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Antrag 17/II/2025 Gleiche Arbeit, gleicher Lohn - Kein Platz für Diskriminierungen!

9.10.2025

Der Gender Pay Gap beschreibt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, bei der Frauen durchschnittlich bei gleicher Arbeit weniger Lohn erhalten und insgesamt durchschnittlich geringere Einkommen haben. Der Gender Pay Gap existiert aufgrund der systematischen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft – wegen fehlender Datenlage kann der Gender Pay Gap zwischen FINTAs und cis Männer in Deutschland noch nicht ermittelt werden. Auch zwischen queeren und hetero cis Personen besteht eine Lohnlücke. Diese strukturelle Benachteiligung in der Bezahlung ist kein einzelnes Phänomen: Neben diesen Lohnlücken gibt es auch den sogenannten Migration Pay Gap, durch denen Personen mit Migrationsgeschichte ebenfalls in der Bezahlung diskriminiert werden und bei gleicher Arbeit weniger Lohn als Menschen ohne Migrationsgeschichte erhalten. Auf intersektioneller Ebene wird im Hinblick auf den Migration Gender Pay Gap, also der Einkommensdifferenz zwischen Frauen mit Migrationsgeschichte und Männern ohne die Differenz aufgrund einer doppelten Diskriminierung noch weiter deutlich und bedeutet für Frauen mit Migrationsgeschichte ein zusätzlich größerer Unterschied in der Entlohnung. Ähnlich verhält es sich mit dem Migrant Pay Gap, in der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls weniger Lohn verdienen als Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Hinzu kommt, dass bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die strukturelle Benachteiligung in Form der Verwehung der Anerkennung von Ausländischen Abschlüssen meist direkt zu einem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang führt und eine gerechte Entlohnung unmöglich macht. Hinzu kommen weitere Diskriminierungsstrukturen, die eine massive Lohnungleichheit festsetzen und sich intersektional betrachtet verstärken können. Diese weiteren Lohnlücken betreffen queere Personen sowie Menschen aus weniger privilegierten sozialen Klassen, deren Einkommen stark vom Bildungsstatus der Eltern abhängt (Class Pay Gap), ältere Beschäftigte, die vom Age Wage Gap betroffen sind, sowie Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, bei denen sich ein Disability- bzw. Health Gap nachweisen lässt; auch mehrgewichtige FINTA sind in vielen westlichen Ländern von deutlichen Gehaltseinbußen betroffen (Weight Wage Penalty), und nicht zuletzt führt Mutterschaft weiterhin zu massiven Einkommenseinbußen (Motherhood Penalty). Gerade im Zusammenspiel dieser verschiedenen Diskriminierungsformen wird deutlich, wie intersektional Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt wirken und dass migrantisierte Menschen oft von mehreren Diskriminierungen und demzufolge auch von mehreren Lohnlücken betroffen sind.

 

Oftmals werden migrantisierte Menschen auch bei gleicher Tätigkeit geringer bezahlt. Um bei gleicher Lohnarbeit unterschiedliche Gehälter zu vermeiden, eignen sich Tarifverträge. Diese sollen sicherstellen, dass für definierte Tätigkeiten ein bestimmtes Gehalt bezahlt wird. Auch deshalb ist ein Tariftreuegesetz, welches regeln soll, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden können, sehr wichtig. Leider wird aber auch bei Unternehmen mit Tarifvertrag die Arbeit migrantisierter Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Menschen ohne zugeschriebene Migrantisierung werden häufiger in höhere Tarifgruppen befördert, wodurch ein Tarifvertrag zwar eine starke Besserung ist, aber alleine nicht die strukturellen Probleme löst.

 

Hierbei wird ein Muster deutlich: Weiße cis Männer ohne Migrationsgeschichte verdienen am besten, während FINTAs mit Migrationsgeschichte oder mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit die vulnerabelsten Gruppen darstellen. Wir sagen: Gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden! Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der Herkunft sind ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und unser Verständnis von Demokratie. Weder in der Bezahlung noch sonst, dürfen diese Faktoren in irgendeiner Weise Berücksichtigung finden!

 

Wir fordern daher:

 

  • Eine Erweiterung und bessere Ausstattung der Bundesantidiskriminierungsstelle, insbesondere mit Blick auf Lohndiskriminierung und Arbeitsrecht.
  • Verpflichtende Diversity- und Antidiskriminierungstrainings in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen.
  • Regelmäßige Erhebung von Zahlen zum Migration (Gender) Pay Gap
  • Einführung von Lohntransparenz, u.a. durch verpflichtende Angabe von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen
  • Die Schaffung eines verschärften Tariftreuegesetzes
  • Schnellere und unkomplizierte Anerkennung Ausländischer Abschlüsse

 

Antrag 18/II/2025 Arbeitszeit erfassen, Mehrarbeit entlasten

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert:

  1. Beginnend mit einem Pilotprojekt, das alle Schulformen, -stufen und sozialen Lagen erfasst, wird innerhalb der nächsten Wahlperiode eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung im Berliner Schuldienst etabliert. Diese soll neben der Unterrichtszeit sämtliche Tätigkeiten aller Berliner Lehrkräfte umfassen, unabhängig von Ort und Zeit der Arbeit erfolgen und die Zeiterfassung auf das gesetzliche Mindestmaß (Beginn, Ende und Pausenzeiten) beschränken. Die Arbeitszeiterfassung wird mittels eines praktikablen und datenschutzkonformen digitalen Systems durch die Lehrkräfte durchgeführt. Sie darf gemäß der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nicht als Instrument der Leistungs- und Verhaltenskontrolle gebraucht werden. Die Arbeitszeiterfassung soll in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen konzipiert werden.
  2. Die Arbeitszeiterfassung wird erwartungsgemäß eine höhere Summe an Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden im Berliner Schuldienst offenlegen. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung muss deshalb mit einem Konzept zur Verringerung der Arbeitslast einhergehen. Es lässt sich feststellen, dass in den letzten Jahren insbesondere die sogenannten „sonstigen Dienstpflichten“ enorm zugenommen haben. Das sind (Verwaltungs-)Aufgaben, die außerhalb der pädagogischen Kerntätigkeit anfallen. Lehrkräfte sollen sich jedoch auf ihre pädagogischen und didaktischen Kernaufgaben konzentrieren können und von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden. Zur Verwirklichung dieses Ideals („Teachers-teach“) soll nach dem „one-in-two-out“-Prinzip ein struktureller Abbau der sonstigen Dienstpflichten vorgenommen werden. Für jede neue Aufgabe sollen an anderer Stelle zwei sonstige Dienstpflichten gestrichen, digitalisiert oder auf andere Professionen übertragen werden.
  3. Die aktuellen Herausforderungen sind im Schulsystem ungleich verteilt und können durch das bisherige Deputatsmodell nicht aufgabengerecht abgebildet werden. Das pauschale Deputatsmodell soll deshalb durch funktions- und lagespezifische Deputate ersetzt werden.  In diesen sollen langfristig die Personalzumessung, Abminderungsstunden und Funktionsstellen zusammengeführt werden. Die besondere Verantwortung der SPD ist dabei, auf die Belastung der PädagogInnen an Schulen in herausfordernder Lage zu denken und für deren Entlastung zu kämpfen.
  4. Bis eine strukturelle Verringerung der Aufgabenlast vollzogen wurde, müssen die festgestellte Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen ausgeglichen werden. Dazu zählt:
    1. eine Flexibilisierung der Stundentafel sowie eine Entlastung des Rahmenlehrplans;
    2. die Vereinbarung fester Regelungen für den Umgang mit Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen;
    3. Die Vereinbarung von angemessenen finanziellen oder zeitlichen Ausgleichsangeobten mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen
    4. Strukturelle, organisatorische und personelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, insbesondere durch Digitalisierung und Multiprofessionalität.

Antrag 19/II/2025 Schluss mit unbezahlter Wartezeit – Psychotherapeut*innen brauchen bezahlte Weiterbildung

9.10.2025

Psychische Gesundheit darf nicht am Geld scheitern – auch nicht auf Seiten derer, die helfen wollen. Wer in Deutschland Psychotherapeuti*n werden will, muss sich nach dem Masterstudium durch eine mehrjährige, schlecht oder gar nicht bezahlte Weiterbildungsphase kämpfen. Damit versperrt unser Gesundheitssystem jedes Jahr Tausenden jungen Menschen den Einstieg in ihren Beruf – und verhindert gleichzeitig, dass dringend benötigte psychotherapeutische Versorgung bei den Patient*innen ankommt. Besonders betroffen sind dabei wieder einmal junge Menschen ohne wohlhabende Eltern, ohne Rücklagen, ohne sichere Alternativen.

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 wurde das Studium der Psychotherapie grundlegend umgestellt: Seither absolvieren angehende Psychotherapeutinnen ein polyvalentes (vielwertiges) Bachelor- und Masterstudium mit klinischem Schwerpunkt und schließen dieses mit der Approbation ab. Doch um im ambulanten oder stationären Bereich tätig zu werden, müssen sie eine mehrjährige berufsbegleitende Weiterbildung absolvieren – mit hohem Praxisanteil in Kliniken oder Praxen, vielen hundert Stunden Supervision und einem intensiven Theoriecurriculum. Diese Weiterbildung ist jedoch bislang nicht gesetzlich finanziert – insbesondere im ambulanten Bereich fehlen Strukturen, die eine faire Bezahlung ermöglichen. Während Ärzt*innen in Weiterbildung (nach § 75a SGB V) über pauschal finanzierte Stellen versorgt werden, müssen viele psychotherapeutische Nachwuchskräfte auf Mindestlohnniveau arbeiten oder sogar für ihre Weiterbildung zahlen.

 

Die Deutsche Psychotherapeutinnenvereinigung (DptV) schätzt, dass derzeit deutschlandweit mehr als 6.000 Masterabsolventi*nnen auf den Berufseinstieg warten, jedoch nur rund 1.000 geeignete Weiterbildungsstellen bereitstehen – die Mehrheit davon im stationären Bereich. Im ambulanten Bereich, wo ein Großteil der psychotherapeutischen Versorgung stattfindet, fehlen solche Stellen fast vollständig.

 

Die Folge: Zahlreiche junge Therapeut*innen verschieben ihre Weiterbildung, suchen sich andere Berufsfelder oder brechen den Berufswunsch ganz ab – obwohl ihre Hilfe dringend gebraucht wird. Denn nach wie vor fehlen laut Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 mindestens 2.400 zusätzliche psychotherapeutische Kassensitze in Deutschland – ohne Ausbildung gibt es keine Versorgung.

 

Diese Situation ist nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern auch eine massive Gefahr für die psychische Gesundheitsversorgung der kommenden Jahrzehnte. Der Fachkräftemangel ist bereits Realität. Gleichzeitig steigen die Bedarfe kontinuierlich: Die Zahl psychischer Erkrankungen in Deutschland nimmt seit Jahren zu, insbesondere unter jungen Menschen. Laut der COPSY-Studie zeigen über 70 % der Kinder und Jugendlichen psychische Belastungssymptome, gleichzeitig steigen Depressionen, Essstörungen und Angsterkrankungen auch bei jungen Erwachsenen stark an.

 

Deswegen fordern wir:

 

  1. Eine gesetzlich geregelte, faire Bezahlung für die Weiterbildung zur Psychotherapeut*in auf Bundes- wie auf Landesebene, wofür der Bund entsprechend finanzielle Mittel bereitstellen soll
    • Dabei soll sich an den Kassenärztlichen Vereinigungen orientiert werden und eine Mindestvergütung von 4.500 € brutto im Monat bei tariflicher Anbindung und voller sozialer Absicherung angestrebt werden.
  2. Ein eigenes Berliner Landesförderprogramm mit einem monatlichen Zuschuss von mindestens 2.500 € für Praxen, die Therapeut*innen weiterbilden
    • Dabei sollen kurzfristig bezahlte ambulante Weiterbildungsstellen geschaffen werden, insbesondere in sozial benachteiligten Kiezen.
    • Insgesamt sollen 200 neue und dauerhafte Weiterbildungsplätze geschaffen werden, davon ein substanzieller Anteil im ambulanten Bereich.

 

Darüber hinaus braucht es eine deutliche Erhöhung der Kassensitze, da sonst trotz mehr Weiterbildung zu wenig Therapiekapazität entsteht. Auch wenn mehr Psychotherapeut*innen fertig ausgebildet wären, könnten sie nicht alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung arbeiten, weil die Zahl der Kassensitze gedeckelt ist

Antrag 21/II/2025 Gesamtkonzept für die Schloßstraße entwickeln – das Geschäftszentrum des Berliner Südwestens für die Zukunft gestalten

9.10.2025

Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger und Regierungsmitglieder im Land und den Bezirken sollen sich im Rahmen der aktuellen Regierungsbeteiligung im Land Berlin und in der Zählgemeinschaft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, sowie allen voran auch im Rahmen Ihres Wahlprogramms für 2026 mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schloßstraße und ihrer Nebenstraßen als zentralem Geschäftszentrum des Berliner Südwestens entwickelt und umgesetzt wird.

 

Konkret fordern wir hierzu:

Ein hauptamtliches bezirkliches Managementteam für die Schlosstrasse und ihre Nebenstraßen einzurichten, welches die Entwicklung des Handlungskonzeptes und dessen Umsetzung strukturiert und bestehende und zukünftige Finanzierungslinien von Bezirk, Land, Bund und Europa erschließt.

 

Ein integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept für die Schloßstraße und ihre Nebenstraßen zu entwickeln, dass den Leerstand bekämpft und die Funktion als zentraler Einzelhandelsstandort ebenso stärkt wie Nutzungskonzepte für Kultur und Freizeit, die auch an positive Beispiele der Zwischennutzung anknüpfen. Dabei soll auch die Schloßstraße als Service-Standort der Verwaltung ausgebaut und die sozialen Probleme wie bspw. die Obdachlosigkeit und Verelendung in Zusammenarbeit von staatlichen und freien Trägern angegangen werden.

Ein Verkehrsleitkonzept – und Parkleitkonzept zu entwickeln bzw. das existierende weiterzuentwickeln um die Verkehrsflüsse in diesem Bereich zu optimieren.

 

Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufenthaltsqualität – klimagerecht, gerade auch im Sinne des Konzepts der Schwammstadt – in der Schloßstraße und den Nebenstraßen zu steigern, zum Beispiel durch Bänke, weitere Trinkbrunnen, Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelungsmaßnahmen der Grünflächen, Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Raums. Hierbei spielt gerade auch die Aufwertung von öffentlichen Räumen eine wichtige Rolle, die von Teilen der Bevölkerung als „Angstraum“ wahrgenommen werden, wie bspw. der U-Bahnhof Schloßstraße.

Die Potentiale ikonischer Bauten im Bereich Schloßstraße, allen voran des Bierpinsels möglichst schnell systematisch in Wert zu setzen, bspw. durch die Ansiedlung eines Museums oder anderer kultureller Einrichtungen und hierfür auch die Eigentümer in Verantwortung zu nehmen, sowie die Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes zu prüfen um die Entkoppelung einzelner Elemente (u.a. U-Bahnhof Schloßstraße, Bierpinsel, Joachim-Tiburtius-Brücke) zu ermöglichen.

 

Die Schloßstraße auch als Ort von Straßenfesten zu nutzen und sie dafür jeweils temporär für den Autoverkehr zu sperren.

Auch die Potentiale anderer Kooperationsformate wie bspw. der AG City für die Aufwertung des Standortes Schloßstraße unter gleichberechtigter Einbeziehung aller legitimen Interessensgruppen zu nutzen.

Antrag 22/II/2025 Gewerberechtliche Kontrollen ausweiten

9.10.2025

Die SPD fordert die Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter dazu auf, sich für eine Verstetigung und Ausweitung gewerberechtlicher Kontrollen einzusetzen und eine entsprechende personelle und finanzielle Untersetzung in den Haushalten der Berliner Bezirke einzusetzen. Dabei sollen folgende Grundsätze gelten:

 

  • Verbundeinsätze und Schwerpunktkontrollen sollen fortgesetzt und intensiviert werden. Dabei soll regelmäßig auch überprüft werden, ob die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Betrieben durch das (wiederholte) Feststellen von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten aberkannt werden kann.
  • Als zusätzlichen Schwerpunkt sollen Kontrollen in Hinblick auf Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung verstärkt durchgeführt werden.
  • Ferner soll die bisherige Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt mit den Steuerbehörden bzw. dem Zoll intensiviert werden, um steuerrechtliche Vergehen und Steuerhinterziehung konsequenter zu ahnden.