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Antrag 41/II/2017 Lehrkräftemangel war gestern - Für eine zukunftsorientierte Lehramtsausbildung!

14.10.2017

Für eine Berliner Bildungsallianz – Studienplatzgarantie für Lehramt

Die wachsende Stadt Berlin braucht eine neue Bildungsoffensive. Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, das die Lehrkräfte nicht verbeamtet, sondern anstellt. Um Anreize für eine Tätigkeit in Berlin zu schaffen, liegen die Einstiegsgehälter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die Maßnahmen genügen nicht es herrscht weiterhin großer Lehrkräftemangel. Neben dem kontinuierlichen Anstieg schulpflichtiger Kinder bzw. Jugendlicher und den Pensionierungswellen, kann ein allgemeiner Mangel an Ausbildungsplätzen als Ursache herangezogen werden. Letzteres ist das Resultat zweier Punkte: 1. Seit Jahren ist ein nicht ausreichendes Angebot für das Grundschullehramt an den Berliner Hochschulen zu verzeichnen. Einerseits gibt es an den Berliner Hochschulen die Tendenz, vorrangig Lehramtsstudierende für die weiterführenden Schulen auszubilden. Dies führte zu einer beschränkten Kapazität für die Lehramtsausbildung im Grundschulbereich. Andererseits ist das ein strukturelles Problem der Landespolitik. Die Hochschulen Berlins sind verpflichtet, ihr Studienangebot für das Lehramt mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung abzustimmen („Hochschulverträge“). Da dies oft im Sinne einer schnellen Überbrückung des allgemeinen Lehrkräftemangels geschah und eben hauptsächlich den Bedarf an Lehrer*innen an weiterführenden Schulen decken sollte, wurden viele am Studium für das Lehramt an Grundschulen Interessierte nicht berücksichtigt. 2. Viele entschieden sich aber auch gegen das Grundschulstudium aus finanziellen Gründen. Es bestand bzw. besteht ein nicht unerheblicher Lohnunterschied zwischen dem Grundschullehramt und Lehramt an Gymnasien. ‘Bestand’ daher, weil zu dem Schuljahr 2017/18 das Gehalt neu eingestellter Lehrer*innen an das der Gymnasiallehrkräfte angeglichen wurde. ‘Bestehen’ insofern, weil von dieser Regelung bereits angestellte Lehrkräfte sowie in diesem Bereich tätige Quereinsteiger*innen sowie sog. „LuKs“, also langjährige Horterzieher*innen mit DDR-Lehrerausbildung für untere Klassen, betroffen sind. Die unterschiedliche Bezahlung muss ein Ende haben. Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ein Ausspielen der verschiedenen Lehramtstypen gegeneinander führt letztlich zu einem Zwei-Klassen-Bewusstsein. Egal, ob Quereinstieg oder “klassisches” Lehramtsstudium: Guter Unterricht hängt von vielen Faktoren ab, welche sich erst bei aktiver Ausübung des Berufes herausstellen. Daher sollte nicht die Frage sein, wie jemand ausgebildet wurde, sondern wie diese Person unterrichtet. Dass dabei der Lohn für alle gleich sein muss, gilt als Ausgangspunkt eines respektvollen Umgangs mit sowie Wertschätzung für die Berufsgruppe insgesamt.

 

Daher fordern wir

  • ein angemessenes, zukunftsorientiertes Angebot an Studienplätzen an den Berliner Hochschulen, das in einem engen Dialog mit dem Senat, den Hochschulen sowie der Gewerkschaft entwickelt und die zukünftige Entwicklung in diesem Berufsfeld entsprechend berücksichtigt. Dabei spielen die Herausforderungen der Berliner Bildungslandschaft eine ernstzunehmende Rolle, wodurch eine Bemessung der Quoten für die Bereitstellung von Lehramtsstudiengängen jährlich zu evaluieren ist und für das kommende Semester entsprechend aktualisiert werden muss. Langfristig wollen wir eine Abschaffung der Quoten und allen Menschen die möchten einen Zugang zum Lehramtsstudium ermöglichen.
  • dass bei einem größeren Angebot an Studienplätzen die staatlichen Mittel für die jeweiligen Hochschulen proportional aufgestockt werden.“
  • eine Studienplatzgarantie für den Übergang in den Master für alle Lehramtsstudiengänge.

 

Lehramtsausbildung reformieren!

Wie bereits erwähnt, reagiert Berlin auf den Lehrkräftemangel mit der Einstellung von Quereinsteiger*innen. Diesen Schritt auch weiterhin zu gehen, so wie es seitens der Senatorin für Bildung verkündet wurde, ist in der jetzigen Situation nötig, dennoch sehen wir diese Personalentwicklung kritisch. Nur müssen dafür weitere Aspekte berücksichtigt werden. Allgemein kann unter Quereinsteiger*in eine Person mit abgeschlossenem Studium verstanden werden, die eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert und dann eine Staatsprüfung bestehen muss. Zur Orientierung: von den in diesem Jahr rund 3000 neu eingestellten Lehrkräften sind 1247 aus anderen Berufen in die Schulen gewechselt. Erfreulich ist daran, dass alle freien Stellen im Land besetzt werden konnten. Von dieser Gruppe fanden viele den Weg in die Grundschulen. In diesem Jahr startete zudem der sog. Q-Master – ein spezieller Masterstudiengang für Quereinsteiger*innen – in dem grundlegende didaktische sowie erziehungswissenschaftliche Inhalte vermittelt werden. Voraussetzungen für diesen zweijährigen Master, für den im Wintersemester lediglich 30 Studierende zugelassen wurden, ist allerdings ein Hochschulabschluss (kein Kombibachelor!) mit insgesamt 110 ECTS in zwei relevanten Fächern; davon mind. 20 ECTS im zweiten Fach. Darüber hinaus können nur folgende Unterrichtsfächer studiert werden: Für das Erstfach verpflichtend entweder Informatik, Mathematik, Physik, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sowie ausschließlich Deutsch oder Geschichte im Zweitfach. Dieses Angebot richtet sich nach sogenannten “Mangelfächern”; also Fächer, für die es weniger Absolvent*innen gibt, um den aktuellen Bedarf an den Schulen zu decken. Zwar ist der Schritt, einer flexibleren Lehramtsausbildung zu begrüßen, dennoch ist auffallend, dass hier keine explizite pädagogische Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen stattfindet; vor allem muss an dieser Stelle eine Beachtung grundschulpädagogischer Konzepte erfolgen. Darüber hinaus muss der Quereinstieg eine gesonderte Betreuung erfahren, da die regulären Studiengänge eine erste praktische Phase von einem Semester vorsehen, im Rahmen dessen ein Einleben in die Rolle der Lehrkraft ohne Leistungs-bzw. Notendruck gewährleistet ist („Praxissemester“ als Teil des Masterstudiums). Diese Erfahrung fehlt den Q-Masterstudierenden. Daher muss eine entsprechende Betreuung im Kontext eines Mentoring-Programmes konzipiert werden, das ggf. auftretende Schwierigkeiten und Probleme während der Praxiserfahrung im Vorbereitungsdienst besprechen und lösen kann. Auch hier bedarf es mehr Kapazitäten an den Schulen. Vor allem sollten dabei alle Schultypen, vor allem Grund- und Berufsschulen, gestärkt werden, sodass auch Anreize in Form von Lohn, flexibler Arbeitszeit (Reduktion der Pflichtpräsenz) sowie Qualifizierungsangebote geschaffen werden. Außerdem darf es keine Lohnunterschiede zwischen Quereinsteiger*innen und deren Kolleg*innen geben.

 

Daher fordern wir:

  • die Bildungsoffensive im Land Berlin an vielen Stellen zu stärken. Darunter verstehen wir die Öffnung der Lehramtsausbildung. Der Q-Master muss um einen Q-Grundschulmaster und mit deutlich mehr Studienplätzen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen auch Studierende mit Kombibachelor die Möglichkeit haben, sich dafür erfolgreich einzuschreiben. Des Weiteren sollen die Möglichkeit zur Einschreibung auch dann gegeben sein, wenn keine 20 ECTS in einem weiteren relevanten Fach gegeben sind. Stattdessen soll eventuelle Berufserfahrung in einem weiteren relevanten Fach mit berücksichtigt werden oder innerhalb des Q Masters die Möglichkeit der Nachholung dieser Qualifikation gegeben sein. Die strikte Fächerbindung lehnen wir ab! Gerade Berufsschulen können von Quereinsteiger*innen profitieren. Hier müssen Anreize geschaffen werden, dass insgesamt mehr Lehrkräfte eingesetzt werden.
  • die didaktisch-pädagogische Qualität – gerade für Quereinsteiger*innen – an allen Schulen zu sichern. Dies kann nur anhand einer angemessenen Mentoring- und Feedbackkultur, die in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen (Schüler*innenvertretung, Lehrkräften, Schulleitung, Gewerkschaften, Senatsverwaltungen) entwickelt wird. Dabei muss ein Mentoringprogramm (Betreuung) sichergestellt werden.
  • Darüber hinaus fordern wir, dass die Unterichtspflichtstunden für Quereinsteiger*innen reduziert und den Unterrichtsplichtstunden von Referendar*innen gleichgestellt wird.
  • die finanzielle Anpassung von allen Lehrenden, ohne Ausnahme. Das bedeutet, dass die Anhebung des Gehalts aller Lehrer*innen auf E13 Berliner Realität werden muss. Darunter fallen auch die sog. LuK-Lehrkräfte. Eine allgemeine Anerkennung des Berufes darf nicht aufgrund der verschiedenen Bildungsverläufe (in unterschiedlichen Systemen) erfolgen. Die praktische Tätigkeit muss klar im Vordergrund stehen. Nachsichtiges politisches Handeln heißt auch, Lohngerechtigkeit für alle Lehrkräfte durchzusetzen! Deshalb fordern wir auch, dass das Gehalt von Lehrer*innen zu 100% tariflich gesichert wird – das gilt auch für die Zulage für angestellte Lehrer*innen, die Berlin bisher außertariflich zahlt.
  • eine schnelle Eingliederung von Lehrkräften aus anderen Bundesländern, die dort verbeamtet waren, auf Grundlage des in Berlin geltenden Lohns zu gewährleisten. Das langfristige Ziel muss ein fleckendeckend einheitliches Gehalt für alle Bundesländer sowie die Abkehr vom Beamtenstatus sein, dessen Kern dem Grundsatz eines solidarischen Verständnisses des qualitativ hochwertigen Lehrberufs entgegensteht.

 

Den Vorbereitungsdienst endlich stärker an die Lebenswelt der Referendar*innen ausrichten!

Die strukturellen Probleme Berlins in der Bildung sind im Kern hausgemacht. Viel zu lange wurden die bildungspolitischen Realitäten ausgeblendet, Sparmaßnahmen wohlwissend um deren fatale Folgen durchgesetzt und eine politische Neuausrichtung nicht mutig genug verfolgt. Damit muss Schluss sein! Bildung ist eines der zentralsten Elemente unserer Gesellschaft. Nur durch Bildung können Menschen befähigt werden, selbstbestimmt zu leben. Daher muss die Politik alles daran setzen, die bestmöglichen Voraussetzungen zu garantieren. Ein hier angesprochener Bereich umfasst die Lehrenden und deren Ausbildung. Es ist höchste Zeit die strukturellen Voraussetzungen zu reformieren. Gerade in der Planung und Bereitstellung der Studienplätze für Lehramtsstudierende muss entsprechend schnell gehandelt werden. Die in diesem Jahr beschlossenen Hochschulverträge für die kommenden fünf Jahre sehen eine Erhöhung der Studienplätze auf insgesamt 2000 vor. Das ist in Anbetracht der in den nächsten Jahren dringend benötigten und nicht verfügbaren Lehrkräfte – Prognosen sagen, dass zwischen 40.000-50.000 Lehrer*innen bundesweit fehlen werden, um eine angemessene Beschulung zu gewährleisten – fatal. Vielmehr müssen Möglichkeiten eruiert werden, sodass auf finanzielle Spielräume jährlich (flexibel!) zurückgegriffen werden kann und die Hochschulen die Studienplätze individuell von Jahrgang zu Jahrgang erhöhen können. Fest steht: 2000 Plätze decken den Bedarf bei Weitem nicht!

 

Bei all den Diskussionen über einen schnelleren Einsatz von Lehrer*innen in den Schulen darf die Qualität der Ausbildung nicht herabgesetzt werden. Das bedeutet, einerseits die Dauer des Vorbereitungsdienstes auf dem aktuellen Stand von 18 Monaten zu belassen und keine Kürzung vorzunehmen, wie es bspw. andere Bundesländer vorhaben oder bereits umgesetzt haben. Darüber hinaus muss sich die Betreuung während des Vorbereitungsdienstes verbessern. Viele Schulen haben Schwierigkeiten, die ohnehin dringend benötigten Fachlehrkräfte für die Betreuung der Referendar*innen abzustellen. Hier müssen Schulen, Hochschulen, Senatsverwaltungen und die Bundesebene zusammenarbeiten. Die Praxiserfahrung zählt zu den wichtigsten Momenten in der Lehramtsausbildung. Gerade hier dürfen Einstieger*innen nicht allein gelassen werden. Das bedeutet auch, die Lebensentwürfe individuell zu berücksichtigen. Die Möglichkeit eines Referendariats in Teilzeit stellt dabei einen wichtigen, wenn auch nicht konsequent zu Ende gedachten Schritt dar. Obwohl es die Möglichkeit seitens des Landes Berlin gibt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, bestehen noch immer Hindernisse. So ist eine Teilzeitbeschäftigung derzeit für “Beamte auf Widerruf” nicht möglich, weil beamtenrechtliche Vorschriften dem entgegenstehen würden. Bewerber*innen für den Vorbereitungsdienst, die diesen in Teilzeit absolvieren möchten, können jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden. Dies würde aber eine reduzierte Unterhaltsbeihilfe von 75% des regulären Betrags und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Oft sind Frauen von dieser Regelung betroffen, die eine Teilzeit-Option wählen, da sie sich neben der beruflichen Ausbildung noch um die Kinder und Familie kümmern. Gerade hier sollte ein klares Signal gesendet werden, um Betroffenen eine maßgebliche Unterstützung zu ermöglichen.

 

Daher fordern wir

  • eine jährliche Bemessung der Studienplätze für Lehramtsstudierende unter Supervision der Senatsverwaltung Bildung, wobei die Gewichtung des Angebots sich nach der aktuellen Entwicklung des Bedarfs richtet.
  • die Anhebung der Beiträge des Vorbereitungsdienst in Teilzeit auf das Niveau der Vollzeit sowie vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch das Land Berlin.
  • die Betreuung im Rahmen des Referendariats flächendeckend zu gewährleisten. Dafür müssen natürlich Lehrkräfte abgestellt werden. Diese sollen neben Entlastungsstunden auch eine finanzielle Entschädigung erhalten. Sinnvoll wären auch Modelle, die Teilzeit-Lehrkräfte mit einschließen. Es soll daher eine Expert*innengruppe mit Vertreter*innen aller Bereiche eingesetzt werden, die die Be- und Entlastung aller Ausbildungsschulen untersucht und ein Modell der Kooperation zur Betreuung von Referendar*innen entwickelt.

 

dass die Dauer des Vorbereitungsdienstes die Ausbildungsqualität nicht beeinträchtigt. Eine Kürzung im Sinne einer schnelleren Verfügbarmachung der Lehrkräfte lehnen wir ab. Zudem fordern wir eine lückenlose Umsetzung des modularen Aufbaus des Referendariats: die zur Endnote benötigten Leistungen können im Rahmen unterschiedlicher Prüfungsformen (bspw. Referat, Hausarbeit, mündl. Gespräch) erfolgen und orientieren sich dabei an den lebensweltlichen Kontexten sowie individuellen Bedürfnissen der Referendar*innen.

Antrag 42/II/2017 Politische Bildung für alle! – Für einen Politikunterricht ab Klasse 7

14.10.2017

In der derzeitigen Schüler*innengeneration wird Politik im Rahmen des Faches Sozialkunde zusammen mit Geschichte in zwei Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet, wovon ein Drittel auf Politik entfallen soll. Aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie zum Beispiel der zu behandelnden Stoffmenge oder anderer Schwerpunktsetzung des nur in einem Fach ausgebildeten pädagogischen Personals, kommt der Politikteil für viele Schüler*innen zu kurz.

 

Als Resultat findet ein breiter fundamentgebender Politikunterricht nur in der Oberstufe für interessierte Schüler*innen statt. Politik entwickelt sich in einem seit 26 Jahren sozialdemokratisch geführten Bildungssystem zu einem Fach der akademischen Elite. Laut Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Schule der wichtigste Ort der Begegnung mit Politik für Jugendliche und Politikunterricht in der Schule kann die politische Partizipation erhöhen.

 

Folgen des geringen Kontaktes in der Schule mit Politik sind, dass Schüler*innen die Bildung einer eigenständigen politischen Meinung erschwert wird und ihnen Partizipationsmöglichkeiten verborgen bleiben.

 

Gerade in einem Zeitalter, wo „fake news“ allgegenwärtig sind, ist ein neutraler Ort, an dem Schüler*innen lernen, selber kritisch politische Prozesse zu hinterfragen und aktuelle Entwicklungen zu verstehen und zu diskutieren, von enormer Wichtigkeit.

 

Dass eine politische Grundbildung die Grundlage für eine funktionierende Demokratie ist, wird bei jedem Wahlkampf deutlich, wo selbst der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme vielen Wahlberechtigten unklar bleibt. Der Ort, um diesem Demokratiedefizit entgegenzutreten und die Partizipation aller Bürger*innen zu fördern, ist in der Schule, wo jede*r erreicht wird.

 

Seit 2010 fordern Schüler*inneninitiativen wie Politik als Schulfach, verschiedene Schulgremien, wie LEA und LSA oder Verbände wie „mehr als lernen“, die Stärkung der politischen Bildung in der Schule. Die Senatsverwaltung hatte trotz starkem Umsetzungswillen wenig Spielraum, diesen zu verwirklichen. Derzeit gibt es aktive Verhandlungsrunden mit gleicher Zielsetzung. Wichtig ist den Antragssteller*innen, dass selbst bei Fächerzusammenlegung die politische Bildung auf mindestens eine Stunde pro Woche erhöht wird. Hiermit käme man der Bitte der Lehrer*innenverbände der Gesellschaftswissenschaften entgegen und verhindert eine „Kannibalisierung“ von wichtigen Unterrichtsfächern wie Ethik. Bezüglich der anfallenden Personalkosten, die sich im kleinen zweistelligen Millionenbereich befinden werden, ist festzuhalten, dass der Gewinn für die demokratische Gesellschaft um ein Vielfaches höher ist. Denn auch im Land Brandenburg, mit dem ein gemeinsamer Rahmenlehrplan besteht, weiß man um die Wichtigkeit der politischen Bildung für die zukünftigen Wählenden.

 

Die SPD-Mitglieder des Senates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, ihre Bemühungen dahingehend zu verstärken, dass an allen Berliner Schulen ab dem Schuljahr 2018/2019 verpflichtend ab Klasse 7 und vor allem durchgängig bis zum Beenden der Schullaufbahn (eingeschlossen Berufsschulen) der Politikunterricht als eigenständiges Fach im Umfang von mindestens einer Schulstunde wöchentlich unterrichtet wird.

Antrag 43/II/2017 Arbeiter*innenbewegung, Arbeitskampf und betriebliche Mitbestimmung als verpflichtende Module im Unterricht verankern

14.10.2017

Die Schule hat neben der Vermittlung von Wissen und Können unter anderem die zentrale Aufgabe, Schüler*innen darin zu fördern, sich für sich und andere einzusetzen und ein aktives soziales Handeln zu entwickeln. Darüber hinaus soll Schule im Sinne der Berufsorientierung die Schüler*innen dazu befähigen, eine für sie sinnstiftende Beschäftigung zu finden und ein gutes, selbstbestimmtes Leben führen zu können.

 

Schüler*innen sollten darin gefördert werden, sich ihrer zukünftigen Arbeitssituation im Kontext eines kapitalistischen Systems mit ungleicher Verteilung an Produktionsmitteln sowie dem Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital bewusst werden zu können. Gleichzeitig sind Schüler*innen dazu zu befähigen, für ihre Rechte, für gute Arbeit, eine gerechte Verteilung und Beteiligung zu streiten und sich organisieren zu können.

 

Momentan ist jedoch festzustellen, dass das Bildungssystem Schüler*innen in dieser Hinsicht kaum fördert. Die Berufsorientierung reduziert sich auf berufspraktische Erprobungen durch Berufspraktika und die Schwerpunktsetzung auf die Berufswahl in den Jahrgangsstufen 8 – 10.  Schüler*innen wird die Verwertungslogik des Kapitalismus durch den immer wieder erhobenen Anspruch der Verbesserung des eigenen „Humankapitals“ als Maxime eingetrichtert, statt Alternativen aufzuzeigen. Themen wie die Arbeiter*innenbewegung, Formen betrieblicher Mitbestimmung, gewerkschaftliche Arbeit und Strukturen gehören nicht zu den Pflichtthemen. Letztlich bedeutet dies in der Realität in den allermeisten Fällen, dass Schüler*innen in ihrer gesamten Schullaufbahn überhaupt nicht mit diesen Themen in Berührung kommen.

 

Um dem skizzierten Bildungsauftrag der Schule umfassend gerecht zu werden, sind die folgenden Themen unverzichtbar:

  • die historische Entwicklung von Arbeit im Kapitalismus,
  • die historische Entwicklung und gesellschaftliche Bedeutung der Arbeiter*innenbewegung,
  • Arbeitnehmer*innenrechte (auch Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz),
  • die Formen des Arbeitskampfes,
  • Aufbau, Aufgabe und Arbeit der Gewerkschaften,
  • Grundlagen der Tarifpolitik,
  • Formen der betrieblichen Mitbestimmung (insbesondere durch Betriebsräte).

 

Wir wollen diese Themen als verpflichtende Themen im Unterricht stärken. Das Ziel muss es sein, dass unabhängig von der Schulform (ISS oder Gymnasium) und des erreichten Schulabschlusses (BBR, MSA oder Abitur) sämtliche Schüler*innen grundlegende und/oder vertiefende Kenntnisse in den genannten Themen erwerben.

 

Wichtig ist zudem, dass die genannten Themen in eine Vielfalt von Weltanschauungen wertfrei einzubetten sind.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen,

 

  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Sozialkunde für die Sekundarstufe I,
  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Politik für die Sekundarstufe II sowie
  • im Rahmenlehrplan des perspektivisch eingeführten Faches Politik für die Sekundarstufe I
  • im Rahmenlehrplan aller Berufsschulen

die Module „Arbeiter*innenbewegung“, „Arbeitskampf“ und „betriebliche Mitbestimmung“ als Pflichtmodule zu verankern.

 

Die genannten Themen sind dabei sinnvoll in die Pflichtmodule einzubetten. Bei der Integration dieser Pflichtmodule ist darauf zu achten, dass sich alle Schüler*innen innerhalb der Sekundarstufe I unabhängig von der Fächerwahl, Schulform und ihres erreichten Schulabschlusses mit den Grundlagen dieser Module auseinandergesetzt haben. In der Sekundarstufe II erfolgt die Vertiefung dieser Module.

Antrag 44/II/2017 Privatschulfinanzierung

14.10.2017

Alle Schulen für alle Kinder! Gute Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Schulen in freier Trägerschaft erfüllen in Berlin eine wichtige Funktion, weil sie unser Schulangebot bereichern. Das kann aber nur gelingen, wenn sie sozial offen und keine Bildungsinseln für Besserverdienende sind. Freie Schulen müssen für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern zugänglich sein, so steht es in Artikel 7 Grundgesetz. Dafür werden sie mit 60 bis 70 Prozent der Vollkosten vom Senat gefördert. Im Gegenzug müssen sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

 

Die SPD fordert dafür klare und faire Regelungen und Kontrollen:

  • Für die einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge muss es verbindliche Vorschriften geben, die Rechtsgültigkeit haben und von den Eltern eingefordert werden können.
  • Einkommensschwächere Familien müssen von den Schulgeldern weitgehend oder vollständig befreit sein. 100 Euro pro Monat und Kind auf der niedrigsten Stufe sind für viele Familien in Berlin nicht finanzierbar. Lernmittelbefreite Familien müssen ihre Kinder bis zu einer bestimmten Quote kostenlos an die private Schule schicken können.
  • Die Förderung der freien Schulen muss mit dem Vollkostenmodell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir stehen zur Regelung im Koalitionsvertrag, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren sollte die staatliche Unterstützung weit gehend zurückgefahren werden.
  • Private Schulen sollen durch staatliche Zuschüsse und Pflichtgebühren nicht mehr Geld zur Verfügung haben als staatliche Schulen. Eine Konkurrenz der besten Konzepte zwischen öffentlichen und privaten Schulen ist nur gerecht bei gleichen Ausgangsbedingungen.
  • Wenn Erzieher/innen, Lehrer/innen und weiteres Personal an Privatschulen die staatlichen Personalkostenzuschüsse nach Tarifordnung erhalten, müssen diese Tarife vollumfänglich an die Angestellten von Privatschulen weitergegeben werden.
  • Es braucht verlässliche Daten, Transparenz und Kontrolle, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Deshalb betreibt die Bildungsverwaltung ein kontinuierliches Monitoring bei der Privatschulfinanzierung.

 

 

Antrag 45/II/2017 Kinder haben ein Recht auf einen vollen Magen: kostenfreies Mittagessen jetzt!

14.10.2017

Mindestens 600.000 Kinder leben in Deutschland in absoluter Armut

 

Das Thema Familie prägt stets die Wahlkämpfe aller Parteien. Kein Wunder, denn nicht weniger als acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern leben in Deutschland. Mit dem Elterngeld Plus, dem Kita-Ausbau, der Erhöhung des Kindergeldes, dem Steuerfreibetrag, dem Wohngeld und dem Unterhaltsvorschuss und weiteren geplanten Gesetzesvorhaben setzt sich die SPD kontinuierliche für eine Stärkung der Familien ein. Doch das Geld kommt gar nicht bei allen Familien an!

 

Denn trotz all dieser Maßnahmen leben in Deutschland immer noch mindestens 600.000 Kinder (4,7 Prozent der unter 18-Jährigen) in absoluter Armut und bekommen nicht regelmäßig genug zu essen. Weitere 2,7 Millionen Kinder gelten als relativ arm. Laut dem neuen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung leben diese Kinder in Haushalten mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens und das oft über mehrere Jahre. Somit ist fast jedes fünfte Kind von Armut unmittelbar betroffen oder davon bedroht. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffern, gerade bei Geflüchteten oder bei Familien, die auf Hartz-IV angewiesen sind, noch weitaus höher liegen.

 

Diese erschreckenden Zahlen belegen erneut, dass das Hartz-IV System kein Leben in Würde zulässt. Dass Menschen und Familien, die staatliche Leistungen beziehen, in akute Armut gedrängt und gehalten werden, ist ein Skandal. Ein System, in dem sich Menschen nicht mal ein Mittagessen für ihre Kinder leisten können, gehört abgeschafft. Eine Grundsatzreform der sozialen Sicherungssysteme, die mit der entwürdigenden Hartz-IV-Sanktionspraxis radikal bricht, sowie mindestens Bezüge in der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geforderten Höhe gewährt, ist zwingend erforderlich. Forderungen nach kleineren Verbesserungen und das Drehen an Stellschrauben innerhalb dieses Systems können höchstens kurzfristige Akuthilfe schaffen, können die systemimmanenten  Ursachen der Armut jedoch nicht beseitigen.

 

Viele Maßnahmen erreichen Kinder aus Familien im Hartz-IV-System nicht, da ihr Haushaltseinkommen gedeckelt ist. Somit sind diese Kinder trotz der ganzen Erhöhungen weiterhin oftmals außen vor bei Dingen, die für ihre Klassenkamerad*innen völlig normal sind. Dazu zählen die Teilnahme in Sportvereinen, Musizieren, Kino, Nachhilfe, aber auch eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Dabei zeigen Studien schon lange, dass alle diese Dinge nicht nur wichtig sind, da sie helfen im Kindesalter soziale Kompetenzen zu erlernen sondern weil sie auch wesentlich dazu beitragen Kinder in unsere Gesellschaft zu integrieren.

 

Gesunde Ernährung, ein Luxusgut? Leider JA!

Mit 600.000 von Armut und 2,7 Millionen von relativer Armut betroffenen Kindern, ist für 3,3 Millionen  der in Deutschland lebenden Kinder gesunde Ernährung nachwievor ein Luxusgut. Ein Zustand, der für uns untragbar ist!

 

Gerade für Kinder ist aufgrund ihres Wachstums gesunde, abwechslungsreiche Ernährung besonders wichtig. Auch die Krankenkassen beklagen, dass bereits 20 Prozent der Kinder in Deutschland übergewichtig sind. Dabei ist schon länger bekannt, dass Übergewicht und Adipositas oft zu bleibenden körperlichen, wie auch psychischen Schäden führt. Dass dies gerade für Kinder am Existenzminimum eine große Gefahr darstellt, zeigt der neue Armuts- und Reichtumsbericht. Kinder, die in Armut leben, leiden aufgrund von ungesunder Ernährung und weniger sportlicher Betätigung viel häufiger an Übergewicht oder Adipositas und sind dadurch vermehrt psychischen Stress- und Gewaltsituationen ausgesetzt.

 

Bildungspaket soll Abhilfe schaffen – Gute Idee, aber in der Umsetzung gescheitert!

Obwohl diese Probleme schon lange hinreichend bekannt sind und soziale Gerechtigkeit ein Dauerbrenner in Wahlkämpfen – gerade der SPD – ist, fallen die Anstrengungen der Politik häufig halbherzig aus und finden nur unter großem Widerwillen eine Mehrheit. Viele eigentlich selbstverständliche Rechte mussten erst vor Gericht erkämpft werden. So wurde erst 2011 auf Druck des Bundesverfassungsgerichts das “Bildungspaket” eingeführt, wodurch Familien im Hartz-IV System Zuschüsse für Mittagessen, Sportverein, Musikschule, Klassenfahrten oder Nachhilfe erhalten. Bei Gewährung der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen würden die Familien für alle diese Punkte höchstens 250 Euro mehr im Jahr bekommen. Was laut einer Untersuchung (“Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe”; Stand Juli 2015), die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde, aber bei weitem nicht ausreicht, um die Kosten für Sportverein, Nachhilfe und Mittagessen abzudecken. Zudem werden die Leistungen kaum genutzt, da die Beantragung so kompliziert ist, dass viele davor zurückschrecken. Ein weiteres Problem ist, dass viele Leistungsberechtigte über ihre Ansprüche, über die genauen Anspruchsvoraussetzungen oder über die Antragsverfahren nicht ausreichend informiert sind. Allein 182 Millionen Euro von den 570 Millionen Euro Fördergeldern, die im Bildungspaket für die genannten Leistungen zur Verfügung gestellt worden sind, wurden für Verwaltungskosten verwendet.

 

Genau wie die Zusammensetzung des Hartz-IV-Satzes ist auch die Zusammensetzung der genannten Jahrespauschale von 250 Euro ausgesprochen problematisch. So werden soziale und kulturelle Aktivitäten gerade einmal pauschal mit 10 Euro gefördert. Die Förderung für Nachhilfe liegt gänzlich im Ermessen der Leistungsstelle und kann nur beantragt werden, wenn das Kind gefährdet ist in der Schule sitzen zu bleiben. Häufig müssen Eltern eine Prognose für den Erfolg der Förderung einreichen und diese zusätzlich durch Bescheinigungen der Schule absichern. Den umfangreichsten Punkt in den 250 Euro macht der persönliche Schulbedarf in Höhe von 100 Euro aus. Hier runter fällt auch die Förderung für Mittagessen, die jedoch einen Eigenanteil von 1 Euro pro Schul- oder Betreuungs-Tag voraussetzt.

 

Das Bildungspaket ist damit gescheitert! Die Maßnahmen schaffen es leider nicht mal im Ansatz die Probleme der Familien abzufangen. Daher müssen viele Aufgaben, die eigentlich Aufgaben des Staates wären, von ehrenamtlichen Organisationen übernommen werden. Obwohl diese Organisationen gute Arbeit leisten, ist dieser Zustand unerträglich. Gerade die Ernährung von Kindern ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt und sollte keine Wohltätigkeitsleistung sein.

 

Den Hunger der Kinder zu stillen ist Aufgabe des Staates nicht der Tafeln und Familienschutzwerke

Bisher werden jedoch viele der Hunger leidenden oder schlecht ernährten Kindern von den Tafeln, dem Familienschutzwerk und/oder anderen Projekten versorgt. So gibt es zum Beispiel die “Kinderküche” in Moabit. Kinder von Hartz-IV Empfänger*innen bekommen hier ein kostenloses Mittagessen, teilweise auch schon Frühstück, aber vor allem werden sie betreut und versorgt. Die Eltern müssen vorab mit ihrem Hartz-IV Bescheid zu einem Beratungsgespräch vorbeikommen. Dies hat einerseits viele Vorteile, da die Kinder individueller und besser betreut werden können. Lebt das Kind beispielsweise in einer Familie in der eine Suchterkrankung vorliegt, wird auch hier Hilfe durch die ehrenamtlichen Pädagogen*innen geleistet. Darüber hinaus bieten die “Kinderküche” den Kinder auch ein Sozial- und Sicherheitsnetz. Andererseits bildet dieses Vorgespräch auch eine hohe Hürde und schließt viele Kinder, deren Eltern nicht dazu bereit sind, von der Maßnahme aus. Des Weiteren helfen Lehrer*innen und Studierende den Kindern bei den Hausaufgaben. Ein wichtiger Fokus der “Kinderküche” und des “Familienschutzwerkes” liegt dabei auch darin, den Kindern ein Bewusstsein für gesunde Ernährung zu vermitteln. So haben einige Kinder in der Kinderküche das erste Mal in ihrem Leben Erdbeeren gegessen.

 

Wer soziale Gerechtigkeit ernst meint, muss beim kostenlosen Schulmittagessen anfangen

Wir fordern, dass es nicht länger die Aufgabe der Tafeln, Familienschutzwerke und anderer Projekte sein kann, eine gesunde Ernährung der in Deutschland lebenden Kinder sicherzustellen. Wir sehen den Staat und jedes Bundesland in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Kindern der Zugang zu und ein Bewusstsein für gesunde Ernährung ermöglicht wird. Nach der jetzigen Regelung ist eine Genehmigung der Gelder davon abhängig, welche sozialpolitische Neigung der Verantwortliche in den Jobcentern der Kommunen hat. Dies ist kein haltbarer Zustand. Es müssen verlässliche Kriterien erarbeitet werden, auf die sich betroffene Familien verlassen können. Es darf zukünftig keinen Unterschied machen, in welchem Jobcenter eine betroffene Person betreut wird. Grundrechte dürfen nicht von den Sachbearbeiter*innen abhängen!

 

Daher fordern wir eine Auflösung der Bildungs- und Teilhabeleistungen, sowie eine Abschaffung des Systems, dass durch Einzelanträge besticht. Wir fordern eine Umverteilung des Geldes und sehen den Staat in der Pflicht Einrichtungen mit Sozialpädagog*innen ins Leben zu rufen, die eine Versorgung der Kinder mit gesunder Ernährung, sportlichen Angeboten, kulturellen Aktivitäten und Nachhilfe, sowie eine sozialpädagogische Betreuung ermöglichen. Wichtig ist uns, dass die Einrichtungen nicht nur für alle Kinder aus Hartz-IV Familien zugänglich sind. Allen Kindern, denen bisher der Zugang zu Bildungs- und Teilhabe Aktivitäten aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern verschlossen war, sollen zukünftig ein Anrecht auf eine Betreuung nach der Schule mit Fokus auf Ernährung, Musizieren, Sport, Ausflüge und Nachhilfe haben. Denn Integration und Teilhabe aller Menschen in Deutschland, sowie ein Leben außerhalb des Existenzminimums sind Grundpfeiler unserer Demokratie!

 

Unsere Forderungen:

  • Wir fordern, dass allen Kindern ein kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt wird. Dieses muss Qualitätsstandards entsprechen, die entsprechend auszuarbeiten sind. Es ist zu überlegen die Mensen in einer Übergangsphase zunächst mittels eines solidarischen Beitrags der Eltern, der sich nach dem Haushaltseinkommen richtet zu finanzieren, bis eine Finanzierung ausschließlich über Steuermittel möglich ist.
  • Wir fordern eine Grundsatzreform des sozialen Sicherungssystems, die das Hartz IV – Paradigma endgültig beseitigt. Der ALG-II Regelsatz muss mindestens auf das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geförderte Maß angehoben wird.
  • Wir fordern, dass Kinderarmut nicht länger beschönigt oder totgeschwiegen wird. Hierzu müssen in regelmäßigen Abständen Statistiken vorgelegt werden, die insbesondere auch Kinderarmut in Familien, die nicht von Hartz-IV betroffen sind, erfassen. Hierzu muss die Definition von Kinderarmut präziser ausgearbeitet werden. Eine reine Abhängigkeit vom monetären Haushaltseinkommen ist hierfür nicht zielführend. Dazu müssen auch Partizipations- und Teilhabenchancen berücksichtigt werden.
  • Wir fordern daher, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht mehr länger ontop beantragt und damit der Willkür sozialpolitischer Neigungen ausgesetzt sind. Zukünftig, soll den Kindern das Geld in Form von Mittagessen, Nachhilfe oder Musik und Sportkursen direkt zu Gute kommen. Dies kann beispielsweise durch eine höhere Bezuschussung der Mensen und Sportvereine geschehen. Ein Gutscheinsystem für Hartz-VI-Empfänger*innen lehnen wir ab.
  • Zusätzlich fordern wir in die Einführung einer Kindergrundsicherung, deren Höhe auf Basis empirischer Untersuchungen erfolgt, um somit einer willkürlichen, politisch motivierten Festlegung entgegenzuwirken. Aktuell sollte diese mindestens monatlich 564 Euro betragen. Aber ab einem bestimmten Haushaltseinkommen, muss eine stufenweise Reduktion des Betrages stattfinden.
  • Bis dieser Punkt erreicht ist, muss der Staat die bestehenden sozialpädagogischen Projekte und Einrichtungen stärker unterstützen und langfristige Finanzierungskonzepte vorlegen, damit die Träger*innen eine höhere Planungssicherheit genießen. Sowie die betroffenen Eltern besser über ihre Ansprüche beraten und mehr Informationsmaterial beispielsweise in den Jobcentern zur Verfügung stellen.