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Antrag 83/II/2017 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Teilhabe am Arbeitsmarkt, solidarisches Grundeinkommen

14.10.2017

für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II

Passiv-Aktiv-Transfer auch in Berlin einführen

Wir fordern das Förderinstrument „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) nachhaltig im System des Arbeitslosengeldes II (ALG-II) auf Landesebene zu integrieren.

Zielstellung des Passiv-Aktiv-Transfers ist die langfristige Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt auf Basis tarifgebundener, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu fördern.

 

Antrag 84/II/2017 Darstellenden Künstlern den Zugang zu ALG I erleichtern

14.10.2017

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass darstellenden Künstlern der Zugang zu ALG I erleichtert wird.

Antrag 85/II/2017 Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung

14.10.2017

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Selbständigen soll es aus Gründen der Berufsfreiheit und zur Vermeidung einer Versorgungslücke ermöglicht werden soll, in ihre eigenen Versorgungswerke einzuzahlen, wenn diese der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sind.

Antrag 86/II/2017 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

14.10.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion möge beschließen:

Videospiele sind heute in der Mitte unserer Gesellschaft als wichtiges neues Kulturgut hinzugekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der eSport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Dabei werden von den Athlet*innen im Bereich des eSport wie im klassischen Sport auch Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vorgelebt und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. eSport verbindet dadurch tagtäglich Menschen, genau wie das beim Sport klassischen auch passiert.

 

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass diese gesellschaftlich relevante und stetige Bewegung die gleichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen wie der klassische Sport auch. Dies würde zu weitrechenden Verbesserungen sowohl für Athlet*innen wie auch für Fans führen. Die Abhängigkeit von Entwickler*innen und Sponsor*innen und deren Interessen, die zurzeit den eSport dominieren, könnte eingedämmt werden und der Weg für die Gründung von Vereinen und Verbänden freigemacht werden. Damit kann eine demokratische und gemeinnützige Ausrichtung garantiert werden, die nicht den Marketingzwecken von Entwickler*innen und Sponsor*innen, sondern der nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung des eSports dient. Durch die Internationalität der eSports-Branche sollten Entwickler*innen über die deutsche Rechtslage und Wettbewerbsbedingungen informiert werden und von denen auch durch Kontrollen eingehalten werden.

 

Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sich dafür einsetzen, dass der eSport dem klassischen Sport gleichgestellt wird und somit ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO)  zugesprochen bekommt. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Genre des Spiels geschehen, insoweit der Inhalt des Spiels nicht im Widerspruch mit dem Grundgesetz, sowie dem besonderen Schutz von Minderheiten steht und solange das Spiel das Kriterium erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert.

Antrag 87/II/2017 Act smart – get safe: Gerätehersteller*innen verpflichten, Konsumenten schützen!

14.10.2017

Immer mehr Geräte verfügen über eine Internetanbindung, egal ob PCs, Smartphones, Tablets, Wearables, Smart-TVs oder smarte Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke. Wenn alles mit jedem kommuniziert, kommt dem Aspekt der Geräte-Sicherheit eine besondere Rolle zu. Während bei Computern regelmäßige Sicherheitsupdates bei den gängigen Betriebssystemen (Windows, MacOS, Linux) mittlerweile die Regel sind, stellt sich die Situation bei den anderen internetfähigen Geräten, insbesondere bei Smartphones, problematischer dar. So laufen Medienberichten zufolge beispielsweise 90% aller Android-Geräte mit veralteter Software. Die Ursache liegt dabei in erster Linie nicht bei den User*innen, denn viele Hersteller*innen bieten notwendige Sicherheitsupdates entweder gar nicht, nur in unregelmäßigen Abständen oder nur für ihre aktuellsten Geräte an.

 

Leidtragende sind die Nutzer*innen, denn die von ihnen verwendeten Geräte können auf unterschiedlichste Art und Weise angegriffen werden. Da auf Mobilgeräten vielerlei persönliche Daten zusammenlaufen (E-Mail, Banking, Social Media, Fotos), sind die Auswirkungen möglicher Attacken enorm. Mittlerweile sind immer mehr klassische Haushaltsgegenstände mit dem Internet verbunden. Auch Angriffe auf Smart-Home Technologien oder die Bordccomputer in modernen Autos sind mit enormen Risiken verbunden. Schon alleine, weil auch hier zahlreiche persönliche Daten gespeichert und verwertet werden.

 

Dieses Risiko ist minimierbar! Hierzu müssen die Hersteller*innen Sicherheitsupdates kontinuierlich bereitstellen. Am Beispiel des Android-Betriebssystems lässt sich feststellen, dass Google notwendige Updates aktuell freiwillig bereitstellt, diese jedoch nur von wenigen Hersteller*innen an die Nutzer*innen weitergegeben werden.

 

Da nicht zu erwarten ist, dass sich diese Situation ohne Eingreifen der Politik verbessern wird, muss der Gesetzgeber zum Wohle der Verbraucher*innen tätig werden und die kontinuierliche Versorgung mit Sicherheitsupdates gegenüber den Hersteller*innen durchsetzen. Die Hersteller*innen müssen verpflichtet werden, regelmäßige Sicherheitsupdates der auf den Geräten installierten Software durchzuführen. Insbesondere muss die Haftung im Schadensfall bei den Hersteller*innen und nicht bei den Nutzer*innen liegen.

 

Aufgrund der Schnelllebigkeit der heutigen Technologie sind Updates über einen unbegrenzten Zeitraum jedoch nicht sinnvoll umzusetzen. Deshalb müssen für die verschiedenen Gerätegattungen jeweils verbindliche Zeiträume durch den Gesetzgeber festgelegt werden, in denen eine kontinuierliche Versorgung mit Softwareupdates durch die Hersteller*innen sichergestellt sein muss.

 

Grundlage für die Festlegung einer Mindestunterstützung mit Sicherheitsupdates könnte die jeweilige durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte sein. So wird ein Smartphone im Schnitt 2,5-3 Jahre verwendet. Kühlschränke jedoch werden in der Regel 7 Jahre verwendet und sollen durch die Hersteller*innen über einen entsprechenden Mindestzeitraum ab Kauf aktualisiert werden, sofern sie internetfähig sind. Die Versorgung mit Sicherheitsupdates soll dabei das zweieinhalbfache der jeweiligen durchschnittlichen Nutzungsdauer der Geräte, wie sie das Bundesfinanzministerium angibt, ab Kauf keinesfalls unterschreiten. Um eine langfristige Weiterverwendung der Geräte sicherzustellen, soll im Falle keiner weiterer Updates durch den Hersteller – auch nach der Mindestunterstützung von Sicherheitsupdates – dieser dazu verpflichtet sein, den Quellcode für nicht-kommerzielle Zwecke bereitzustellen, so dass eine Weiterentwicklung durch die Öffentlichkeit und von Privatpersonen möglich ist.

 

Darüber hinaus sollen Hersteller*innen verpflichtet werden, ihre Unterstützung mit Sicherheitsupdates transparent vor Kauf darzulegen, beispielsweise durch eine Kennzeichnungspflicht nach dem Vorbild der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung.

 

Es ist sicherzustellen, dass nur Geräte in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen erfüllen. Halten die Hersteller*innen ihre Verpflichtungen nach Kauf nicht ein, sollen sie wirksam in Regress genommen werden können. Hierfür sind entsprechende Regelungen mit empfindlichen Strafen auf europäischer Ebene zu schaffen.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, entsprechend tätig zu werden.