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Antrag 30/II/2022 Prekäre migrantische Arbeit konsequent bekämpfen – befristete Arbeitserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppeln I

10.10.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Reform des Aufenthaltsrechts einzusetzen, die insbesondere die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen von der Befristung von Arbeitsverhältnissen für mindestens ein Jahr über das Ende des laufenden befristeten Arbeitsvertrags hinaus entkoppelt.

Antrag 29/II/2022 Prekäre migrantische Arbeit in Berlin konsequent bekämpfen – befristete Arbeitserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppeln II

10.10.2022

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats wird aufgefordert, eine Analyse des Zusammenhangs von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Berliner Arbeitsmarkt und der Praxis der Vergabe von Aufenthaltstiteln in Auftrag zu geben.

Antrag 33/II/2022 Betriebsrats-Initiativen stärken – Betriebsversammlungen besser schützen!

10.10.2022

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in Betrieben ohne Betriebsrat ein:

 

  • Beschäftigte informieren: In Betrieben in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, die Wahl eines solchen aber rechtlich möglich ist, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung zu Arbeit und Gründung eines Betriebsrats abzuhalten. Zu dieser Veranstaltung sind die für den Betrieb zuständigen Gewerkschaften zwingend einzuladen. Im unmittelbaren Anschluss an diese Veranstaltung muss die Möglichkeit gewährleistet werden, in geheimer Abstimmung und in Abwesenheit leitender Angestellter einen Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl zu wählen.
  • Betriebsversammlungen besser schützen: Der genaue Ablauf einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands nach §17 BetrVG muss genauer ausgestaltet und standardisiert werden. Den Initiatorinnen und Initiatoren muss in dieser Drucksituation ein vorgezeichneter Weg zur Verfügung stehen. Ein Recht auf geheime Wahl und die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse müssen gesetzlich verankert werden. Auch ein Schema für den Fall eines ersten Wahlgangs ohne gültiges Wahlergebnis sollte im Gesetz verankert werden. Das Gesetz muss zudem klar definieren, welche Daten und Informationen der Arbeitgeber den Initiator*innen für die Durchführung einer Betriebsversammlung zur Verfügung stellen muss.
  • Verzögern der Wahl verhindern: Nach Wahl oder Einsetzung eines Wahlvorstands muss die Betriebsratswahl innerhalb von 6 Monaten stattfinden. Wird diese Frist aufgrund von Handlungen des Arbeitgebers, z.B. durch Zurückhaltung nötiger Informationen oder Verweigerung von geeigneten Räumlichkeiten, nicht eingehalten, muss die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Straftat nach §119 BetrVG ermitteln.

 

Antrag 300/II/2022 Solidarität mit Mieter*innen in der Krise: Mieten begrenzen, Mietschulden verhindern

10.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, sich für folgende, zeitlich auf mindestens vierundzwanzig Monate befristete, Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Mieterhöhungen aller Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen werden auf 1 % p.a. begrenzt;
  2. Alle Mieter*innen können bei ihren Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen beantragen, dass ihre Nettokaltmiete auf 30 % ihres Haushaltseinkommens abgesenkt wird. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen;
  3. Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen werden zu zinslosen Mietstundungen, gekoppelt mit dem Aussetzen von Wohnungskündigungen bei finanziellen Schwierigkeiten der Mieter*innen, verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen;
  4. Gestundete Mietschulden sollen im Falle anhaltender individueller finanzieller Schwierigkeiten der Mieter*innen von einem Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen. Die entsprechenden organisatorischen Prüf- und Bewilligungsinstanzen sind auf allen Ebenen hierzu unverzüglich aufzubauen und haushälterisch abzusichern.

 

Unabhängig von aktuellen Krisensituationen ist folgende Maßnahme dauerhaft und unbefristet umzusetzen:

  • Die Regelung des § 556d (1) BGB wird dahingehend geändert, dass bei Neuvermietung auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine Mieterhöhung lediglich 2% über dem Mietspiegel betragen darf.

 

Antrag 11/II/2022 Soziale Steuerreform – Kalte Progression verhindern und Krisenbelastungen gerechter verteilen

10.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktionsmitglieder des Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine soziale Steuerreform umzusetzen, welche die gesellschaftlichen Belastungen – im Sinne der sozialen Marktwirtschaft – solidarischer verteilt und dem Effekt der kalten Progression annullierend entgegenwirkt. Geringe und mittlere Einkommen müssen dauerhaft entlastet werden. Dazu fordern wir im Speziellen:

  1. die jährliche Anhebung des Steuerfreibetrages sowie eine Adaption der Tarifzonen der zweiten und dritten Steuerzone auf Basis des deutschen Verbraucherpreisindex (VPI).
  2. die Einführung einer Höchststeuer von 55 % (anstatt 45 %), ab einem zvE i.H.v. 1.000.000 Euro, nach dem Vorbild Österreichs.
  3. eine Absenkung der Tarifzone der fünften Steuerzone, ab einem jährlichen zvE i.H.v. 200.000 Euro (anstatt 274.613 Euro).
  4. die Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf 35 % (anstatt 25 %).