Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der am 27.11.2011 aufgehobene § 7 der Insolvenzordnung über die Rechtsbeschwerde wieder in Kraft gesetzt wird, damit eine einheitliche Rechtsprechung im Insolvenzrecht durch die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Überprüfung besser gewährleistet ist.
Archive
Antrag 129/I/2018 Ausführliche Kennzeichnung von Lebensmitteln
30.04.2018Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in deutschen Handelseinrichtungen auf den Verpackungen von Lebensmitteln und bei Losewahren an den Auslagen sämtliche enthaltenen Inhaltsstoffe eindeutig angegeben werden müssen. Zurzeit sind nicht immer alle Inhaltsstoffe (vollständig) auf / bei allen Lebensmitteln angegeben.
Antrag 214/I/2018 Gegen die Aufspaltung des S-Bahn-Betriebes in Berlin
30.04.2018Die Angehörigen der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus gegen die im Wettbewerbsaufruf 2017/S243-506422 angestrebte Aufspaltung des S-Bahn-Betriebes in zwei Teilstrecken (Stadtbahn und Teilnetz Nord-Süd) und deren Betrieb durch neu zu bestimmende Dienstleister. Sollte es dennoch zu einer Vergabe von Teilstrecken an andere als die Deutsche Bahn kommen, sind die für den Betrieb der S-Bahn benötigten S-Bahn-Züge durch den Senat zu erwerben.
Antrag /I/2018 Erhalt des Unterrichtsfachs Politische Bildung an der Polizeiakademie Berlin in hoher Qualität und Quantität
30.04.2018Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass das Unterrichtsfach Politische Bildung in hoher Quantität und Qualität in der Ausbildung von PolizeimeisteranwärterInnen an der Polizeiakademie Berlin durch dafür fachlich ausgebildetes Lehrpersonal mit praktischer Personalerfahrung fortgeführt wird.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass eine starke Polizei auf dem Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basiert. Ein Demokratieverständnis kann nur dann durch zukünftige Polizistinnen und Polizisten gelebt werden, wenn dies durch das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ in angemessener Weise vermittelt wird.
Antrag 137/I/2018 Gesetzliche Krankenkasse für Berliner Beamte öffnen
30.04.2018Während Berlin seinen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beamten Beihilfe zahlt, müssen gesetzlich (GKV) Versicherte ihre Beiträge komplett alleine bestreiten, ohne jede finanzielle staatliche Unterstützung.
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden deshalb aufgefordert, es den Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten vergleichbar dem aktuellen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zu ermöglichen, bei bestehendem Beamtenverhältnis ohne finanzielle Nachteile aus der PKV in die GKV zu wechseln oder sich zu Beginn der Berufslaufbahn für die GKV zu entscheiden, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.
Dabei soll auf Antrag an Stelle der Beihilfen eine Pauschale gewährt werden, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf ergänzende Beihilfen erklären. Die Pauschale bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung jedoch höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif und wird monatlich zusammen mit den Bezügen gewährt. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, werden bei der Bemessung der Pauschale nicht berücksichtigt.
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die Pauschale höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.