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Antrag 07/II/2023 Informierte Entscheidungsfindung sichern

22.08.2023

Bei Mitgliederentscheiden, bspw. über eine Koalition/ einen Koalitionsvertrag, ist sicherzustellen, dass die offiziellen Informationen seitens der Partei gegenüber den Mitgliedern alle Positionen zu gleichen Teilen abbilden und angemessen repräsentieren.

Im Rahmen eines Mitgliederentscheids muss ein ausreichender Zeitraum zum Informationsaustausch und zur Meinungsbildung eingeräumt werden. Dieser sollte min. 4 Wochen betragen.

 

Antrag 33/II/2023 Gebäudeenergiegesetz mit Augenmaß - - Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft ohne Überforderung der Bürgerinnen und Bürger

22.08.2023

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einem Gebäudeenergiegesetz (derzeit Referentenentwurf aus dem BMWK) nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass

 

  • nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von noch funktionsfähigen Öl- und Gasheizungen, bis 2035 freiwillig sind, soweit diese Maßnahmen nicht auf europarechtlichen Vorgaben beruhen
  • die Maßnahmen zur Sanierung durch Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen) unterstützt werden.
  • der Netzausbau bis 2030 einen sicheren Betrieb von Wärmepumpen u.a. für eine verlässliche Wärmeversorgung ermöglicht

und

 

  • die Mehrkosten durch die Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz die Betriebskosten von Mieterinnen und Mietern den Betrag der monetär bewerteten CO2-Einsparungen nicht übersteigt und nicht als Modernisierungsmaßnahmen mietrechtlich umlagefähig sind.

 

 

 

Antrag 09/II/2023 Trennung Amt-Mandat - Kooptierung LV

21.08.2023

1.) Die Trennung von Amt und Mandat ist im Landesvorstand mit sofortiger Wirkung für die restliche Wahlperiode 2022/24 umzusetzen. 

 

2.) Mitglieder des Senats sind im Landesvorstand mit Rederecht zu kooptieren.

 

3.) Der Landesvorstand wird beauftragt, zum nächsten Landesparteitag die notwendigen Beschlussentwürfe (Richtlinien/ Statut) vorzulegen, so dass die Trennung von Amt und Mandat zu den ordentlichen Parteiwahlen 2024 wirksam werden kann.

Antrag 32/II/2023 Öffentliche Förderung von Beratungsleistungen vor Ort für private Hausbesitzer zu Klimaschutzmaßnahmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ des Berliner Senats Mittel ein Förderprogramm aufgesetzt wird, die energetische Gebäudesanierung insbesondere von  Eigenheimen beratend zu begleiten. Dieses soll sich aus zwei Fördersäulen zusammensetzen:

 

1. Erste Säule: Einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Energieberatungsangeboten.

 

2. Zweite Säule: Die stadtweite Einrichtung, Förderung und Finanzierung von niedrigschwelligen Energieberatungsangeboten

  • durch die Finanzierung einer aufsuchenden mobilen Energieberatung in Gebieten, die sich durch eine Eigentumsstruktur auszeichnen;
  • durch Pilotprojekte für eine kostenlose und interessenfreie Erstberatung für private Hausbesitzer in einem Beratungsbüro vor Ort.

 

3. In beiden unter Nr. 2 benannten Fällen, soll die Finanzierung insbesondere die Folgenden Leistungen umfassen:

  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung des Immobilienbesitzers mit dem Ergebnis einer „IST-Zustandsanalyse“ der einzelnen Wohnimmobilie;
  • Vermittlung von Sachverständigen für die Erstellung einer Umsetzungsplanung mit einer Kostenprojektion, die finanzielle Förderungen berücksichtigt.

 

4. Über das Förderprogramm soll auf einer Webseite des Landes informiert werden. Die Webseite soll eine Kontaktliste zu allen aus den Programm nach Nr. 2 finanzierten Angeboten vorhalten.

Antrag 05/II/2023 Beschlüsse des Landesparteitages respektieren

21.08.2023

Der Landesparteitag bittet die antragsberechtigten Gliederungen, dass Anträge, die auf dem Landesparteitag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben, erst nach Vorliegen einer neuen Sachlage erneut eingebracht werden.

 

Der Landesvorstand wird gebeten, diesen Beschluss den Vorständen der antragsberechtigten Gliederungen gesondert zur Kenntnis zu geben.