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Antrag 233/I/2018 Antrag auf Änderung der Regeln bei Pflichtverletzung und Meldeversäumnis im Sozialgesetzbuch

30.04.2018

II – Sanktionierung auf maximal 30% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzen

Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und abgemildertes Sanktionsregime im SGB II ein.

Gleichzeitig halten wir an den „Anreizwirkungen“ für Leistungsberechtigte auf Suchaktivitäten, Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme und verbesserte Kooperation von Integrationsfachkraft und leistungsberechtigter Person fest. Wir wollen die Deckelung von Sanktionen auf max. 30 Prozent innerhalb eines Sanktionszeitraums. Die Addition von Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen oder Meldeversäumnis und Pflichtverletzung soll die Kürzung des Regelbedarfs um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.

 

Auch wiederholte Pflichtverletzungen dürfen nicht zu einem Überschreiten dieses Prozentsatzes führen. Zudem sollen „Sanktionsketten“ nicht möglich sein, d. h. Meldeversäumnisse oder Pflichtverletzungen die während einer laufenden Sanktionsperiode erfolgen, sollten nicht nach Ablauf der Sanktion wirksam werden. Die geltende Regelung zur Sanktionshöhe von 10% bei einem Meldeversäumnis bleibt bestehen. Diese Regelung soll altersunabhängig für alle Leistungsberechtigten gelten. Die aktuelle Fassungen des § 31a SGB II und § 32 Abs. 2 SGB II sind entsprechend zu ändern.

 

Antrag 62/I/2018 Änderung Mietrecht - Reduzierung Modernisierungskosten

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Mietrecht so verändert wird, dass die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter an den Modernisierungskosten reduziert wird.

Antrag 27/I/2018 Mindestlohn für alle – auch für Jugendliche!

30.04.2018

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands soll sich dafür einsetzen, dass der Mindestlohn auf Jugendarbeit (siehe JArbSchG) ausgeweitet wird. Dem entsprechend soll der gesetzliche Mindestlohn auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 15 Jahren gelten. Ausbildungsverhältnisse sind davon nicht betroffen. Auch bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns soll Jugendarbeit inbegriffen sein.

Antrag 28/I/2018 Mindestlohnerhöhungen bei Zuwendungsempfängern ausgleichen

30.04.2018

Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.

 

Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.

 

Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.

 

Anlage:

§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.

Antrag 164/I/2018 Keine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - Schutz der Privatsphäre

30.04.2018

Die Berliner SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich dafür einsetzen, Maßnahmen der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Straßen, Bahnhöfe, etc.) zu unterbinden und zu verbieten. Dafür solle die Fraktion Anträge einbringen, um das Vorhaben voranzubringen, die Gesichtserkennung zu untersagen. Des weiteren sollten weitere Vorstöße in diese Richtung blockiert werden.