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Antrag 57/III/2016 Sofort abschaffen: Sanktionen für „sozialwidriges Verhalten“

22.11.2016

Wir fordern, dass die Verschärfungen der ALG II-Sanktionen sofort zurückgenommen und Sanktionen generell unverzüglich abgeschafft werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelsatz zeitgleich mindestens auf das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geförderte Maß angehoben wird. Die Große Koalition und insbesondere das Bundesarbeitsministerium muss ihr sozialwidriges Verhalten gegenüber ALG II-Empfänger*innen sofort einstellen. Beim Umgang mit Erwerbslosen sind momentan keine sozialdemokratischen Leitlinien mehr zu erkennen. Schlussendlich hilft nur eine Grundsatzreform, die das Hartz IV-Paradigma endgültig beseitigt. Diese Forderung muss Teil des Wahlprogramms der SPD 2017 sein.

 

Politik gegen sozialdemokratische Grundsätze

Die ALG II-Sanktionen verstießen schon gegen gerechte sozialstaatliche Grundsätze, als sie mit der Agenda 2010 eingeführt wurden. Ein für das Leben notwendiger Grundbedarf darf weder ganz, noch um 60% oder 30% abgesenkt werden – auch nicht um 10%. Der ALG II-Satz entspricht aber noch nicht einmal einer soziokulturellen Grundsicherung. Das jetzige Niveau schließt Menschen bewusst von gesellschaftlicher Teilhabe aus und hält sie so in ihrer Abhängigkeit gefangen. Diese Sanktionspraxis weiter zu verschärfen, ist ein – gemessen an sozialdemokratischen Grundsätzen – erbärmlicher Schritt der Arbeitsministerin Andrea Nahles.

 

Weitere Verschärfungen und ein System doppelter Bestrafung

Nahles führte das Konzept der doppelten Bestrafung ein: Das Jobcenter kann nicht nur den Regelsatz kürzen oder streichen (§31 SGB II), sondern auch für vermeintliche Vergehen während des Bezugszeitraums (§34 SGB II) gezahltes Geld und selbst gewährte Essensgutscheine zurückfordern. Bisher war diese Praxis nur für unterstelltes Fehlverhalten vor dem Bezugszeitraum möglich.

 

Bedürftigkeit als „sozialwidriges Verhalten“ – statt gesellschaftlicher Ursachen

Der Ungeist von Hartz IV weht weiterhin durch das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit. Er wird sogar wieder stärker. Die Devise bleibt: Schuld an der Erwerbslosigkeit habe der*die Leistungsbezieher*in selbst. Nach den gesellschaftlichen Ursachen von Erwerbslosigkeit in einer kapitalistischen Gesellschaft wird nicht ansatzweise gefragt. Die neoliberale Linie Fordern ohne Fördern wird dogmatisch weitergefahren. Ein konsequenter Bruch muss her. Hilfesuchenden Menschen ein „sozialwidriges Verhalten“ zu unterstellen, zeigt die gesetzlich festgeschriebene Verachtung für sie.

 

Klassistische Praxis der Bundesagentur für Arbeit

Das Konstrukt „Sozialwidriges Verhalten“ bündelt eine ganze Reihe an klassistischen Stereotypen und brandmarkt die Betroffenen. Die Beispiele der Agentur für Arbeit sind entlarvend: Der Kraftfahrer*, der wegen Trunkenheit seinen Führerschein verliert, soll nicht aufgefangen, sondern noch einmal bestraft werden – ganz abgesehen davon, dass Alkoholismus als Krankheit die Ursache sein könnte. Die alleinerziehende Mutter, die den Vater des Kindes nicht offenlegen möchte, wird nicht geschützt, sondern unter Druck gesetzt. Die Agentur geht so weit, dass sie berufliche Umorientierung, die keine neue Erwerbsarbeit brachte, unter Strafe stellt. Sie droht somit Menschen, die den sozialen Aufstieg versuchen.

 

Arbeitsministerium erhöht weiter den Druck

Das Arbeitsministerium und die Ministerin in der ersten Reihe setzten damit eine autoritäre Staatstradition fort, die soziale Ungleichheit festschreibt und diejenigen, die Hilfe suchen knebelt, sodass sie sich weder selbst aus ihrer Lage befreien, noch wehren können. Die daraus folgende Botschaft sendet das Ministerium immer nach außen: Arbeitnehmer*innen akzeptiert prekäre Beschäftigung, sonst habt ihr auch die Hoffnung auf bessere Arbeitsverhältnisse verspielt. Um diese willkürliche Praxis abzusichern, schränkte die Große Koalition zusätzlich die rechtliche Gegenwehr ein.

 

Betroffenen Handlungsmöglichkeiten genommen

Gegen Bescheide des Jobcenters zu klagen, ist seit diesem Sommer noch schwerer geworden. Diesen Schritt begründete das Ministerium ausgerechnet mit den vielen Klagen. Dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide hoch ist und viele Betroffene erfolgreich klagen, wird kurzerhand verschwiegen. Dieser Umgang mit den Rechten Betroffener ist einer Regierung mit SPD-Anteil unwürdig. Damit fördert sie eine weitere Entsolidarisierung unserer Gesellschaft, die nur einem hilft: rechtspopulistischen Kräften, die von einer funktionierenden Demokratie nichts halten.

 

Antrag 56/III/2016 Einführung einer landes- und bundesweiten Wohnungslosenstatistik

22.11.2016

Die Einführung einer landesweiten und einer bundesweiten amtlichen Wohnungslosenstatistik, angelehnt an die lediglich durch Nordrhein-Westfalen bisher eingeführte statistische Erhebung zur Wohnungslosigkeit. Die so erhobenen Daten könnten zum Wohn- und Mietenbericht oder Armuts- und Reichtumsbericht einfließen. Mit den bundes- und landesweiten Statistiken ließen sich eine zielgenaue Handlungsnotwendigkeit definieren.

Antrag 55/III/2016 Gute und zukunftsfeste Renten solidarisch sichern

22.11.2016

Die SPD hat in der großen Koalition viel für mehr Rentengerechtigkeit erreicht. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren nutzt vor allem denjenigen, die lange ihren Beitrag zur Rentenversicherung geleistet haben, denen es aber schwerfällt, bis 67 zu arbeiten. Mit der Mütterrente haben wir mehr Gerechtigkeit für Mütter geschaffen, die Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben, auch wenn wir dies gerne vollständig mit Steuermitteln finanziert hätten.

 

Die Verbesserungen bei der Erwerbminderungsrente helfen denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können und die oftmals besonders von Altersarmut bedroht sind.

 

Mit dem Mindestlohn und der Stärkung der Tarifpartnerschaft haben wir auch auf dem Arbeitsmarkt wichtige Schritte für eine bessere Rente getan.

 

Trotz aller Erfolge brauchen wir weitere Verbesserungen unseres Rentensystems. Wir bekräftigen das auf dem Landesparteitag II/2012 beschlossene Rentensystem der SPD Berlin halten an den darin aufgestellten Forderungen fest. Dabei sollten uns folgende Ziele leiten:

  • Die Rente muss den Lebensstandard sichern. Wer in Rente geht, darf keine Angst haben, dabei sozial abzusteigen und harte Einschnitte in seiner oder ihrer Lebensführung hinnehmen zu müssen.
  • Die Finanzierung der Rente muss den Prinzipien der Solidarität und der Parität folgen. Wir wollen eine Erwerbstätigenversicherung für alle, in der die Versorgungswerke integriert und Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und perspektivisch auch Beamte solidarisch einzahlen.
  • Wer lange für geringes Geld gearbeitet hat, muss das Erarbeitete im Alter trotzdem behalten dürfen. Deswegen wollen wir eine Mindestrente, die ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird.
  • Die private Vorsorge als dritte Säule der Rentenversicherung hat die Erwartung, das sinkende Rentenniveau zu kompensieren, nicht erfüllt. Ihre Subventionierung aus Steuermitteln wollen wir bestandssichernd auslaufen lassen.
  • Die Altersvorsorge muss sich flexibel den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Branchen anpassen. Sie muss dabei sowohl kürzere oder längere Lebensarbeitszeiten in verschiedenen Berufen als auch Aus-, Fort- und Weiterbildungsanforderungen berücksichtigen. Dabei sollte die Betriebsrente eine wichtige Rolle spielen.
  • Auch im Rentensystem muss sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit positiv widerspiegeln. Die Rente muss unsere moderne Vorstellung von Partnerschaftlichkeit in der Familie abbilden. Die Rentensituation von Frauen muss besonders berücksichtigt werden. Frauen, die in der Vergangenheit die überwiegende Familienarbeit in einer Beziehung getragen haben, müssen diese anerkannt bekommen.
  • Die Rente muss sich flexibel den sich verändernden Erwerbsbiographien anpassen. Wer berufsbedingt immer wieder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit hat und zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung wechselt, braucht trotzdem Sicherheit für seine Versorgung im Alter.
  • Die Altersvorsorge muss transparenter und verständlicher werden. Nur wer weiß, welche Ansprüche er oder sie hat und wie er oder sie sich eine gute Rente sichern kann, ist auch in der Lage, selber Verantwortung dafür zu übernehmen.
  • Mehr als 25 Jahre nach der Wiedervereinigung müssen die unterschiedlichen Bewertungen im Rentenrecht in Ost und West beendet werden. Dabei dürfen keine neuen Ungleichheiten entstehen und die Lebensleistungen aller Menschen müssen gerecht berücksichtigt werden.

 

a) Die gesetzliche Rentenversicherung – Lebensstandardsicherung in der ersten Säule
Die solidarische gesetzliche Rente ist die wichtigste Säule unseres Rentensystems. Wir wollen Sie wieder stärken. Sie ist der Kern einer lebensstandardsichernden Altersversorgung. Dieses zukunftsfest zu sichern, ist die Garantie für eine breite Akzeptanz der solidarischen Finanzierung. Dabei ist die perspektivische Festlegung des Rentenniveaus auf mindestens 50% wichtig, aber nur ein Teil einer gerechten Rentenreform. Denn das Rentenniveau bezieht sich auf den so genannten Eckrentner (45 Jahre, Vollzeit, Durchschnittsverdienst), den es in der Realität nicht gibt.
Die Realität ist geprägt von immer mehr Wechseln zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung und zwischen Zeiten der Familien- und der Erwerbsarbeit oder Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit. Deswegen brauchen wir eine lebensstandardsichernde Rente, die sich diesen Anforderungen anpasst.

 

Die Rentenversicherung trägt auch Verantwortung für das gesunde Erreichen des Renteneintrittsalters. Wir wollen die Aufgaben der Prävention und Rehabilitation weiter stärken. Besonderen Handlungsbedarf gibt es bei den Erwerbsminderungsrenten, die schon heute einem hohen Armutsrisiko unterliegen. Die Erwerbsminderungsrente liegt heute bei durchschnittlich 650€. Wir wollen die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen.

 

Zur besseren Absicherung von Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien und insbesondere Frauen wollen wir einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rente unabhängig von Erwerbstätigkeit. Den Mindestbeitrag sollen alle zahlen, außer denjenigen, die sich Ausbildung befinden. Mit dem Mindestbeitrag muss mindestens Grundsicherungsniveau erreicht werden. Perspektivisch macht ein Mindestrentenbeitrag die Mindestrente überflüssig.

 

b) Mindestrente – lange arbeiten muss sich lohnen, auch bei geringem Einkommen
Das Rentensystem kann nicht alles heilen, was in einer Erwerbsbiographie schiefgelaufen ist. Wir halten am Äquivalenzprinzip fest. Wer mehr einzahlt muss auch mehr herausbekommen. Wer aber lange gearbeitet und Beiträge gezahlt und dabei wenig verdient hat, der darf nicht genau so behandelt werden, wie jemand der nie oder kaum gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Mit einer Mindestrente oberhalb der Grundsicherung wollen wir für mehr Gerechtigkeit sorgen. Wer Mindestrente bezieht, muss keine Bedürftigkeitsprüfung fürchten.

 

Als wesentliches Kriterium gelten 35 Jahre Versicherungszeit (rentenrechtliche Zeiten) und ein Rentenbeginn mit regulärem Renteneintrittsalter.

 

c) Riesterrente – private Vorsorge zukünftig ohne Steuergeld
Die Riesterrente hat ihre Erwartungen nicht erfüllt. Insbesondere Geringverdienende sollten von den Subventionen profitieren. Doch gerade diese Zielgruppe hat sich nicht in dem notwendigen Maße für Riesterrenten entschieden. Wir wollen daher die staatliche Förderung und Subventionierung der privaten Rentenvorsorge auslaufen lassen:

 

Die bisher abgeschlossenen Verträge genießen weiter Bestandsschutz. Wer aber in Zukunft eine zusätzliche, private Altersversorgung abschließen möchte, muss auf Steuersubventionen verzichten.

 

d) Betriebliche Altersvorsorge – flächendeckend und branchenspezifisch
Die betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste zusätzliche Vorsorge für einen angemessenen Lebensstandard im Alter. Die aktuelle Ausgestaltung der Betriebsrenten ist komplex und erreicht nicht diejenigen, die eine zusätzliche Altersvorsorge dringend nötig haben, nämlich Gering- und Niedrigverdienende. Wir wollen daher eine flächendeckende, obligatorische Betriebsrente mit klarem und verbindlichem Gesetzesrahmen und einem Vorrang für tarifliche Lösungen. Wir wollen kollektive Lösungen, die Verwaltungskosten minimieren und die Portabilität bei Jobwechseln garantieren.

 

Sie soll zum einen die gesetzliche Rente ergänzen. Zum anderen wollen wir mit der betrieblichen Altersvorsorge branchenspezifische Anforderungen (Altersteilzeit, Abkaufen von Abschlägen, …) tarifpartnerschaftlich umsetzen. Unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Belastungen und Anforderungen an einen Rentenübergang. Wo keine Tarifpartner über die Betriebsrenten entscheiden, gelten starre gesetzliche Regelungen und Anforderungen.

 

Zur Finanzierung können u. a. die vorgesehenen Mittel zur Förderung der Riester-Rente für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden.

 

e) Finanzierung – Solidarität in einer Erwerbstätigenversicherung
Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung erweitern. Dabei wollen wir schrittweise die Beitragsbasis auf Abgeordnete, Freiberufler und Selbständige und perspektivisch auf Beamte erweitern. Auch die Versorgungswerke wollen wir integrieren.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen in der Herausnahme und Steuerfinanzierung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen.
Darüber hinaus liegen weitere Finanzierungsmöglichkeiten in der Erhöhung der Steuerfinanzierung und der Anhebung des Beitragssatzes. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie ein Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze verfassungskonform ausgestaltet werden kann, ohne dass daraus aufgrund des Auszahlungs-Äquivalents höchste Leistungsansprüche entstehen. Damit auch künftige Generationen erwarten können, dass sie selbst eine sichere und auskömmliche Rente bekommen, muss für eine solide Alterssicherung perspektivisch die gesamte in Deutschland stattfindende Wertschöpfung herangezogen werden.

 

Eine gute lebensstandardsichernde Rente ist für die soziale Sicherheit und das Vertrauen in den deutschen Sozialstaat von immens hoher Bedeutung. Die Rentenpolitik beschäftigt alte wie junge Menschen und muss mit Sorgfalt und Klarheit beraten werden. Soziale Sicherungssysteme müssen sich immer wieder neu vor den Herausforderungen der Zeit bewähren und sich wandelnden Verhältnissen anpassen und dabei verlässlich bleiben.

 

Wir wollen dies mit einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung und einer flexiblen und starken Betriebsrente erreichen, die sich der modernen Arbeitswelt anpassen.

Antrag 54/III/2016 E-Carsharing ausweiten, Unternehmen in die Pflicht nehmen

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, für Unternehmen, die Carsharing anbieten, verpflichtend festzulegen, dass alle neu zur Flotte des jeweiligen Unternehmens hinzukommenden Fahrzeuge elektrisch betrieben sein müssen.

Antrag 53/III/2016 Mindestanforderungen an Bundesfernstraßengesellschaft

22.11.2016

Mindestanforderungen an eine privatrechtliche Bundesfernstraßengesellschaft – Privatisierung der Autobahnen, PPP-Projekte, Subventionierung der Finanzindustrie und Lohndumping müssen ausgeschlossen werden

Die SPD in Land und Bund wird der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft nur zustimmen, wenn die mittelbare und unmittelbare Privatisierung der Bundesfernstraßen, PPP-Projekte, die Subventionierung der Finanzindustrie und Lohndumping wirksam unterbunden werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen nötig:

  • Volle Bürgschaft des Bundes für die Kredite der Gesellschaft.
  • Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan müssen als Planungsinstrumente Bestand haben (keine Entmachtung des Parlaments).
  • Im Grundgesetz verankertes Verbot der Veräußerung von Bundesstraßen und der Veräußerung von Anteilen einer privatrechtlichen Gesellschaft, die durch Nießbrauchsrecht Bundesfernstraßen baut und bewirtschaftet.
  • Gesetzliches Verbot der Durchführung von PPP-Projekten durch die Gesellschaft.
  • Eine Mehrbelastung der privaten Autofahrer über eine Mauterhöhung ohne adäquate Kompensation bei der KfZ-Steuer darf es nicht geben.
  • Der Bund muss sich verpflichten, die bisher bei den Ländern beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. Niemand darf schlechter gestellt werden. Die Gewerkschaften müssen ein Mitspracherecht beim Personalübergang erhalten.
  • Die Gesellschaft muss so ausgestaltet werden, dass ihr Eigenfinanzierungsgrad langfristig über 50 % liegt und sie somit statistisch dem Marktsektor zugeordnet wird (nach Vorbild der österreichischen ASFINAG).