen auf die Bildung und soziale Integration von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Inklusion: Ein demokratisch-sozialistischer Wert

Inklusive Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch ein soziales Gebot, das im Einklang mit sozialdemokratischen Prinzipien steht. Sie fördert den sozialen Zusammenhalt und bietet allen Schüler*innen gleiche Bildungschancen. Dies ist ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Förderschulen, die mehr als die Hälfte der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen, verstetigen die soziale und akademische Trennung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schulen besitzen neben ihrer bildenden auch eine erzieherische Verantwortung, daher muss es Aufgabe der Schulen sein, die bestehende Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und den Bildungsauftrag in seiner Gänze gerecht zu werden.

 

Kritik und Herausforderungen

Deutschland versagt dabei, die Grundsätze der Inklusion in die Bildungspolitik umzusetzen. Ein jüngst veröffentlichter UN-Bericht griff Deutschland deswegen scharf an und betonte, dass Förderschulen definitiv nicht mit der UN-Konvention vereinbar sind. Auch der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat die Situation kritisiert und betont, dass Deutschland bei der Umsetzung der UN-BRK hinkt. Dies verdeutlicht, dass eine radikale Veränderung im Bildungssystem notwendig ist.

Deutschland hinkt auch im europäischen Vergleich bei der Umsetzung den anderen Staaten hinterher. So liegt die Exklusionsquote im Bezug auf Schüler*Innen hierzulande bei miserablen 4,5 %, während sie im europäischen Mittel den Wert 1,55 % erreicht und in Italien auf 0 % gesunken ist.

In Deutschland wird eine Behinderung nicht als gleichwertiger Teil der gesellschaftlichen Vielfalt betrachtet. Die Exklusion, also der Ausschluss aus der Regelbeschulung, ist eine Folge dieses Missstandes.

 

Unsere Forderungen:

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen. Prinzipiell bekennen wir uns zur Gesamtschule.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu trennen. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen) an allen Schulen, die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Lehrprogramms, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt

Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.

 

Antrag 42/II/2024 Umweltfreundliches Verhalten endlich belohnen - Berlin soll sauberer werden

23.10.2024

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass:

 

  • Umweltfreundliches Verhalten nach dem Vorbild des Pilotprojektes “CopenPay” belohnt wird, mit beispielsweise Eintrittsgutscheinen für städtische Museen, Theater, die Berliner-Bäder-Betriebe oder ähnliches
  • Ein entsprechendes Pilotprojekt entwickelt und nötige Haushaltsmittel freigegeben werden, um den Bürgern finanzielle Vorteile für freiwilliges Müllsammeln in Parks, Gewässern oder Straßen zu ermöglichen
  • Für das Sammeln von Müll im Landwehrkanal sollen Kanus kostenlos an Sammelpunkten ausgeliehen werden können
  • Schulen eine neue öffentliche Auszeichnung oder Prämie ausgestellt wird, die regelmäßig Müll im Kiez sammeln

 

Antrag 41/II/2024 Kostenfreie Sperrmüllabholung für eine soziale Stadt und saubere Kieze

23.10.2024

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Berlin eine Möglichkeit zur kostenfreien Sperrmüllabholung, vergleichbar mit anderen Städten, einzuführen. Dabei sollte es mindestens zwei kostenfreie Abholungen pro Jahr und Haushalt geben und dabei je bis zu 5 Kubikmeter abgeholt werden.

Antrag 33/II/2024 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen in Berlin

23.10.2024

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Die Vorgaben seitens der UN, dass Politik so ausgerichtet werden muss, dass es nicht zu Zwangsräumungen kommt, werden in Berlin aktuell nicht berücksichtigt.

 

Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

 

  1. Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, werden ausgesetzt, bis eine adäquate Unterbringung sichergestellt ist. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein.
  2. Vor der Einleitung einer Zwangsräumung wird ein verbindliches Mediationsverfahren durchgeführt. Die Mediation muss durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden.
  3. Eine Winterschonfrist wird nach dem französischem Model eingeführt, wodurch Zwangsräumungen zwischen November bis März generell verhindert werden. Es wird sichergestellt, dass niemand während der kalten Jahreszeit aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  4. Nach einer Zwangsräumung werden Mieterhöhungen für die nachfolgenden Mieter*innen verboten, um zu verhindern, dass Vermieter*innen durch Zwangsräumungen von steigenden Mieten profitieren.
  5. Der allgemeine Kündigungsschutzes für Mieter*innen in Berlin wird ausgeweitet. Bestehende Gesetze werden verschärft und deren Einhaltung strenger kontrolliert.
  6. In allen Berliner Bezirken wird ein zentrales, digitales Fachverfahren eingeführt, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren.
  7. Ein Frühwarnsystem wird erarbeitet, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen werden verpflichtet, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.