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Antrag 266/II/2019 Die Macht von Großinvestor*innen beschränken!

23.09.2019

Die größten institutionellen Anleger*innen haben heutzutage ihre Finger in fast jedem Unternehmen im Spiel. Anleger*innen, welche einen so großen Einfluss auf verschiedene Unternehmen haben, besitzen eindeutig zu viel Marktmacht. Sie sind im Stande die Dinge so zu steuern, dass die Gewinne der Unternehmen auf Kosten der Konsument*innen, Arbeitnehmer*innen und Innovation ansteigen.

 

Institutionelle Anleger*innen sind Investor*innen, dessen Kapitalanlagen sehr hoch sind. Die größten Institutionellen Anleger*innen sind BlackRock, Vanguard, State Street und Fidelity. Solche Anleger*innen besitzen inzwischen 26% aller Unternehmensanteile in den USA. Mit 6,29 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen stellt BlackRock hierbei die größte unabhängige Vermögensverwalter*in der Welt dar. So ist BlackRock zum Beispiel auch bei 28 von 30 DAX Unternehmen Großaktionär*in. In absoluten Zahlen besitzen diese Investor*innen in den meisten Fällen zwar nie mehr als 6-7% eines Unternehmens. Da aber sehr viele Aktionär*innen ihren Einfluss auf das Unternehmen nicht ausüben, reichen solche Anteilsmengen schon aus, um sehr viel Macht auf das Unternehmen ausüben zu können. Es reicht allein aus, dass eine Investor*in zu den größten Einzelaktionär*innen gehört.

 

Betrachtet man eine einzelne Branche, hält diese kleine Gruppe von institutionellen Anleger*innen abwechselnd die größten Anteile an Unternehmen dieser Branche. Ein Beispiel bildet der US-Banken Sektor. Betrachtet man die größten Anteilseigner*innen der sechs größten US-Banken, fällt auf: BlackRock ist dreimal die größte, und dreimal die zweitgrößte Anteilseigner*in. Vanguard hingegen ist zum Beispiel bei drei dieser Banken, die zweitgrößte Einzelaktionär*in. Weiterhin finden sich die anderen Großinvestor*innen, wie State Street oder Fidelity alle samt unter den fünf größten Einzelaktionär*innen bei diesen Banken wieder. In deutschen Branchen sieht es sehr ähnlich aus.

 

Dadurch besitzen diese großen Anleger*innen viel zu viel Macht in diversen Branchen. Die institutionellen Anleger*innen haben ein Interesse daran, dass die Unternehmen eines Sektors möglichst viel Gewinn erzielen und die damit verbundene Ausschüttung am größten ist. Am größten werden diese Gewinne natürlich, wenn Unternehmen keinen Wettbewerb mehr untereinander führen und sie ihre Kosten senken. Dadurch werden die Preise für Konsument*innen erhöht, die Löhne für Arbeitnehmer*innen gesenkt und der Einfallsreichtum der Unternehmen gebremst. Investor*innen wie BlackRock nutzen ihre geballte Anteilsmacht um die verschiedenen Unternehmen einer Branche für ihre Ziele einzuspannen.

 

Es ist zwingend notwendig, die Macht dieser institutionellen Anleger*innen aufzubrechen.

 

Forderungen:

Wir fordern, dass institutionelle Anleger*innen pro Branche entweder:

1. einen Anteil von mehr als 1% an einem einzigen Unternehmen halten dürfen, in welchem Fall sie aber keine Anteile an anderen Unternehmen derselben Branche halten dürfen

 

oder

 

2. an mehreren Unternehmen Anteile halten dürfen, in welchem Fall sie jedoch nicht mehr als 1% aller Anteile eines Unternehmens halten dürfen.

 

Für institutionelle Anleger*innen welche nur stille Aktionär*innen sind, dass bedeutet sie machen von ihren Mitbestimmungsrechten keinen Gebrauch, ändert sich nichts.

Wir fordern außerdem, dass Sanktionen gefunden werden, welche bei Nichteinhalten dieser Regeln verhängt werden können.

 

Antrag 293/II/2019 Anwohnerschaft bitten, junge Bäume zusätzlich zu wässern

23.09.2019

Die Gartenbauämter sollen aufgefordert werden, die Anwohnerschaft an Straßen mit neu angepflanzten Bäumen anzuschreiben und zur zusätzlichen Wässerung der neuen Bäume zu bitten.

Antrag 292/II/2019 Haltestelle für Bus, Bahn und Biene

23.09.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Dächer der Berliner Haltestellen für Bus und Tram, sowie die Dächer der oberirdischen U-Bahnhöfe mit Ausnahme historischer Bahnsteigdächer bzw. –hallen, mit bienenfreundlichen Pflanzen, wie beispielsweise Sedum, bepflanzt werden. Die baulichen Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein.

Antrag 279/II/2019 Bleibt auf dem Boden – Gegen Vielfliegerei im öffentlichen Dienst

23.09.2019

Wir fordern, dass Berliner Einrichtungen und Unternehmen in öffentlicher Hand, sowie Verwaltungen und die staatlichen Hochschulen sowie die Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft Maßnahmen ergreifen, die zu einer entscheidenden Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid beitragen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Veränderung des Reiseverhaltens:

 

  1. Dienstreisen mit einer Reisezeit bis zu fünf Stunden mit dem Zug dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Flugzeug zurückgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Flugzeug das kostengünstigste Verkehrsmittel ist.
  2. Für die mit dem Flugzeug durchgeführten Dienstreisen muss eine Kompensation der durch das Fliegen entstandenen Emissionen entrichtet werden. Diese Kompensationen müssen dabei durch die jeweilige Leitung getragen werden und dürfen nicht zu Lasten der reisenden Person gehen. Die Zahlungen sollen Klimaschutzprojekten zugutekommen, deren Klimaschutzwirkung bereits vorab in angemessener Weise zu überprüfen ist. Die Höhe der zu leistenden Kompensationszahlung richtet sich nach der jeweiligen Reiseentfernung.
  3. Anfahrtswege zu Langstreckenflügen, die abseits der Berliner Flughäfen starten (z.B. Frankfurt am Main, München etc.), sollen mit der Bahn als sog. „Zubringer“ zurückgelegt werden.
  4. Allen öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen ist die Möglichkeit zu geben, in den entsprechenden Gebäuden, sofern nicht bereits vorhanden, eine Hard- und Softwareausstattung für Videokonferenzen zu implementieren. Die jeweilige Einrichtung gewährleistet eine Schulung in der Nutzung der neuen Anlage. Ziel einer solchen Ausstattung ist es, vom jeweiligen Standort aus die standortübergreifende Kommunikation reiseunabhängiger zu gestalten. Entsprechende Mittel sind den ausführenden Verwaltungseinheiten zur Verfügung zu stellen.
  5. Eine umweltverträgliche Verkehrspolitik bedarf einer genauen empirischen Kenntnis des dienstlichen Reiseverhaltens der Angehörigen öffentlicher Einrichtungen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert ein geeignetes Umweltcontrolling insbesondere im Hinblick auf das Reiseverhalten zu entwickeln.
  6. Der Senat wird aufgefordert, das Ziel der Kohlendioxidreduktion bei allen zukünftigen Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen.
  7. Der Senat wird aufgefordert, sich bei allen Vertragspartner*innen für eine Reform der Dienstreisepraxis einzusetzen. Dies gilt insbesondere für solche Dienstreisen, die in Zusammenhang mit Aufträgen des Landes Berlin stehen. Für solche Dienstreisen sollten die Punkte 1. und 2. Anwendung finden.

 

Bei allen Maßnahmen sollen individuelle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, bspw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, die Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, energetische Sanierungen der Gebäude, ein umweltfreundliches Ernährungsangebot in den öffentlichen Mensen, und städtische Begrünungsmaßnahmen prüfen. IIm Kontext der Hochschulen sollen dabei hochschulverbundene Akteur*innen bspw. das Studierendenwerk und studentische Gremien miteinbezogen werden.

Antrag 256/II/2019 Mobilität für Senior*innen verbessern

23.09.2019

Die SPD Berlin setzt sich für Änderungen des BVG-Tarifs ein, um die Benutzung des Berliner ÖPNV für Fahrgäste auch über 60 Jahren weiter zu verbessern. Dazu zählt u.a. die Wochen- und Monatskarten „65plus“ auch außerhalb eines Abonnements anzubieten.