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Antrag R01/II/2015 RESOLUTION: Menschlich bleiben. Haltung zeigen

13.11.2015

FÜR EINE HUMANE ASYL- UND FLÜCHTLINGSPOLITIK

 

Wir wollen ein weltoffenes Berlin, das Menschen in Not willkommen heißt, ihnen Schutz und ein neues Zuhause bietet. Das ist in diesen Tagen und Wochen eine große Herausforderung für Berlin, aber wir tun alles dafür, dass den vielen Flüchtlingen, die jeden Tag neu zu uns kommen, geholfen wird. Sie müssen versorgt werden und brauchen eine Unterkunft. Sie wollen Deutsch lernen und die Kinder brauchen eine Schule und Betreuung.

 

Wir danken allen, die bei der Flüchtlingshilfe mitanpacken und mithelfen. Wir wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass die öffentlichen und administrativen Leistungen an die sich stellenden Aufgaben bei der Flüchtlingshilfe angepasst werden. Wir werden zusätzliche Mittel dafür einsetzen, um die bis weit über ihre eigentlichen Belastungsgrenzen arbeitende Verwaltung besser zu unterstützen, damit  der Staat seine Pflicht der Grundversorgung gegenüber geflüchteten Menschen besser wahrnehmen kann. Die Arbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in akuten Notlagen (z.B. Erstaufnahmeeinrichtungen)  wird dabei in der aktuellen Situation weiterhin für die Flüchtlinge überall in Berlin nötig sein.

 

Wir sind dankbar für dieses Engagement. Es zeigt: Berlin ist eine solidarische Stadt, in der man füreinander da ist.

 

Seit der Regierende Bürgermeister Michael Müller im Sommer den landesweiten Koordinierungsstab eingerichtet und dann Dieter Glietsch als Staatssekretär eingesetzt hat, macht Berlin Fortschritte bei der Versorgung der Flüchtlinge. Mit der Registrierungsstelle in der Bundesallee haben wir eine deutschlandweit einmalige Einrichtung zur Beschleunigung der Verfahren geschaffen.  Durch diese und andere Maßnahmen des Koordinierungsstabes haben sich die zu Recht stark kritisierten Zustände vor dem Lageso in der Turmstraße stark verbessert. Ärzte der Charité bieten eine gesundheitliche Versorgung an. Wir schaffen es, immer wieder neue Erstaufnahmeeinrichtungen in Betrieb zu nehmen, wie zuletzt im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof, und vermeiden so Obdachlosigkeit. Wir werden weiterhin sicherstellen, dass die Flüchtlingskinder an regulären Schulen in „Willkommensklassen“ beschult werden. Seit diesem Herbst beteiligt sich der Bund – auch auf Druck von Berlin – endlich sehr viel umfangreicher an den Kosten.

 

Wir wissen, dass manche Menschen trotz ihrer Solidarität auch Ängste haben – auch diejenigen, die die Unterstützung eines sozialen Staates genauso wie Flüchtlinge dringend brauchen. Ihre Sorgen nehmen wir ernst und wir werden unsere Politik weiterhin daran ausrichten, dass Solidarität alle in Not erreichen muss – niemand muss Angst haben, zurückgelassen zu werden. Keine Gruppe darf gegen die andere ausgespielt werden.

Wir treten für eine humanitäre Flüchtlings- und Asylpolitik ein. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb darf nie die ökonomische Verwertbarkeit eines Menschen einen Einfluss auf die Aufnahme eines Asylantragsverfahrens und den Erfolg eines Asylantrags haben. Wer verfolgt ist, hat einen Anspruch auf Asyl. Dazu gehört aber auch, dass diejenigen, deren Asylersuchen endgültig abgelehnt wurde, Deutschland wieder verlassen müssen.

 

Wir fordern ein Einwanderungsgesetz, das Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständige Rechtsgrundlage einer legalen Zuwanderung neben dem Asylrecht steht.

In Debatten über eine vermeintliche „Belastungsgrenze“ beziehen wir klar Stellung. Populistische Vorschläge aus der Union wie eine Beschränkung der rechtsstaatlichen Verfahren, die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind, lehnen wir ab. Auch Einschränkungen beim Familiennachzug bei denjenigen, die sich hier integrieren sollen, lehnen wir ab. Wir wollen keine Verunsicherung, keinen geschürten Hass und keine Irreführung. Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze, wer das den Menschen einredet, will Hand anlegen an die Substanz unseres Grundgesetzes und das wollen wir nicht. Wir stellen uns Rechtspopulisten und Rechtsradikalen entgegen, die gegen Flüchtlinge hetzen. Stattdessen wollen wir Mut machen, unsere gesellschaftlichen Kräfte bündeln und auch mal unkonventionelle Lösungswege einschlagen.

 

Um Berlin besser auf die Versorgung der Flüchtlinge vorzubereiten, benötigen wir vom Bund regelmäßig bessere Prognosen über die Anzahl der in Deutschland zu erwartenden Flüchtlinge ergänzt durch einen Bericht über die weltweiten Fluchtbewegungen.

Die menschenwürdige Unterbringung der zahlreichen täglich neu ankommenden Flüchtlinge ist noch immer die vordringlichste Aufgabe. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und alleinflüchtende Frauen, sowie aus religiösen und Gründen der sexuellen Orientierung oder Identität Verfolgte benötigen dabei besonderen Schutz.

 

Für die Unterbringung wollen wir auch Wege beschreiten, die bisher kaum genutzt wurden. Wo Industrie- oder Büroimmobilien leer stehen, können Flüchtlinge untergebracht werden. Wir unterstützen in diesem Sinne auch die temporäre Nutzung von fest definierten Teilen des Tempelhofer Feldes und die damit einhergehende nötige Abänderung des Tempelhofgesetzes. Aus Respekt vor dem Volksgesetz muss aber klar sein, dass diese Änderung nur temporär zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorgenommen wird. In den Flüchtlingsunterkünften wollen wir demokratische Selbstorganisationsformen und Mitbestimmungsgremien unterstützen.

 

Die Bereitstellung von Sachmitteln in den Erstaufnahmeeinrichtungen statt Bargeldleistungen bedeutet einen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und schränkt die Flüchtlinge unnötig ein. Deshalb wollen wir in Berlin – abgesehen von sinnvollen Ausnahmen die z.B. der ÖPNV-Nutzung – weitgehend an der Auszahlung von Geldleistungen festhalten.

 

Die große kommende Aufgabe wird die Integration der längerfristig bleibenden Flüchtlinge sein. Arbeit spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Eine erste Möglichkeit können Tätigkeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge sein, die das gesetzliche Arbeitsverbot nicht verletzten. Für diese freiwillige Tätigkeit soll ein Anerkennungsbetrag ausgelobt werden.

 

Wir brauchen eine erkennbare Kraftanstrengung aller Ressorts der Bundesregierung mit dem Ziel, Flüchtlinge so schnell wie möglich zu qualifizieren, auszubilden und in Arbeit zu vermitteln. Wir werden noch mehr Mittel für die Sprachförderung benötigen. Vor allem die Bundesagentur für Arbeit muss verschiedene Maßnahmen zur direkten Integration in den Arbeitsmarkt und in Ausbildung entwickeln und fördern. Es steht für uns dabei außer Frage, dass der Mindestlohn auch für Flüchtlinge gilt.

 

Wir tun alles für eine humanitäre Flüchtlingshilfe in Berlin, doch die Ursachen der Probleme können wir hier in Berlin nicht lösen. Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik. Der Umgang mit den Flüchtlingen stellt die Europäische Union derzeit vor eine echte Belastungsprobe, die zur Existenzkrise werden kann. Noch immer sterben an den EU-Außengrenzen Menschen auf der Flucht – ein untragbarer Zustand. Und wenn es nicht gelingt, zu einer solidarischen Verteilung der Flüchtlinge zu kommen, droht uns in Europa die erneute Abschottung der Staaten mit neuen Grenzzäunen. Die Idee eines offenen, humanitären und demokratischen Europas, das auf gemeinsamen Grundwerten fußt, ist ernsthaft bedroht. Wir fordern von der Bundesregierung noch stärkere Anstrengungen für eine europäische Zusammenarbeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Bekämpfung der Fluchtursachen. Der Parteivorstand der SPD wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der SPE-Fraktion im Europaparlament und international tätigen Stiftungen in Dialogveranstaltungen mit der Bevölkerung für eine europäische Flüchtlingspolitik zu werben.

 

Die Berliner SPD hat in der Flüchtlingspolitik eine klare Haltung. Denn unsere Verantwortung können wir nicht teilen, sie erwächst aus unserer wirtschaftlichen Stärke ebenso wie aus unserer Geschichte, insbesondere aufgrund unserer sozialdemokratischen Grundwerte.

Antrag R02/II/2015 RESOLUTION: Codeshare genehmigen - Zukunft von Air Berlin sichern

13.11.2015

Mit seiner Weigerung, die von Etihad Airways beantragten Codeshare-Flüge zu genehmigen, gefährdet der Bundesverkehrsminister den Fortbestand der Fluglinie Air Berlin und viele Tausend Arbeitsplätze in unserer Stadt und weit darüber hinaus.

 

Solche Codeshare-Flüge sind für den Austausch von Fluggästen zwischen den Gesellschaften Etihad und Air Berlin notwendig. Sie wurden jahrelang umstandslos durch den Bund genehmigt. Nur mit ihnen bleibt Air Berlin konkurrenzfähig.

 

Alexander Dobrindt verweigert die Genehmigung. Das nutzt vor allem dem Drehkreuz München. Herr Dobrindt ist aber nicht bayerischer Verkehrsminister, sondern Bundesverkehrsminister.

 

Die Berliner SPD kämpft Seite an Seite mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Air Berlin.

 

Der Landesparteitag fordert die Bundesregierung und ihren Verkehrsminister auf:

 

  • Genehmigen Sie endlich die beantragten Codeshare-Flüge und sichern Sie so die Konkurrenzfähigkeit der traditionsreichen Gesellschaft Air Berlin.
  • Herr Dobrindt, korrigieren Sie den unwürdigen Eindruck, als Lobbyist für den Flughafen München unterwegs zu sein. Ein Minister darf keine Politik nach Himmelsrichtung machen.
  • Deutschland hat ein Interesse an zwei international konkurrenzfähigen Airlines. Es kann nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, nur eine hiesige Weltairline zu haben.

 

Ä-01 zum Antrag 46/II/2015

13.11.2015

Am Ende sollte noch ein Spiegelstrich eingefügt werden, wie folgt:
– Notwendig ist zudem, bestehende Hilfsprojekte für Roma, die von der EU oder einzelnen Mitgliedsstaaten finanziert werden, kritisch daraufhin zu überprüfen, ob sie tatsächlich die Integration von Roma fördern.

Antrag 109/II/2015 Konsensliste

24.10.2015

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen. Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 108/II/2015 Studentisches Wohnen: sozialer Wohnungsbau nur mit dem Studentenwerk

23.10.2015

Die Zahl der Student*innen ist in den letzten Jahren nicht nur im Bundesdurchschnitt, sondern auch in Berlin deutlich angestiegen. Im Wintersemester 2014/15 waren 171.274 Student*innen an den Berliner Hochschulen eingeschrieben. Das sind ca. 5000 Student*innen mehr als im Vorjahr. Von den im Wintersemester 2013/14 eingeschriebenen Student*innen waren rund ein Drittel im ersten Fachsemester. Im Vergleich zur Erhebung von 2009 ist dies ein Anstieg von Studienanfänger*innen im ersten Fachsemester von mehr als 13.000. Ein Rückgang ist nicht abzusehen. Die Stadt gilt weiterhin für viele Menschen als ein beliebter Wohnort während der individuellen Studienphase. Student*innenfreundlichem Wohnen als faktische Voraussetzung für eine freie Wahl des Studienorts ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und vom Senat zu gewährleisten.

 

Um in Berlin als Student*in leben zu können, werden laut Umfrage des Studentenwerkes derzeit im Durchschnitt 921 Euro monatlich benötigt. Davon fließt der weitaus größte Teil mit durchschnittlich 321 Euro/Monat in die Miete. Somit müssen Student*innen in Berlin fast ein Drittel der im Vergleich zu anderen Wohnorten Deutschlands hohen Lebenserhaltungskosten in den zu zahlenden Mietzins entrichten.

 

In den kommenden Jahren wird die allgemeine Bevölkerungszahl Berlins weiter wachsen. Der bis dato prognostizierte Zuzug von 40.000 Menschen pro Jahr ist dabei noch eine Zahl, welche sich an unteren Zuzugsprognosen orientiert und dementsprechend niedrig angesetzt ist. Eine Stadt wie Berlin lebt vom Zuzug und wir begrüßen es, dass Berlin weiterhin attraktive Metropole für Viele ist. Um allen Menschen in unserer Stadt gutes Wohnen zu ermöglichen, muss der Senat verstärkt soziale Wohnungsbauprojekte fördern. Dabei dürfen jedoch Student*innen nicht als Teil einer homogenen Masse mit einkommensstarkem Hintergrund gesehen werden, die in der Lage sind, sich ihre Studien- und Wohnsituation einiges Kosten zu lassen und 500 Euro teure Mieten stillschweigend hinnehmen. Geringe oder keine Einkommen, wenig oder kein BAföG räumen Student*innen auf dem Wohnungsmarkt lediglich eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit ein, die eine gesonderte Förderung seitens des Senats erforderlich macht.

 

Trotz der steigenden Student*innenzahlen brechen derzeit im Bundesdurchschnitt ein Drittel der an der Universität eingeschriebenen Student*innen ihr Studium ab. Die zunehmenden Studienabrecher*innenzahlen lassen sich auch auf die steigende finanzielle Belastung der Student*innen zurückführen. Verkürzte Regelstudienzeiten und überfüllte Stundenpläne lassen berufliche Tätigkeiten neben dem Studium zur kaum tragbaren Belastung werden. Wenn die Mieten weiterhin steigen, werden zudem potentielle Neustudent*innen, die oftmals kein oder verhältnismäßig wenig BAföG bekommen, schon vor der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Dies betrifft vor allem jene junge Menschen, die aus einkommensschwachen Haushalten stammen. Denn alle Student*innen müssen auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt mit anderen Gruppen, deren Liquidität aus Sicht der Vermieter*innen gesichert erscheint, konkurrieren. Dabei verlieren jene, die kein finanzielles Polster der Eltern in der Rückhand vorweisen können den Konkurrenzkampf. Folglich trägt ein für Student*innen weitestgehend faktisch geschlossener Wohnungsmarkt zur Bestärkung der Relation zwischen der finanziellen Situation des familiären Hintergrundes und dem gewählten Bildungsweg bei. Sozialdemokratische Politik muss der sozialen Selektion im Bildungssystem wirksame Instrumente entgegenstellen – sozialer Wohnungsbau, der sich nachhaltig an Student*innen richtet, muss eines davon sein. Denn nur studentischer Wohnungsbau, welcher im Bau und bei der Vermietung den Student*innen nachhaltig zugutekommt, ermöglicht den selbstbestimmten, frei gewählten und elternunabhängigen Zugang zu Bildung.

 

Besondere Vorsicht ist hinsichtlich des Verhältnisses zu anderen einkommensschwachen Gruppen geboten. Die Konkurrenz verschiedener einkommensschwacher Gruppen auf dem Wohnungsmarkt untereinander lehnen wir entschieden ab. Fernziel kann daher nur die flächendeckende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sein.

 

Am BAföG-Satz orientierter Wohnungsbau – faire Mieten für Studis

Einzig das Studentenwerk Berlin orientiert sich beim Bau von Wohnheimplätzen und bei der Vermietung dieser am BAföG-Satz. Derzeit stehen 2000 Menschen auf der Warteliste des Studentenwerkes in der Hoffnung rechtzeitig einen Wohnheimplatz erlangen zu können. Bis zum Beginn des Wintersemesters werden bis zu 500 weitere Wartende erwartet. Für die allermeisten Student*innen bleibt als einzige Möglichkeit, auf die privaten Wohnungsbaugesellschaften, sowie privatrechtliche Wohnungsbaugesellschaften, die entweder in städtischem Eigentum stehen oder die innerhalb von städtischen Kooperationen arbeiten, auszuweichen. Wenn dabei eine Miete von über der am BAföG-Satz orientierten Wohnpauschale von 224 Euro pro Monat (ab Oktober 2016 250 Euro pro Monat) zur Normalität wird, dann ist soziale Selektion eine direkte Folge der Berliner Wohnraumpolitik.

 

Selbst bei den Wohnungsbaugesellschaften in städtischem Eigentum belaufen sich die Quadratmeterpreise auf ca. 5 Euro/qm für eine Fläche von 10-12 qm (laut GESOBAU AG). Das derzeit günstigste Mietobjekt der GESOBAU AG erzeugt einen Mietzins von ca. 280 Euro monatlich. Selbst solche mit der im Bafög-Satz angesetzten Pauschale nicht vereinbare Angebote stehen nur einem Bruchteil der Suchenden offen. Eine Großzahl an Student*innen sieht sich gezwungen auf private Anbieter*innen zurückzugreifen. Besonders aus dem Ausland Suchende sind auf möblierte Mietobjekte angewiesen. Für ein WG-Zimmer von 11 qm wird bei Vorreiter*innen unter den privaten Anbieter*innen ein Mietzins von mindestens ca. 380 Euro/Monat fällig. Ein Mietzins, welcher weit entfernt von der BAföG-Wohnpauschale liegt, entspricht in keiner Weise unseren Vorstellungen von fairer Wohnungsvermietung für Student*innen.

 

Anfang 2013 wurde dem Studentenwerk Berlin die Schaffung von 5000 neuen Wohnheimplätzen von Klaus Wowereit versprochen. Daraufhin liefen die Planungen zum konkreten Vorgang an. Mit dem Argument der fehlenden Kreditwürdigkeit des Studentenwerks Berlin wurde der Auftrag jedoch kurzfristig wieder entzogen. Die Tatsache, dass andernorts in Deutschland (wie beispielsweise in München) das Studentenwerk als kreditwürdig gilt, zeigt, dass es sich hierbei um eine politische Frage und somit um eine Frage des Wollens, anstatt einer Frage des Könnens handelt. Die zugesicherten 5000 Wohnmöglichkeiten werden nun zu über 50 Prozent von Wohnbaugesellschaften in städtischem Eigentum gebaut. Der Mietzins wird bis zu 400 Euro/Monat betragen.

 

Mieten bis zu 400 oder 500 Euro tragen entgegen öffentlicher Darstellung eben genau nicht zu einem Student*innen-freundlichen Wohnraummarkt bei. Sie sind mit dem Lebensalltag und der Finanzierungsrealität der großen Mehrheit von Student*innen nicht vereinbar.

 

Nur der am BAföG-Satz orientierte Ausbau studentischen Wohnraums kann die soziale Selektion eingrenzen, Mieten von bis zu 400 oder 500 Euro reproduzieren soziale Selektion dagegen nur. Der studentische Wohnungsbau in Berlin ohne die Beteiligung des Studentenwerks Berlin ist daher nicht zielführend. Die stetig wachsenden Wartelisten für Wohnheimplätze sprechen zudem für eine Beteiligung des Studentenwerks Berlin am Ausbau von studentischem Wohnraum.

 

Ausbau von studentischem Wohnraum als dauerhaftes Ergebnis

Während das Studentenwerk Berlin Wohnraum ausschließlich an Menschen im Hochschulkontext zur Verfügung stellt, sind die 5000 weiteren Wohnraummöglichkeiten durch private und privatrechtliche Wohnungsbaugesellschaften von keiner dauerhaften Natur. Student*innen, die ihren Studienabschluss erreicht haben, können in den Wohnungen bleiben. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum für Student*innen an anderer Stelle, um den Verlust auszugleichen, ist nicht vorgesehen. Den privaten Wohnungsbaugesellschaften gelingt es so, die Mieten nach einem Ablauf von 5-7 Jahren nach Errichtung wieder zu erhöhen, während sich die Wohnungssuche für die stetig steigende Zahl an Berliner Student*innen auch zukünftig erschweren wird. Die versprochenen 5000 Wohnungen für Student*innen werden somit zum scheinblütigen Erfolg.

 

Ein Abreißen des Zulaufs von Studienanfänger*innen ist für Berlin erfreulicherweise nicht zu erwarten. Dies verlangt einen nachhaltigen Ausbau des studentischen Wohnraums.

 

Einmal geschaffener studentischer Wohnungsbau muss von dauerhafter Natur sein und darf nicht in späteren Jahren in einfache Mietverhältnisse (ohne Hochschulkontext) umgewandelt werden. Lediglich das Studentenwerk Berlin sichert den angebotenen Wohnraum der Student*innenschaft zu.

 

Demokratische Legitimation – Studis müssen Mitspracherecht haben

 

Die Student*innenschaften jeder Hochschule im Land können Vertreter*innen bestimmen, die unmittelbar in die Entscheidungsarbeit des Studentenwerks Berlin eingebunden sind. Das Studentenwerk Berlin ist folglich die einzige Akteurin auf dem Wohnungsmarkt, über die Student*innen in Form von repräsentativen Vertreter*innen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Somit bindet das Studentenwerk Berlin nicht nur die Zielgruppe unmittelbar ein und ermöglicht den studentischen Vertreter*innen Mängel zu artikulieren und Lösungen zu realisieren. Sondern es genießt darüber hinaus durch die Einbindung in die studentische Selbstverwaltung als einzige Akteurin demokratische Legitimation.

 

Die Beschränkung der Kompetenz des Studentenwerks Berlin auf die Vermietung und Modernisierung ausschließlich vorhandener Wohnungen geht mit einer umfassenden Verkürzung des Mitspracherechts der Student*innenschaften einher. Die Bereitstellung von studentischem Wohnraum ist von zentralem Interesse für die gesamte Berliner Student*innenschaft. Die mangelnde Versorgung auf diesem Gebiet betrifft nicht nur einerseits jede Person, die sich im Verlauf eines Studiums befindet sondern affektiert darüber hinaus auch abstrakt die Struktur des freien Zugangs zu universitärer und hochschulischer Bildung. Konkrete Anzeichen der sozialen Selektion können primär von den Studierenden vor Ort erfasst werden, was die sozialdemokratische Relevanz der Beteiligung von Student*innen in Wohnraumfragen weiterhin unterstreicht. Das Mitspracherecht von Student*innen auf diesem Gebiet ist folglich auf jeder Ebene von Relevanz. Die Versorgung mit studentischem Wohnraum wird daher zum thematischen Annex zum Hochschulbetrieb. Die Verlagerung des Wohnungsbaus heraus aus dem Bereich der studentischen Einflussnahme stellt einen nicht tragbaren Eingriff in das Konzept des demokratischen Hochschulbetriebs dar.

 

Der notwendige Ausbau von studentischem Wohnraum ist ausschließlich unter Einbeziehung der Student*innenschaften denkbar. Das Studentenwerk Berlin ist die einzige Akteurin, die diesem Anspruch gerecht werden kann.

 

Wohnraum für Studis international denken

 

Berlin genießt das Profil einer weltoffenen, vielfältigen und pluralistischen Stadt. Kultureller, politischer und sozialer Austausch wird wesentlich durch das Aufeinandertreffen von Menschen unterschiedlicher Herkunft erzeugt. Primärer Umschlagspunkt hierzu sind die Hochschulen, die ihren Standort hier haben. Ein Studium im Ausland ist generell mit hohen Kosten verbunden und steht nur einer kleinen Gruppe an Privilegierten offen. Gerade sich aus dem Ausland auf Wohnraummöglichkeiten Bewerbende sind auf offen zugängliche, bezahlbare Wohnungsangebote angewiesen. Auch solchen Internationalen Student*innen kann das Studentenwerk Berlin nicht genügend Wohnraumplätze zur Verfügung stellen. In Folge der Distanz zum zukünftigen Studien- und Wohnort sind internationale Student*innen teuren Angeboten privater Wohnbaugesellschaften in besonderem Maße ausgeliefert. Die vielschichtige Horizonterweiterung, die ein Auslandsstudium bewirken kann, steht hier in besonders auffälliger Abhängigkeit zu den finanziellen Möglichkeiten des elterlichen Haushaltes. Soziale Selektion wird hier besonders deutlich und widerspricht der sozialdemokratischen Ausrichtung der SPD.

 

Als Sozialdemokrat*innen setzen wir uns aktiv für den Hochschulzugang für Geflüchtete in Berlin ein. Auch in diesem Kontext können wir eine große Menge an Menschen willkommen heißen. Die Verwebung von bezahlbarem studentischem Wohnraum mit der lebenserhaltenden Existenzgrundlage wird in diesem Zusammenhang besonders deutlich. Uneingeschränkter Hochschulzugang für Geflüchtete muss auch die faktischen Voraussetzungen zur Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums umfassen. 5000 weitere Wohnungen für Student*innen reichen für die erwarteten Studienanfänger*innen der kommenden Semester nicht aus. Darüber hinaus ist es essentiell, dass der zu erwartende Zuzug an Geflüchteten in die Berechnung des Bedarfs an studentischem Wohnraum integriert wird. Die Bewältigung von Mieten von bis zu 400 oder 500 Euro für Geflüchtete sind undenkbar. Ein Mangel an bezahlbarem studentischem Wohnraum darf nicht zur faktischen Hürde für den Hochschulzugang werden.

Bildung ist ein Menschenrecht und der Zugang hierzu darf internationalen Student*innen sowie Geflüchteten nicht durch faktische Hürden, wie der Mangel an bezahlbarem studentischem Wohnraum eine ist, erschwert oder verhindert werden.

 

Daher fordern wir:

 

  • Eine deckende Versorgung von Student*innen mit studentischem Wohnraum – mindestens aber den Ausbau um 5.000 weitere Wohnmöglichkeiten bis 2020 beziehungsweise weitere 10.000 bis 2025. Diesen 5.000 bzw. 10.000 zusätzlichen Wohnmöglichkeiten wird dabei lediglich die Wirkung als untere Grenze des Mindestbedarfs zuteil, die in der Summe auf den tatsächlichen Bedarf auszuweiten ist. Die unabhängig von dieser Forderung bereits bewilligten 5.000 Wohnheimplätze sollen hingegen so schnell wie möglich errichtet und zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Die Verpflichtung der Anbieter*innen von studentischem Wohnraum zur Orientierung des angesetzten Mietzinses am BAföG-Satz, sodass der Mietzins von Student*innenwohnungen die im BAföG-Satz angesetzte Wohnungspauschale nicht überschreiten darf.

 

  • Die Verpflichtung des Senats und anderer Entscheidungsträger*innen zum nachhaltigen Ausbau von studentischem Wohnraum. Wohnungen die im Rahmen von Subventionen des Ausbaus studentischer Wohnmöglichkeiten errichtet wurden, müssen Student*innen dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Wohnungen, in denen ehemalige Student*innen nach Erhalt des Studienabschlusses weiterhin wohnen möchten, müssen durch vergleichbare Ersatzobjekte, die ausschließlich Student*innen zur Verfügung stehen, ersetzt werden.

 

  • Der Berliner Senat hat in Fragen des studentischen Wohnbaus das Studentenwerk Berlins als primäre Verhandlungspartnerin anzuerkennen. Dem Studentenwerk Berlin ist die Kreditfähigkeit zuzusprechen.

 

  • Den Einsatz für den Erhalt des studentischen Mitspracherechts in Fragen des Ausbaus von studentischem Wohnraums. Die Student*innenschaft ist unmittelbar in die Bedarfsanalyse und den Umsetzungsprozess von Wohnbaufragen zu integrieren.

 

  • Ein transparentes Bewerbungsverfahren zum Erhalt eines Wohnheimplatzes, aus dem ersichtlich ist, in welchem Arbeitsschritt sich die Unterlagen des*der Bewerber*in gerade befinden und welchen Status die Bewerbung gerade hat.

 

  • In die Bedarfsberechnung sind auch zu erwartende Anstiege an suchenden Geflüchteten, die an einer Berliner Hochschule studieren werden, zu integrieren. Zudem sollen Modellprojekten zum gemeinsamen Wohnen von Geflüchteten, Student*innen und Auszubildenden eingerichtet werden.

 

  • Der Mangel an bezahlbaren studentischen Wohnraum ist auch als faktische Hürde für den Hochschulzugang für Geflüchtete bzw. des Zugangs zum Auslandsstudium für internationale Student*innen zu reflektieren und zu beseitigen.

 

  • Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich für eine weitreichende Beteiligung am Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Student*innen und Auszubildende des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einzusetzen.