21.08.2023
Die Berliner SPD unterstützt das Schaustellergewerbe und die Durchführung von Volksfesten in Berlin. Deshalb fordern wir zentrale Orte, auf denen Volksfeste ausdrücklich erwünscht sind. Diese sollten sich in der gesamten Stadt befinden. Bevorzugt sollten Volksfeste auf überwiegend versiegelten Flächen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, stattfinden.
Weiterhin sollte es eine zentrale Ansprechperson im Senat geben, die bei den Genehmigungsverfahren unterstützt und den Prozess für alle Bezirke vereinheitlicht.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich für die Einführung eines für Studierende und Auszubildende subventioniertes 19-EUR-Deutschlandticket einzusetzen. Eine Fahrradmitnahme für den Tarifbereich ABC ist zu gewährleisten.
Die Einführung des Tickets soll zum Wintersemester 2023 angestrebt werden, spätestens aber zum Beginn des Sommersemester 2024 erfolgen.
Über diese kurzfristige und als Zwischenlösung gedachte „Berliner Lösung“ hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages dazu auf, sich für ein bundesweites gültiges Studierenden- und Auszubildenen-Ticket auf Sozialticket-Niveau einzusetzen.
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21.08.2023
Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn
- der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes
oder
privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
- das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
- das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.
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21.08.2023
Der Senat wird aufgefordert, umgehend die psychosoziale Versorgungsstruktur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Berlin zu verbessern. Hierzu sind zwei Elemente möglichst rasch in die Umsetzung zu bringen:
- Die Finanzierung der psychosozialen und pädagogischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und deren Familien muss den gestiegenen Bedarfen entsprechend angepasst werden. Dazu gehört auch die finanzielle Absicherung und somit Planungssicherheit für die subsidiär tätigen Träger, welche Kinder, Jugendliche und Familien mit ihren bedarfsgerechten Angeboten unterstützen, sowie die Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungssettings der psychosozialen Versorgung für junge Erwachsene in jedem Berliner Bezirk.
- Verstärkung der medizinischen Versorgungssituation im Kinder – und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie im sozialpädiatrischen Bereich, sowohl im ambulanten, wie im stationären Sektor.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, für die Umsetzung der Berliner Jugendstrategie einzutreten. Dabei wird es im ersten Schritt darum gehen, das entsprechende Gremium zu schaffen und zum effektiven Arbeiten zu bringen. Dabei muss auch das Begleitgremium aus Vertretungen der jungen Generation zusammengesetzt und konstituiert werden.
Im Rahmen der Berliner Jugendstrategie sollen für die junge Generation zentrale jugendpolitische Vorhaben diskutiert, bearbeitet und vorangebracht werden – immer mit dem Ziel, mehr Mitbestimmung für junge Menschen zu erreichen und so mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen.
Hierbei werden unter anderem die Forderungen aus der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ Berücksichtigung finden müssen:
- Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
- Einführung eines Jugendchecks
- Politische Bildungszeit für Schüler*innen
- Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz
- Einbeziehung der Kinder- und Jugendparlamente oder anderer bezirklichen Beteiligungsstrukturen in alle politischen Fragestellungen auf Bezirksebene, bspw. als beratende Stimme für die BVVen
- Personelle Stärkung der zuständigen Verwaltung im Bereich politische Bildung junger Menschen
- Erarbeitung eines Kinder- und Jugendberichtes zur Lebenssituation junger Menschen
- Stärkung der bestehenden Strukturen zur Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung/politischer Bildung auf Landesebene, insbesondere die Berliner Jugendverbände, unsere Jugendbildungsstätten und den Jugend-Demokratiefonds
- Einführung eines Verbandsklagerechtes zur Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs
- Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen
- Förderung einer demokratischen Unterrichtskultur, Initiativen zur Schaffung eines Kulturwandels innerhalb der Schule (z. B. durch Öffnung der Schule in den Sozialraum)
Wir teilen die formulierte Vision der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“: „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“
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