Archive

Antrag 02/I/2017 Wiedervorlage von überwiesenen Anträgen

20.04.2017

Über vom Landesparteitag überwiesene Anträge haben die Fachausschüsse (bzw. andere Gremien, an welche die Anträge überwiesen wurden) auf dem folgenden Landesparteitag zu berichten. Der Bericht sollte vorab mit dem Antragsbuch versendet werden.

Anderenfalls sind die Anträge ohne Bericht wieder aufzurufen.

Antrag 16/I/2017 Dem Kündigungsgrund „Gewerkschaftliches Engagement“ entgegentreten!

20.04.2017

Betriebe daran hindern Betriebsräte zu verhindern!

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine Erweiterung des KschG (Kündigungsschutzgesetz) einzubringen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb, einen Betriebsrat gründen wollen, explizit unter den Schutz des § 1 „sozial ungerechtfertigte Kündigungen“ dieses Gesetzes stellt. Dies soll für die, laut den Bestimmungen des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) für den jeweiligen Betrieb mögliche Anzahl an Mitgliedern eines zu gründenden Betriebsrates, gelten.

 

Antrag 31/I/2017 Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „Haftpflichtversicherung“

18.04.2017

Das Mietrecht soll dahingehend geändert werden, dass Kosten für die Haftpflichtversicherung nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden dürften.

Antrag 81/III/2016 Obdachlosigkeit bekämpfen – Infrastruktur für professionelle Hilfe ausbauen und verbessern

22.11.2016

In Berlin herrscht ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten im geschützten Wohnsegment, insbesondere für Obdachlose, den es zu lindern gilt.

 

  • Bei größeren Neubauprojekten sollen nicht nur bezahlbare Wohnungen, sondern auch Räumlichkeiten im geschützten Wohnsegment, z.B. Betreuungs-WG’s, Obdachlosenheime, Frauenhäuser und auch Notunterkünfte geschaffen werden. In den Obdachlosenheimen, Betreuungs-WGs und Notunterkünften müssen auch geschützte Bereiche für Frauen mitgeplant werden
  • Das Land Berlin prüft lösungsorientiert Möglichkeiten der Einrichtung von Räumlichkeiten für Obdachlosenheime und Notunterkünfte
  • Als Betreiber erhalten – wo immer sinnvoll möglich – seriöse und im Segment erfahrene, gemeinnützige Organisationen den Vorzug. Die ausreichende Finanzierung der Projekte (Geschultes, hauptamtliches Personal, Einrichtung usw.) muss durch das Land Berlin, oder – wo zuständig – vom Bund sichergestellt werden.
  • Das Land Berlin baut die Kapazitäten an Psychiatrieplätzen und Suchttherapieplätzen konsequent aus und gewährt eine bedarfsgerechte Versorgung. Hierbei sind auch die spezifischen Probleme von Menschen ohne Krankenversicherung mit zu bedenken

 

Antrag 74/III/2016 Leistungen für Menschen mit Behinderungen nicht einschränken!

22.11.2016

Selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss jedem unabhängig von der Art oder Intensität seiner Beeinträchtigung zustehen. Menschen mit Behinderung oder einem Bedarfsumfang dürfen nicht von Leistungen ausgeschlossen werden. Leistungen zur Teilhabe sind deshalb in § 99 SGB IX so auszugestalten, dass kein Mensch mit einem Teilhabebedarf ausgeschlossen wird.