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Antrag 65/II/2018 Gemeinwohl vor Profitstreben – Für einen anderen Umgang mit Grund und Boden

13.10.2018

Mieten und Grundstückspreise in den deutschen Ballungszentren steigen so rasant, dass Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen  zunehmend aus den Städten verdrängt werden und vielerorts auch Gewerbetreibende, Freiberufler*innen und sozialen Einrichtungen keine Perspektive für ihre Arbeit mehr haben. Dieser Verdrängungsdruck führt zu einer Atmosphäre der sozialen Unsicherheit, in der viele Menschen Angst haben, ihr Zuhause und damit ihre Heimat zu verlieren. Er hat außerdem zur Folge, dass die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Arm und Reich immer stärker auch räumlich zementiert werden und der Spaltung der Gesellschaft so Vorschub geleistet wird.

Der Grund für diese Entwicklung liegt zum Teil darin, dass immer mehr Menschen in die Städte ziehen und die Nachfrage an nutzbarem Boden dadurch steigt. Gleichzeitig haben sich Grund und Boden aber auch zu einem weltweit nachgefragten Anlageobjekt entwickelt. Grundstücke werden gehandelt wie Gold oder Aktien. Das führt zu spekulativen Übertreibungen der Baulandpreise und dazu, dass sowohl Neubauvorhaben als auch der Altbestand allzu oft nicht zur Versorgung der breiten Bevölkerung mit Wohnraum genutzt wird, sondern auf Luxus oder Gewerbeprojekte ausgerichtet ist, die die exorbitanten Renditeerwartungen von Finanzinvestor*innen befriedigen können.

Nach dem gleichen Prinzip konzentrieren sich außerhalb der Städte Agrarflächen als Anlagegüter in der Hand von Konzernen und Kapitalfonds, die damit spekulieren und die Preise für Wald, Ackerland und Weideflächen ins Unermessliche steigern. Durch dieses sogenannte “Landgrabbing” haben insbesondere Land- und Forstwirt*innen es zunehmend schwer, die eine nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung der Böden abzielen. Das Ziel einer ökologischen Wende in der Landwirtschaft gerät so in ernstliche Gefahr.

Wir wollen diese Entwicklung nicht weiter hinnehmen und fordern eine grundlegende Wende hin zu einer verantwortungsvollen, solidarischen Bodenpolitik, die darauf gerichtet ist, dass Grund und Boden in Stadt und Land zum Wohle aller Menschen genutzt werden!

 Im Zentrum einer solchen Bodenpolitik muss dabei der Gedanke stehen, dass Boden keine beliebige Ware ist, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz darstellt. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden, sondern muss mehr noch als alle anderen Vermögensgüter in den Dienst der Interessen der Allgemeinheit gestellt werden. Die Wertschätzung des knappen und unentbehrlichen Gutes Boden darf sich nicht länger in spekulativen Gewinnerwartungen ausdrücken, sondern sollte vielmehr im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung erfolgen, die den Boden als wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge sowohl für die heutige Bevölkerung als auch für die kommenden Generationen reflektiert. Insofern ist die Forderung nach einer Wende in der Bodenpolitik auch die Aufforderung, einen Bewusstseinswandel zu vollziehen.

Aus dieser Grundüberzeugung folgen für uns drei politische Leitgedanken, an denen eine sozial gerechte und nachhaltige Bodenpolitik zukünftig auszurichten ist:

Erstens: Rückkehr zu einer Politik der Bodenbevorratung durch die öffentliche Hand Kaufen wir uns das Land zurück!

 In der Vergangenheit wurde Boden, der sich in öffentlicher Hand befand, allzu oft meistbietend und bedingungslos an Private verkauft. Diese Flächen fehlen dem Staat heute beim Bau von öffentlichen Einrichtungen und bei der gemeinwohlorientierten Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten. Hier muss ein Umdenken stattfinden:

Zunächst müssen Bund, Länder und Kommunen wieder umfassend Boden erwerben, der in den Dienst einer langfristig ausgerichteten Bodenentwicklungspolitik gestellt wird. Dafür ist insbesondere das Instrumentarium staatlicher Vorkaufsrechte weiterzuentwickeln. Davon unabhängig sind die schon jetzt bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Das bedeutet insbesondere, dass die Länder und Kommunen ihre Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand konsequent anweisen, bestehende Vorkaufsrechte zu nutzen und dies entweder durch Quersubventionierung auf Ebene der Wohnungsbaugesellschaften oder durch Zuschüsse seitens von Land oder Kommune zu finanzieren. Ergänzend müssen Länder und Kommunen aktiv auf genossenschaftliche oder andere nicht-profitorientieren Bauträger zugehen, um mit ihnen Finanzierungsmodelle ausarbeiten, die es erlauben, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Vorkaufsrechte auch zugunsten von privaten Genossenschaftsprojekten oder Non-Profit-Bauvorhaben ausübt.

Außerdem darf Boden, der sich einmal in öffentlicher Hand befindet, Privaten nur noch auf Zeit und zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Dies kann beispielsweise durch Instrumente wie das Erbbaurecht oder dinglich abgesicherte Wiederkaufsrechte zum Einstandspreis bewerkstelligt werden. Der endgültige Verkauf von öffentlichem Grund und Boden muss auf allen politischen Ebenen der Vergangenheit angehören.

Bodenbevorratung ist Vermögensbildung im Dienst der Allgemeinheit. Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, den Boden für die Allgemeinheit nutzbar zu machen und nutzbar zu halten. Die Erfahrung zeigt zudem, dass sich der Erwerb von Grund und Boden durch die öffentliche Hand mittelfristig auch finanziell lohnt.

Zweitens: Orientierung privater Bodennutzung am Gemeinwohl Kontrolle zurückgewinnen!

 Eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik muss nicht nur die Frage aufgreifen, wer wann zu welchen Bedingungen über Boden verfügen kann, sondern auch die Art und Weise der Nutzung des Bodens in den Blick nehmen. Besondere Bedeutung hat dabei Boden, der zu Wohnzwecken und damit zur Befriedigung eines elementaren menschlichen Bedürfnisses genutzt wird. In den Ballungsräumen muss die Bauplanung konsequent an dem Ziel ausgerichtet werden, Wohnraum für niedrige und mittlere Einkommen zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Dabei ist genossenschaftlichen oder anderen nicht-profitorientieren Bauvorhaben stets Vorrang vor kommerziellen Projekten einzuräumen. Ferner muss Deutschland ein Mietpreisregulierungsrecht erhalten, das dem Belang der sozialen Sicherheit deutliche Priorität gegenüber den Renditeerwartungen der Eigentümer*in einräumt. Orientierungsmarke ist dabei das Prinzip der Kostenmiete.

Neben dem Wohnen ist die Sicherstellung einer Ernährungsgrundlage und Versorgung mit natürlichen Ressourcen wie Holz eine andere, gleichermaßen existenzielle Art und Weise der Bodennutzung. Vor diesem Hintergrund ist durch Änderungen des Baurechts darauf hinzuwirken, dass die Bewirtschaftung von Agrar- und Forstflächen auf dem Land auf die Bedürfnisse einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet wird. Schließlich kann eine öffentliche Bodenbevorratung in städtischen Räumen, die mit wohnortnahen Grünflächen unterversorgt sind, auch folgenden Vorteil bieten: Langfristig können diese Gebiete wieder in Grünflächen umgewidmet und somit die Wohnverhältnisse der Allgemeinheit verbessert werden.

Zweckentfremdung von Boden – sei es in Form des spekulativen Brachliegens von Baugrundstücken, der nicht-landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen, der Verwahrlosung des Leerstands oder von Wohngebäuden oder des illegalen Hotelbetriebs – ist unter Ausnutzung und Erweiterung des gesamten rechtlichen Instrumentariums von Bußgeldern bis hin zur staatlichen Zwangsverwaltung entschieden zu bekämpfen.

Drittens: Kein Profit mit Spekulation Abschöpfung von leistungslosen Bodenwertsteigerungen zu Gunsten der Allgemeinheit!

 Keine Eigentümer*in hat den Wert ihres Bodens vollständig allein geschaffen. Gerade in den Ballungszentren beruht der Wert von Grundstücken ganz wesentlich auf Vorleistungen der Allgemeinheit, die Infrastruktur wie U-Bahnen, Schulen, Theater, Museen und Parks sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Polizei und Justiz mit Steuergeldern finanziert. Die bisher geltende Regelung, nach der Mieter*innen die Grundsteuer der Hauseigentümer*innen über die umlegbaren Betriebskosten zu bezahlen haben, muss deshalb durch eine Änderung der Betriebskostenverordnung beendet werden. Außerdem sind Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand der Eigentümer*in entstehen, durch Besteuerung von der Allgemeinheit abzuschöpfen. Es gibt kein Recht darauf, durch den Handel mit Boden Profite zu erzielen!

Viertens: Transparenz über Eigentumsverhältnisse – Wem gehören Boden?

Der Bodenmarkt ist intransparent. Wir müssen aber wissen, wie die Eigentumsverhältnisse aussehen, um diese ändern können. Wir brauchen Transparenz in einem Markt, von dem unklar ist, wie er strukturiert ist. Im europaweiten Vergleich gehören die Grundbuchämter in Deutschland zu den verschlossensten. Wir wollen, dass jede*r die Eigentumsverhältnisse bei den Grundbuchämtern erfragen kann und nicht nur die, die ein sogenanntes berechtigtes Interesse haben. Dabei sollen nur die Eigentumsverhältnisse, aber nicht Vermögens- oder Schuldverhältnisse eingesehen werden können; das soll weiterhin nur bei einem berechtigten Interesse zulässig sein. Wir wollen auch, dass der Eintrag einer Briefkastenfirma durch Informationen über die wahren Eigentümer*innen, den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, begleitet wird und von allen Bürger*innen abgefragt werden kann.

Antrag 85/II/2018 Die Zukunft liegt im Volkspark - für ein Sonderprogramm anlässlich des 100. Jahrestages der Einheitsgemeinde Berlin

13.10.2018

Wir als SPD Berlin bekennen uns zur der Idee des Volksparks als Ort für Freizeit, Sport und Naherholung. Nach vielen Jahren begrenzter finanzieller Möglichkeiten wollen wir in unsere Grünanlagen und Parkinfrastruktur investieren. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 ein Sonderprogramm zur Sanierung der Volksparks aufzulegen und die Mittel zur bezirklichen Unterhaltung entsprechend aufzustocken.

 

Im Rahmen des Sonderprogramms orientieren wir uns an der Verwirklichung der ursprünglichen Idee des Volksparks. Dem Sonderprogramm ist daher ein Konzept zugrunde zu legen, das unter frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung erarbeitet wird und die historisch gewachsenen Anlagen mit modernen Freizeit- und Sportbedürfnissen in Einklang bringt. Denn: Es sollen Parks für alle Menschen bleiben.

Antrag 91/II/2018 Sozial- und Erziehungsberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen verbessern!

13.10.2018

Soziale Berufe attraktiver machen!

 

Der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder für eine deutlich bessere Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst einzusetzen.

In diesem Sinne soll der Senat als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) die Initiative für den Abschluss einer neuen tarifvertraglich geregelten Eingruppierung der Sozial- und Erziehungsberufe ergreifen. Ziel muss es sein, den Berufsstand entsprechend den gewachsenen Anforderungen und der großen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte aufzuwerten und die Bezahlung entsprechend zu verbessern.

 

Darüber hinaus soll der Senat alle Möglichkeiten ausloten, wie unter Nutzung der Erfahrungen Hamburgs andere Wege beschritten werden können, um für Fachkräfte des Sozial- und Erziehungsdienstes in Berlin die Differenz zwischen TVL und TVÖD SuE zu überwinden.

 

Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, durch Regelungen im KitaFöG und in den Rahmenvereinbarungen sicherzustellen, dass auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet werden, die öffentlichen Mittel für Personalkosten zweckgebunden analog zu den Entgelten im TV-L an die Erziehrinnen und Erzieher weiter zu geben.

Der Fachkräftemangel darf die beschlossenen und nicht umgesetzten Verbesserungen des Betreuungsschlüssels (3,75 im August 2019 für U3) nicht gefährden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, wie mittelfristig ein Personalschlüssel von 1 zu 3 im U3-Bereich und in Kindergärten von 1 zu 7,5 erreicht werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für gerechte Löhne der Sozialpädagog*innen in Landesförderprogrammen einzusetzen: Sozialarbeitenden/Sozialpädagog*innen, die sich in einem durch eine Landesförderung ergebendem Beschäftigungsverhältnis befinden, soll die Entgeltgruppenzulage in vollem Umfang von den Trägern gewährt werden, wenn die betroffenen Personen sozialpädagogische Aufgaben ausüben. Dies muss sichergestellt werden, auch wenn eine Beschäftigung dieser Berufsgruppe nicht explizite Voraussetzung in den Förderbedingungen des Landesprogrammes ist.

Antrag 128/II/2018 Berlins Verwaltung muss vielfältiger werden!

13.10.2018

Eine Gesellschaft ist so offen, wie ihre Institutionen es sind. Gerade öffentliche Einrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft haben die besondere Verantwortung, die Breite der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland widerzuspiegeln. Die berufliche Zukunft beim Land Berlin ist immer weniger eine Frage der Herkunft. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Befragung: 27,2 %[1] aller neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und in den Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben einen Migrationshintergrund. Das ist erneut ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

 

Ein genauer Blick auf die Zahlen macht jedoch deutlich, wie das Land als Arbeitgeber weiter hinter seinem eigenen Anspruch bleibt, eine diverse, vielfältige Stadt zu sein: mehr als ein Drittel der neuen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst wurden bei der Polizei Berlin eingestellt. Ohne die Polizei läge der Anteil für Berlin insgesamt nur bei 16,5 %.

 

Noch alarmierender ist das Ergebnis einer Pilotstudie von Citizen of Europe[2], die den Anteil von Vielfalt in der Berliner Verwaltung analysiert hat: 92% der Führungspersonen in der Berliner Verwaltung sind weiß[3].

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin nimmt sich der Herausforderungen, die weiterhin gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund und sozialer Benachteiligung im Zugang zu Arbeitspositionen in der Verwaltung besteht, an. Zurzeit entwickelt sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG). Es ist das erste seiner Art in Deutschland. Das geplante Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern. Vor allem die Berliner Verwaltung soll dabei für Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Oberste Priorität muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und durchzusetzen.

 

In diesem Rahmen soll ein Landesprogramm „Diversity“ auf den Weg gebracht werden, was im Antidiskriminierungsgesetz verankert ist. Dort sollen Instrumente geschaffen werden, z.B. zu Personalgewinnung oder Personalentwicklung, die es ermöglichen, dass die Verwaltung in Zukunft eine breite Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt.

 

Doch um zu überprüfen, ob diese verschiedensten Instrumente greifen, brauchen wir Evidenz in Form von erhobenen Zahlen zu der Repräsentanz von Vielfalt auf allen Positionsebenen der Berliner Verwaltung. Die Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ zeigt, es ist möglich, alle Dimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu erheben. Die Studie zeigt zudem, dass es bei einer Erhebung nicht nur um die Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund gehen darf. Vielmehr muss der Anteil von Menschen, der sich rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sieht und dabei nicht zwangsläufig einen Migrationsanteil haben muss, offen dargelegt werden. Es in diesem Zusammenhang wichtig, zur Erhebung von rassistischer Diskriminierung Personen nach Selbst- und Fremdzuschreibung, nach der Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen und den vermuteten Gründen bzw. Bezugspunkten der Diskriminierung zu fragen.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. regelmäßig eine repräsentative Erhebung erfolgen muss, die die Vielfalt in der Verwaltung misst. Dies muss gesetzlich verankert sein.
  2. Daten zu rassistischer Diskriminierung nicht nur in der Berliner Verwaltung, sondern z.B. auch im Hochschulbereich, in den Schulen, in den Kitas, dem Abgeordnetenhaus, etc. erfasst werden müssen.
  3. dieses Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdatenmonitoring sowohl innerhalb der Verwaltung als auch von externen Akteur*innen erfolgt. Dieses Monitoring muss in das Landesantidiskriminierungsgesetz oder Partizipations- und Integrationsgesetz mit aufgenommen werden.

 

[1] Seit 2006 erhebt BQN Berlin, das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin, jährlich den Anteil der neu eingestellten Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst, und seit 2010 auch bei den Betrieben mit Landesbeteiligung.
Die Statistik basiert auf einer Datenerhebung, die im Rahmen von Berlin braucht dich! durchgeführt wird.

[2] Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): „Diversität in öffentlichen Einrichtungen. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Praxis – Ergebnisse einer Piloterhebung unter Führungskräften der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen” Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership, Citizens For Europe (Hrsg.), Berlin.

[3] Weiß ist bewusst kursiv geschrieben, um deutlich zu machen, dass es sich um eine politische Beschreibung und nicht um eine Farbbezeichnung handelt.

Antrag 27/II/2018 „Wer nicht gezählt wird, zählt nicht“ – Erhebung von Grunddaten im Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskontext

13.10.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, eine Erhebung unter den Genoss*innen der SPD Berlin mit dem Ziel vorzunehmen, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu erheben. Dabei geht es nicht nur um die Erhebung des Migrationshintergrundes, sondern die Feststellung rassistischer Diskriminierungserfahrungen.