Archive

Antrag 243/I/2024 Eine neue TRAM-Linie für Marzahn-Hellersdorf – Blumberger Damm und Clean-Tech-Business-Park sinnvoll erschließen

21.04.2024

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Die Fraktionen der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf und im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass eine neue TRAM-Linie im Bezirk zwischen U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, dem Blumberger Damm mit Anschluss an das Unfallkrankenhaus Berlin, dem Knotenpunkt Landsberger Allee, der Wuhletalstraße, der Wolfener Straße mit Anschluss an den Clean-Tech-Business-Park, dem S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße und den Lückenschluss zur Jan-Petersen-Straße geprüft wird. Bei Bedarfsfeststellung soll die neue Linie in das laufende Investitionsprogramm Berlin aufgenommen werden.

 

Antrag 283/I/2024 Jetzt schon an Übermorgen denken - Revolution der gesetzlichen Rente

21.04.2024

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges Leben in jeder Lebensphase. Die Aufgabe des Sozialstaats, dieses zu gewährleisten, beginnt ab der Geburt mit der Kindergrundsicherung, verstetigt sich im Erwachsenenleben mit dem Bürger*innengeld bei Erwerbslosigkeit und mündet im Alter in die Rente. Die Aufgabe des Sozialstaats bleibt dabei aber nicht darauf beschränkt, Ungleichheiten und finanzielle Unterschiede zu korrigieren. Ein gerechter Sozialstaat garantiert allen Menschen ein Leben in Teilhabe und ohne Existenznot, ein Leben in Freiheit. Er ist gestaltet, um die Spaltung durch den Kapitalismus aufzubrechen und ihm etwas entgegenzusetzen.

Unser Verständnis eines Sozialstaats ist nicht das des Korrektivs, sondern eines der aktiven Rolle eines Staates, Ungleichheiten frühzeitig vorzubeugen und sie in allen Ansätzen stets mitzudenken. Insbesondere in fehlender Teilhabe durch eine finanziell schlechte Lebenssituation manifestieren sich Ungleichheiten der Gesellschaft und werden zu einer Spirale, die sich über Generationen fortsetzt. Werden Kinder in einem von Armut betroffenen Haushalt geboren, braucht es durchschnittlich fünf Generationen, um aus dieser Armut herauszukommen. Wer hingegen in eine reiche Familie geboren wird, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, auch in Zukunft zum reichen Teil der Gesellschaft zu gehören und sich fast ausschließlich in dieser soziokulturellen Subgruppe zu bewegen. Besonders verstärkt wird dieser Faktor für FINTA*-Personen, BIPoC, Menschen mit Behinderung, niedrigeren Bildungsabschlüssen und Menschen aus Ostdeutschland. Unser Sozialstaat muss dies erkennen und besonders berücksichtigen. Es braucht ein intersektionales (der Begriff der Intersektionalität ist geprägt von der Juristin Kimberlé Crenshaw und beschreibt das Überschneiden von Diskriminierungen, bspw. race, class und gender)  Verständnis der verschiedenen Instrumente, denn nur so können wir zu unserer Gesellschaft der Freien und Gleichen gelangen, in der jeder Mensch sich frei entfalten kann.

 

Aber es gilt auch, diese Instrumente ständig zu überarbeiten, anzupassen und zu verbessern – besonderen Reformationsbedarf gibt es dabei momentan bei der Rente, denn: Unsere Rente ist in großer Gefahr.

 

Wie funktioniert die Rente heute

Die gesetzliche Rente ist das Fundament der Altersvorsorge der meisten Bürger*innen. Erhalten kann sie, wer das Mindestalter erreicht hat und eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Auf die Mindestversicherungszeit wird die Zeit angerechnet, in der Menschen angestellt oder (unter bestimmten Umständen) selbständig waren, aber auch Kindererziehung oder häusliche Pflege zählen als anrechenbar für die Mindestversicherungszeit. Nicht einzahlen tun zum Beispiel Beamt*innen, Richter*innen und Berufssoldat*innen. Um die volle Rente zu erhalten, muss außerdem ein Mindestalter erreicht werden – dies liegt momentan in der Regel bei 67 Jahren. Wer davor aufhört zu arbeiten, muss mit einer niedrigeren Rente auskommen.

 

Die gesetzliche Rente ist nach dem Umlageverfahren organisiert. Das heißt konkret: mit dem heute eingezahlten wird kein Kapitalstock für die Einzahler*innen angelegt. Stattdessen finanziert das heute eingezahlte die Rente der heutigen Rentner*innen. Für die Rente der heutigen Einzahler*innen kommen dann die auf, die zur Zeit ihres Ruhestands in die Rentenkasse einzahlen. Die jetzige Generation Arbeitnehmer*innen finanziert also die Generation vor ihnen. Wer in die Rente einzahlt, erhält dadurch einen Anspruch, selbst im Alter abgesichert zu sein. Die Renteneinzahlung wird zur Hälfte vom Bruttolohn finanziert, die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber*in eingezahlt. Der Rentensatz liegt momentan bei 18,6 % – Arbeitnehmer*innen geben also 9,3 % von ihrem Bruttolohn an die Rentenkasse, Arbeitgeber*innen ergänzen dies um weitere 9,3 %. Selbstständige oder Freiberufler*innen können freiwillige Beiträge an die Rente leisten. Auch heute gibt es bereits Berufsgruppen, die trotz Selbstständigkeit zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, zum Beispiel Selbstständige, die Lehrtätigkeiten erbringen. Eine Vereinheitlichung ist hier notwendig.

 

Diese Beiträge in die Rentenkasse reichen aber leider schon lange nicht mehr, um die gesetzliche Altersvorsorge zu tragen. Der Staat finanziert die Rente zu großen Teilen mit. Im Jahr 2021 gab der Bund 106 Milliarden Euro mit in den Rententopf – das entspricht ca. einem Fünftel des Bundeshaushalts.

 

Ein großer Grund für dieses Defizit ist der demographische Wandel: Menschen werden immer älter und beziehen die Rente daher für eine längere Zeit. Zusammengenommen mit der Tatsache, dass immer weniger Kinder geboren werden stehen immer mehr Rentner*innen immer weniger Einzahler*innen gegenüber – so verschiebt sich die Balance.

 

Dieses Problem lässt sich nicht lösen, indem man das Renteneintrittsalter immer weiter in die Höhe schiebt oder durch Kürzung der Rentenhöhe. Es braucht tatsächliche Veränderungen im Rentensystem, um ein Altern in Würde für alle zu gewährleisten.

 

Dies gilt insbesondere, da das ganze Erwerbssystem ohnehin von Ungerechtigkeit nur so strotzt. Diese Ungerechtigkeiten multiplizieren sich im Alter zunehmend und führen zu einer extremen Spaltung der Gesellschaft, die die Arbeit nicht mehr wertschätzt. Das große Problem der Rente ist also nicht der demografische Wandel, sondern – wie so häufig – Kapitalismus, Rassismus und Patriarchat. FINTAs, von Armut betroffene Menschen, migrantisierte Menschen, nicht-vermögende Menschen und Menschen mit Behinderungen sind im Erwerbsleben viel größeren Hürden ausgesetzt, werden häufig schlecht(er) bezahlt und in den Niedriglohnsektor gedrückt bzw. dort gehalten. All dies hat massive Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge und bedeutet im schlimmsten Fall eine Rente, deren Höhe kaum zum Leben reicht.

 

Eine Verbesserung gibt es seit 2021: die Grundrente. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Anspruch hat man, wenn man selbst viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur den Anspruch auf eine sehr kleine Rente hat. Die Grundrente stockt die niedrigen Rentenzahlungen auf, ist aber leider noch lange nicht genügend Umverteilung, um von einem würdevollen Leben im Alter zu träumen.

 

Zusammengefasst: Die Rente ist ungerecht, weil die Erwerbsarbeit ungerecht ist. Ein gerechtes System ist unser einziger Garant für eine gerechte Rente. Konkrete, kurzfristige Maßnahmen sind aber dennoch möglich und dringend nötig. Leider verliert sich die Politik in der Suche nach Lösungen für die Krise des Rentensystems in den immergleichen, erfolglosen Ideen.

 

Zu allererst positionieren wir uns daher klar gegen:

  • eine Anhebung des Renteneintrittsalters
  • eine Kürzung des Rentenanspruchs
  • eine Anhebung des Rentenbeitrags auf Arbeitnehmer*innenseite

 

Neben diesen unkreativen und ungerechten Dauerbrennerideen, gibt es andere kreative, aber weiterhin größtenteils nutzlose Ideen zur Rettung der Rente:

 

Keine Spekulation mit unserer Rente – keine Aktienrente

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf einer Solidarität zwischen der arbeitenden Generation, die heute einen Teil des von ihr Erwirtschafteten abgibt, um die Rente der heutigen Rentner*innen zu finanzieren. Diese Solidarität besteht nur zwischen bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen, muss aber in Zukunft alle umfassen.

 

Kapitalgedeckte Rentenmodelle, wie die Aktienrente, basieren nicht auf einer Solidarität, sondern beuten Arbeitnehmende und ihren erwirtschafteten Profit weiter aus. Rentenbeiträge von heute werden am Kapitalmarkt investiert und im Alter aus Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen ausgezahlt. Das kapitalistische System wird so weiter befeuert. Eine staatliche Beteiligung an solchen Modellen lehnen wir strikt ab. Spekulationen durch den Staat  auf dem Rücken der Arbeitnehmenden, die so die Wirtschaft immer weiter zu einem unermesslichen Wachstum treiben müssten, um ihre Rente zu steigern, für die ihr Profit wieder und wieder ausgebeutet wird, entspricht nicht dem Verständnis eines sozialen Staates als Versuch eines Gegenpols zum Kapitalismus. Generationengerechtigkeit kann nicht über Spekulationen und Unsicherheiten erreicht werden. Es braucht eine solide und solidarische Finanzierung der Rente!

 

Privatisierung in der Rente – nein, danke!

Eine gesetzliche Rentenversicherung muss den Anspruch haben, alle Bezieher*innen abzusichern. Es kann nicht sein, dass sich der Staat aus der Affäre ziehen will, indem er sich darauf verlässt, dass sich die Leute zusätzlich privat absichern, aus Sorge, dass ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Altersvorsorge keine genügende Lebensgrundlage darstellen. Es muss die staatlichen Institutionen beschämen, dass Menschen die Notwendigkeit sehen, sich privat abzusichern, weil die gesetzliche Rente nicht genügend leisten kann, stattdessen wird dies teils durch die staatliche Förderung privater Rentenversicherungen belohnt. Fehler wie Riester und Rürup (die Riester- und Rürup-Rente sind private Altersvorsorgemodelle mit staatlicher Förderung. Die jeweiligen Sparer*innen erhalten hierdurch vor allem Steuervorteile, entziehen Geld also dem solidarisch angelegten Steuersystem, während auch die eigentlich versprochenen Vorteile dieser Modelle nur in seltenen Fällen tatsächlich bei den Sparer*innen ankommen) dürfen nicht erneut gemacht werden. Es gilt ein neues gesetzliches Rentensystem zu schaffen, dass allen ein würdevolles Altern erlaubt und das private Rentenversicherungen überflüssig macht.

 

Nachdem nun besprochen wurde, was keine Lösungsansätze sind, wird es Zeit, sich mit tatsächlichen Lösungsideen zu beschäftigen:

 

First things first:

  • Um die Rente langfristig lebensfähiger zu machen, muss ein Konzept erarbeitet werden, das die Rentenpunkte loslöst vom Schein des Durchschnittsgehalts, welches durch die wachsende Schere zwischen Arm und Reich verzerrt wird. Stattdessen müssen die Rentenpunkte an die reellen Gehälter der Beitragszahler*innen angepasst werden.
  • Das grundsätzliche Prinzip in der Rente und der staatlichen Finanzierung dieser bleibt die Umverteilung; wir unterstreichen daher unsere Forderungen nach einer Vermögenssteuer sowie Reformen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die die Grundlage für echte Sozialpolitik (und so viel mehr) bilden werden
  • Das Mindestlohnniveau muss kontinuierlich angepasst werden, so dass es nach 35 Beitragsjahren zu einem Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung führt
  • Es braucht eine staatliche Rentenaufklärung, denn die (eigene) Rente ist häufig viel zu intransparent, Rentenansprüche unklar, Menschen verwirrt; dem ist entgegenzuwirken

 

Eine gesetzliche Rentenversicherung, die von ALLEN für ALLE getragen wird

Solidarität ist das Gebot der Stunde – auch bei der Rente. Ein System, in das alle einzahlen und von dem alle profitieren. Aber zahlen denn eigentlich alle Bürger*innen in die Rentenkasse? Nein! Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen: Berufsgruppen, die nicht zur Rentenkasse beitragen und stattdessen Pension kassieren. Pensionär*innen erhalten im Alter im Durchschnitt 3 Mal so viel Geld wie Rentner*innen – Tendenz steigend. Während die Rente als Umlagesystem funktioniert – wer arbeitet, finanziert mit seinen*ihren Rentenbeiträgen die momentane Rente von Ruheständler*innen – wird die Pension aus dem Steuertopf finanziert. Doch es sind nicht nur Beamt*innen, die nicht in den Topf der gesetzlichen Rente einzahlen. Auch die freien Berufe, die über ihre Versorgungswerke abgesichert sind, gilt es einzubinden. Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe der Ärzt*innen, Apotheker*innen, Architekt*innen, Notar*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Tierarzt*innen, Zahnärzt*innen, Ingenieur*innen, sowie Psychotherapeut*innen die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Auffallend bei all diesen Ausnahmeregelungen von der Rentenzahlung ist natürlich das traditionell hohe Entgelt dieser Berufsgruppen.

 

Diese Ungerechtigkeiten sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Rente soll als solidarisches Umlagesystem funktionieren, dafür muss sie von allen gleichermaßen getragen werden – auch von “Staatsdiener*innen” und den freien Berufen. Auch Selbstständige sollen sich in einem gesamtgesellschaftlichen Solidarsystem beteiligen. Einerseits gibt es häufig genug Selbstständige, die aufgrund fehlender Altersvorsorge auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Andererseits können bisher nicht-pflichtversicherte Selbstständige einen wichtigen Beitrag zu einer solidarischen Rente beitragen und sind so nicht auf private Altersvorsorgesysteme angewiesen.

 

 

Erbschaften – die Rente für Reiche

Private Altersvorsorge hat viele Gesichter. Ist es für die Einen, den Großteil der Gesellschaft, mehr die Alterssorge, kann sich ein anderer Teil weiter aus dem Fenster der Bequemlichkeit lehnen, denn durch Schenkungen und Erbschaften, vor allem auch von Betriebseigentum und Immobilien, ist man gut abgesichert.

 

Erbschaften dienen keineswegs der Umverteilung auf mehrere Schultern, auf eine breitere Masse der zukünftigen Generation, auch wenn dies gerne behauptet wird. Vor allem große Erbschaften finden stattdessen in den immer gleichen westdeutschen, gut gebildeten, weißen Familien statt, vor allem unter Männern – und sie erfahren eine immer stärkere Wertsteigerung. Ein Vermögenszuwachs findet aber nur bei dem reichsten 1 Prozent der Bevölkerung statt. Mit einer effektiven Erbschaftssteuer muss diese übermäßige Akkumulation von Vermögen bei Einzelnen verhindert werden. Auch Betriebsvermögen müssen konsequenter und stärker besteuert werden. Neben der wichtigen Diskussion über ein Maß an Zumutung der Existenzgrenze braucht es vor allem auch eine Obergrenze für Reichtum und eine Beschränkung der maximalen Erbschaften.

 

The limit does exist – für eine Maximalrente

Die Rente basiert auf dem Äquivalenzprinzip, heißt: Höhe und Dauer des durch Beitragszahlungen belegten Arbeitseinkommens sind entscheidend dafür, wie viel Rente man schlussendlich erhält. Prozentual zahlen alle gleich viel: 18,6 %. Die Hälfte davon wird von Arbeitgeber*innen, die andere Hälfte von Arbeitnehmer*innen gezahlt. Wer also ein besonders hohes Gehalt hat, zahlt also auch besonders viel in den Rententopf ein, richtig? Falsch!

 

Wer momentan mehr als 7.300 € brutto in West- bzw. 7.100 € in Ostdeutschland ist von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze betroffen. Alles, was darüber an Entgelt erhalten wird, ist nicht rentenversicherungspflichtig. Dem Rententopf geht somit einiges an Geld verloren. Was es daher braucht, ist eine Abschaffung eben dieser Beitragsbemessungsgrenze. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ist notwendig für die gerechte Verteilung der steigenden Kosten für Alterssicherheit.

 

Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rentenauszahlungen ins Unermessliche steigen. Auf alles, was über dem Wert der momentan bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen künftig eingezahlt wird, besteht dann kein Rentenpunkteanspruch. Das bedeutet also: alles, was man darüber einzahlt, stockt die Rentenauszahlung nicht weiter auf. Dies entspricht einer Annäherung an das Solidarprinzip, wie es auch die gesetzlichen Krankenversicherungen praktizieren.

 

Care-Arbeit ist Arbeit – für eine feministische Rente

Die Rente wird ausbezahlt, basierend auf dem, was man im Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt hat. Was passiert allerdings dann, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen, verringert oder beendet wird, um sich stattdessen zum Beispiel Kindererziehung oder häuslicher Pflege zu widmen?

 

Im Falle der Kindererziehung ist die momentane Regel, dass bis zu drei Jahre Care Arbeit auf die Rente anrechenbar sind. Konkret heißt das: Für drei Jahre der Kindererziehung wird einem Elternteil der durchschnittliche monatliche Einzahlungsbetrag für die Rente gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit wird auch gutgeschrieben, wenn das beantragende Elternteil neben der Erziehung weiterarbeitet.

 

Soweit so gut. Problem ist leider nur, dass sich die ungleiche Verteilung der Kindererziehung selten nach dem dritten Lebensjahr des Kindes ändert. Das zwingt Eltern – hauptsächlich dabei FINTAs – oft zur Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigung, welche sich massiv negativ auf die Rente auswirken.

 

Diese Care-Arbeit muss auch über das dritte Lebensjahr des/der Kinder hinweg wertgeschätzt werden. Diese Wertschätzung in Form von Rentengutschrift muss mindestens bis zum Eintritt des Kindes in die Grundschule sichergestellt werden. Für eine gerechte Arbeitswelt und Gesellschaft bedarf es dazu dem massiven Ausbau von kostenlosen Kindergartenplätzen und kostenloser Ganztagsbetreuung an allen Schulen und den damit einhergehenden Ausbildungs- und Finanzierungsmaßnahmen.

 

Gleiches gilt für Care-Arbeit in Form von häuslicher Pflege. Jede Form der häuslichen Pflege muss auf die Rente angerechnet werden. Es wird wichtige Arbeit verrichtet, auf diese muss ein Rentenanspruch gelten.

Antrag 260/I/2024 Sharing is Caring

21.04.2024

CarSharing ist in den letzten Jahren als Bestandteil des modernen Mobilitätssystem Berlins, aber auch anderer Großstädte in seiner Bedeutung stark gestiegen. Vor allem in Großstädten wie Berlin können viele Menschen in weiten Teilen auf ein eigenes Auto verzichten. Für Menschen, die trotzdem ab und zu ein Auto nutzen möchten oder müssen, ist Carsharing eine gute Alternative zu den eigenen vier Rädern.

 

Aktuell gibt es deutschlandweit ca. 34.000 Carsharing-Fahrzeuge sowie ca. 4,5 Mio. Fahrberechtigte. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahre um ein Vielfaches gestiegen.

Rund 7700 Carsharing-Autos sind in Berlin unterwegs. Das geht aus einer Antwort der Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine FDP-Anfrage hervor. Die Zahlen geben den Stand von Juni 2021 wieder. Die genaue Anzahl der Autos wollte der Senat wegen Vereinbarungen mit den Firmen nicht nennen.

 

Gleichzeitig stieg die Zahl der zugelassenen Pkw (Personenkraftwagen) in Berlin auf 1.233.625 (Stand 3. März 2022). Das antwortete die Senatsverwaltung auf eine Anfrage der Linken. 2017 waren es noch rund 1.192.000 Pkw.

 

Vorteile von Carsharing in Berlin

  • Flexibilität: Carsharing-Fahrzeuge können rund um die Uhr an jedem Ort innerhalb des Geschäftsgebiets genutzt werden.
  • Kostenersparnis: Carsharing ist in vielen Fällen günstiger als die Anschaffung und Nutzung eines eigenen Autos.
  • Umweltschutz: Carsharing trägt dazu bei, den Verkehr zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
  • Situationsangepasst: Je nach Zweck und Personenanzahl kann zwischen verschiedenen Automodellen gewählt werden.
  • Verbesserung des Stadtklimas: Carsharing ermöglicht die Entsiegelung von Parkplätzen, da weniger private Pkw gebraucht werden und die Carsharing-Fahrzeuge einen deutlich größeren Anteil des Tages in Verwendung sind als private.

 

In Berlin haben wir aktuell verschiedene Anbieter, welche zu unterschiedlichen Konditionen CarSharing anbieten.

Aktuell sehen wir insbesondere im sogenannten Free-floating CarSharing für Berlin ein großes Potenzial, um private Pkw überflüssig zu machen.

 

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass Fahrten, insbesondere für geringe Einkommen, teilweise noch zu teuer sind. Zudem sind vor allem die Randgebiete noch in einem solchen Maße vom CarSharing-Angebot ausgeschlossen, als dass ein Umstieg hier nicht vollumfänglich möglich ist.

 

Als guter Ansatz kann die Jelbi App von der BVG angesehen werden. Hier können Berlins Öffentliche Verkehrsmittel und Sharing-Angebote in nur einer App und mit nur einem Account genutzt werden. Dies reicht aber bei weitem nicht aus.

 

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Ein öffentliches CarSharing-Modell. Hierfür soll schnellstmöglich, jedoch allerspätestens bis 2030 ein landeseigenes Unternehmen gegründet werden, um das Angebot aufzubauen und langfristig sicherzustellen.
  • Es muss allgemeinwohlorientiert und somit höchstens kostendeckend arbeiten, sodass alle Menschen die Möglichkeit der flexiblen Mobilität, auch mit einem Auto erhalten. Hierfür kommt zum Beispiel ein Abo-Modell in Frage, als Ergänzung zum BVG-Monatsticket
  • Das gesamte Berliner Stadtgebiet soll als sogenanntes Geschäftsgebiet ausgewiesen werden, sodass die Fahrzeuge überall in der Stadt abgestellt werden können.
    Zum späteren Zeitpunkt soll auch das Berliner Umland mit eingeschlossen werden.
  • Die Fahrzeuge sollen von Beginn an ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Dazu muss insbesondere als Vorleistung zeitnah ein angemessene Lade-Infrastruktur bereitgestellt werden, da manche Bezirke in diesem Bereich noch erhebliche Defizite aufweisen.
  • Die Ausrichtung und Handlungen dieses landeseigenen Unternehmens dürfen den Bestrebungen, den ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende auszubauen und Straßen und Quartiere fuß- und radverkehrsfreundlich umzubauen nicht im Wege stehen und müssen diesen Interessen untergeordnet werden.
  • Carsharing und die damit verbundene Infrastruktur, wie z.B. Ladestationen, soll für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und/ oder Passagiere besser zugänglich gemacht werden. Es sollten Familien- und Freundeskreise unterstützt werden, in denen Angehörige mit mobilen Einschränkungen und/oder Mehrfachbehinderung leben, die sich kein eigenes Fahrzeug oder keinen entsprechenden Umbau leisten können und/oder den ÖPNV deshalb nicht nutzen können. Behindertengerechte Fahrzeuge zur Nutzung durch diese Zielgruppe sollten beschaffen und in den Fuhrpark aufgenommen werden, sodass niemand aus dem Umstieg auf Carsharing ausgeschlossen wird.
  • Das landeseigene Unternehmen soll mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeiten, um Carsharing vermehrt für berufliche und geschäftliche Fahrten zu nutzen.
  • In Anbetracht der zu erwartenden zeitlichen Planungs- und Umsetzungsdauer fordern wir, dass kurzfristig für die Übergangszeit alle möglichen Maßnahmen zur Ausweitung der bereits bekannten Carsharing-Modelle ergriffen werden. Den Betreibern ist die Erweiterung ihrer Angebote größtmöglich zu erleichtern, wobei beispielsweise ein Vorrecht auf bereits bestehende Parkmöglichkeiten oder bezirkliche Zusammenarbeit in der Planung in Betracht gezogen werden könnte.
  • Es ist sicherzustellen, dass das Carsharing weder im Modal Split, noch bei den Flächenverhältnissen auf der Straße auf Kosten des Umweltverbunds geht.

 

Antrag 275/I/2024 Gegen Einschnitte aus der Senatsverwaltung für Justiz - Für eine unabhängige Tierschutzbeauftragte in Berlin

21.04.2024

Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.

 

Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!

 

Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!

 

Wir fordern daher:

  • die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
  • eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
  • Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern

 

Antrag 254/I/2024 Treppensteigen durch Lieferengpässe? Instandsetzungspflicht von Aufzügenbei den Servicepartner*innen unserer Landesunternehmen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landeseigene Wohnungsunternehmen und die BVG im Rahmen ihrer Verträge mit ihrer Servicepartner*innen klare Vereinbarungen treffen, um defekte Aufzüge innerhalb einer angemessenen Zeit, in der Regel jedoch nicht länger als drei Tage, wieder instand zu setzen.

 

Weitere Landesbetriebe und Gebäude der Berliner Verwaltung (bspw. Bildungseinrichtung) sollen hierbei ebenfalls berücksichtig werden.