Die SPD Berlin setzt sich aktiv dafür ein, dass die Berliner Verwaltung alle Menschen gleichberechtigt adressiert. Das betrifft selbstverständlich Frauen und Männer und ebenso trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Berlin ist die Stadt der Vielfalt und somit auch Regenbogenhauptstadt – das muss sich auch im Verwaltungshandeln und in der Kommunikation aller Senats- und Bezirksverwaltungen weiterhin und verpflichtend widerspiegeln. Die Anwendung inklusiver und diversitygerechter Sprache ist dabei ein grundlegender Baustein einer modernen, weltoffenen Metropole.
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Antrag 306/I/2023 Den Regenbogen kann man nicht verbieten – Verwaltung für alle Berliner*innen
2.06.2023Antrag 311/I/2023 Mit dem Gebäudeenergiegesetz die beschleunigte Transformation für mehr Klimaschutz ermöglichen und fördern
2.06.2023Die Berliner SPD stimmt im Bundesrat einer Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes nur zu, wenn
- nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von Öl- und Gasheizungen, bis 2035 freiwillig sind, soweit diese Maßnahmen nicht auf europarechtlichen Vorgaben beruhen
- die Maßnahmen zur Sanierung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz durch Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen) unterstützt werden
- nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von Öl- und Gasheizungen, erst dann verpflichtend werden, wenn der Netzausbau bis 2030 einen sicheren Betrieb von Wärmepumpen u.a. für eine verlässliche Wärmeversorgung ermöglicht
und - die Mehrkosten der Betriebskosten von Mieterinnen und Mietern durch die Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz nicht den Betrag der monetär bewerteten CO2- Einsparungen übersteigen.
- Die Berliner SPD wirbt bei den SPD-Bundestagsabgeordneten dafür, dass diese der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes nur dann zustimmen, wenn die vorgenannten Maßnahmen Eingang in diese Neufassung finden.
Antrag 310/I/2023 Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen nach Aufnahmerichtlinie
2.06.2023Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:
Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen bedarfsgerecht unterzubringen. Dazu werden Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen geschaffen. Die Unterkünfte müssen auf die Betreuung sowie die pflegerische -, psychosoziale Begleitung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen ausgelegt sein. Der Personalschlüssel ist höher als in anderen Unterkünften anzusetzen, eine psychosoziale Betreuung wird sichergestellt.
Antrag 304/I/2023 Die Ausbildungsumlage zum Erfolg führen!
26.05.2023Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf zur Ausbildungsumlage in den Senat bzw. ins parlamentarische Verfahren einzubringen.
Als Maßgabe für das Inkrafttreten der Ausbildungsumlage werden im Koalitionsvertrag 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gefordert. Grundlage dafür können nur die tatsächlich besetzten Ausbildungsplätze (abgeschlossene Verträge) und der Vergleich zum Vor-Corona-Niveau (2019) sein. Der Aufwuchs muss sich außerdem in der offiziellen Ausbildungsstatistik, wie sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung am Ende des Jahres erhoben wird, widerspiegeln. Sollte das Ziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen nicht erreicht werden, muss das Gesetz zur Ausbildungsumlage umgehend in Kraft treten.
Unser Ziel ist weiterhin, allen jungen Berliner*innen die Chance auf einen Ausbildungsabschluss zu geben. Mit der Ausbildungsumlage muss deshalb ein klares Konzept einer Ausbildungsgarantie verbunden werden. Wer auf dem Ausbildungsmarkt nicht erfolgreich ist, braucht einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, in der ein Berufsabschluss erworben werden kann. Die Maßnahmen des Übergangsbereichs müssen entsprechend reformiert werden, damit daraus keine Warteschleifen für junge Menschen entstehen.
Antrag 303/I/2023 Keine unverhältnismäßige Ausweitung der polizeilichen Präventivhaft in Berlin
26.05.2023Haft ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben und darf keinen Sanktionscharakter bekommen. Eine unverhältnismäßige Ausweitung der polizeilichen Präventivhaft in Berlin lehnen wir ab:
- Eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstdauer des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams darf allen- falls für solche Fälle erfolgen, in denen damit terroristische Straftaten verhindert werden sollen. Eine pauschale Erhöhung auch für alle anderen Anwendungsfälle des polizeilichen Unterbindungsgewahr- sams ist unverhältnismäßig und wird weiter abgelehnt.
- Eine Auflockerung der Voraussetzungen zur Anordnung des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams wird abgelehnt. Freiheitsentzug ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben. Dieses Mittel darf insbesondere nicht dazu genutzt werden, um Menschen vor der Ausübung ihres Demonstrationsrechts einzuschüchtern. Eine Erweiterung oder Aufweichung der Fallgruppen, in denen die sog. Präventivhaft angeordnet werden darf, wird daher abgelehnt.
