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Antrag 08/I/2019 Änderung § 22 a* Organisationsstatut der SPD (Kreisdelegiertenversammlung)

13.02.2019

§ 22 a* (3) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme gehören der Kreisdelegiertenversammlung an:

 

a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,

 

b) die Kreisrevisoren und -revisorinnen,

 

c) die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung,

 

d) die dem Kreis angehörenden Vorsitzenden der Fachausschüsse,

 

e) die Vorsitzenden der vom Kreisvorstand eingerichteten Facharbeitskreise auf Kreisebene.

 

f) die dem Kreis angehörenden sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär*innen

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354

Antrag 07/I/2019 Änderung § 15* Organisationsstatut der SPD (Landesparteitag)

13.02.2019

§ 15* (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:

 

a) die Mitglieder des Landesvorstandes,

 

b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,

 

c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

 

d) die Vorsitzenden der Fachausschusse und Foren,

 

e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,

 

f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,

 

g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,

 

h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,

 

i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,

 

j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354

Antrag 06/I/2019 Änderung § 15 Organisationsstatut der SPD (Parteitag, Zusammensetzung)

13.02.2019

§ 15 (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:

  1.  die beratenden Mitglieder des Parteivorstandes;
  2. die Mitglieder der Kontrollkommission und der Bundesschiedskommission;
  3. ein Zehntel der Bundestagsfraktion;
  4. ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament.
  5. jeweils ein/e Delegierter/e der Arbeitsgemeinschaften, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene.
  6. die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 356-357

Antrag 05/I/2019 Änderung § 13* Organisationsstatut der SPD (Mitgliederentscheid im Landesverband Berlin)

13.02.2019

§ 13* Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

(1) Für einen Mitgliederentscheid auf Landes- und Kreisebene gilt § 13 Organisationsstatut entsprechend, wobei bei einem Mitgliederentscheid auf Landesebene an die Stelle des Parteivorstandes der Landesvorstand und auf Kreisebene der Kreisvorstand, an die Stelle von mindestens zwei Fünftel der Bezirksvorstände auf Bundesebene ein Drittel der Kreisvorstände tritt.

 

(2) Die Spitzenkandidatur für die Wahl zum Abgeordnetenhaus wird durch Mitgliederentscheid bestimmt, wenn mehr als eine Bewerbung vorliegt.
Das gleiche gilt, wenn außerhalb von Wahlen zum Abgeordnetenhaus eine Nominierung für das Amt des Regierenden Bürgermeisters/der Regierenden Bürgermeisterin notwendig wird.

 

(3) Außerdem können vor Abschluss von Koalitionsverträgen auf Landesebene die Mitglieder über das geplante Regierungsbündnis entscheiden.

 

(4) Der Landesvorstand erlässt Richtlinien, die die Verfahrensrichtlinien des Parteivorstandes gemäß § 13 Absatz 7 Organisationsstatut ergänzen.

 

(5) In diesen Richtlinien können auch Zugangsbeschränkungen zur Teilnahme als Kandidat*in und Sonderregelungen für den Fall einer äußerst kurzfristigen Wahl getroffen werden.

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 4 Zeilen 159-165, Seite 5 Zeilen 174-176

Antrag 04/I/2019 Verfahrensrichtlinie zum Mitgliederentscheid gemäß § 13 (7) Organisationsstatut

13.02.2019

Der Parteivorstand wird aufgefordert, in der Verfahrensrichtlinie für Mitgliederentscheide gemäß § 13 (7) OrgStatut zu regeln, dass die Anliegen bei Mitgliederbegehren oder die Abstimmungsalternativen bei Mitgliederentscheiden in der Partei möglichst elektronisch oder auf den üblichen innerparteilichen Informationskanälen und ohne zusätzliche Kosten zu verursachen bekannt zu machen sind. Dabei soll stets die Chancengleichheit gewahrt werden. Die Unterschriften werden in den Geschäftsstellen gesammelt.

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 5 Zeilen 181-186