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Antrag 72/I/2017 Der Weg in die Bürgerversicherung - pragmatisch und praxistauglich

20.04.2017

Seit 2004 verfolgt die SPD das Ziel einer Bürgerversicherung. 2005 haben wir als SPD erstmals im Wahlkampf diesen umfassenden Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. In unserer Grundsatzentscheidung zur Bürgerversicherung für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben wir uns deutlich von dem Beschluss der CDU zur Kopfpauschale abgehoben. Und wir haben dafür sehr viel Zuspruch bekommen. Nicht nur andere Parteien, auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsträger und Sozialverbände wollen die Bürgerversicherung. Unsere Forderungen nach solidarischer Finanzierung und gerechter Kostenteilung im Gesundheitswesen haben überzeugt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will eine Bürgerversicherung. Sie ist Garantie der Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt.

 

Zentrale Vorgaben für die Finanzierung der Bürgerversicherung sind dabei für uns:

Alle zahlen ein, also auch Beamt_innen und Selbstständige und von jedem Einkommen, also auch von Kapitaleinkommen werden Beiträge bezahlt. Die Umsetzung einer Bürgerversicherung in einem Schritt ist unrealistisch.

 

Zur pragmatischen und praxistauglichen Umsetzung der Bürgerversicherung schlagen wir fünf Elemente vor, die auch unabhängig voneinander wirken:

  • Die Krankenversicherung wird wieder paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer_innen entfällt.
  • Alle Einkommensarten werden beitragspflichtig. Hierzu wird eine zweite Säule der Beitragsbemessung eingezogen. Die Beitragsbemessung für die zweite Säule erfolgt über die Finanzämter. Die Einnahmen werden für z.B. Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur und Präventionsmaßnahmen verwendet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Rentenversicherung erhöht, um mit den zusätzlichen Einnahmen wieder Leistungen wie Hörgeräte, Sehhilfen und Zahnersatz finanzieren zu können.
  • Die Unterschiede bei der ärztlichen Vergütung von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten werden aufgehoben, um u.a. die bedarfsgerechte Verteilung von Vertragsärzten zu erleichtern.
  • Auch Beamte und Beamtinnen müssen ihre Krankenversicherung wählen können.

 

Für uns ist klar: Kann und will die SPD nach der Bundestagswahl 2017 in eine Regierungskoalition, muss der Weg in eine Bürgerversicherung vertraglich vereinbart sein.

 

 

Antrag 74/I/2017 Wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung sicherstellen

20.04.2017

Die SPD möge sich in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 für eine bessere und wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung aussprechen, insbesondere im Bereich der Hebammen. Neben dem Einsatz für eine bessere Gesundheitsversorgung soll sich die SPD für die Einführung einer bundesweiten Statistik zur flächendeckenden Versorgung von Hebammen in Deutschland (aufgeschlüsselt nach den  jeweiligen Stadt- und Ortsteilen) einsetzen.

 

 

Antrag 75/I/2017 Wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung in allen Berliner Bezirken.

20.04.2017

Der Senat von Berlin und die Berliner Bezirke werden aufgefordert, für eine bessere und wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung in allen Bezirken zu sorgen, insbesondere im Bereich der Hebammen. Weiterhin wird der Senat aufgefordert, sich aktiv für eine Verbesserung der Versorgungslage einzusetzen.

 

Antrag 73/I/2017 Wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung sicherstellen

20.04.2017

Die SPD möge sich in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 für eine bessere und wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung aussprechen, insbesondere im Bereich der Hebammen.

 

Neben dem Einsatz für eine bessere Gesundheitsversorgung soll sich die SPD für die Einführung einer bundesweiten Statistik zur flächendeckenden Versorgung von Hebammen in Deutschland (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen) einsetzen.

Antrag 76/I/2017 Förderprogramm für barrierefreie Arztpraxen

20.04.2017

 

Der sozialdemokratische Finanzsenator und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Förderprogramm für barrierefreie Arztpraxen in den Haushalt aufzunehmen.

 

Damit sollen niedergelassene Ärzte bei Praxisübernahme oder Neuzulassung nach dem Vorbild des Freistaates Thüringen (dort sind es jeweils 5000 €) einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau der Arztpraxis erhalten, um in Berlin endlich die Zahl der für alle zugänglichen Arztpraxen zu erhöhen.

 

Noch immer ist es Menschen mit Behinderung in sehr vielen Fällen nicht möglich, eine Arztpraxis Ihrer Wahl (das betrifft vor allem Fachärzte) aufzusuchen. Dies zu verbessern ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt.