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Antrag 132/I/2022 Trans*feindlichen Akteur*innen keine Plattform bieten

17.05.2022

Als SPD stehen wir fest an der Seite der trans* Community. Versuchen, trans* Personen – besonders trans* Frauen – ihr Geschlecht abzusprechen und ihnen so das Grundrecht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Identität zu verweigern, stellen wir uns entschieden entgegen. Für uns ist klar: trans* Frauen sind Frauen, trans* Männer sind Männer, nicht-binäre Menschen sind nicht-binäre Menschen.

 

Diese Haltung ist die Grundlage für unser politisches Handeln. Akteur*innen, die trans* Menschen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung absprechen oder ihre geschlechtliche Identität pathologisieren, stellen sich gegen die Ziele der SPD. Sie sind unsere politischen Gegner*innen.

 

Insbesondere lassen wir nicht zu, dass queere und feministische Überzeugungen gegeneinander ausgespielt werden. Als Sozialdemokrat*innen waren und sind wir immer Teil der Frauenbewegung und der queeren Community. Es ist notwendiger Bestandteil unseres Verständnisses von Feminismus, die Rechte von trans* Menschen – insbesondere von trans* Frauen – zu schützen und zu verteidigen. Deshalb war es ein gutes und richtiges Zeichen, dass der Antrag „Solidarität mit der trans* Community: Kein Platz für Trans*feindlichkeit“, der am 10. Januar 2022 vom Landesvorstand der SPD Berlin beschlossen wurde, durch die ASF, die SPDqueer und die Jusos gemeinsam eingebracht worden war.

 

Als politische Partei ist es unser Auftrag, an der politischen Willensbildung in der Gesellschaft mitzuwirken. Mit unserem politischen Handeln nehmen wir Einfluss darauf, wie gesellschaftliche Debatten geführt werden. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung – gerade wenn es darum geht, marginalisierten Gruppen gleiche Rechte und gleichen Schutz zuzugestehen oder abzusprechen. Wenn SPD-Mitglieder oder -Gliederungen durch Äußerungen oder Veranstaltungen den Eindruck erwecken, dass unsere Partei trans*feindliche Positionen teilt, billigt oder toleriert, dann untergräbt das unsere politische Arbeit und erschwert es, unsere Ziele zu erreichen. Es stößt auch gerade die Menschen vor den Kopf, für deren Rechte wir uns einsetzen wollen – sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Partei.

 

Aus diesem Grund halten wir es für unvereinbar mit den Grundsätzen und der Ordnung der Partei, Akteur*innen eine öffentliche Plattform zu bieten, die trans* Menschen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung absprechen möchten oder ihre geschlechtliche Identität pathologisieren. Wenn SPD-Mitglieder oder -Gliederungen in Kooperation mit solchen Akteur*innen Veranstaltungen organisieren oder sie als Referent*innen zu SPD-eigenen Veranstaltungen zu betreffenden Themen einladen, fügt dies der Partei Schaden zu. Daher fordern wir den Landesvorstand auf, in solchen Fällen zu prüfen, ob parteiordnungsrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Antrag 19/I/2022 Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD

17.05.2022

Wir Sozialdemokrat*innen wollen aktive Interessensvertreter*innen für eine inklusive, diskriminierungsfreie und partizipative (Stadt-)Gesellschaft sein. Mit einer engagierten Teilhabepolitik fördern wir aktiv die selbstbestimmte Lebensführung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen und/oder chronischen Erkrankungen in ihrer Vielfalt. Unser Ziel ist die gleiche ungehinderte Teilhabe für alle über den gesamten Lebenslauf in allen Lebensbereichen. Für uns ist eine umfassende Barrierefreiheit ein bedeutsamer Qualitätsstandard einer modernen Politik und Infrastruktur.

 

„Demokratie braucht Inklusion“ (Jürgen Dusel). Wir Sozialdemokrat*innen mit und ohne Beeinträchtigung kämpfen für Selbstbestimmung und politische Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir stärken ihre Chancen zur tatsächlichen Umsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mandate, Ämter und Funktionen auf allen föderalen Ebenen. Wir wollen eine Gleichheit stärkende Teilhabepolitik und engagieren uns in der Behindertenbewegung, so wie wir es beispielsweise in der Frauen- und Genderbewegung, in der LSBTTIQ-Bewegung auch tun.

 

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, spätestens zum ersten Landesparteitag in 2023 einen Bericht nach dem Vorbild des Gleichstellungsberichtes vorzulegen. Dieser muss Auskunft geben u.a.:

 

  • über die tatsächlich erreichten Ziele des vom SPD-Landesparteitag 2017 beschlossenen Antrages 82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023 und die zur Zielerreichung entwickelten und zum Einsatz gekommenen Maßnahmen und Ressourcen;
  • über die sich gezielt auch an Menschen mit Beeinträchtigungen Rekrutierungs- und Willkommensmaßnahmen, die deutlich machen, dass wir als SPD eine moderne und vielfältige Partei sind, die für eine gleichberechtigte politische Teilhabe eines jeden Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen kämpft;
  • über Aktionen und gemeinsame Bündnisarbeit mit entsprechenden Vereinen, Trägern und Einrichtungen;
  • über die noch in 2022 zu erfolgenden Abfragen u.a.
  • zur baulichen, digitalen und kommunikativen Barrierefreiheit im KSH und in den Kreisbüros aber auch in den Wahlkreis- bzw. Bürger*innenbüros unserer sozialdemokratischen Mandatsträger*innen auf Bundes- und Landesebene
  • zur Beschäftigtenzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen in der SPD und bei unseren Parlamentarier*innen;
  • über die Entwicklungslinien gemäß des (Dis-)Ability Mainstreaming zur Fortschreibung des zweiten Inklusionsplanes 2023-2025, der spätestens auf dem zweiten SPD-Landesparteitag 2023 zu verabschieden ist.

 

Wir fordern die einzelnen sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene bis zum ersten LPT bzw. bis zur ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem mindestens hervorgeht, u.a.

 

  • welche vielfaltsfördernden Maßnahmen sie im Interesse aller bzw. der bezirklichen Berliner*innen mit Beeinträchtigungen erreicht haben;
  • wie nachvollzieh- und messbar erfolgreich sie bei der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sind;
  • welche Verbesserungen sie personalpolitisch in ihren Senatsverwaltungen bzw. Geschäftsbereichen hinsichtlich der Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht haben.

 

Die Aussagen sollen erkennen lassen, mit welchen Finanzen die einzelnen Teilhabe-Maßnahmen gegenwärtig als auch künftig hinterlegt sind.

 

Wir fordern die einzelnen Parlamentarier*innen (Abgeordnete und Verordnete) – zumindest im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses ihrer jeweiligen Fraktion oder Landesgruppe – bis zum ersten LPT bzw. der ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, u.a.

 

  • welche Anstrengungen unternommen bzw. welche Erfolge erreicht wurden, um die parlamentarischen Strukturen (u.a. durch
  • Geschäftsordnungsänderungen) so zu verbessern, dass gewährleistet wird, dass ein Mensch mit Beeinträchtigung in der Ausübung eines politischen Mandats nicht behindert wird,
  • wie z.B. der Landesbehindertenbeirat oder die bezirklichen Beiräte für die Belange der Menschen mit Behinderungen in unseren sozialdemokratisch verantworteten Strukturen einen direkten Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsprozessen haben und wie viele Treffen mit der* Bundes-, Landes- oder Bezirksbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung stattgefunden hat.

 

In allen Berichten sollen Leuchtturmprojekte benannt werden, die eine diskriminierungsfreie Gleichstellungsarbeit der SPD im Interesse von Menschen mit Behinderungen deutlich herausstellen.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Sozialdemokratische Politik ist nach innen und außen dem menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Eine inklusive Gesellschaft, eine inklusive SPD werden wir nur unter partizipativer Einbeziehung sachkundiger und/oder selbstbetroffener Genoss*innen und ggf. zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungs- und Engagementorganisationen erreichen können.

 

Um tatsächliche Erfolge für eine gleichwertige Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu erzielen, braucht es personelle und finanzielle Ressourcen:

 

  • Wir benötigen mehr SPD-Maßnahmen und Bildungsangebote zur Stärkung unserer Bewusstseinsförderung, generellen Sensibilisierung und zum Empowerment für Genoss*innen mit und ohne Beeinträchtigungen, um unsere Wahrnehmung für gegebene Be-Hinderungen und Diskriminierungen bei allen Parteimitgliedern zu schärfen.
  • Wir benötigen mindestens auf der SPD-Landesebene einen ausreichend ausgestatteten Fonds zur unbürokratischen Zurverfügungstellung von Hilfen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Gliederungen der SPD Berlin.
  • Notwendig ist auch der Aufbau von noch mehr Kompetenz im KSH im Rahmen einer Personalstelle „Inklusionsmanager*in“.

 

Wir brauchen diese Ressourcen, um gesamtgesellschaftlich, insbesondere aber auch in der Teilhabebewegung als kraftvolle Akteurin zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und politischer Teilhabe von über 600.000 Berliner*innen wahrgenommen zu werden.

Antrag 133/I/2022 Selbstbestimmungsrecht stärken - Vorsorge ausbauen

17.05.2022

Welche Vertrauensperson hat Mensch bevollmächtigt, um über die eigenen Finanzen, den Wohnort, behördliche oder vertragliche Angelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn sie* selbst u.a. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung nicht (mehr) handlungsfähig ist? Liegt keine Bevollmächtigung vor, kann die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in erforderlich sein.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, eine Kampagne zu den Vorsorgeinstrumenten Betreuungs- bzw. Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erwirken. Damit wird für das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebenslagen sensibilisiert und dieses gestärkt. Die Kampagne ist insbesondere an jüngere und erwerbsfähige Menschen zu adressieren. Geprüft werden soll zudem, zu welchen Lebenszeitpunkten Menschen (z.B. zum 18. Geburtstag, besonderen Lebensereignissen, in regelmäßigen Abständen, etc.) für diese Informationen besonders aufgeschlossen sind. Die Information sollte postalisch erfolgen und jeder Person unaufgefordert zugeschickt werden.

 

Sozialdemokratische Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben dafür Sorge zu tragen, dass die Koalitionsaussage „Die Koalition unterstützt die Betreuungsvereine, damit diese ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen können.“ auch mit entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegt wird. Ab dem 1.1.2023 haben diese mehr und neue Aufgaben auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

 

Antrag 135/I/2022 Keine Barrieren mehr für niemanden

17.05.2022

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auch mit Assistenz oder Unterstützung berlinweit selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstversorgung, für soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe für alle.

 

Schon seit Jahren wird seitens des bzw. der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf die in allen Bezirken bestehende Unterversorgung von barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum hingewiesen – so im 11. Verstößebericht (2013/2016), im 12. Verstößebericht (2017/2019) und auch im 13. Verstößebericht (2019/2021). Diese dramatische Unterversorgung steigt laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.

 

Angesichts dieser schon jetzt bestehenden Unterversorgung werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern aufgefordert, die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit zu einem zentralen und zügigst umzusetzenden Qualitätsstandard bei der anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung zu machen.

 

Planen und Bauen für eine inklusive Stadtgesellschaft

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern sowie den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert auf Landes- und Bezirksebene zwingend und zügigst unter anderem nachfolgende Instrumente für eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu implementieren:

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind auf Landes- und Bezirksebene unverzüglich in den Ressorts Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzustellen. Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend und frühzeitig zu beteiligen. Nur Sachverständige für Barrierefreiheit können die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen sicherstellen. Mit ihnen kann auch auf bezirklicher Ebene dem Informationsdefizit in vielen Planungsbüros u.a. im Hinblick auf Schutz- und Gewährleistungspflichten in Bezug auf vollumfängliche Barrierefreiheit entgegengewirkt werden. Mit ihnen wird dem Wegfall verpflichtender bauaufsichtlicher Kontrollen aktiv entgegengesteuert. Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind von entsprechenden Anfragen zu entlasten.
  • Der Mieter*innenschutz in Bezug auf den Rückbau barrierearmer/freier Wohnungen ist zu verbessern. Dies gilt sowohl für den Umbau als auch für einen möglicherweise von Vermietenden geforderten Rückbau. Sowohl für öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Wohnraum muss gelten: Insbesondere die durch geförderte Maßnahmen im Wohnraumbestand erzielte Barrierefreiheit muss dem Berliner Wohnungsmarkt erhalten bleiben.
  • Sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten vorzunehmen. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist auch angesichts einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung nicht länger vertretbar.

 

Derzeitige Beurteilungskriterien sind zu überarbeiten, damit das mit dem Milieuschutz erklärte Ziel des Erhalts von preiswertem Mietwohnraum und die Bedarfe von Berliner*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen hinsichtlich des Einbaus von Aufzügen in Einklang gebracht werden. Ggf. sind hierzu Änderungen auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und bei den wohnwerterhöhenden Merkmalen (§ 558 BGB) erforderlich.

  • Das Koalitionsvorhaben für ein rechtssicheres, effektives und digital umgesetztes Mietkataster für Wohnen und Gewerbe muss vollumfängliche Barrierefreiheit als Qualitätsstandard miterfassen.

 

Insbesondere für einen Rollstuhl nutzende Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen nach der DIN-Norm 18040-2. Wohnraumsuchende als auch die Vermittlungsstelle selbst würden durch zügig zu erstellende – bezirkliche – Kataster für barrierefreie Wohnungen unterstützt.

 

Für alle beschriebenen Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten und im Sinne der Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderungen tätig zu werden.