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Antrag 189/II/2019 Parlamente paritätisch mit Frauen und Männern besetzen

22.09.2019

Die Landtags- und Bundestagsfraktionen sowie die SPD-Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Landes- und Bundespartei mögen sich dafür einsetzen, dass eine paritätische Besetzung der Parlamente mit Männern und Frauen sichergestellt wird.

 

Antrag 41/II/2019 Zukunft der Kleingärten in Berlin

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für Folgendes einzusetzen:

Der neue Kleingartenentwicklungsplan des Senats sorgt bei den Berliner Kleingärtnern für große Verunsicherung und erscheint der neuen Ausrichtung der Stadtentwicklung Berlins nicht angemessen.

 

Die Kleingärten waren und sind immer ein Bestandteil des Berliner Stadtgrüns . Das bedeutet, dass sie parallel zur Einwohnerzahl einen Versorgungsbeitrag zu Natur und Erholung in der Stadt leisten sollen.

 

Daher fordern wir :

  1. Ein dauerhaftes Kleingartenentwicklungskonzept, welches die Flächen für Kleingärten im Kontext aller raumbezogenen Planungen ausweist und eine Entscheidung zu den für andere bauliche Zwecke zu verwendenden bisherigen Kleingartenflächen trifft. Hierbei ist auch eine Klärung für die Kleingärten herbei zu führen, auf denen zu DDR-Zeiten Wohngebäude errichtet wurden und für Kolonien, die in ihrer tatsächlichen Nutzung in keiner Weise dem Kleingartenrecht genügen.
  2. Ein dazu gehörendes Kleingartensanierungskonzept mit ausgewiesener Finanzierung welches die Kolonien und Parzellen auf den Stand des Kleingartenrechts bringt : Parzellen zwischen 200 und 400 m², Lauben von 24 plus 6m² und anderes mehr. Es soll wieder eine Entsprechung der stark subventionierten Kleingärten (Pachtpreis nach Gemüseertragsvergleich) zur tatsächlichen Nutzung geben. Die Verbände sollen bei der baulichen Umsetzung der Koloniesanierungen durch Mittel des Landes unterstützt werden.
  3. Die Planung neuer Kleingärten / Gärten zur Versorgung der neuen großen Stadtquartiere unter Einbeziehung anderer Formen des gemeinwohlorientierten, selbstbestimmten Gärtnerns. Hierbei soll der Aspekt des Naturschutzes stärker zur Geltung kommen. Dadurch könnten diese Flächen in die Berechnung von Naturschutzausgleichsmaßnahmen einbezogen werden.
  4. Die Umsetzung von Modellprojekten für neue Anforderungen der Gesellschaft an Kleingärten. Hier könnten in Zusammenarbeit mit Universitäten, Genossenschaften Bauträgern , Vereinen und Aktivgruppen neue Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns in der Stadt beispielhaft entwickelt werden. Zielstellung könnte eine IBA zu Gärten und Wohnen in der nachhaltigen Stadt sein.

 

Antrag 179/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung sicher zu stellen, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Falle des Todes eines Patienten/einer Patientin, bevor die Leistung bewilligt aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muss der § 19 Absatz 6 dringend geändert werden. Die Worte „für Einrichtungen“ müssen ersetzt werden durch die Worte „für Leistungen aus Absatz 3.

Antrag 51/II/2019 Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) dahingehend geändert wird, dass die Grundsteuer nicht mehr zu  den umlagefähigen Betriebskosten gerechnet werden kann.

 

Antrag 253/II/2019 Parkverbot an Bordsteinabsenkungen besser kennzeichnen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.