21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei in Zukunft auszuhandelnden Ergänzungen oder einer Neuverhandlung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) die nachfolgenden Punkte umzusetzen. Förderungsbestimmungen bzw. die entsprechenden Gesetze zur Wohnraumversorgung sind in diesem Fall entsprechend anzupassen:
- Durch Einführung des 3. Fördermodells für mittlere Einkommen findet keine Herabsetzung der Quoten für den 1. und 2. Förderweg statt.
- Innerhalb des S-Bahnrings neu geschaffener Wohnraum wird zu mindestens 60 % nach der 1. Förderstufe, der restliche Wohnraum nach 2. Förderweg gefördert.
- Für das übrige Stadtgebiet müssen mindestens 50 % des Neubaus nach dem 1. Förderweg beantragt werden, insgesamt 25 % nach 2. und 3. Förderstufe.
- Für die Bewirtschaftung des Bestands wird eine Anhebung der bestehenden Quote von 63 auf 75 Prozent angestrebt. Quoten von über 85 % pro Quartier sind auszuschließen.
- Der Bau von Eigentumswohnungen ist auch weiterhin nicht Aufgabe von LWU.
- Weder findet eine Privatisierung von LWU noch eine Teilprivatisierung ihrer Bestände mit dem Ziel eines späteren Abverkaufs statt.
- Die nach Wegfall des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sogenannter Mietendeckel) zum Mieter*innenschutz ergriffenen Maßnahmen (Regelungen zum Umgang mit abgesenkten Mieten, Begrenzung von Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen, Beschränkungen bei der Wiedervermietungsmiete) werden auch über 2025 hinaus weitergeführt.
- Die Maßnahmen zur Begegnung gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten (Mietenstopp und Kündigungsmoratorium) werden wegen der weiterhin hohen Inflation über 2023 hinaus vorerst bis Ende 2024 fortgeführt.
- Eine Vergabe landeseigener Grundstücke zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt nur noch an LWU.
- Der gestiegene Bedarf an Eigenkapital für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums wird durch direkte Zuführungen über den Haushalt gedeckt; notwendige Mittel für eine sozialverträgliche energetische Sanierung sollen aus dem Sondervermögen Klima fließen. Eine Querfinanzierung beider Aufgaben über Mieterhöhungen wird ausgeschlossen.
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21.08.2023
Berlin zum sicheren und inklusiven Ort für Frauen mit Behinderungen machen
Wir Sozialdemokrat*innen begrüßen, dass sich in den letzten Jahren viele Verantwortliche in vielen Bereichen auf den Weg gemacht haben, um die Situation von gewaltbetroffenen Menschen – zumeist Frauen – mit Behinderungen zu verstehen.
Bis Berlin insbesondere für Frauen mit Behinderungen ein sicherer und inklusiver Ort ist, sind allerdings noch viele – auch gesetzgeberische – Maßnahmen einzuleiten bzw. auszubauen:
- In Berlin ist eine Fachstelle mit einem inklusiven Team („Koordinierungsstelle Gewaltschutz inklusiv“) einzurichten und im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend zu finanzieren.
- Erstellung einer umfassenden Berliner Studie zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in den bedeutsamsten Teilhabe-Bereichen, u.a. Gesundheit und Pflege, Mobilität, (selbstbestimmtes bzw. betreutes) Wohnen, Eingliederungshilfe, Arbeitsmarkt und Beschäftigung.
- Das im Wohnteilhabegesetz (WTG) geforderte Schutzkonzept bedarf dringend der fachlichen Konkretisierung und rechtlichen Ausformung, z.B. durch ein Muster-Schutzkonzept.
- Aufnahme der Themen Behinderung als auch Gewalt- und Opferschutz in Ausbildung als auch Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Fachkräften in allen gesellschaftspolitischen Bereichen.
- Ausbau an einfachen, niedrigschwelligen und ausfinanzierten Zugängen zu Dolmetscher*innen für DGS und leichte Sprache.
- Flächendeckende Ausfinanzierung von qualifizierten Selbstbehauptungskursen für Frauen (und ggf. auch für Männer) mit Behinderungen z.B.: über Sportvereine. Für die Teilnehmenden sollte dies kostenlos bzw. sehr günstig und ohne bürokratischen Aufwand erreichbar sein.
- Damit betroffene Frauen mit Behinderungen insbesondere in und nach Gewaltsituationen rasch Hilfe erhalten können, sind Verwaltungs- und Hilfewege zu entwickeln, die im Bedarfsfall akut und ohne Vorlauf funktionieren. Eine psychosoziale, medizinische und rechtsmedizinische Akutversorgung muss nach sexualisierter Gewalt für alle Betroffenen gewährleistet sein. Betroffene Frauen brauchen barrierefreie Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten und zu den Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Einrichtungen. Hierfür sind für die Kommunikation mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sensibilisierte und geschulte Ansprechpartner*innen in Beratungsprojekten, bei Polizei und Justiz sowie medizinischen Einrichtungen erforderlich.
- Informationen zu Rechtsansprüchen, zu Hilfe und Schutz kommen bisher z.B. bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung oft gar oder nicht ausreichend an. Es braucht mehr und vielfältigere Zielgruppen- und Multiplikator*innen-Ansprachen. Hierzu gehören insbesondere auch die Frauen-Beauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), die dadurch in ihrer Rolle auch stärker wertgeschätzt werden.
- Frauen-Beauftragte in den WfbM haben bislang lediglich ein Mitwirkungerecht in den Werkstätten. Gesetzlich zu verankern ist ein Mitbestimmungsrecht. Weiterhin sind Frauen-Beauftragte auch im Bereich Wohnen verbindlich einzuführen und mit entsprechenden Rechten und Möglichkeiten zu versehen. Bereitzustellen sind die notwendigen Schulungen und Fortbildungen.
- (Potentiell) gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen werden in Kampagnen (bspw. „Noteingang“) zwar mitgedacht – aber nicht erreicht. Es braucht mehr Anstrengungen und Kompetenz, um Frauen mit verschiedenen Arten von Behinderungen wirklich zu erreichen (kommunikative Barrierefreiheit).
- Bedeutend mehr Aufmerksamkeit und Kontrolle braucht das Thema Übergriffe durch Mitarbeitende der Behinderten-Fahrdienste. Derzeit ist hier niemand für das Thema Gewaltschutz zuständig.
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21.08.2023
„Mobilität für alle“ ist ein erklärtes Ziel des Berliner Mobilitätsgesetzes und das Inklusionstaxi ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung dieses Ziels. Damit diese barrierefreien Taxen mit genügend Platz für den schnellen, unkomplizierten und sicheren Transport von Menschen im Rollstuhl auch auf Berliner Straßen gewährleistet werden, hatten mittlerweile die Senatsverwaltungen für Soziales als auch für Verkehr Förderprogramme, u.a. zur Umrüstung von Taxis bzw. zur Neuanschaffung von Inklusionstaxis aufgelegt. Studien haben ergeben, dass es 250 Inklusionstaxis in Berlin braucht, um auch für Menschen im Rollstuhl spontane und flexible Mobilität zu ermöglichen.
Da sich die Klagen häufen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen keinen direkten Zugang zu den Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis erhalten, fordern wir den Senat auf, zusammen mit betroffenen Expert*innen und weiteren Akteur*innen ein neues entsprechendes Konzept – u.a. eine zentrale Vermittlungsstelle für Inklusionstaxis – zu erarbeiten, damit Menschen mit Beeinträchtigungen die gleichen Chancen auf Mobilität haben wir Menschen ohne Beeinträchtigungen.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, in allen Stadtteilzentren, die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) gefördert werden, die Arbeit im Bereich Anti-Rassismus als Förderungsvoraussetzung im Infrastrukturprogramm aufzunehmen.
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21.08.2023
Die Expert*innen Kommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ in Berlin ist in ihrem Abschlussbericht zu einem klaren Urteil gekommen. Eine deutliche Mehrheit der hochkarätig besetzten Kommission stellt fest:
„Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen.“ (Rn. 36).
„Ein Vergesellschaftungsgesetz steht tatbestandlich im Einklang mit den in Art. 15 GG ausdrücklich genannten Voraussetzungen.“ (Rn. 37)
„Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit steht das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen nicht entgegen“ (Rn. 38).
Das Ergebnis des Volksentscheids hat eine deutliche Sprache gesprochen und auch die Expert*innen-Kommission war in ihrem Votum deutlich. Der demokratische Staat hat nun seine Handlungsfähigkeit gegenüber Kapitalinteressen zum Wohle der Allgemeinheit unter Beweis zu stellen. Das gilt zumal als andere politische Wege wie der Mietendeckel nicht durchsetzbar waren bzw. Absprachen die auf Freiwilligkeit basierten, wie das „Mietenbündnis“, krachend gescheitert sind.
Im Falle eines positiven Votums der Expert*innen-Kommission hat der Landesparteitag der Berliner SPD bereits festgehalten, dass die SPD das Volksbegehren umsetzt. Angesichts des positiven Votums und des beeindruckenden Berichts heißt das für uns, dass unabhängig vom Rahmengesetz schnellstmöglich ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird unter folgenden Maßgaben:
- Der Zweck einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin dient der Umstrukturierung der Wohnungswirtschaft zum Wohle der Allgemeinheit unter Einschränkung privatwirtschaftlicher Kapitalinteressen. Dazu ist eine Aufhebung der Privatnützigkeit von Eigentum und dinglichen Rechten an vergesellschaftungsfähigen Gegenständen zugunsten einer gemeinnützigen Bewirtschaftung im Sinne des Art. 15 S. 1 GG zentral. Außerdem wird mit der Vergesellschaftung angestrebt, dass dauerhaft für einkommensschwächere Schichten leistbare Mietpreise gewährleistet werden, und zwar unmittelbar im vergesellschafteten Bestand, sowie mittelbar im übrigen Bestand, durch Nachverdichtung und Aufstockung im vergesellschafteten Bestand sowie perspektivisch auch durch die Schaffung neuen Wohnraums. Zudem soll eine an den Interessen der Mieter*innen einerseits und des Umwelt- und Klimaschutzes andererseits ausgerichteten Bewirtschaftung angestrebt werden, u.a. durch angemessene Instandhaltungsmaßnahmen und energetische Sanierungen. Auch soll die Mitbestimmung der Mieter*innen bei allen wohnraumrelevanten Entscheidungen, eine diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Vergabe des Wohnraums gewährleistet werden, Obdachlosigkeit durch Räumungen vermieden werden und gemeinwohlorientierte Strukturen in den Quartieren geschützt und ausgebaut werden, insbesondere durch den Schutz von Kleingewerbe, durch Räume für Kunst und Kultur und für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Bereitstellung von Schutzräumen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Gesetzgebung muss diese gemeinwirtschaftliche Ausrichtung durch entsprechende Vorgaben sicherstellen.
- Die betroffenen Grundstücke müssen durch ein Gesetz abschließend bestimmbar sein.
- Die Vergesellschaftung muss durch Gesetz und nicht im Rahmen einer Administrativvergesellschaftung erfolgen.
- Das Eigentum an den Wohnungsbeständen ist in eine Form der Gemeinwirtschaft, beispielsweise in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zu überführen.
- Die betroffenen Unternehmen sind zu entschädigen. Dabei bestehen andere Anforderungen als bei einer Enteignung. Hierbei sind die drei Wege, welche die Expert*innenkommission als möglich erachtet hat, zu prüfen. Außer Frage steht, dass der Verkehrswert hierbei nicht als Orientierungsrahmen dient bzw. in diesem Falle Abschläge zu machen sind, wie es die Kommission dargestellt hat. Der Verkehrswert einer Sache spiegelt die künftigen möglichen Erträge aus der privatnützigen Verwertung wieder. Gerade dies soll durch die Vergesellschaftung aufgehoben werden. Eine Entschädigung zum Verkehrswert konterkariert dieses in Art. 15 GG und damit verfassungsrechtlich verbürgte Anliegen.
- Das Gesetz ist so auszugestalten, dass es den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrt. Zum einen ist eine Ausnahme für Bestände genossenschaftlicher, landeseigener und anerkannt gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vorzusehen. Zum anderen sollten lediglich Wohnungsunternehmen größerer Bestände einbezogen werden. Hier sind die beiden von der Kommission als zulässig erachteten Optionen zu prüfen. Es kommt in Betracht, Bestände ab 3.000 Wohnungen oder sämtliche Bestände sogenannter kapitalmarktorientierter Unternehmen einzubeziehen.
- Wünschenswert wäre, dass es zeitnah ein Transparenzregister gibt, damit der Ist-Zustand, also wieviele Unternehmen wieviele Wohnungen halten, auch für die demokratische Öffentlichkeit sichtbar ist.
Mit diesem Vorhaben gehen wir einen Weg, den gerade die sozialdemokratischen Mütter und Väter des Grundgesetzes für uns erstritten und ermöglicht haben.
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