Archive

Antrag 133/II/2025 Die Klimakrise hört nicht am Werkstor auf: betrieblicher Klimaschutz und Klimaanpassung als grundsätzliches Mitbestimmungsrecht!

9.10.2025

Hitzerekord nach Hitzerekord wird übertroffen, in Deutschland steigen Temperaturen vielerorts auf über 35°C, stellenweise sogar bis zu 39°C, und was machen die meisten Arbeitgeber*innen? Die nehmen sich ganz schön aus der Verantwortung!

 

In Deutschland und Europa kommt es derzeit zu einer spürbaren Anpassung und in Teilen auch zum Rückzug von ESG-Verpflichtungen (Environmental, Social and Corporate Governance) durch Unternehmen und Konzerne. In der Praxis fahren zahlreiche Firmen ihre zuvor angekündigten ESG-Initiativen oder -Versprechen entweder zurück oder führen diese nur noch auf freiwilliger Basis weiter.

 

Doch wo bleibt das Gegengewicht auf (gesamt)betrieblicher Ebene? Welche Antworten können und dürfen betriebliche Akteur*innen liefern?

 

Bereits 2001 wurde Umweltschutz zu einer der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Idee dahinter war, das Wissen der Beschäftigten zu nutzen, um vom Betrieb ausgehende Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch wie sieht’s in der gelebten Praxis aus? Geht es lediglich um sachgerechte Mülltrennung oder um was Grundsätzliches?

 

Für die Arbeit der allermeisten Gremien spielt betrieblicher Umweltschutz bisher keine große Rolle. Bis 2020, also 19 Jahre nach der besagten Reform des BetrVG, wurden keine Arbeitsgerichtsverfahren zu Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Umweltschutz dokumentiert.

 

Ein zentraler Grund dafür ist, dass der Betriebsrat über kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes verfügt und lediglich Betriebsvereinbarungen auf freiwilliger Basis zu diesem verhandeln kann. Das Wort „Klima“ taucht nicht im BetrVG, also im Grundsatz für die betriebliche Demokratie in Deutschland, in seiner aktuellen Fassung gar nicht erst auf. Wie ist das mit den Realitäten unserer heutigen Gesellschaft und Arbeitswelt vereinbar?

 

Die schwarz-rote Bundesregierung strebt in dieser Legislaturperiode eine Modernisierung des BetrVG an, u.a. um Verfahren zu digitalisieren und ins 21. Jahrhundert zu holen. Dabei sind die Klimakrise und ihre Folgen schon längst auch eine betriebliche Herausforderung, die konsequente Maßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen verlangt.

 

Beschäftigte und Auszubildende sind unmittelbar von betrieblichen Transformationsprozessen betroffen und müssen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten, um sozial-ökologische Veränderungen aktiv einzufordern und abzusichern. Sie müssen sich proaktiv an Risiken für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie strukturellen Risiken für die Beschäftigungssicherung arbeiten und über Amtszeiten hinaus längerfristige Lösung für den zukunftssicheren Betrieb anstreben dürfen.

 

Betrieblicher Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel müssen demokratisch und sozial gerecht gestaltet werden. Dazu zählt Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) bei Klima- und Umweltschutzfragen als wichtiger Beitrag für Generationengerechtigkeit und Inklusion im Betrieb.

 

In Anbetracht der fortwährenden Lage können wir es nicht hinnehmen, dass Klimaschutz in der betrieblichen Mitbestimmung keine Rolle spielt. Es ist unverzichtbar, auch und gerade Betriebsräte, JAVs und SBVs Akteur*innen des ökologischen Wandels zu gewinnen.

 

Wir fordern daher, dass Betriebsräte verbindlich und durchsetzungsstark über Maßnahmen mitbestimmen können, statt bloß informiert oder konsultiert zu werden.

 

Dabei genauer, dass:

 

  • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dahingehend zu reformieren, dass Betriebsräte ein ausdrückliches, erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen zum betrieblichen Klima- und Umweltschutz (§ 87 BetrVG) erhalten. Dazu gehören auch Fragen der Klimaanpassung und des organisatorischen, technischen sowie investiven betrieblichen Umweltmanagements. Wie bei anderen Mitbestimmungstatbeständen ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren (Einigungsstelle) vorzusehen.
  • die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung in diesen Fragen. Die JAV und SBV müssen in alle betriebsrätlichen Beratungen und Entscheidungen zu Klima- und Umweltschutzmaßnahmen systematisch eingebunden werden.

 

Antrag 159/II/2025 Mittel des Sonderfonds des Bundes auch für die ökologische Daseinsvorsorge in Berlin und die umfangreiche Kürzung im Umweltbereich korrigiert

9.10.2025

Seitens des Berliner Senats ist der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026 / 27 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Neben sehr umfangreichen Kürzungen – überproportional im Einzelplan 07 bezüglich der Umwelt-Titel von 38 Prozent – muss festgestellt werden, dass keinerlei Mittel für die ökologische Infrastruktur aus dem Sondervermögen für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese sind aber unabdingbar, damit Investitionen in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanzier- und damit realisierbar werden, um Berlin klimaneutral zu machen.

 

Gemeint sind hier konkret Maßnahmen für

  • die Ertüchtigung der Versorgungsnetze für Fernwärme und Wasser, inklusive Steigerung von Innovations- und Effizienzgrad z.B. durch umfassende Abwärmenutzung von Gewerbe, Müllverbrennung und aus Abwasser,
  • die Stärkung der Berliner Stadtwerke, damit sie mit der Solaroffensive auf öffentlichen Gebäuden die erneuerbare Energieerzeugung voranbringen,
  • die Wärmesanierung der öffentlichen Gebäude und des landeseigenen Wohnungsbestandes,
  • die Umsetzung der Schwammstadt, wie Entsiegelung, Retentionsanlagen für Regenwasser, Zisternen für die Bewässerung vom Stadtgrün,
  • Infrastrukturen zum Anreichern des Grundwassers und zum Erhalt von Klein- und Kleinstgewässern,
  • Gebäudebegrünung,
  • Neupflanzungen für einen klimaangepassten Stadtbaumbestand.

 

Sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und dort insbesondere die SPD-Mitglieder des Hauptausschusses werden aufgefordert, bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen dafür Sorge zu tragen, dass zur ökologischen Daseinsvorsorge sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch zur Klimaanpassung, die zum Auf- bzw. Ausbau der dazu notwendigen städtischen Öko-Infrastruktur dienen, ein Etat von mind. 100  Mio. €  pro Jahr im Sondervermögen in den zukünftigen Haushaltsjahren verbindlich festzulegen ist. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich zum Großteil wieder rückgängig gemacht werden.

Antrag 47/II/2025 Regelung des Wassertourismus auf den Berliner Gewässern

9.10.2025

Antrag an die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus und im Bundestag, sowie an den Vorstand der Partei in Berlin

 

Der Berliner Senat hat im November 2024 die Vorlage zu einem Wassertourismuskonzept für die Berliner Gewässer beschlossen. Hierin sind Verbesserungen in der Ausstattung der touristischen Angebote in und an den Gewässern vorgesehen. Dem Natur- und Umweltschutz soll mehr Aufmerksamkeit zukommen und die Ziele des Klimaschutzes sollen erreicht werden.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird aktuell ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Nach eingehender Diskussion mit der Senatsverwaltung, den Berliner Naturschutzverbänden und dem FA Wirtschaft fordern wir sowohl die SPD-Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages auf, bei der Umsetzungskonzeption zum Berliner Wassertourismus folgende Aspekte einzufordern:

 

  • Die vorhandenen und weitere touristische Angebote, wie Bootsverleih und Anlegeplätze, sind auf ihre Verträglichkeit im Gesamtzusammenhang mit allen Wassernutzern zu bewerten.
  • Die Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis spätestens 2027 zu erfolgen hat, muss Vorrang vor weitergehenden Nutzungen der Gewässer haben.
  • Eine gewässerverträgliche Steg- und Bootsmenge ist durch die Erarbeitung einer berlinweiten Uferschutzkonzeption zu gewährleisten; darauf aufbauend ist eine Steganlagenkonzeption inklusive Datenerfassung zu erarbeiten.
  • Die Umstellung der Bootsmotoren auf Elektroantrieb, insbesondere bei der Fahrgastschifffahrt, ist vorrangig einzuplanen und entsprechend zu fördern.
  • Für die notwendige Ladeinfrastruktur inklusive Leitsystem ist zu sorgen.
  • Für die Vermietung von motorbetriebenen Booten ist künftig eine Konzession erforderlich, die den verkehrs- und umweltgerechten (Schifffahrtsordnung, Lärmschutz, Gewässer- und Röhrichtschutz) Betrieb der einzelnen Fahrzeuge durch den Mieter festlegt und sicherstellt.
  • Eine Zertifizierung für Verleiher von motorbetriebenen Booten/Wasserfahrzeugen soll erarbeitet / einführt werden. Eine Konzession für Verleiher setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Die Zertifizierung muss zudem eine praxisbezogene Einweisung für Mieter garantieren, die ebenso Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
  • Der Verleih von motorisierten Sportbooten/Booten/Wasserfahrzeugen mit über 5 PS Motorkraft setzt den Besitz eines Sportführerscheins Binnen für den Mietenden voraus.

 

Antrag 160/II/2025 Verwenden statt Verschwenden von Lebensmitteln – Abgabe für Supermärkte beim Wegwerfen

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus soll sich für die Einführung eines Bußgeldes für Lebensmittelgeschäfte einsetzen, wenn diese Lebensmittel ungenießbar machen oder noch genießbare Lebensmittel (wie beispielsweise Backwaren oder Gemüse) wegwerfen. Dies soll in Anlehnung an die noch umzusetzende Beschlusslage des Bundeskongresses der Jusos aus 2016 (Antrag U3) und an die Empfehlung „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (Drucksache 20/10300) geschehen. Das Bußgeld soll für alle Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern gelten und 10% des Verkaufswerts der entsorgten Lebensmittel betragen. Hierfür sollen Kontrollen durchgeführt werden.

 

Die fünf größten Lebensmittelkonzerne haben in Deutschland einen Marktanteil von 75%, ihre Nettogewinne stiegen insbesondere während der Pandemie gewaltig und die Besitzer*innen gehören zu den Top-Milliardär*innen in Deutschland. Das Verschwenden von Lebensmitteln dient einzig der Gewinnmaximierung, auch wenn die Konzerne sich einen anderen Umgang mit Lebensmittelabfall leisten könnten.

 

Das Bußgeld soll als Anreiz für Lebensmittelgeschäfte dienen, nicht regulär verkaufbare Lebensmittel unentgeltlich an gemeinnützige Organisationen (Berliner Tafel, Stadtmission etc.) abzugeben und damit die gesellschaftliche Nutzung der Ressource sicherzustellen. Die Regelung soll die Versorgung von Tafeln und ähnlichen Einrichtungen mit Lebensmitteln fördern, um diesen zu ermöglichen, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit Lebensmitteln effektiver und besser zu bewältigen. Dazu muss die Regelung so formuliert sein, dass sie alle Akteur*innen, vor allem allerdings die gemeinnützigen Organisationen, nicht durch zu viel Bürokratie oder Anforderungen überfordert.

 

Außerdem muss die Regelung sicherstellen, dass alle Haftungsfragen lückenlos geklärt sind und dass der Weitergabeprozess von Lebensmitteln weder für Lebensmittelhändler*innen noch für gemeinnützige Organisationen mit Risiken oder hohen Kosten verbunden ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass voraussichtliche und tatsächliche Kosten nicht an die Konsument*innen ausgelagert werden.

 

Antrag 161/II/2025 Wegwerfflyer außerhalb von Wurfsendungen verbieten oder Abgabe für den Einsatz erheben

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie subsidiär, soweit betroffen, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass (laminierte oder beschichtete) Wegwerfflyer, wie beispielsweise für den Autokauf, außerhalb von Postwurfsendungen einheitlich verboten werden oder mindestens eine entsprechende Abgabe für den Einsatz dieser Flyer erhoben wird.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • hinwirken auf bundeseinheitliche Regelungen zum Einsatz von Flyern außerhalb von Wurfsendungen,
  • konsequente Einleitung von Bußgeld-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verteilungen,
  • im Rahmen der „Zero-Waste-Strategie“ Schaffung von Bußgeldrahmen bis zu 25.000 EUR für den/die auftraggebenden Werbenden.