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Antrag 168/I/2022 Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin verbessern

17.05.2022

Laut Berliner Teilhabebericht 2019 lebten in Berlin Ende 2018 ca. 630.000 Menschen mit Behinderungen (mit und ohne gültigen Schwerbehindertenausweis) – und ihre Anzahl wächst aufgrund des demografischen Wandels stetig. Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 geht bereits davon aus, dass rund 35 Prozent der Menschen in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, wenn weitere Formen der Mobilitätsbeeinträchtigung, beispielsweise alters-, krankheits- oder verletzungsbedingt, sowie Nutzergruppen mit temporären Einschränkungen, wie Schwangere oder Fahrgäste mit Kleinkindern, Kinderwagen oder großem Gepäck“ hinzugezählt werden.

 

Trotz verstärkter Anstrengungen, die Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei auszubauen, sind Berliner*innen mit Behinderungen weiterhin mit zahlreichen Barrieren konfrontiert. Berlin ist es in der vergangenen Legislatur nicht gelungen, den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz bis zum 1.1.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Hinzukommt, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen im Alltag oft mehrere Verkehrsmittel miteinander kombinieren, die nicht unbedingt Teil des Nahverkehrs sind.

 

Mobilität ist komplex und von vielen Faktoren abhängig, Für alle Berliner*innen ist eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich, um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis um Zielort zu ermöglichen. Eine Gesamtplanung, die die vorhandenen Verkehrsmittel barrierefrei aufeinander abstimmt, fehlt bislang in Berlin. Für diese Legislatur muss die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen daher Priorität haben und bis spätestens 2023 vorliegen.

 

Mindestens die mit Mobilität befassten Mitglieder der Berliner SPD und insbesondere alle sozialdemokratischen Mandats- und Amtsträger*innen werden dringendst aufgefordert:

 

1. Im Rahmen der gewollten Verkehrswende die Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei auszubauen.

Selbstbestimmt mobil zu sein, ist auch für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe. Es gilt zügig ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Erstellt werden soll eine Roadmap für eine integrierte Planung zum barrierefreien Ausbau der Mobilitätsinfrastruktur (u.a. auch barrierefreier Ausbau von Bürgersteigen, Fahrbahnen, Fahrradwegen, Parkraum, Halte-, Tank- und Ladestellen, etc.).

 

2. Eine Strategie zur besseren Kompatibilität vorhandener Verkehrsmittel zu erstellen.

Ziel ist die Kompatibilität aller Fortbewegungsarten und Verkehrsmittel im Sinne barrierefreier Mobilitätsketten: u.a. Abstimmung von Fahrplänen und Umsteigezeiten mit besonderem Augenmerk auf die Außenbezirke, übersichtliche Gestaltung der Beförderungs- und Begleitangebote für Menschen mit Behinderungen ohne lange Vorausplanungen und eingeschränkten Nutzungszeiten, etc.. Die Nahverkehrsangebote sind durch mindestens 250 Inklusionstaxis zu ergänzen.

 

3. Die Digitalisierung von Anfang an mitzudenken.

Geplant ist eine digitale Plattform, die „planungs-, buchungs- und auslastungsrelevante Daten“ aller Anbieter*innen von Mobilitätsleistungen auch für Menschen mit Behinderungen öffentlich zur Verfügung stellt. Bei der Erstellung dieser digitalen Plattform ist digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken und entsprechend zu gestalten. Der Teilhabebericht 2019 hatte hinsichtlich der Mobilität große Lücken. Es braucht aber eine solide Datenbasis. Befragungen dürfen sich nicht nur an bisherige Nutzer*innen von Sonderfahrdiensten richten, sondern müssen auch Berliner*innen mit Behinderungen zu ihrer individuellen bedarfsgerechten Mobilität, u.a. auch hinsichtlich einer gebotenen Flexibilität, befragen.

 

4. Lösungen im Einzelfall zu schaffen.

Bis alle Mobilitätsketten in Berlin barrierefrei nutzbar sind müssen im Einzelfall angemessene Vorkehrungen bereitstehen, um Mobilität zu gewährleisten, dieses auch für den Fall von Störungen oder Ausfällen, beispielsweise von Fahrstühlen oder Beförderungsdiensten. Alle Berliner*innen haben das gleiche Recht auf Mobilität.

 

5. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in verwaltungs- und politikübergreifenden Prozessen ernst nehmen und zu sichern.

Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist in der Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung – insbesondere beim schnell fortschreitenden Ausbau von E-Mobilität und Sharing-Angeboten – konsequent einzubeziehen. Dazu müssen Menschen mit Behinderungen, sowohl als Einzelpersonen als auch durch Selbstvertretungsorganisationen, an allen sie betreffenden politischen Entscheidungsprozessen von Anfang an beteiligt werden. Die aktive Beteiligung der „Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen“ in allen Senatsverwaltungen sowie die Beiräte auf Landes- und Bezirksebene müssen frühzeitig und umfassend partizipieren können.

 

Wir dürfen die mit der Verkehrswende ohnehin einhergehenden Anstrengungen zur Veränderung des öffentlichen Raumes nicht verstreichen lassen. Die Verkehrswende darf an den Menschen mit Behinderungen nicht vorbeigehen, weil beispielsweise Ladesäulen nicht barrierefrei anzufahren sind, Radwege zulasten des sicheren Fußverkehrs gehen oder Menschen mit Behinderungen nicht von der Digitalisierung der Mobilität profitieren.

 

 

Antrag 170/I/2022 Recht im Bereich der Personenbeförderung, Taxigewerbe, durchsetzen

17.05.2022

Die SPD Berlin fordert die SPD Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus jetzt Ordnung auf dem Markt der Personenbeförderung zu schaffen und das Personenbeförderungsgesetz durchzusetzen.

 

Dazu fordern wir:

1. Die verpflichtende Einführung von Tasometern

2. Die personelle Aufstockung der Kontrollierenden

3. Die konsequente Kontrolle, zum Schutz der Ehrlichen

 

Der Wildwuchs zum Nachteil der Beschäftigten in diesem Bereich sowie die Schutzlosigkeit der Nutzenden ist nicht hinnehmbar.

Hier wird die Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit und der Steuerbetrug zum Geschäftsmodell erhoben und jeder Schleichweg genutzt, um die bestehenden Regeln zu umgehen.

 

Damit die ehrlichen nicht die dummen bleiben, ist hier konsequent vorzugehen. Wir reden nicht über gute Arbeit, wir handeln und setzen gute Arbeit durch!

Antrag 174/I/2022 Keine weitere Planung für den 17. Bauabschnitt der A 100

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Verkehrsausschüssen von Abgeordnetenhaus und Bundestag werden aufgefordert, sich gegen die weitere Planung des Bundesverkehrsministeriums für den 17. Bauabschnitt der A 100 einzusetzen.

 

Dazu gehören:

Auf Landesebene:

  • Rücknahme der Projektanmeldung zum Bedarfsplan des Bundesfernstraßen und
  • Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich aller Vorhalteflächen für den
  • Bauabschnitt der A100 hin zu einer anderen Nutzung der vorgesehenen Flächen (z.B. Wohnungsbau, alternativer Angebote für den Wirtschafts- und Güterverkehr, Sportangebote, Urban Gardening, Clubkultur oder temporären Schulstandort),

 

Auf Bundesebene:

  • Zurückziehen der Ausschreibung für die Planung des 17. Bauabschnittes der A100 seitens der bundeseigenen Autobahn GmbH und
  • Entfernung des 17. Bauabschnitts aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem dazugehörigen Fernstraßenausbaugesetz.

 

Des Weiteren werden sie aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und der Bund zügig und in enger Abstimmung eine Alternative für die Gestaltung des finalen Autobahnabschlusses am Treptower Park (16. Bauabschnitt) inklusive eines qualifizierten Mobilitätsmanagements entwickeln.

Antrag 177/I/2022 Energieknappheit in Berlin frühzeitig begegnen

17.05.2022

In Anbetracht des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und in dessen Folge möglicherweise eintretender Importstopps von Öl und Gas oder der Aufkündigung der Lieferung seitens Russlands fordern wir die SPD Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD Fraktion des Abgeordnetenhauses dazu auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um im Land Berlin sowie den Berliner Bezirken den Energieverbrauch im Wohnsektor zu reduzieren und die Kapazitäten erneuerbarer Energien zu erhöhen.

 

Zu den Maßnahmen für eine Reduzierung des Energie- und Erdgasbedarfs in Berlin zählen:

  • Einrichtung eines Sofortprogramms oder einer Task Force durch den Berliner Senat, das/die zum Inhalt hat, unter Aktivierung von Freiwilligenpotenzialen die Bürger*innen aufzusuchen und über bspw. folgende Aspekte zu informieren/ Tätigkeiten durchzuführen:
    • die Bürger*innen auf Einsparpotenziale hinzuweisen,
    • idealerweise mit Wärmebildkameras nach kalten Stellen in der Wohnung/im Haus suchen,
    • bei der korrekten Einstellung von Heizsystemen unterstützen (Entlüftung der Heizung, Einstellung der Vorlauftemperaturen),
    • die Bürger:innen zu möglichen Förderprogrammen zu energetischen Einsparpotenzialen beraten,
    • bei Bedarf einfache Materialien für die Isolierung bereitstellen. 
  • Priorisierung und Beschleunigung der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Solar-Kampagne, ebenso der Ausbau von Solarthermie und Wärmepumpen. 
  • Es soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung von Wärmeräumen nötig ist, in denen sich Personen aufhalten können, deren Wohnungen im Falle eines Öl- oder Gasengpasses nicht genügend heizbar sind.
  • Darüber hinaus sollen private Hausverwaltungen auf Energiesparpotentiale hingewiesen werden sowie städtische Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

 

Antrag 143/I/2022 Kein Platzverweis für Menschen ohne Obdach - Verdrängung aus dem öffentlichen Raum verhindern

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, eine Erweiterung von §29 des Polizeigesetzes vorzunehmen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen ohne Obdach Rechnung zu tragen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass weder die bloße Anwesenheit von Menschen ohne Obdach für die Erteilung eines Platzverweises herangezogen wird noch Platzverweise ohne Verweise auf Hilfs- und Unterbringungsangebot ausgesprochen werden.